Fibel 2008 als PDF (7.8 MB) - StuRa - TU Chemnitz
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glieder unverzichtbar. Der Senat ist unter<br />
anderem zuständig für den Erlass<br />
von uni-weiten Ordnungen, Einrichtung<br />
und Aufhebung von Studiengängen, die<br />
Gliederungen der Uni in Fakultäten,<br />
Vorschläge für die Wahl des Rektors<br />
und vieles mehr. Außerdem nimmt er<br />
zu den meisten Entwicklungen, Plänen<br />
und Berichten an der Hochschule Stellung<br />
(Haushalt, Hochschulentwicklung,<br />
Jahresbericht Studentenwerk), weshalb<br />
er auch umfassend zu unterrichten und<br />
vor den abschließenden Entscheidungen<br />
zur Sache anzuhören ist.<br />
Kuratorium<br />
Mitglieder: 11 Hochschullehrer (Dekane,<br />
Rektor, 4 weitere), 4 Wissenschaftler, 2<br />
Mitarbeiter, 4 Studenten<br />
Wahlperiode: alle drei Jahre, Studenten<br />
jedes Jahr<br />
Sitzungen: i.d.R. monatlich<br />
Kontakt: Studentenrat, senat@stura.<br />
tu-chemnitz.de<br />
Das ehrenamtlich tätige Kuratorium ist<br />
hauptsächlich beratend aktiv und soll<br />
die Verbindung der Hochschule nach<br />
außen und ihre Entwicklung im Sinne<br />
der Gesellschaft voranbringen. Die Kuratoren<br />
sind daher nicht hochschuloder<br />
ministerialangehörige sondern Personen<br />
mit Erfahrung in Wirtschaft,<br />
Kultur, Verwaltung und Wissenschaft.<br />
Getreu der Kontroll- und Aufsichtsfunktion<br />
ist das Kuratorium regelmäßig von<br />
der Arbeit des Rektorates zu unterrichten<br />
und nimmt Stellung zu Planungen,<br />
die für die Hochschulentwicklung bedeutsam<br />
sind, ferner zu organisatorischen<br />
Entscheidungen, Investitionsvorhaben<br />
und Tätigkeitsberichten.<br />
Fakultätsrat<br />
Die Fakultäten sind die organisatorische<br />
Grundeinheit der Hochschulen. Ihre<br />
Aufgaben ergeben sich in erster Linie in<br />
unmittelbarem Zusammenhang mit der<br />
organisatorischen Absicherung von Leh-<br />
Die Uni<br />
Gremienführer<br />
re und Forschung. Die <strong>TU</strong> <strong>Chemnitz</strong> besteht<br />
aus sieben Fakultäten, denen jeweils<br />
ein Dekan übersteht. Sie werden<br />
vom Dekanatskollegium sowie dem Fakultätsrat<br />
(FakRat) geleitet.<br />
Der Fakultätsrat ist unter anderem zuständig<br />
für Vorschläge zu den Studienund<br />
Prüfungsordnungen, den Beschluss<br />
von Fakultätsordnungen, Promotionsund<br />
Habilitationsordnungen sowie die<br />
jährlichen Lehr- und Forschungsberichte<br />
und die Planung, Sicherung und<br />
Koordination des Studienangebotes. Er<br />
besteht je nach Fakultätsgröße aus 11,<br />
15 oder 21 Mitgliedern und tagt einmal<br />
monatlich. Er ist unter anderem auch<br />
für die Wahl der Studienkommissionen<br />
und des Prüfungsausschusses zuständig.<br />
Studienkommission<br />
Die Studienkommission ist eine ständige<br />
Kommission des Fakultätsrates und<br />
das einzige paritätische Gremium der<br />
Hochschule, d. h. es gibt eine Gleichverteilung<br />
der Sitze auf die vier Hochschulgruppen<br />
Professoren, akademischen<br />
Mitarbeiter, sonstige hauptberufliche<br />
Mitarbeiter und Studenten. Sie wird<br />
für jeden Studiengang eingerichtet und<br />
ist zuständig für die Beratung des Fakultätsrates<br />
bei der Durchführung und<br />
Organisation des Lehr- und Studienbetriebes<br />
sowie die Überarbeitung der Studienordnung<br />
und des Studienablaufes<br />
an sich ändernde Gegebenheiten.<br />
Prüfungsausschuss<br />
Der Prüfungsausschuss (PA), nicht wie<br />
oft vermutet das Prüfungsamt, ist vielen<br />
Prüfungsordnungen zufolge die „Behörde<br />
für alle mit Prüfungsfragen zusammenhängenden<br />
Entscheidungen“<br />
im Sinne des Verwaltungsrechts. Daher<br />
trifft sie die Entscheidungen über Anrechnung<br />
von Prüfungsleistungen und<br />
Es ist üblich, dass man Lösungen erhält, die praktisch nichts<br />
nützen. Aber für Mathematiker reichts.<br />
(Prof. Benner)<br />
Die Uni