Zum Versand an die erkrankten Lehrkräfte - Schulamt Mannheim
Zum Versand an die erkrankten Lehrkräfte - Schulamt Mannheim
Zum Versand an die erkrankten Lehrkräfte - Schulamt Mannheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Inhalt:<br />
<strong>Zum</strong> <strong>Vers<strong>an</strong>d</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>die</strong> erkr<strong>an</strong>kten<br />
<strong>Lehrkräfte</strong><br />
(<strong>an</strong> <strong>die</strong> private Adresse)<br />
1. Anschreiben<br />
2. Info Rehamaßnahmen und Kur<br />
(2 Seiten)<br />
3. Info Rekonvaleszenzregelung<br />
4. Formulierungsvorschlag zur<br />
Rekonvaleszenzregelung<br />
5. Info Deputatsermäßigung für<br />
Schwerbehinderte<br />
6. Info Altersteilzeit<br />
7. Adressliste
SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG GHWRS<br />
ÖRTLICHER PERSONALRAT<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong> M<strong>an</strong>nheim<br />
Augusta<strong>an</strong>lage 67<br />
68165 M<strong>an</strong>nheim<br />
www.schulamt-m<strong>an</strong>nheim.de<br />
An alle Kolleginnen und Kollegen, <strong>die</strong> seit längerer Zeit<br />
erkr<strong>an</strong>kt sind<br />
Liebe Kollegin, lieber Kollege,<br />
wenn Sie seit längerer Zeit erkr<strong>an</strong>kt sind und Ihre Kr<strong>an</strong>kmeldung<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong> eintrifft, erhalten Sie automatisch <strong>die</strong>ses<br />
Schreiben. Wir kennen also weder Ihren Namen, noch den<br />
Grund Ihrer Erkr<strong>an</strong>kung. Wir hoffen, dass Sie bald wieder gesund<br />
sind und Ihren Dienst aufnehmen können.<br />
Falls Sie jedoch eine schwere Operation, eine längere Kr<strong>an</strong>kheit oder einen schweren Unfall hinter<br />
sich haben, sind folgende Informationen vielleicht eine Hilfe für Sie, l<strong>an</strong>gsam in <strong>die</strong> schulische Arbeit<br />
einzusteigen.<br />
Das Sozialgesetzbuch IX sieht nach dem § 84 bei länger als sechs Wochen erkr<strong>an</strong>kten bzw. häufig<br />
erkr<strong>an</strong>kten Beschäftigten eine Information und Beratung der Beschäftigten vor.<br />
Der Personalrat und <strong>die</strong> Schwerbehindertenvertretung möchten sich um Sie, Ihre Probleme und<br />
Belastungen besonders kümmern und Sie über Ihre Rechte informieren.<br />
Ihre Rechte und <strong>die</strong> Hilfen für Sie leiten sich ab<br />
- aus der Rekonvaleszenzregelung<br />
- der Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift<br />
- der Verwaltungsvorschrift zum L<strong>an</strong>desbeamtengesetz<br />
- und dem Sozialgesetzbuch IX<br />
Wir haben in den beiliegenden Merkblättern <strong>die</strong> wichtigsten Punkte zusammengefasst:<br />
- <strong>die</strong> Heilkuren und Rehabilitationsmaßnahmen<br />
- <strong>die</strong> zeitlich befristete Stundenermäßigung nach der Rekonvaleszenzregelung<br />
- <strong>die</strong> dauerhafte pauschale sowie <strong>die</strong> befristete zusätzliche Stundenermäßigung für<br />
Schwerbehinderte<br />
- <strong>die</strong> Altersteilzeitregelungen für <strong>die</strong> schwerbehinderten <strong>Lehrkräfte</strong><br />
Wünschen Sie ein Eingliederungsgespräch, bei dem der zukünftige Einsatz <strong>an</strong> der Schule bzw.<br />
notwendige begleitende Hilfen (z. B. technische Hilfen) besprochen werden, d<strong>an</strong>n vermittelt <strong>die</strong>s<br />
gerne <strong>die</strong> Schwerbehindertenvertretung bzw. der Personalrat (Adressen und Telefonnummern siehe<br />
Anlage).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Schwerbehindertenvertretung:<br />
Örtliche Vertrauensperson<br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
Dr. Renate L<strong>an</strong>g<br />
