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ehemaliger Prospekt - ifs-service.de

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Chancen Standort Objekt Referenzen<br />

<strong>de</strong>r Kosten erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage von Erfahrungswerten.<br />

Ob diese steuerlich anerkannt wird, kann nicht garantiert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die vertragsgemäße<br />

Herstellung, insbeson<strong>de</strong>re Anschlusskosten<br />

für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlieger- und<br />

Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind <strong>de</strong>s Weiteren<br />

die Kosten <strong>de</strong>r Projektierung, <strong>de</strong>s Marketings und<br />

<strong>de</strong>s Vertriebs. Hierzu zählt insbeson<strong>de</strong>re auch die Innenprovision,<br />

die <strong>de</strong>r Veräußerer an <strong>de</strong>n Kapitalanlagevertrieb<br />

bezahlt.<br />

Nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Kaufpreises sind sämtliche Gebühren<br />

(z.B. Grundbuch), Steuern (z.B. für Grun<strong>de</strong>rwerb) und<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r<br />

Durchführung dieses Vertrages (z.B. Notar), die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Finanzierung <strong>de</strong>s Kaufpreises durch <strong>de</strong>n Käufer (z.B.<br />

Bankbearbeitungs- und Schätzkosten), Darlehens- und<br />

eventuelle Bereitstellungs- und / o<strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungszinsen,<br />

Grundschuldbestellungen etc., sowie Mehrkosten<br />

für Son<strong>de</strong>rwunscharbeiten. Diese Kosten trägt <strong>de</strong>r<br />

Käufer selbst und geson<strong>de</strong>rt.<br />

d) Kaufpreisfälligkeit<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>s Erwerbers orientiert sich<br />

die Fälligkeit seiner Zahlungen nach <strong>de</strong>r Verordnung über<br />

Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom<br />

23.05.2001 und <strong>de</strong>r Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Demnach kann <strong>de</strong>r Verkäufer nach seiner Wahl<br />

<strong>de</strong>n Käufer entwe<strong>de</strong>r durch am Baufortschritt bemessene<br />

Fälligkeit von Kaufpreisteilzahlungen nach § 3 MaBV o<strong>de</strong>r<br />

bei abweichen<strong>de</strong>n Fälligkeiten durch eine Bürgschaft nach<br />

§ 7 MaBV sichern.<br />

Der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen, wenn <strong>de</strong>r Kaufvertrag<br />

rechtswirksam ist, alle zu seiner Durchführung notwendigen<br />

Genehmigungen vorliegen und etwaige vertragliche<br />

Rücktrittsrechte <strong>de</strong>s Verkäufers erloschen sind sowie<br />

die bewilligte Auflassungsvormerkung im Grundbuch <strong>de</strong>s<br />

Kaufgegenstan<strong>de</strong>s eingetragen ist und die Löschung von<br />

<strong>de</strong>n vom Käufer nicht übernommenen, im Range vor <strong>de</strong>r<br />

Eigentumsvormerkung eingetragenen Belastungen durch<br />

ein <strong>de</strong>finiertes Freistellungsversprechen <strong>de</strong>r Grundpfandrechtsgläubiger<br />

sichergestellt ist.<br />

Der an <strong>de</strong>r MaBV orientierte Ratenzahlungsplan nach<br />

Bauabschnitten bzw. Baufortschritt ist im Einzelnen <strong>de</strong>m<br />

Kaufvertragsentwurf zu entnehmen.<br />

Alternativ zur vorbeschriebenen Fälligkeitsregelung kann<br />

die Verkäuferin eine <strong>de</strong>m § 7, Abs. 1 MaBV entsprechen<strong>de</strong><br />

Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen Rückzahlungsanspruches<br />

<strong>de</strong>s Erwerbers stellen, womit unabhängig<br />

von grundbuchrechtlichen Verzögerungen <strong>de</strong>r Kaufpreis<br />

entsprechend nach Fortschritt zu begleichen ist.<br />

e) Kaufpreisfinanzierungsnachweis und Grundstücksbelastungen<br />

Der Verkäufer behält sich vor, die Annahme <strong>de</strong>s Angebots<br />

<strong>de</strong>s Käufers davon abhängig zu machen, dass ihm dieser<br />

eine Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts vorlegt,<br />

aus welcher ersichtlich sein muss, dass die Eigenmittel<br />

zur Verfügung stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Eine Verpflichtung zur Annahme <strong>de</strong>s<br />

Angebots <strong>de</strong>s Käufers besteht nicht.<br />

Sobald jedoch <strong>de</strong>r Verkäufer das Angebot angenommen<br />

hat, verpflichtet er sich, die zur Sicherung <strong>de</strong>r vom Käufer<br />

aufgenommenen Darlehen erfor<strong>de</strong>rlichen dinglichen<br />

Rechte (insbeson<strong>de</strong>re Grundschul<strong>de</strong>n) zu bestellen. Entsprechen<strong>de</strong><br />

Belastungsvollmachten wer<strong>de</strong>n wechselseitig<br />

erteilt. Damit verbun<strong>de</strong>ne Kosten übernimmt <strong>de</strong>r Käufer.<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und Auflagen verbun<strong>de</strong>n, die<br />

<strong>de</strong>n Zweck haben, dass Auszahlungen <strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen<br />

ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sache <strong>de</strong>s<br />

Erwerbers.<br />

f) Sanierungs- und Ausbauverpflichtung sowie Fertigstellung<br />

Die Mo<strong>de</strong>rnisierungs- und Ausbauverpflichtung ergibt<br />

sich aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teilungserklärung beigefügten Bau- und<br />

Ausstattungsbeschreibung. Die beigefügte Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />

wird damit zum Gegenstand <strong>de</strong>s<br />

Grundstückskaufvertrages gemacht. Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r<br />

Planung und Ausführungsart, <strong>de</strong>n vorgesehenen Baustoffen<br />

und Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (soweit überhaupt<br />

geschul<strong>de</strong>t) behält sich die Verkäuferin vor, soweit sie sich<br />

technisch o<strong>de</strong>r wirtschaftlich als zweckmäßig o<strong>de</strong>r notwendig<br />

erweisen o<strong>de</strong>r auf behördlichen Auflagen beruhen<br />

und nicht wert- und gebrauchsmin<strong>de</strong>rnd sowie <strong>de</strong>m Käufer<br />

zumutbar sind.<br />

Auch geringfügige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wohnfläche (bis zu<br />

3 % <strong>de</strong>r qm) und <strong>de</strong>r Raumaufteilung haben keinen Einfluss<br />

auf <strong>de</strong>n Preis und <strong>de</strong>n sonstigen Vertragsinhalt.<br />

Kaufpreismin<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r -erhöhungen erfolgen nur<br />

Rechtliches Konzept 55

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