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Info Formblatt J - Schulamt Mannheim

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STAATLICHES SCHULAMT FÜR DIE STADT MANNHEIM<br />

Staatliches <strong>Schulamt</strong> für die Stadt <strong>Mannheim</strong> D 7, 2a-4 68159 <strong>Mannheim</strong><br />

Dr. Sabine Hamann, Durchwahl: 0621/293-2372, sabine.hamann@mannheim.de<br />

Antrag auf Leistungen nach § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)<br />

Hier: Fachliche Stellungnahme durch die Schule<br />

<strong>Info</strong>rmation<br />

Soll für ein Kind eine Hilfemaßnahme nach § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes<br />

eingerichtet werden, so wird das Staatliche <strong>Schulamt</strong> für die Stadt <strong>Mannheim</strong> durch das<br />

Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten.<br />

Damit das Staatliche <strong>Schulamt</strong> für die Stadt <strong>Mannheim</strong> fachlich qualifiziert Stellung beziehen<br />

kann, ist ein aussagekräftiger Bericht seitens der Klassenlehrkraft vonnöten:<br />

• Der Leitfragenkatalog „<strong>Formblatt</strong> J“ soll Unterstützung bei der Abfassung eines solchen<br />

Berichts bieten, er findet sich im Anschluss an diese <strong>Info</strong>rmation.<br />

• Das <strong>Formblatt</strong> J ist nicht so zu verstehen, dass jede Frage mit einem kurzen Satz<br />

in den Bogen hinein beantwortet werden soll, sondern die Fragen sollen einen Anhaltspunkt<br />

für einen qualifizierten ausformulierten Bericht bieten.<br />

• Dem Bericht sollte ein Briefkopf vorangestellt sein, aus dem die derzeit besuchte<br />

Schule des Kindes, sowie Name und Geburtsdatum des Kindes, Name und Adresse<br />

der Eltern, sowie Name der Klassenlehrkraft hervorgehen.<br />

• Der Bericht sollte maschinengeschrieben sein, da er im Original weitergegeben<br />

wird.<br />

• Dem Bericht dürfen keine Testunterlagen beigefügt werden. Diese werden an der<br />

Schule aufbewahrt, die Ergebnisse sollen im Bericht erläutert werden.<br />

• Inhaltlich sollte insbesondere auch auf bisherige Förder- und Unterstützungssysteme<br />

der Schule im Rahmen des Unterrichts eingegangen werden (innere Differenzierung,<br />

zusätzliches Material zur Veranschaulichung, Reduktion von Anforderungen,<br />

usw.), aber auch in Bezug auf andere schulische Förderangebote.<br />

Die Lehrkraft legt den Bericht ausschließlich dem Staatlichen <strong>Schulamt</strong> für die Stadt <strong>Mannheim</strong><br />

auf dem Dienstweg vor – also über die Schulleitung. Eine Kopie des Berichts wird in<br />

der Schülerakte („graue Mappe“) abgelegt.<br />

Das Staatliche <strong>Schulamt</strong> prüft und bezieht Stellung, ob die Hilfemaßnahme aus schulischer<br />

Sicht befürwortet werden kann. Diese Stellungnahme sendet das Staatliche<br />

<strong>Schulamt</strong> gemeinsam mit dem Bericht der Lehrkraft den Eltern zu.<br />

Die Eltern haben nun die Möglichkeit den Bericht und die Stellungnahme des Staatlichen<br />

<strong>Schulamt</strong>s dem Jugendamt vorzulegen und so eine Hilfemaßnahme bei einem Anbieter<br />

wie der AWO oder anderen zu beantragen.<br />

<strong>Mannheim</strong>, im Januar 2008<br />

http://www.schulamt-mannheim.de<br />

Email: schulamt.poststelle@mannheim.de<br />

Telefonvermittlung: (0621) 293 2371<br />

Sprechzeiten : Schulaufsichtsbeamte nach Vereinbarung<br />

Sekretariate : Mo – Do 8:30 – 12:00 Uhr u. 13:30-15:30 Uhr<br />

Fr : 8:30 – 12:00 Uhr<br />

Verkehrsverbindung:<br />

Linien 2 und 6 (Rathaus)


<strong>Formblatt</strong> J – Leitfragen<br />

1. Welche besonderen Verhaltensweisen des Kindes wurden beobachtet (wann, wie<br />

häufig und wann auch nicht?) Wie kann dies erklärt werden?<br />

2. Welche Reaktionen erfolg(t)en in der Regel auf das genannte Verhalten von Seiten<br />

der Lehrkraft und der Mitschülerinnen und Mitschüler? Wie reagiert dann das Kind?<br />

3. Wie ist das Kind in die Schulklasse integriert? Hat es Freunde und Freundinnen<br />

innerhalb der Klasse und außerhalb?<br />

4. Wie ist der Kontakt zwischen Schule und Eltern/Sorgeberechtigten?<br />

Welche Absprachen gibt es zwischen Schule (evtl. auch den Beratungslehrkräften o.<br />

