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TECTRION GmbH<br />
An alle RLT-Anlagenbetreiber<br />
6. April 2011<br />
Betreiberpflichten im Hinblick auf die VDI Richtlinie 6022<br />
„Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen“<br />
Allgemeines zur VDI 6022<br />
... Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) können,<br />
ggf. begünstigt durch Instandhaltungsdefizite,<br />
Mikroorganismen verbreiten und hierdurch die<br />
Gesundheit beeinträchtigen....<br />
... Das Arbeitsstättenrecht schreibt vor, dieser Gefahr<br />
durch regelmäßige Instandhaltung, wie sie in den VDI-<br />
Richtlinien der Reihe 6022 beschrieben werden, zu<br />
begegnen....<br />
Ingo Bungart<br />
IGT-LEV HKT<br />
Kälte- Klimatechnik<br />
TECTRION GmbH<br />
51368 Leverkusen<br />
Tel. +49 214 3052004<br />
Fax +49 214 3054370<br />
ingo.bungart<br />
@tectrion.de<br />
www.tectrion.de<br />
Geschäftsführer:<br />
Matthias Kuball<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats:<br />
Joachim Waldi<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
Leverkusen<br />
Eintragung: Amtsgericht Köln<br />
HR B 61240<br />
Quelle: Staatliches Amt für Arbeitsschutz<br />
Die VDI 6022 gilt seit dem Juli 1998 als Stand der Technik für<br />
Büro- und Versammlungsräume und ab November 2002 auch<br />
für Gewerbe- und Produktionsbetriebe. Im April 2006 wurde<br />
eine weitere Überarbeitung der Richtlinie veröffentlicht.<br />
Sie ist gerichtet an Betreiber von RLT- Anlagen, Instandhalter,<br />
Gerätehersteller, Anlagenhersteller und beratende Ingenieure.<br />
In ihr werden erstmalig verbindliche Kriterien über die<br />
zulässige Verschmutzung von Kanalnetzen und sonstigen vom<br />
Luftstrom berührten Flächen in RLT- Anlagen berücksichtigt.<br />
Betreiberpflichten<br />
Rechtlicher Hintergrund<br />
Mehr als 500 000 Menschen an klimatisierten Arbeitsplätzen<br />
leiden an diversen Befindlichkeitsstörungen wie Schleimhaut-
Seite 2 von 4<br />
beschwerden, Erkältungsneigung u.a., die weit über das<br />
Vergleichsmaß hinausgehen.<br />
Ursache für diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist<br />
häufig:<br />
ein schlechter hygienischer Zustand der Raumlufttechnischen<br />
Anlagen (=RLT-Anlagen).<br />
Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber<br />
verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen,<br />
welche die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit<br />
gewährleisten. Diesbezüglich ist der Stand der Technik zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der Stand der Technik im Bereich der Hygiene von RLT-<br />
Anlagen ist durch die VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 und Blatt 2<br />
definiert, welche die hygienischen Anforderungen der RLT-<br />
Anlagen von Büro- und Versammlungsräumen sowie<br />
Produktionsstätten festschreibt.<br />
Entsprechend der VDI 6022 sind regelmäßige Hygieneinspektionen<br />
der RLT-Anlagen sowie einmalige Hygieneschulungen<br />
des Personals wie folgt durchführen zu lassen:<br />
Hygieneinspektionen<br />
sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre und bei<br />
RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre durchzuführen<br />
Hygieneschulung der Kategorie B (1-tägig)<br />
für alle Mitarbeiter, die RLT-Anlagen bedienen, warten oder<br />
instand halten.<br />
Hygieneschulung der Kategorie A (2-tägig)<br />
für Personen, die RLT-Anlagen betreiben und/ oder planen.<br />
Wartung nach VDI-6022<br />
Hygieneinspektion nach VDI 6022<br />
Die Hygieneinspektion von RLT-Anlagen ist laut VDI-6022,<br />
Blatt 1, in einem 2-Jahres-Turnus für Anlagen mit Befeuchtung<br />
und in einem 3-Jahres-Turnus für Anlagen ohne<br />
Befeuchtung verbindlich vorgeschrieben. Gegenstand der<br />
Überprüfung ist<br />
der hygienische Zustand der RLT-Anlagen<br />
(Anlagenkomponenten, Befeuchtung etc.),<br />
die Auslegung der Anlage gemäß VDI-6022,<br />
die Qualität der bereitgestellten Zuluft,<br />
die Kontrolle der physikalischen* Parameter
Seite 3 von 4<br />
* Temperatur, rel. Feuchte und Luftgeschwindigkeit in Raum<br />
