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Fibel 2008 als PDF (7.8 MB) - StuRa - TU Chemnitz

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glieder unverzichtbar. Der Senat ist unter<br />

anderem zuständig für den Erlass<br />

von uni-weiten Ordnungen, Einrichtung<br />

und Aufhebung von Studiengängen, die<br />

Gliederungen der Uni in Fakultäten,<br />

Vorschläge für die Wahl des Rektors<br />

und vieles mehr. Außerdem nimmt er<br />

zu den meisten Entwicklungen, Plänen<br />

und Berichten an der Hochschule Stellung<br />

(Haushalt, Hochschulentwicklung,<br />

Jahresbericht Studentenwerk), weshalb<br />

er auch umfassend zu unterrichten und<br />

vor den abschließenden Entscheidungen<br />

zur Sache anzuhören ist.<br />

Kuratorium<br />

Mitglieder: 11 Hochschullehrer (Dekane,<br />

Rektor, 4 weitere), 4 Wissenschaftler, 2<br />

Mitarbeiter, 4 Studenten<br />

Wahlperiode: alle drei Jahre, Studenten<br />

jedes Jahr<br />

Sitzungen: i.d.R. monatlich<br />

Kontakt: Studentenrat, senat@stura.<br />

tu-chemnitz.de<br />

Das ehrenamtlich tätige Kuratorium ist<br />

hauptsächlich beratend aktiv und soll<br />

die Verbindung der Hochschule nach<br />

außen und ihre Entwicklung im Sinne<br />

der Gesellschaft voranbringen. Die Kuratoren<br />

sind daher nicht hochschuloder<br />

ministerialangehörige sondern Personen<br />

mit Erfahrung in Wirtschaft,<br />

Kultur, Verwaltung und Wissenschaft.<br />

Getreu der Kontroll- und Aufsichtsfunktion<br />

ist das Kuratorium regelmäßig von<br />

der Arbeit des Rektorates zu unterrichten<br />

und nimmt Stellung zu Planungen,<br />

die für die Hochschulentwicklung bedeutsam<br />

sind, ferner zu organisatorischen<br />

Entscheidungen, Investitionsvorhaben<br />

und Tätigkeitsberichten.<br />

Fakultätsrat<br />

Die Fakultäten sind die organisatorische<br />

Grundeinheit der Hochschulen. Ihre<br />

Aufgaben ergeben sich in erster Linie in<br />

unmittelbarem Zusammenhang mit der<br />

organisatorischen Absicherung von Leh-<br />

Die Uni<br />

Gremienführer<br />

re und Forschung. Die <strong>TU</strong> <strong>Chemnitz</strong> besteht<br />

aus sieben Fakultäten, denen jeweils<br />

ein Dekan übersteht. Sie werden<br />

vom Dekanatskollegium sowie dem Fakultätsrat<br />

(FakRat) geleitet.<br />

Der Fakultätsrat ist unter anderem zuständig<br />

für Vorschläge zu den Studienund<br />

Prüfungsordnungen, den Beschluss<br />

von Fakultätsordnungen, Promotionsund<br />

Habilitationsordnungen sowie die<br />

jährlichen Lehr- und Forschungsberichte<br />

und die Planung, Sicherung und<br />

Koordination des Studienangebotes. Er<br />

besteht je nach Fakultätsgröße aus 11,<br />

15 oder 21 Mitgliedern und tagt einmal<br />

monatlich. Er ist unter anderem auch<br />

für die Wahl der Studienkommissionen<br />

und des Prüfungsausschusses zuständig.<br />

Studienkommission<br />

Die Studienkommission ist eine ständige<br />

Kommission des Fakultätsrates und<br />

das einzige paritätische Gremium der<br />

Hochschule, d. h. es gibt eine Gleichverteilung<br />

der Sitze auf die vier Hochschulgruppen<br />

Professoren, akademischen<br />

Mitarbeiter, sonstige hauptberufliche<br />

Mitarbeiter und Studenten. Sie wird<br />

für jeden Studiengang eingerichtet und<br />

ist zuständig für die Beratung des Fakultätsrates<br />

bei der Durchführung und<br />

Organisation des Lehr- und Studienbetriebes<br />

sowie die Überarbeitung der Studienordnung<br />

und des Studienablaufes<br />

an sich ändernde Gegebenheiten.<br />

Prüfungsausschuss<br />

Der Prüfungsausschuss (PA), nicht wie<br />

oft vermutet das Prüfungsamt, ist vielen<br />

Prüfungsordnungen zufolge die „Behörde<br />

für alle mit Prüfungsfragen zusammenhängenden<br />

Entscheidungen“<br />

im Sinne des Verwaltungsrechts. Daher<br />

trifft sie die Entscheidungen über Anrechnung<br />

von Prüfungsleistungen und<br />

Es ist üblich, dass man Lösungen erhält, die praktisch nichts<br />

nützen. Aber für Mathematiker reichts.<br />

(Prof. Benner)<br />

Die Uni

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