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Bekannter Versender werden, sein und bleiben - OSD SCHÄFER

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Mit <strong>OSD</strong> SCHÄFER kommen Sie<br />

spielend hoch auf Level 5.<br />

Level 5<br />

Zulassungs- <strong>und</strong> Qualitätssicherungsaudits<br />

Auditoren des Luftfahrt-B<strong>und</strong>esamts prüfen vor Ort, ob das Sicherheitsprogramm in allen<br />

Punkten stimmt, umgesetzt <strong>und</strong> eingehalten wird. Wenn ja, erfolgt die Zulassung zum<br />

Bekannten <strong>Versender</strong>. Um den Bestand dieser Zulassung zu sichern, müssen jährliche<br />

Qualitätssicherungsaudits <strong>und</strong> regelmäßige Auffrischungsschulungen nachgewiesen <strong>werden</strong>.<br />

Level 4<br />

Schulungen<br />

Sämtliche Mitarbeiter, die mit Luftfracht – auch vor dem unmittelbaren Versand – in Berührung<br />

kommen, müssen speziell geschult <strong>werden</strong>, je nach Aufgabe <strong>und</strong> Verantwortung<br />

mit 3, 7 oder 35 Unterricht<strong>sein</strong>heiten. Die Ausbilder benötigen eine behördliche Zulassung.<br />

Level 3<br />

Sicherheitsprogramm<br />

In Dutzenden von Punkten <strong>werden</strong> hier die Maßnahmen, Prozesse <strong>und</strong> Verantwortlichkeiten<br />

der Luftfrachtsicherheit eines Unternehmens festgeschrieben.<br />

Level 2<br />

Antragstellung <strong>und</strong> Verpflichtungserklärung<br />

Der Aspirant beantragt offiziell <strong>sein</strong>e Zulassung zum Bekannten <strong>Versender</strong> beim Luftfahrt-<br />

B<strong>und</strong>esamt <strong>und</strong> verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Unterlagen vertraulich zu behandeln.<br />

Level 1<br />

Abwägung<br />

Von Amts wegen natürlich nicht vorgeschrieben, allerdings eine unternehmerische Pflicht ist<br />

die Frage: Lohnt sich die Zulassung für das Unternehmen?

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