Jahresbericht 2004 - Meta-Sammelstiftung
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3.7.8 Verwaltungsaufwand 31.12.<strong>2004</strong> 31.12.2003<br />
CHF<br />
CHF<br />
Stiftungsratshonorar 65'646.45 30'521.60<br />
Verwaltungsaufwand 25'531.15 28'029.75<br />
Verwaltungshonorar Berag 108'984.25 66'494.30<br />
Marketing und Werbeaufwand 30'960.71 6'328.15<br />
231'122.56 131'373.80<br />
3.8 Auflagen der Aufsichtsbehörde<br />
Aufgrund der bestehenden Unterdeckung ist ein versicherungstechnisches Gutachten per<br />
31.12.<strong>2004</strong> erforderlich. Dieses ist als Beilage 2 beigeheftet.<br />
Aufgrund der in den Jahren 2002 und 2003 tiefen Verzinsung der Altersguthabenkonti (ANund<br />
AG-Sparbeitragskonti sowie Einmaleinlagenkonti) ist bei einigen Versicherten das<br />
Austrittsguthaben gemäss Artikel 17 FZG höher als die Austrittsleistung nach Reglement.<br />
Dieser Differenzbetrag muss von der Stiftung sichergestellt und den Versicherten bei einem<br />
allfälligen Austritt nach Art. 17 FZG mitgegeben werden. Im Geschäftsjahr <strong>2004</strong> ist diese<br />
Rückstellung auf Basis einer Schätzgrösse vorgenommen worden.<br />
3.9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />
Dank starkem Wachstum, nicht-rentenbildenden Zusatzbeiträgen von je 0.5% (AN/AG) der<br />
versicherten Saläre, Rückbehalt von 2/3 der Risikoüberschüsse sowie einem Anteil am<br />
Zusatzüberschuss infolge Ablauf der dreijährigen Pooldauer mit der Zürich Versicherung<br />
hat die Stiftung - zusammen mit Kapitalerträgen - einen Deckungsgrad von 97.1% erreicht.<br />
Zumindest bis zum Erreichen der Volldeckung werden die Sanierungsmassnahmen<br />
fortgesetzt, weshalb auch im 2005 je 0.5% der versicherten Saläre als Sanierungsbeitrag<br />
erhoben und 1/3 der Risikoüberschüsse in der Stiftung einbehalten werden.<br />
Der im 2005 als Folge des Ablaufs der ersten Poolvertragsdauer zur Auszahlung<br />
gelangende und per 31.12.<strong>2004</strong> mittels einer Schätzung (CHF 200'000.--) abgegrenzte<br />
zusätzliche Risikoüberschuss der Zürich Versicherung wird 2005 den Risiko- und<br />
Verwaltungs-kostenreserven der Vorsorgewerke gutgeschrieben bzw. mit den Forderungen<br />
gegenüber den einzelnen Vorsorgewerken verrechnet.<br />
Nach Erreichen der Volldeckung ist eine angemessene Wertschwankungsreserve zu bilden<br />
(vgl. Ziffer 3.6.2).