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TECTRION GmbH<br />

An alle RLT-Anlagenbetreiber<br />

6. April 2011<br />

Betreiberpflichten im Hinblick auf die VDI Richtlinie 6022<br />

„Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen“<br />

Allgemeines zur VDI 6022<br />

... Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) können,<br />

ggf. begünstigt durch Instandhaltungsdefizite,<br />

Mikroorganismen verbreiten und hierdurch die<br />

Gesundheit beeinträchtigen....<br />

... Das Arbeitsstättenrecht schreibt vor, dieser Gefahr<br />

durch regelmäßige Instandhaltung, wie sie in den VDI-<br />

Richtlinien der Reihe 6022 beschrieben werden, zu<br />

begegnen....<br />

Ingo Bungart<br />

IGT-LEV HKT<br />

Kälte- Klimatechnik<br />

TECTRION GmbH<br />

51368 Leverkusen<br />

Tel. +49 214 3052004<br />

Fax +49 214 3054370<br />

ingo.bungart<br />

@tectrion.de<br />

www.tectrion.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Matthias Kuball<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats:<br />

Joachim Waldi<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Leverkusen<br />

Eintragung: Amtsgericht Köln<br />

HR B 61240<br />

Quelle: Staatliches Amt für Arbeitsschutz<br />

Die VDI 6022 gilt seit dem Juli 1998 als Stand der Technik für<br />

Büro- und Versammlungsräume und ab November 2002 auch<br />

für Gewerbe- und Produktionsbetriebe. Im April 2006 wurde<br />

eine weitere Überarbeitung der Richtlinie veröffentlicht.<br />

Sie ist gerichtet an Betreiber von RLT- Anlagen, Instandhalter,<br />

Gerätehersteller, Anlagenhersteller und beratende Ingenieure.<br />

In ihr werden erstmalig verbindliche Kriterien über die<br />

zulässige Verschmutzung von Kanalnetzen und sonstigen vom<br />

Luftstrom berührten Flächen in RLT- Anlagen berücksichtigt.<br />

Betreiberpflichten<br />

Rechtlicher Hintergrund<br />

Mehr als 500 000 Menschen an klimatisierten Arbeitsplätzen<br />

leiden an diversen Befindlichkeitsstörungen wie Schleimhaut-


Seite 2 von 4<br />

beschwerden, Erkältungsneigung u.a., die weit über das<br />

Vergleichsmaß hinausgehen.<br />

Ursache für diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist<br />

häufig:<br />

ein schlechter hygienischer Zustand der Raumlufttechnischen<br />

Anlagen (=RLT-Anlagen).<br />

Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber<br />

verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen,<br />

welche die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit<br />

gewährleisten. Diesbezüglich ist der Stand der Technik zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der Stand der Technik im Bereich der Hygiene von RLT-<br />

Anlagen ist durch die VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 und Blatt 2<br />