und Anlage, Druckdifferenzmessung am Filter, Luftvolumenbestimmung<br />
Die durch Fachleute gewonnenen Proben werden im<br />
mikrobiologischen Labor aufgearbeitet und ausgewertet.<br />
Sowohl Probenahme als auch Aufarbeitung<br />
folgen standardisierten Methoden mit hohem Qualitätsanspruch.<br />
Durch Vergleich eventuell vorhandener Mängel an<br />
der (den) installierten Anlage(n) mit den Anforderungen der<br />
VDI-6022 ergibt sich z.T. eine Reihe möglicher Maßnahmen.<br />
Unsere Empfehlungen stellen grundsätzlich einen vernünftigen<br />
Kompromiss zwischen dem Investitionsaufwand und dem<br />
damit verbundenen Nutzen dar (Kosten-Nutzen-Relation).<br />
Außerdem bieten wir Ihnen eine zeitnahe Begleitung bei der<br />
Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.<br />
Rechtsgefahren<br />
Zuständig für die betriebliche Umsetzung der VDI-6022 ist<br />
die Unternehmensleitung. Diese ist gem. ArbSchG verpflichtet,<br />
eine geeignete Organisation mit dem Ziel einer<br />
effizienten Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
zu schaffen. Einzelne Fachabteilungen wie<br />
kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement sowie<br />
Arbeitssicherheit sorgen für die praktische Umsetzung<br />
präventiver Maßnahmen.<br />
Werden die in der VDI-6022 festgelegten Wartungs- und<br />
Reinigungsmaßnahmen nicht oder nur teilweise beim<br />
Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen berücksichtigt, so<br />
können folgende Punkte rechtliche Bedeutung gewinnen:<br />
- Organisationsverschulden<br />
Im Rahmen der betrieblichen Organisation sind<br />
die Unternehmensleitung sowie die zuständigen Fach- und<br />
Führungskräfte bei möglichen Schäden ersatzpflichtig.<br />
Ein Haftungsausschluss kann nur erwirkt werden, wenn<br />
ein pflichtgemäßes Verhalten (Erfüllung der<br />
Führungsaufgaben) vorliegt. Von einer Strafe oder Geldbuße<br />
wären entweder die Unternehmensleitung und in der Hierarchie<br />
folgende Führungskräfte persönlich betroffen!<br />
- Umkehr der Beweislast<br />
Kann ein Unternehmen einen<br />
regelkonformen Betrieb seiner Anlagen (Dokumentationspflicht!)<br />
nicht beweisen, so kehrt sich die Beweislast um.
Seite 4 von 4<br />
Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer behauptet, er habe am Arbeitsplatz durch die<br />
seiner Meinung nach mangelhaft gewartete RLT- Anlage eine<br />
Schimmelpilzallergie erworben. Alle in der Beweisführung<br />
anfallenden Kosten für Messungen, technische und<br />
medizinische Sachverständigen-Gutachten sind vom<br />
Unternehmen zu bezahlen.<br />
- Bestandsschutz für ältere RLT-Anlagen<br />
In der Praxis wird von Betreibern immer wieder vorgebracht,<br />
die vorhandenen Anlagen wären vor Inkrafttreten der VDI-<br />
6022 errichtet worden und hätten somit Bestandsschutz, d.h.,<br />
eine Umsetzung der VDI 6022 wäre nicht notwendig.<br />
Grundsätzlich ist ein Bestandsschutz im Baurecht möglich.<br />
Ohne nähere Betrachtungen ist jedoch anzumerken, dass in<br />
der Regel ein möglicher Bestandsschutz schon bei geringsten<br />
Änderungen an einer RLT- Anlage entfällt (z.B. Nachrüstung<br />
oder Austausch regeltechnischer Einrichtungen usw.). Einen<br />
Bestandsschutz rechtssicher darzustellen, dürfte in der Praxis<br />
kaum möglich sein. Nach Ansicht von Gerichten haben<br />
beispielsweise Mietparteien in Immobilienobjekten auch dann<br />
Anspruch auf den Betrieb vorhandener Anlagen nach dem<br />
Stand der Technik, wenn diese Gebäude unter anderen als den<br />
geltenden Anforderungen errichtet wurden.<br />
Eine Überprüfung und Umrüstung gemäß VDI 6022<br />
sollte in jedem Fall angestrebt werden.<br />
- Überwachung der VDI 6022 in der Praxis<br />
Die Überwachung der Einhaltung der VDI 6022 ist staatliche<br />
Aufgabe und wird von Gewerbeaufsichtsämtern<br />
beziehungsweise den Ämtern für Arbeitsschutz<br />
wahrgenommen. Technische Aufsichtsbeamte dieser<br />
Organisationen sowie der technische Aufsichtsdienst der<br />
Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung) überprüfen die betriebliche Umsetzung.