Tel.: 06201-340842<br />
email: larena@arcor.de<br />
Stellvertretungen<br />
Heidelberg<br />
Birgit Roos<br />
Tel.: 06221-390962<br />
email: roosbirgit@msn.com<br />
Neckar-Odenwald-Kreis<br />
Martin Heinrich<br />
Tel.: 06226-9939344<br />
email: heinrich.sbv@t-online.de<br />
Rhein-Neckar-Kreis<br />
Reinhard Retzlaff<br />
Tel.: 06221-618444<br />
email: reinhard.retzlaff@t-online.de<br />
Personalratsvorsitzender<br />
Fr<strong>an</strong>z Klüber<br />
Tel. d.: 0621-292-4108<br />
Tel. p.: 0621-796068<br />
email: fr<strong>an</strong>z.klueber@ssa-ma.kv.bwl.de<br />
Dr. Renate L<strong>an</strong>g Martin Heinrich - Reinhard Retzlaff - Birgit Roos Fr<strong>an</strong>z Klüber<br />
Örtliche Vertrauensperson - Stellvertretung - Personalratsvorsitzender
INFORMATIONSBLATT<br />
der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats<br />
Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren<br />
Die Beihilfeverordnung des L<strong>an</strong>des Baden-Württemberg (BVO in KuU 1995 Nr.16 Seite 536<br />
ff Info zur BVO K.u.U. 1995 Nr. 20 Seite 581 ff) unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von<br />
„Kuren“ (§ 7 und § 8 Beihilfeverordnung) mit den Änderungen vom 1.1.2009<br />
1. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 7 Beihilfeverordnung<br />
(BVO) („Beihilfe bei Beh<strong>an</strong>dlung und Rehabilitation in nicht als<br />
Kr<strong>an</strong>kenhaus zugelassenen Einrichtungen“)<br />
Im Folgenden wird dargestellt, wie bei der Be<strong>an</strong>tragung einer stationären<br />
Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 7 Beihilfeverordnung (früher „S<strong>an</strong>atoriums-<br />
kur“) vorgeg<strong>an</strong>gen werden k<strong>an</strong>n.<br />
1.1 Suchen eines geeigneten Hauses, das <strong>die</strong> Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 SGB V erfüllt.<br />
a) Kurverwaltung eines Badeortes um Übersendung eines Prospektes (Gästeinformation)<br />
bitten.<br />
b) Geeignetes Haus aussuchen (im Prospekt steht meist "beihilfefähig").<br />
1.2 Beim L<strong>an</strong>desamt für Besoldung und Versorgung nachfragen, ob das gewählte Haus<br />
§ 7 BVO entspricht. Dies k<strong>an</strong>n telefonisch geschehen.<br />
M<strong>an</strong> erhält vom LBV einen schriftlichen Bescheid, in dem dargestellt ist, welche Kosten<br />
erstattet werden, und was alles zu beachten ist.<br />
1.3 Beim Haus- oder Facharzt ein Attest besorgen mit folgendem Inhalt:<br />
a) Diagnose<br />
b) Notwendigkeit der stationären Maßnahme mit Begründung<br />
c) Dauer der Maßnahme (3 Wochen, 4 Wochen; 6 Wochen)<br />
d) In welchem Haus? (Name und Anschrift des Hauses)<br />
1.4 Beim Gesundheitsamt<br />
Beschaffung eines amtsärztlichen Zeugnisses zur Vorlage beim LBV zum Antrag auf<br />
Gewährung einer Beihilfe für eine medizinische Rehabilitation. Dazu muss das haus- bzw.<br />
fachärztliche Attest vorgelegt werden.<br />
1.5 Terminabsprache<br />
mit dem Amtsarzt, zu welchem Zeitpunkt <strong>die</strong>se Maßnahme erforderlich ist, (ob sofort, also<br />
auch während der Schulzeit, ein Teil in den Ferien oder g<strong>an</strong>z in den Ferien) m<strong>an</strong> gilt als kr<strong>an</strong>k<br />
(Kr<strong>an</strong>kschreibung durch den einweisenden Arzt).<br />
1.6 Nur bei einer Dauer der Maßnahme von 30 Tagen und mehr!<br />
Vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch <strong>die</strong> Beihilfestelle erforderlich.<br />
Amtsärztliches Attest <strong>an</strong> <strong>die</strong> Beihilfestelle senden und um Genehmigung der Maßnahme bitten.<br />
1.7 Antritt und Durchführung der stationären Rehabilitationsmaßnahme.<br />
1.8 Abrechnung mit der Beihilfestelle unter Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens<br />
