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Touristische informationen - Business - Hrvatska turisti?ka zajednica

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aus EU-Ländern oder Nicht-EU-Ländern<br />

mit niedrigem Risiko kommen, sind<br />

Folgende:<br />

– Hunde, Katzen und Tiere aus der<br />

Familie der Marder müssen mit einem<br />

Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte<br />

das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet<br />

sein, der nicht den ISO-<br />

Standards 11784 oder 11785 entspricht,<br />

muss der Besitzer oder Begleiter ein<br />

entsprechendes Ablesegerät für den<br />

Mikrochip bereitstellen. Jederzeit müssen<br />

Name und Adresse des Besitzers<br />

feststellbar sein. Die Nummer des<br />

Mikrochips muss vom Tierarzt in den<br />

Reisepass oder das Zertifi<strong>ka</strong>t des Tieres<br />

eingetragen werden, das vom Besitzer<br />

oder Begleiter des Tieres mitzuführen<br />

ist.<br />

– Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten<br />

Tierarzt ausgestellter Reisepass<br />

oder Zertifi<strong>ka</strong>t mitzuführen.<br />

– Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft<br />

sein.<br />

Tiere aus EU-Ländern oder Nicht-EU-<br />

Ländern mit niedrigem Risiko, die jünger<br />

als 3 Monate und nicht geimpft sind,<br />

können in die Republik Kroatien eingeführt<br />

werden, sofern der Besitzer oder Begleiter<br />

ein Reisedokument oder Zertifi<strong>ka</strong>t dabei<br />

hat und sie sich von Geburt an am selben<br />

Ort aufgehalten haben und nicht in Kontakt<br />

mit Wildtieren gewesen sind oder sich in<br />

Begleitung ihrer Mutter bewegen, von der<br />

sie noch immer abhängig sind.<br />

Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie<br />

der Marder, die aus Nicht-EU-Ländern mit<br />

hohem Risiko kommen, müssen folgende<br />

Anforderungen erfüllen:<br />

– Sie müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet<br />

sein<br />

5<br />

– ein von einem amtlich befugten Tierarzt<br />

ausgestelltes Zertifi<strong>ka</strong>t oder bei der<br />

Rückkehr in die Republik Kroatien<br />

(Hunde aus Kroatien) einen Reisepass<br />

mitführen,<br />

– gegen Tollwut geimpft sein, einen<br />

Antikörperneutralisierungstest des<br />

Tollwutvirus von mindestens 0,5 IJ/<br />

ml gemacht haben, der frühestens 30<br />

Tage nach der Impfung und drei Monate<br />

vor dem Transport von einem amtlich<br />

befugten Tierarzt in einem befugten<br />

Laboratorium durchgeführt sein sollte;<br />

die Liste der dazu befugten Laboratorien<br />

finden Sie auf folgender Webseite:<br />

http://ec.europa.eu/food/animal/<br />

liveanimals/pets/approval_en.htm.<br />

Der vorgeschriebene Zeitraum von drei<br />

Monaten kommt nicht bei jenen Haustieren<br />

zur Anwendung, die erneut in die Republik<br />

Kroatien einreisen und deren Reisedokument<br />

bestätigt, dass eine Titration der<br />

Antikörper mit positivem Resultat vorgenommen<br />

wurde, bevor das Tier das Gebiet<br />

der Republik Kroatien verlassen hat.<br />

Tiere, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt<br />

und solche, die als Ware transportiert<br />

werden, müssen vor der Abfertigung<br />

tierärztlich untersucht werden.<br />

Für zusätzliche Informationen kontaktieren<br />

Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft,<br />

Fischerei und Entwicklung der<br />

ländlichen Gebiete – Abteilung für Veterinärmedizin<br />

(Telefon: +385 1 610 9499;<br />

+385 1 610 6703 und +385 1 610 6455,<br />

Web: www.mps.hr)<br />

Gesundheitswesen<br />

In allen größeren Städten gibt es<br />

Krankenhäuser und Kliniken, kleinere<br />

Ortschaften haben Ambulanzen und<br />

Apotheken.

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