Schulhausordung allg Aushang-neu - Staatliche Berufsschule I Fürth
Schulhausordung allg Aushang-neu - Staatliche Berufsschule I Fürth
Schulhausordung allg Aushang-neu - Staatliche Berufsschule I Fürth
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BS I<br />
<strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />
mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />
und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />
Schulhausordnung der <strong>Staatliche</strong>n <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />
mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />
und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />
Präambel<br />
Alle Lehrkräfte und Schüler/-innen der <strong>Staatliche</strong>n <strong>Berufsschule</strong> I<br />
und der Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege<br />
<strong>Fürth</strong>, tragen Sorge und Verantwortung für ein angenehmes,<br />
offenes, menschliches, konfliktarmes, vertrauensvolles und von<br />
gegenseitiger Achtung und Anstand geprägtes Schulklima, in dem<br />
ein ungestörtes, erfolgreiches und harmonisches Zusammenleben<br />
und ein zielstrebiges miteinander Lernen und Arbeiten möglich ist .<br />
Dazu setzen alle Ehrlichkeit, Verantwortungsbereitschaft,<br />
gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Offenheit voraus,<br />
achten das Eigentum, respektieren die Persönlichkeit, Interessen<br />
und Rechte anderer, sind freundlich, höflich und hilfsbereit im<br />
Umgang miteinander, verabscheuen Gewalt in jeder Form und<br />
lösen auftretende Konflikte und Probleme in menschenwürdiger<br />
Weise.<br />
Alle beachten und befolgen die schul- und hausrechtlichen<br />
Bestimmungen und verhalten sich jederzeit so, dass die Aufgaben<br />
und Ziele der Schule erfüllt werden können und unterlassen alles,<br />
was den Schulbetrieb oder die Ordnung der Schule stören könnte.<br />
Diese Schulhausordnung wurde unter Mitwirkung der Personalvertretung, des Berufsschul- und Elternbeirates und der<br />
Schülermitverantwortung erlassen und tritt ab dem Schuljahr 2002/2003 in Kraft. Ihre Regelungen und Festlegungen gelten dem Wort<br />
und Sinn nach im Rahmen des BayEUG, der BSO und der BFSOHwKiSo für die <strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I und für die<br />
Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege <strong>Fürth</strong> und werden von allen Schülern/-innen anerkannt und befolgt und von<br />
den Lehrkräften durchgesetzt.<br />
<strong>Fürth</strong>, im September 2010<br />
Die Schulleitung:<br />
für die Lehrerschaft und Personalvertretung:<br />
W. Rost, OStD P. Hofmann, StD<br />
-------------------------------- ---------------------------------
BS I<br />
<strong>Staatliche</strong> <strong>Berufsschule</strong> I <strong>Fürth</strong><br />
mit Berufsfachschule für Hauswirtschaft<br />
und Berufsfachschule für Kinderpflege<br />
Schulhausordnung<br />
1. Die schuleigenen Parkplätze stehen ausschließlich Lehrkräften zur Verfügung.<br />
Zweiräder können auf den dafür vorgesehenen Flächen im Schulhof abgestellt<br />
werden. Feuerwehrzufahrtsbereiche, Flucht- und Rettungswege müssen frei<br />
bleiben!<br />
2. Schulfremde, dazu unberechtigte Personen halten sich nicht auf dem Schulgelände<br />
auf. Nicht der Schule zugehörige, verdächtige Personen, Aktivitäten oder<br />
Beobachtungen sind der Schulleitung oder Hausverwaltung zu melden!<br />
3. Der Gong regelt den pünktlichen Unterrichtsbeginn, Stundenwechsel,<br />
Pausenzeiten und signalisiert das Stunden- und Unterrichtsende, das die<br />
Lehrkräfte bestimmen.<br />
4. Toilettenbesuche während des Unterrichts sind nur in dringenden Ausnahmefällen<br />
erlaubt. Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände untersagt!<br />
5. Die Pausen verbringen alle Schüler im Pausenhof oder in der Pausenhalle (Aula)<br />
und befolgen die Anordnungen der Pausenaufsichten.<br />
Offene Getränke und Speisen werden nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen.<br />
6. Schulanlage, -gebäude und Unterrichtsräume sind von allen in einem jederzeit<br />
ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten!<br />
Alle tragen dazu bei, Materialien und Energie sparsam zu verbrauchen.<br />
7. Alle achten auf gemeinschaftliches, ihr und anderer persönliches Eigentum.<br />
Fundgegenstände sind beim Hausmeister, bei Lehrkräften oder im Sekretariat<br />
abzugeben.<br />
Für mutwillige oder vorsätzliche Personen- oder Sachschäden übernehmen die<br />
Verursacher Haftung, Schadensersatz und Verantwortung!<br />
8. Gegenstände, welche die schulische Unterrichts- und Erziehungsarbeit stören,<br />
verbleiben außerhalb der Schule. In der gesamten Schulanlage werden keine<br />
Mobiltelefone, MP3-Player u. dgl. benutzt!<br />
9. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Alarmpläne sind zwingend zu<br />
beachten! Unfälle, Verletzungen, Personen- und Sachschäden sind unverzüglich<br />
im Sekretariat zu melden.<br />
10. Der regelmäßige und pünktliche Schulbesuch ist verpflichtend. Die erlassenen<br />
Regelungen bei Verhinderung am Schulbesuch und zu evtl. notwendigen<br />
Unterrichtsbefreiungen werden befolgt.