Ä.) und den Eltern?<br />

Wie ist das Kind leistungsmäßig zum Klassendurchschnitt insgesamt einzuordnen?<br />

5. Wie sind die Leistungen des Kindes in einzelnen Fächern?<br />

6. Welche Stärken hat das Kind (nicht nur bezogen auf Schulfächer, sondern auch auf<br />

sonstige Tätigkeiten, Verhaltensweisen und Interessen)?<br />

Welche Schwächen sind zu beobachten (nicht nur bezogen auf Schulfächer, sondern<br />

auch auf sonstige Tätigkeiten, Verhaltensweisen und Interessen)?<br />

7. Gibt es Hinweise darauf, dass bei dem Kind Teilleistungsstörungen (z.B. Lese-,<br />

Rechtschreib- oder Rechenschwäche) vorliegen? Welche schuldiagnostischen Untersuchungen<br />

(z.B. durch die Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen, Sonderschullehrkräfte)<br />

wurden bereits mit welchem Ergebnis durchgeführt?<br />

8. Welche zusätzlichen besonderen Unterstützungsmöglichkeiten wurden bereits innerhalb<br />

des Klassenunterrichts, der Schule bzw. des Bereichs des Staatlichen<br />

<strong>Schulamt</strong>s durchgeführt?<br />

a. Welche Ergebnisse wurden hier erzielt?<br />

b. In welchem Umfang wurden die Maßnahmen angeboten?<br />

9. Welche weiteren schulischen Fördermaßnahmen sind angezeigt im Bereich<br />

a. der Klasse/der Schule?<br />

b. des Staatlichen <strong>Schulamt</strong>es für die Stadt <strong>Mannheim</strong>?<br />

c. der Schulpsychologischen Beratungsstelle?<br />

d. sonstige Möglichkeiten?<br />

Ambulante Hilfen nach § 35 a SGB VIII<br />

(Quelle: <strong>Info</strong>rmationsvorlage der Stadt <strong>Mannheim</strong> Nr. 212/2006 v. 11.4.2006, Eingliederungshilfe<br />

für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII)<br />

Ambulante Hilfen im Zusammenhang mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie erbringt<br />

die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt ausschließlich dann, wenn trotz Teilnahme an<br />

den schulischen Förderangeboten Kinder von seelischer Behinderung bedroht sind.<br />

Leitfaden für die Antragsbegründung nach §35a KJHG Legasthenie und Dyskalkulie<br />

(Dr. Hundsalz, 21.01.2005, Quelle: <strong>Info</strong>rmationsvorlage der Stadt <strong>Mannheim</strong> Nr.<br />

212/2006 v. 11.4.2006, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />

gemäß § 35 a SGB VIII.; hier: Auszug)<br />

Das Jugendamt entscheidet über die Genehmigung einer ambulanten Hilfe unter anderem<br />

aufgrund folgender Grundlagen:<br />

• Schulische Einschätzung und Förderung (was ist seitens der Schule unternommen<br />

worden, wie wird das Kind seitens der Schule beschrieben?)<br />

• Begründung § 35a KJHG: Abweichung der seelischen Gesundheit vom für das Lebensalter<br />

typischen Zustand (mindestens 6 Monate) im Blick auf<br />

o körperliche Beeinträchtigungen<br />

o kognitive Beeinträchtigungen (belegt durch Eltern, Lehrer, Ärzte, durch Verhaltensbeobachtung<br />

oder Tests)<br />

o psychische Beeinträchtigungen (Beeinträchtigung auf der Ebene von Erleben<br />

und Verhalten, z.B. Ängste, Kontaktstörungen, soziale Verhaltensauffälligkeiten,<br />

belegt durch Eltern, Lehrer, Ärzte durch Verhaltensbeobachtung oder Tests)<br />

o psychosoziale Beeinträchtigungen (familiäre Faktoren, Migrationshintergrund)<br />

o Drohen bzw. Prognose der Abweichung der seelischen Gesundheit (Abweichung<br />

muss mit mehr als 50%iger Wahrscheinlichkeit eintreten, gemäß wissenschaftlicher<br />

Erkenntnis und üblichen sich verstärkenden oder chronischen Verläufen)<br />

• Beeinträchtigung oder Erwartung der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft als Folge der festgestellten Abweichungen (Aussagen der Eltern, der<br />

Schule, Verhaltensbeobachtungen)<br />

http://www.schulamt-mannheim.de<br />

Email: schulamt.poststelle@mannheim.de<br />

Telefonvermittlung: (0621) 293 2371<br />

Sprechzeiten : Schulaufsichtsbeamte nach Vereinbarung<br />

Sekretariate : Mo – Do 8:30 – 12:00 Uhr u. 13:30-15:30 Uhr<br />

Fr : 8:30 – 12:00 Uhr<br />

Verkehrsverbindung:<br />

Linien 2 und 6 (Rathaus)

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