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Jahresbericht 2004 - Meta-Sammelstiftung

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3.7.8 Verwaltungsaufwand 31.12.<strong>2004</strong> 31.12.2003<br />

CHF<br />

CHF<br />

Stiftungsratshonorar 65'646.45 30'521.60<br />

Verwaltungsaufwand 25'531.15 28'029.75<br />

Verwaltungshonorar Berag 108'984.25 66'494.30<br />

Marketing und Werbeaufwand 30'960.71 6'328.15<br />

231'122.56 131'373.80<br />

3.8 Auflagen der Aufsichtsbehörde<br />

Aufgrund der bestehenden Unterdeckung ist ein versicherungstechnisches Gutachten per<br />

31.12.<strong>2004</strong> erforderlich. Dieses ist als Beilage 2 beigeheftet.<br />

Aufgrund der in den Jahren 2002 und 2003 tiefen Verzinsung der Altersguthabenkonti (ANund<br />

AG-Sparbeitragskonti sowie Einmaleinlagenkonti) ist bei einigen Versicherten das<br />

Austrittsguthaben gemäss Artikel 17 FZG höher als die Austrittsleistung nach Reglement.<br />

Dieser Differenzbetrag muss von der Stiftung sichergestellt und den Versicherten bei einem<br />

allfälligen Austritt nach Art. 17 FZG mitgegeben werden. Im Geschäftsjahr <strong>2004</strong> ist diese<br />

Rückstellung auf Basis einer Schätzgrösse vorgenommen worden.<br />

3.9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />

Dank starkem Wachstum, nicht-rentenbildenden Zusatzbeiträgen von je 0.5% (AN/AG) der<br />

versicherten Saläre, Rückbehalt von 2/3 der Risikoüberschüsse sowie einem Anteil am<br />

Zusatzüberschuss infolge Ablauf der dreijährigen Pooldauer mit der Zürich Versicherung<br />

hat die Stiftung - zusammen mit Kapitalerträgen - einen Deckungsgrad von 97.1% erreicht.<br />

Zumindest bis zum Erreichen der Volldeckung werden die Sanierungsmassnahmen<br />

fortgesetzt, weshalb auch im 2005 je 0.5% der versicherten Saläre als Sanierungsbeitrag<br />

erhoben und 1/3 der Risikoüberschüsse in der Stiftung einbehalten werden.<br />

Der im 2005 als Folge des Ablaufs der ersten Poolvertragsdauer zur Auszahlung<br />

gelangende und per 31.12.<strong>2004</strong> mittels einer Schätzung (CHF 200'000.--) abgegrenzte<br />

zusätzliche Risikoüberschuss der Zürich Versicherung wird 2005 den Risiko- und<br />

Verwaltungs-kostenreserven der Vorsorgewerke gutgeschrieben bzw. mit den Forderungen<br />

gegenüber den einzelnen Vorsorgewerken verrechnet.<br />

Nach Erreichen der Volldeckung ist eine angemessene Wertschwankungsreserve zu bilden<br />

(vgl. Ziffer 3.6.2).

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