1.9 Kr<strong>an</strong>kenkasse:<br />
Parallel dazu ist ein Genehmigungsverfahren bei der Kr<strong>an</strong>kenkasse erforderlich, will m<strong>an</strong> nicht<br />
einen großen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.<br />
1.10 Bemerkungen:<br />
Bei Rehabilitationsmaßnahmen gemäß § 7 BVO ist <strong>die</strong> medizinische Betreuung häufig erheblich<br />
besser als bei Kuren gemäß § 8 BVO. Außerdem können meist sämtliche Anwendungen<br />
im Hause durchgeführt werden. Neu ist ab dem 1.1.2009: Die Aufwendungen für Unterkunft,<br />
Verpflegung und Pflege sowie für ärztlich verordnete Heilbeh<strong>an</strong>dlungen und Arzneimittel sind<br />
nur noch in der Höhe der Tagespauschale für Sozialversicherungspflichtige beihilfefähig.<br />
Die Einrichtung ausdrücklich darauf hinweisen und für alle aufgezählten Punkte nur den Satz<br />
für Sozialversicherungspflichtige vereinbaren.<br />
Bei einer Kur gemäß § 8 BVO Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung nur bis zu 26 €<br />
pro Tag und Person, begrenzt auf eine Dauer von höchstens 30 Tage beihilfefähig. Das heißt,<br />
der Betroffene bekommt bei einem persönlichen Bemessungssatz von 50 % für Unterkunft und<br />
Verpflegung pro Tag 13,-€ Beihilfe ausbezahlt. Für Heilbeh<strong>an</strong>dlungen und Arzneimittel gilt<br />
ebenfalls <strong>die</strong> Begrenzung der Beihilfefähigkeit auf den Satz der Sozialversicherungspflichtigen.<br />
St<strong>an</strong>d: Oktober 2010 Hauptvertrauenspersonen GHWRS, G, BS Seite 1 von 2
2. Kuren gemäß § 8 Beihilfeverordnung (BVO) („Beihilfe bei Kuren“)<br />
Im Folgenden wird dargestellt, wie m<strong>an</strong> vorgehen k<strong>an</strong>n, wenn m<strong>an</strong> eine ambul<strong>an</strong>te<br />
Heilkur gemäß § 8 Beihilfeverordnung (BVO) be<strong>an</strong>tragen will.<br />
2.1 Suchen eines geeigneten Hauses im Heilkurort (vgl. Heilkurorteverzeichnis des Bundesministeriums<br />
des Inneren)<br />
a) Kurverwaltung eines Badeortes (Heilkurortes) um Übersendung eines Prospektes (Gäste-<br />
information) bitten.<br />
b) Geeignetes Haus aussuchen (Hotel, Pension, Privatzimmer)<br />
2.2 Termin<br />
muss grundsätzlich in den Schulferien sein, nur in Ausnahmen während der Schulzeit<br />
(amtsärztliches Attest über <strong>die</strong> nicht Aufschiebbarkeit und Dauer der Maßnahme). In der Praxis<br />
ist es oft so, dass <strong>die</strong> Kur zu Beginn der Herbst-, Weihnachts-, Faschings-, Oster- oder Pfingstferien<br />
begonnen wird und <strong>die</strong> Restzeit (ein Teil) in der Schulzeit liegt.<br />
2.3 Beim Haus- oder Facharzt ein Attest besorgen mit folgendem Inhalt:<br />
a) Diagnose<br />
b) Notwendigkeit der Heilkur mit Begründung<br />
c) Dauer der Maßnahme (4 Wochen, 6 Wochen)<br />
d) In welchem Heilkurort? (evtl. Name und Anschrift des Hauses)<br />
2.4 Beim Gesundheitsamt<br />
Beschaffung eines amtsärztlichen Zeugnisses zur Vorlage beim L<strong>an</strong>desamt für Besoldung und<br />
Versorgung (Beihilfestelle) zum Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für eine Heilkur. Dazu<br />
muss das haus- bzw. fachärztliche Attest vorgelegt werden.<br />
2.5 Vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit durch <strong>die</strong> Beihilfestelle erforderlich.<br />
Amtsärztliches Attest und Schreiben des Schulleiters über <strong>die</strong> Gewährung von Urlaub<br />
(Freistellung für 28 Tage, von ... bis...) <strong>an</strong> <strong>die</strong> Beihilfestelle senden und um Genehmigung der<br />
Maßnahme bitten.<br />
2.6 Antritt und Durchführung der Heilkur.<br />
2.7 Abrechnung mit der Beihilfestelle unter Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens.<br />
