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Schulhausordung allg Aushang-neu - Staatliche Berufsschule I Fürth

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BS I<br />

<strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />

mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />

und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />

Schulhausordnung der <strong>Staatliche</strong>n <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />

mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />

und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />

Präambel<br />

Alle Lehrkräfte und Schüler/-innen der <strong>Staatliche</strong>n <strong>Berufsschule</strong> I<br />

und der Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege<br />

<strong>Fürth</strong>, tragen Sorge und Verantwortung für ein angenehmes,<br />

offenes, menschliches, konfliktarmes, vertrauensvolles und von<br />

gegenseitiger Achtung und Anstand geprägtes Schulklima, in dem<br />

ein ungestörtes, erfolgreiches und harmonisches Zusammenleben<br />

und ein zielstrebiges miteinander Lernen und Arbeiten möglich ist .<br />

Dazu setzen alle Ehrlichkeit, Verantwortungsbereitschaft,<br />

gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Offenheit voraus,<br />

achten das Eigentum, respektieren die Persönlichkeit, Interessen<br />

und Rechte anderer, sind freundlich, höflich und hilfsbereit im<br />

Umgang miteinander, verabscheuen Gewalt in jeder Form und<br />

lösen auftretende Konflikte und Probleme in menschenwürdiger<br />

Weise.<br />

Alle beachten und befolgen die schul- und hausrechtlichen<br />

Bestimmungen und verhalten sich jederzeit so, dass die Aufgaben<br />

und Ziele der Schule erfüllt werden können und unterlassen alles,<br />

was den Schulbetrieb oder die Ordnung der Schule stören könnte.<br />

Diese Schulhausordnung wurde unter Mitwirkung der Personalvertretung, des Berufsschul- und Elternbeirates und der<br />

Schülermitverantwortung erlassen und tritt ab dem Schuljahr 2002/2003 in Kraft. Ihre Regelungen und Festlegungen gelten dem Wort<br />

und Sinn nach im Rahmen des BayEUG, der BSO und der BFSOHwKiSo für die <strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I und für die<br />

Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege <strong>Fürth</strong> und werden von allen Schülern/-innen anerkannt und befolgt und von<br />

den Lehrkräften durchgesetzt.<br />

<strong>Fürth</strong>, im September 2010<br />

Die Schulleitung:<br />

für die Lehrerschaft und Personalvertretung:<br />

W. Rost, OStD P. Hofmann, StD<br />

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BS I<br />

<strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />

mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />

und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />

Schulhausordnung<br />

1. Die schuleigenen Parkplätze stehen ausschließlich Lehrkräften zur Verfügung.<br />

Zweiräder können auf den dafür vorgesehenen Flächen im Schulhof abgestellt<br />

werden. Feuerwehrzufahrtsbereiche, Flucht- und Rettungswege müssen frei<br />

bleiben!<br />

2. Schulfremde, dazu unberechtigte Personen halten sich nicht auf dem Schulgelände<br />

auf. Nicht der Schule zugehörige, verdächtige Personen, Aktivitäten oder<br />

Beobachtungen sind der Schulleitung oder Hausverwaltung zu melden!<br />

3. Der Gong regelt den pünktlichen Unterrichtsbeginn, Stundenwechsel,<br />

Pausenzeiten und signalisiert das Stunden- und Unterrichtsende, das die<br />

Lehrkräfte bestimmen.<br />

4. Toilettenbesuche während des Unterrichts sind nur in dringenden Ausnahmefällen<br />

erlaubt. Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt!<br />

5. Die Pausen verbringen alle Schüler im Pausenhof oder in der Pausenhalle (Aula)<br />

und befolgen die Anordnungen der Pausenaufsichten.<br />

Offene Getränke und Speisen werden nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen.<br />

6. Schulanlage, -gebäude und Unterrichtsräume sind von allen in einem jederzeit<br />

ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten!<br />

Alle tragen dazu bei, Materialien und Energie sparsam zu verbrauchen.<br />

7. Alle achten auf gemeinschaftliches, ihr und anderer persönliches Eigentum.<br />

Fundgegenstände sind beim Hausmeister, bei Lehrkräften oder im Sekretariat<br />

abzugeben.<br />

Für mutwillige oder vorsätzliche Personen- oder Sachschäden übernehmen die<br />

Verursacher Haftung, Schadensersatz und Verantwortung!<br />

8. Gegenstände, welche die schulische Unterrichts- und Erziehungsarbeit stören,<br />

verbleiben außerhalb der Schule. In der gesamten Schulanlage werden keine<br />

Mobiltelefone, MP3-Player u. dgl. benutzt!<br />

9. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Alarmpläne sind zwingend zu<br />

beachten! Unfälle, Verletzungen, Personen- und Sachschäden sind unverzüglich<br />

im Sekretariat zu melden.<br />

10. Der regelmäßige und pünktliche Schulbesuch ist verpflichtend. Die erlassenen<br />

Regelungen bei Verhinderung am Schulbesuch und zu evtl. notwendigen<br />

Unterrichtsbefreiungen werden befolgt.

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