definiert, welche die hygienischen Anforderungen der RLT-<br />

Anlagen von Büro- und Versammlungsräumen sowie<br />

Produktionsstätten festschreibt.<br />

Entsprechend der VDI 6022 sind regelmäßige Hygieneinspektionen<br />

der RLT-Anlagen sowie einmalige Hygieneschulungen<br />

des Personals wie folgt durchführen zu lassen:<br />

Hygieneinspektionen<br />

sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei<br />

RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre durchzuführen<br />

Hygieneschulung der Kategorie B (1-tägig)<br />

für alle Mitarbeiter, die RLT-Anlagen bedienen, warten oder<br />

instand halten.<br />

Hygieneschulung der Kategorie A (2-tägig)<br />

für Personen, die RLT-Anlagen betreiben und/ oder planen.<br />

Wartung nach VDI-6022<br />

Hygieneinspektion nach VDI 6022<br />

Die Hygieneinspektion von RLT-Anlagen ist laut VDI-6022,<br />

Blatt 1, in einem 2-Jahres-Turnus für Anlagen mit Befeuchtung<br />

und in einem 3-Jahres-Turnus für Anlagen ohne<br />

Befeuchtung verbindlich vorgeschrieben. Gegenstand der<br />

Überprüfung ist<br />

der hygienische Zustand der RLT-Anlagen<br />

(Anlagenkomponenten, Befeuchtung etc.),<br />

die Auslegung der Anlage gemäß VDI-6022,<br />

die Qualität der bereitgestellten Zuluft,<br />

die Kontrolle der physikalischen* Parameter


Seite 3 von 4<br />

* Temperatur, rel. Feuchte und Luftgeschwindigkeit in Raum<br />

und Anlage, Druckdifferenzmessung am Filter, Luftvolumenbestimmung<br />

Die durch Fachleute gewonnenen Proben werden im<br />

mikrobiologischen Labor aufgearbeitet und ausgewertet.<br />

Sowohl Probenahme als auch Aufarbeitung<br />

folgen standardisierten Methoden mit hohem Qualitätsanspruch.<br />

Durch Vergleich eventuell vorhandener Mängel an<br />

der (den) installierten Anlage(n) mit den Anforderungen der<br />

VDI-6022 ergibt sich z.T. eine Reihe möglicher Maßnahmen.<br />

Unsere Empfehlungen stellen grundsätzlich einen vernünftigen<br />

Kompromiss zwischen dem Investitionsaufwand und dem<br />

damit verbundenen Nutzen dar (Kosten-Nutzen-Relation).<br />

Außerdem bieten wir Ihnen eine zeitnahe Begleitung bei der<br />

Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.<br />

Rechtsgefahren<br />

Zuständig für die betriebliche Umsetzung der VDI-6022 ist<br />

die Unternehmensleitung. Diese ist gem. ArbSchG verpflichtet,<br />

eine geeignete Organisation mit dem Ziel einer<br />

effizienten Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

zu schaffen. Einzelne Fachabteilungen wie<br />

kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement sowie<br />

Arbeitssicherheit sorgen für die praktische Umsetzung<br />

präventiver Maßnahmen.<br />

Werden die in der VDI-6022 festgelegten Wartungs- und<br />

Reinigungsmaßnahmen nicht oder nur teilweise beim<br />

Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen berücksichtigt, so<br />

können folgende Punkte rechtliche Bedeutung gewinnen:<br />

- Organisationsverschulden<br />

Im Rahmen der betrieblichen Organisation sind<br />

die Unternehmensleitung sowie die zuständigen Fach- und<br />

Führungskräfte bei möglichen Schäden ersatzpflichtig.<br />

Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn<br />

ein pflichtgemäßes Verhalten (Erfüllung der<br />

Führungsaufgaben) vorliegt. Von einer Strafe oder Geldbuße<br />

wären entweder die Unternehmensleitung und in der Hierarchie<br />

folgende Führungskräfte persönlich betroffen!<br />

- Umkehr der Beweislast<br />

Kann ein Unternehmen einen<br />

regelkonformen Betrieb seiner Anlagen (Dokumentationspflicht!)<br />

nicht beweisen, so kehrt sich die Beweislast um.


Seite 4 von 4<br />

Beispiel:<br />

Ein Arbeitnehmer behauptet, er habe am Arbeitsplatz durch die<br />

seiner Meinung nach mangelhaft gewartete RLT- Anlage eine<br />

Schimmelpilzallergie erworben. Alle in der Beweisführung<br />

anfallenden Kosten für Messungen, technische und<br />

medizinische Sachverständigen-Gutachten sind vom<br />

Unternehmen zu bezahlen.<br />

- Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen<br />

In der Praxis wird von Betreibern immer wieder vorgebracht,<br />

die vorhandenen Anlagen wären vor Inkrafttreten der VDI-<br />

6022 errichtet worden und hätten somit Bestandsschutz, d.h.,<br />

eine Umsetzung der VDI 6022 wäre nicht notwendig.<br />

Grundsätzlich ist ein Bestandsschutz im Baurecht möglich.<br />

Ohne nähere Betrachtungen ist jedoch anzumerken, dass in<br />

der Regel ein möglicher Bestandsschutz schon bei geringsten<br />

Änderungen an einer RLT- Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung<br />

oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.). Einen<br />

Bestandsschutz rechtssicher darzustellen, dürfte in der Praxis<br />

kaum möglich sein. Nach Ansicht von Gerichten haben<br />

beispielsweise Mietparteien in Immobilienobjekten auch dann<br />

Anspruch auf den Betrieb vorhandener Anlagen nach dem<br />

Stand der Technik, wenn diese Gebäude unter anderen als den<br />

geltenden Anforderungen errichtet wurden.<br />

Eine Überprüfung und Umrüstung gemäß VDI 6022<br />

sollte in jedem Fall angestrebt werden.<br />

- Überwachung der VDI 6022 in der Praxis<br />

Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche<br />

Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern<br />

beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz<br />

wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser<br />

Organisationen sowie der technische Aufsichtsdienst der<br />

Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.

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