Dagegen sind bei einer Kur gemäß § 8 BVO Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung<br />
nur bis zu 26 € pro Tag und Person, begrenzt auf eine Dauer von höchstens 30 Tage beihilfefähig.<br />
Das heißt, der Betroffene bekommt bei einem persönlichen Bemessungssatz von 50 %<br />
für Unterkunft und Verpflegung pro Tag 13,- € Beihilfe ausbezahlt.<br />
Neu ab dem 1.1.2009: Für Heilbeh<strong>an</strong>dlungen (z.B. Kr<strong>an</strong>kengymnastik, Bäder, Massagen) und<br />
Arzneimittel gilt ebenfalls <strong>die</strong> Begrenzung der Beihilfefähigkeit auf den Satz der Sozialversicherungspflichtigen.<br />
Unbedingt <strong>die</strong> Kureinrichtung darauf hinweisen und nur <strong>die</strong>sen Satz<br />
vereinbaren.<br />
2.8 Kr<strong>an</strong>kenkasse:<br />
Parallel dazu ist ein Genehmigungsverfahren bei der Kr<strong>an</strong>kenkasse erforderlich, will m<strong>an</strong> nicht<br />
einen großen Teil der Kosten aus der eigenenTasche bezahlen.<br />
2.9 Bemerkung:<br />
Behinderte und gesundheitlich beeinträchtigte <strong>Lehrkräfte</strong> sollten eher eine stationäre<br />
Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 7 BVO durchführen als eine ambul<strong>an</strong>te Heilkur gemäß § 8<br />
BVO, da erstere meist medizinisch sinnvoller ist. Bei ambul<strong>an</strong>ten Heilkuren nach § 8 BVO<br />
besteht eine Frist zwischen den Maßnahmen von 3 Jahren.<br />
Wichtig:<br />
Vor einer Antragstellung unbedingt beraten lassen!<br />
St<strong>an</strong>d: Oktober 2010 Hauptvertrauenspersonen GHWRS, G, BS Seite 2 von 2
I NFORMATIONSBLATT<br />
der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats<br />
Deputatsermäßigungen nach Erkr<strong>an</strong>kungen, Operationen und<br />
Unfällen sind möglich (Rekonvaleszenzregelung/Arbeitsversuch)<br />
Es kommt immer wieder vor, dass Kolleginnen und Kollegen nach schweren Erkr<strong>an</strong>kungen,<br />
Operationen oder Unfällen aus ärztlicher Sicht noch der Schonung bedürfen, also nicht voll<br />
<strong>die</strong>nstlich belastbar sind. Auch k<strong>an</strong>n nach ärztlicher Sicht eine allmähliche (gestufte)<br />
Wiederaufnahme der Dienstpflichten <strong>an</strong>gezeigt sein.<br />
Beamtinnen und Beamte<br />
In <strong>die</strong>ser "Überg<strong>an</strong>gszeit" k<strong>an</strong>n eine befristete Deputatsermäßigung bis zur Dauer eines<br />
Jahres auch weit über <strong>die</strong> sechs Wochenstunden (höchste Ermäßigung, <strong>die</strong> insgesamt bei der<br />
Schwerbehinderung möglich ist) hinaus gewährt werden. Hier ist allein <strong>die</strong> medizinische<br />
Notwendigkeit maßgebend, <strong>die</strong> zu unterrichtende Stundenzahl k<strong>an</strong>n auch unterhälftig sein.<br />
Die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit sollte durch ein fachärztliches Gutachten in<br />
Aussicht gestellt werden.<br />
Die Ermäßigung führt nicht zu einer Kürzung des Gehalts.<br />
Verfahren für Beamtinnen/Beamte<br />
Die/der Betroffene teilt dem zuständigen <strong>Schulamt</strong> unter Beifügung eines fachärztlichen<br />
Attests mit, dass <strong>die</strong> Phase der Dienstunfähigkeit zu Ende geht, und dass sie/er sich - im vom<br />
Arzt vorgeschlagenen Umf<strong>an</strong>g - in der Lage sieht, <strong>die</strong> Dienstpflichten wieder aufzunehmen.<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zum Zweck der stufenweisen Wiedereingliederung<br />
einen Arbeitsversuch unternehmen. Da <strong>die</strong> Rahmenbedingungen mit denen im<br />
Beamtenbereich jedoch nicht identisch sind, sollten Ch<strong>an</strong>cen und Risiken eines Arbeitsversuchs<br />
genau gegenein<strong>an</strong>der abgewogen werden.<br />
Eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer, der sich in einem Arbeitsversuch befindet, gilt weiterhin<br />
als arbeitsunfähig, d.h., <strong>die</strong> Fristen für <strong>die</strong> Entgeltfortzahlung bzw. das Kr<strong>an</strong>kengeld laufen weiter.<br />
Der Anspruch auf maximal 78 Wochen Kr<strong>an</strong>kengeld erhöht sich nicht. Zusätzlich ist darauf zu<br />
achten, dass der bestehende Arbeitsvertrag keinesfalls geändert wird.<br />
Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) bleiben weiterhin <strong>die</strong><br />
Regierungspräsi<strong>die</strong>n und damit <strong>die</strong> Bezirksvertrauenspersonen für Schwerbehinderte<br />
und <strong>die</strong> Bezirkspersonalräte zuständig.<br />
Wichtig:<br />
Sollte sich im Rahmen der Rekonvaleszenz herausstellen, dass mit einer vollständigen Wiederherstellung<br />
der Gesundheit innerhalb des Befristungszeitraumes doch nicht zu rechnen ist bzw.<br />
längerfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen bleiben werden, so ist parallel der Antrag auf<br />
"Anerkennung als Schwerbehinderte/r" zu stellen. Den Antrag rechtzeitig zu<br />
stellen ist sehr wichtig, da mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.<br />
Senden Sie bitte je eine Kopie Ihres Antrages <strong>an</strong> <strong>die</strong> örtliche Vertrauensperson für Schwerbehinderte<br />
und <strong>an</strong> den zuständigen örtlichen Personalrat, damit <strong>die</strong>se Sie unterstützen können.<br />
• Vor einer Antragstellung immer beraten lassen!<br />
St<strong>an</strong>d: Juli 2011 © Kurt Wiedem<strong>an</strong>n Hauptvertrauensperson GHWRS
Unverbindlicher Vorschlag – „Muster<strong>an</strong>trag“ – zur Rekonvaleszenz<br />
Name, Vorname Privatadresse:<br />
Dienstbezeichnung Straße, Hausnummer<br />
Schule Schulort Postleitzahl, Ort<br />
Telefon-Nummer<br />
Mail-Adresse<br />
Auf dem Dienstweg!<br />
Verwaltungsleitung<br />
Staatliches <strong>Schulamt</strong> M<strong>an</strong>nheim<br />
Augusta<strong>an</strong>lage 67<br />
68165 M<strong>an</strong>nheim Datum<br />
Antrag auf Deputatsermäßigung zur Wiedereingliederung nach längerer<br />
Erkr<strong>an</strong>kung bzw. schwieriger Operation<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
wie Ihnen sicher bek<strong>an</strong>nt ist, bin ich seit dem schwer erkr<strong>an</strong>kt.<br />
Mein mich beh<strong>an</strong>delnder Facharzt ist der Ansicht, dass ich den Dienst<br />
voraussichtlich am wieder aufnehmen k<strong>an</strong>n.<br />
Die Dienstaufnahme sollte nach ärztlicher Empfehlung zunächst mit reduziertem<br />
Deputat* zur Wiedereingliederung erfolgen. Damit soll <strong>die</strong> Dienstfähigkeit auf Dauer<br />
gesichert werden.<br />
Ich be<strong>an</strong>trage deshalb eine Deputatsermäßigung im vorgeschlagenen Umf<strong>an</strong>g zur<br />
Wiedereingliederung.<br />
Das fachärztliche Gutachten sende ich direkt <strong>an</strong> das Staatliche <strong>Schulamt</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Unterschrift<br />
Amtsbezeichnung<br />
Hinweis:*<br />
Ein gestufter Wiedereinstieg in den Dienst ist dabei sinnvoll (z.B.: von den<br />
Sommerferien bis zu den Herbstferien. Von den Herbstferien bis zu den<br />
Weihnachtsferien usw.) Für <strong>die</strong> Wochenstundenzahl ist allein <strong>die</strong> medizinische<br />
Notwendigkeit ausschlaggebend und wird nur vom beh<strong>an</strong>delnden Facharzt<br />
festgelegt!<br />
Tipp:<br />
Von allen Schreiben eine Kopie senden, mit der Bitte um Unterstützung:<br />
- <strong>an</strong> den Örtlichen Personalrat GHWRS (und als Schwerbehinderte/r auch <strong>an</strong> <strong>die</strong><br />
