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Amtsdelikte, Überblick - Rechtsanwalt-schuetze.de

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Hinner Schütze, FH Pol<br />

Rw: Genehmigung<br />

§ 331 III 1. Alt. weist ausdrücklich darauf hin, dass<br />

eine Genehmigung <strong>de</strong>n Vorteil anzunehmen, die<br />

Rechtswidrigkeit bei § 331 I entfallen lässt. Dies ist<br />

<strong>de</strong>r kein Tb-merkmal, son<strong>de</strong>rn erst auf <strong>de</strong>r Ebene<br />

„II. RW“ zu prüfen.<br />

Genehmigungen gelten nicht bei § 331 II o<strong>de</strong>r §<br />

332. Keine Genehmigung stellt eine erschlichene<br />

Genehmigung dar.<br />

§ 331 III 2. Alt bei nachträglicher Genehmigung ist<br />

kein Rechtfertigungsgrund, son<strong>de</strong>rn ein Fall tätiger<br />

Reue.<br />

Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für § 333 III.

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