Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad - Ahmadiyya Muslim Jamaat Schweiz
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Das Testament<br />
ANHANG 1<br />
Im Folgenden werden einige wichtige Punkte bezüglich<br />
‚Al-Wasiyyat’ niedergeschrieben:<br />
1. Stirbt jemand der sein Leben in Übereinstimmung<br />
mit den Bedingungen führte die in der Abhandlung<br />
‚Al-Wasiyyat ‘ niedergeschrieben stehen, so<br />
darf er so lange nicht auf diesem Friedhof begraben<br />
werden bis das Komitee für Angelegenheiten<br />
des Friedhofes bekannt gibt, dass alle notwendigen<br />
Vorbereitungen bezüglich des Friedhofes getroffen<br />
sind. Es ist wichtig, dass zunächst die Brücke<br />
gebaut und andere nötigen Maßnahmen getroffen<br />
werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der<br />
Leichnam übergangsweise in einem Sarg auf einem<br />
anderen Friedhof begraben werden.<br />
2. Es ist nötig, dass jeder der sich bereit erklärt hat<br />
die im ‚Wasiyyat’ erwähnten Bedingungen einzuhalten,<br />
seine Einwilligung bei vollem Bewusstsein<br />
mit der Beglaubigung von mindestens zwei Zeugen<br />
beim zuständigen Komitee einreicht. Er sollte<br />
auch ausführlich schreiben, dass er hiermit ein<br />
Zehntel seines beweglichen oder unbeweglichen<br />
Vermögens der Verbreitung der Ziele der Ahma-<br />
1 Revue Urdu, Januar 1906 S. 36-39<br />
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