örtliche Schwerbehindertenvertretung GHWRS) beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong>.<br />
Nach:<br />
Hauptvertrauensperson und Bezirksvertrauenspersonen GHWRS St<strong>an</strong>d: 05.11.2011
INFORMATIONSBLATT<br />
der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats<br />
Deputatsermäßigung für Schwerbehinderte<br />
Aus seiner Fürsorgepflicht heraus gewährt der Dienstherr seinen schwerbehinderten Beschäftigten eine Deputatsermäßigung.<br />
Diese Deputatsermäßigung führt nicht zu einer Kürzung des Gehalts. Die Ermäßigung bedeutet<br />
einen Nachteilsausgleich und soll <strong>die</strong> Arbeitskraft <strong>die</strong>ser Beschäftigungsgruppe möglichst l<strong>an</strong>ge erhalten und <strong>die</strong><br />
vorzeitige Zurruhesetzung verhindern. Die Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift bzw. das Sozialgesetzbuch IX<br />
enthalten noch weitere Nachteilsausgleiche (zum Beispiel keine Mehrarbeit gegen den Willen des Behinderten).<br />
Deputatsermäßigung:<br />
Neuregelung seit dem Schuljahr 1997/98<br />
Zuständig für <strong>die</strong> Gewährung sind seit 1.1.2001 <strong>die</strong> Schulleitungen<br />
1. Bei Vollbeschäftigung (Reduzierung bis zu zwei Stunden ist unschädlich)<br />
ab Grad der Behinderung 50 2 Stunden<br />
ab GdB 70 3 Stunden<br />
ab GdB 90 4 Stunden<br />
2. Bei Teilzeitbeschäftigung<br />
ab Grad der Behinderung 50 1 Stunde<br />
ab GdB 90 2 Stunden<br />
3. In besonderen Ausnahmefällen können befristet zusätzlich zwei Stunden gewährt werden, dazu ist allerdings<br />
ein fachärztliches Gutachten oder eine amtsärztliche Untersuchung nötig (nur auf Antrag - zuständig für <strong>die</strong> Gewährung<br />
ist seit dem 6. Juni 2011 für den GHWRS-Bereich das zuständige Staatliche <strong>Schulamt</strong>. Im Bereich der Gymnasien<br />
und Beruflichen Schulen das Regierungspräsidium Abteilung 7 „Schule und Bildung“<br />
Verfahren:<br />
Wer sich in seiner Erwerbstätigkeit durch eine Erkr<strong>an</strong>kung / Unfall (körperlich, psychosomatisch, psychisch) gemindert<br />
sieht, k<strong>an</strong>n beim zuständigen Versorgungsamt, genaue Adresse zu erfragen beim L<strong>an</strong>dratsamt bzw.<br />
Stadtkreis, einen "Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte/r" stellen.<br />
Schwerbehinderte sind Personen, <strong>die</strong> in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens<br />
50 v.H. (Grad der Behinderung = GdB) gemindert sind. Eine Beifügung von Kopien vorh<strong>an</strong>dener Atteste sowie<br />
von Kr<strong>an</strong>kenhaus- und Untersuchungsberichten tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei.<br />
Gleichzeitig mit der Antragstellung beim Versorgungsamt, teilt <strong>die</strong> Lehrkraft ihrer Schulleiterin/ihrem Schulleiter mit,<br />
dass sie einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderte/r bzw. einen Erhöhungs<strong>an</strong>trag gestellt hat und<br />
be<strong>an</strong>tragt <strong>die</strong> ihr nach der Anerkennung zustehenden Deputatsermäßigungsstunden (Formulierungsvorschlag in<br />
unserer Homepage unter „Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft“). Nur d<strong>an</strong>n hat sie einen<br />
Anspruch auf <strong>die</strong> volle rückwirkende Deputatsermäßigung.<br />
Nach Anerkennung als Schwerbehinderte/r muss der Schwerbehindertenausweis der Schulleiterin/ dem Schulleiter<br />
vorgelegt werden (eine Kopie kommt in Hilfsakte <strong>an</strong> der Schule, eine erhält <strong>die</strong> Schwerbehindertenvertretung,<br />
eine erhält auf dem Dienstweg ggf. das Staatliche <strong>Schulamt</strong> und das Regierungspräsidium). Die Lehrkraft hat einen<br />
Anspruch auf <strong>die</strong> in Ziffer 1 oder 2 gen<strong>an</strong>nte Deputatsermäßigung ggf. auch rückwirkend. Der Gewährungszeitraum<br />
richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises. Ein Ermessensspielraum der Schulleitung<br />
besteht nicht.<br />
Sollten <strong>die</strong> befristeten zusätzlichen zwei Ermäßigungsstunden be<strong>an</strong>tragt werden (Nr. 3 "Besondere Ausnahmefälle"),<br />
so muss ein formloser schriftlicher Antrag (Dienstweg) im GHWRS-Bereich <strong>an</strong> das zuständige <strong>Schulamt</strong>, im<br />
Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen <strong>an</strong> das zuständige Regierungspräsidium Abteilung 7 „Schule und<br />
Bildung“ gerichtet werden. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und ein fachärztliches Gutachten, das <strong>die</strong><br />
Notwendigkeit bescheinigt, ist beizulegen. Das <strong>Schulamt</strong> bzw. das Regierungspräsidium k<strong>an</strong>n zusätzlich eine amtsärztliche<br />
Untersuchung ver<strong>an</strong>lassen.<br />
Wichtig:<br />
Vor einer Antragstellung unbedingt beraten lassen!<br />
Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung: www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de<br />
St<strong>an</strong>d : Juni 2011 Hauptvertrauenspersonen GHWRS, G, BS
INFORMATIONSBLATT<br />
der Schwerbehindertenvertretung<br />
Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte § 70 LBG<br />
Im Rahmen der Dienstrechtsreform wurde zum 01.01.2011 auch <strong>die</strong> Altersteilzeit für schwerbehinderte<br />
Beamtinnen und Beamten geändert.<br />
Die Altersteilzeit für <strong>die</strong> Tarifbeschäftigten (früher Angestellte) lief zum 31.12.2009 aus.<br />
Die Tarifvertragsparteien haben bisher noch keine Nachfolgeregelung vereinbart.<br />
Neuregelung für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ab 01.01.2011<br />
Voraussetzungen:<br />
Anerkennung als Schwerbehinderte/r<br />
- Vollendung des 55. Lebensjahres<br />
- In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit muss m<strong>an</strong> drei Jahre mindestens<br />
teilzeitbeschäftigt sein (hier zählt auch eine unterhälftige Teilzeit)<br />
- Dienstliche Bel<strong>an</strong>ge dürfen nicht entgegenstehen<br />
Es stehen zwei Modelle zur Wahl:<br />
1 Teilzeitmodell<br />
Während des gesamten Bewilligungszeitraums wird Teilzeitarbeit mit 60% der regelmäßigen<br />
Arbeitszeit geleistet.<br />
Beginn: Jeweils zum 1. Februar eines Jahres oder am ersten Unterrichtstag nach den<br />
Sommerferien.<br />
2 Blockmodell<br />
Während der ersten 60% des Bewilligungszeitraumes arbeitet <strong>die</strong>/der Beschäftigte voll, während<br />
der letzten 40% des Bewilligungszeitraumes ist sie/er dafür völlig vom Dienst freigestellt. Der<br />
Antrag muss sich auf <strong>die</strong> Zeit bis zum Beginn des Ruhest<strong>an</strong>des erstrecken. Bei vorzeitiger<br />
Zurruhesetzung auf eigenen Antrag (bspw. ab dem 60. Lebensjahr) muss der Antrag auf<br />
Zurruhesetzung dem Altersteilzeit<strong>an</strong>trag beigefügt werden.<br />
Der Beginn ist auch während des Schuljahres möglich, wenn sich das Deputat nicht um mehr als<br />
zwei Deputatsstunden verändert.<br />
Die Freistellungsphase muss zum 1.2., zum 1.8. oder zum 1.9. eines Jahres beginnen.<br />
Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit einer Deputatsreduzierung von bis zu 10%<br />
(bis höchstens drei Deputatsstunden) - maßgeblich ist dabei der Beschäftigungsumf<strong>an</strong>g<br />
der letzten zwei Jahre -<br />
können zwischen den beiden Modellen wählen. Sie müssen sich jedoch für ein Modell<br />
entscheiden, da <strong>die</strong> beiden Modelle nicht kombiniert werden können.<br />
Teilzeitbeschäftigte<br />
Teilzeitbeschäftigte Beamte/innen - mit mehr als drei Stunden Deputatsreduzierung - können nur<br />
das Blockmodell in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist dabei der Beschäftigungsumf<strong>an</strong>g der<br />
letzten zwei Jahre.<br />
Die Besoldung beträgt bei beiden Modellen rund 80% der Netto<strong>die</strong>nstbezüge. Für <strong>die</strong><br />
Versorgung werden 60% der durchschnittlichen ruhegehaltfähigen Dienstzeit der letzten 24<br />
Monate vor Antragsstellung <strong>an</strong>gerechnet (vorher genau ausrechnen lassen!).<br />
Weitere Informationen und Beratungen, z.B. über <strong>die</strong> zu erwartende Pension erhalten Sie beim<br />
L<strong>an</strong>desamt für Besoldung und Versorgung bzw. bei Ihrer Gewerkschaft oder Berufsverb<strong>an</strong>d.<br />
Die Bezirksschwerbehindertenvertretung hat bei der Bewilligung ein Recht auf Mitwirkung, der<br />
Bezirkspersonalrat wird bei einer beabsichtigten Ablehnung beteiligt. Senden Sie deshalb je eine<br />
Kopie Ihres Antrags <strong>an</strong> <strong>die</strong> Bezirksvertrauensperson und den Bezirkspersonalrat beim<br />
Regierungspräsidium, Abteilung 7 Schule und Bildung, damit <strong>die</strong>se Sie unterstützen können.<br />
Wichtig: Vor einer Antragstellung unbedingt beraten lassen! St<strong>an</strong>d: 20.10.2011 HVPs GHWRS, GY , BS
ANSCHRIFTENBLATT<br />
der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats<br />
Regierungspräsidium, Bezirkspersonalrat GHWRGS, Bezirksvertrauensperson GHWRGS:<br />
Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe<br />
Abteilung 7<br />
„Schule und Bildung“<br />
Bereich: GHWRGS<br />
Postfach<br />
76247 Karlsruhe<br />
Örtliche Adressen:<br />
Vertretung der<br />
Schwerbehinderten<br />
GHWRGS<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
Zi Nr. 310<br />
Augusta<strong>an</strong>lage 67<br />
68165 M<strong>an</strong>nheim<br />
www.schulamt-m<strong>an</strong>nheim.de<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
GHWRGS<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
für Heidelberg<br />
Birgit Roos<br />
Tel.: 06221-390962<br />
email: roosbirgit@msn.com<br />
Bezirkspersonalrat<br />
GHWRGS<br />
beim Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe<br />
Abteilung 7<br />
„Schule und Bildung“<br />
Postfach<br />
76247 Karlsruhe<br />
Örtlicher Personalrat<br />
GHWRGS<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
Vorsitzender:<br />
Fr<strong>an</strong>z Klüber<br />
Tel.d.: 0621-292-4108<br />
Tel.p.: 0621-796068<br />
email: fr<strong>an</strong>z.klueber@ssama.kv.bwl.de<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
GHWRGS<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
für den Neckar-Odenwald-<br />
Kreis<br />
Martin Heinrich<br />
Tel.: 06226-9939344<br />
email: heinrich.sbv@t-online.de<br />
Bezirksvertrauensperson<br />
GHWRGS<br />
beim Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe<br />
Abteilung 7<br />
„Schule und Bildung“<br />
Christina Schmaltz<br />
Postfach<br />
76247 Karlsruhe<br />
Tel.d.: 0721-926-4886<br />
Fax.d.: 0721-926-93340267<br />
email:<br />
christina.schmaltz@rpk.bwl.de<br />
Tel.p.: 06221-7545606<br />
email:<br />
c.schmaltz@t-online.de<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
GHWRGS<br />
-Örtliche Vertrauensperson<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
für M<strong>an</strong>nheim<br />
Dr. Renate L<strong>an</strong>g<br />
Tel.: 06201-340842<br />
email: larena@arcor.de<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
GHWRGS<br />
beim Staatlichen <strong>Schulamt</strong><br />
M<strong>an</strong>nheim<br />
für den Rhein-Neckar-Kreis<br />
Reinhard Retzlaff<br />
Tel.: 06221-618444<br />
email:<br />
reinhard.retzlaff@t-online.de