ehemaliger Prospekt - ifs-service.de
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Chancen Standort Objekt Referenzen<br />
<strong>de</strong>r Kosten erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage von Erfahrungswerten.<br />
Ob diese steuerlich anerkannt wird, kann nicht garantiert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die vertragsgemäße<br />
Herstellung, insbeson<strong>de</strong>re Anschlusskosten<br />
für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlieger- und<br />
Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind <strong>de</strong>s Weiteren<br />
die Kosten <strong>de</strong>r Projektierung, <strong>de</strong>s Marketings und<br />
<strong>de</strong>s Vertriebs. Hierzu zählt insbeson<strong>de</strong>re auch die Innenprovision,<br />
die <strong>de</strong>r Veräußerer an <strong>de</strong>n Kapitalanlagevertrieb<br />
bezahlt.<br />
Nicht Bestandteil <strong>de</strong>s Kaufpreises sind sämtliche Gebühren<br />
(z.B. Grundbuch), Steuern (z.B. für Grun<strong>de</strong>rwerb) und<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Abschluss und <strong>de</strong>r<br />
Durchführung dieses Vertrages (z.B. Notar), die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Finanzierung <strong>de</strong>s Kaufpreises durch <strong>de</strong>n Käufer (z.B.<br />
Bankbearbeitungs- und Schätzkosten), Darlehens- und<br />
eventuelle Bereitstellungs- und / o<strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungszinsen,<br />
Grundschuldbestellungen etc., sowie Mehrkosten<br />
für Son<strong>de</strong>rwunscharbeiten. Diese Kosten trägt <strong>de</strong>r<br />
Käufer selbst und geson<strong>de</strong>rt.<br />
d) Kaufpreisfälligkeit<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r Ansprüche <strong>de</strong>s Erwerbers orientiert sich<br />
die Fälligkeit seiner Zahlungen nach <strong>de</strong>r Verordnung über<br />
Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom<br />
23.05.2001 und <strong>de</strong>r Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV). Demnach kann <strong>de</strong>r Verkäufer nach seiner Wahl<br />
<strong>de</strong>n Käufer entwe<strong>de</strong>r durch am Baufortschritt bemessene<br />
Fälligkeit von Kaufpreisteilzahlungen nach § 3 MaBV o<strong>de</strong>r<br />
bei abweichen<strong>de</strong>n Fälligkeiten durch eine Bürgschaft nach<br />
§ 7 MaBV sichern.<br />
Der Kaufpreis ist also erst zu bezahlen, wenn <strong>de</strong>r Kaufvertrag<br />
rechtswirksam ist, alle zu seiner Durchführung notwendigen<br />
Genehmigungen vorliegen und etwaige vertragliche<br />
Rücktrittsrechte <strong>de</strong>s Verkäufers erloschen sind sowie<br />
die bewilligte Auflassungsvormerkung im Grundbuch <strong>de</strong>s<br />
Kaufgegenstan<strong>de</strong>s eingetragen ist und die Löschung von<br />
<strong>de</strong>n vom Käufer nicht übernommenen, im Range vor <strong>de</strong>r<br />
Eigentumsvormerkung eingetragenen Belastungen durch<br />
ein <strong>de</strong>finiertes Freistellungsversprechen <strong>de</strong>r Grundpfandrechtsgläubiger<br />
sichergestellt ist.<br />
Der an <strong>de</strong>r MaBV orientierte Ratenzahlungsplan nach<br />
Bauabschnitten bzw. Baufortschritt ist im Einzelnen <strong>de</strong>m<br />
Kaufvertragsentwurf zu entnehmen.<br />
Alternativ zur vorbeschriebenen Fälligkeitsregelung kann<br />
die Verkäuferin eine <strong>de</strong>m § 7, Abs. 1 MaBV entsprechen<strong>de</strong><br />
Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen Rückzahlungsanspruches<br />
<strong>de</strong>s Erwerbers stellen, womit unabhängig<br />
von grundbuchrechtlichen Verzögerungen <strong>de</strong>r Kaufpreis<br />
entsprechend nach Fortschritt zu begleichen ist.<br />
e) Kaufpreisfinanzierungsnachweis und Grundstücksbelastungen<br />
Der Verkäufer behält sich vor, die Annahme <strong>de</strong>s Angebots<br />
<strong>de</strong>s Käufers davon abhängig zu machen, dass ihm dieser<br />
eine Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstituts vorlegt,<br />
aus welcher ersichtlich sein muss, dass die Eigenmittel<br />
zur Verfügung stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind. Eine Verpflichtung zur Annahme <strong>de</strong>s<br />
Angebots <strong>de</strong>s Käufers besteht nicht.<br />
Sobald jedoch <strong>de</strong>r Verkäufer das Angebot angenommen<br />
hat, verpflichtet er sich, die zur Sicherung <strong>de</strong>r vom Käufer<br />
aufgenommenen Darlehen erfor<strong>de</strong>rlichen dinglichen<br />
Rechte (insbeson<strong>de</strong>re Grundschul<strong>de</strong>n) zu bestellen. Entsprechen<strong>de</strong><br />
Belastungsvollmachten wer<strong>de</strong>n wechselseitig<br />
erteilt. Damit verbun<strong>de</strong>ne Kosten übernimmt <strong>de</strong>r Käufer.<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und Auflagen verbun<strong>de</strong>n, die<br />
<strong>de</strong>n Zweck haben, dass Auszahlungen <strong>de</strong>r finanzieren<strong>de</strong>n<br />
Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld tilgen. Im Übrigen<br />
ist die Kaufpreisfinanzierung ausschließlich Sache <strong>de</strong>s<br />
Erwerbers.<br />
f) Sanierungs- und Ausbauverpflichtung sowie Fertigstellung<br />
Die Mo<strong>de</strong>rnisierungs- und Ausbauverpflichtung ergibt<br />
sich aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Teilungserklärung beigefügten Bau- und<br />
Ausstattungsbeschreibung. Die beigefügte Bau- und Ausstattungsbeschreibung<br />
wird damit zum Gegenstand <strong>de</strong>s<br />
Grundstückskaufvertrages gemacht. Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r<br />
Planung und Ausführungsart, <strong>de</strong>n vorgesehenen Baustoffen<br />
und Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong>n (soweit überhaupt<br />
geschul<strong>de</strong>t) behält sich die Verkäuferin vor, soweit sie sich<br />
technisch o<strong>de</strong>r wirtschaftlich als zweckmäßig o<strong>de</strong>r notwendig<br />
erweisen o<strong>de</strong>r auf behördlichen Auflagen beruhen<br />
und nicht wert- und gebrauchsmin<strong>de</strong>rnd sowie <strong>de</strong>m Käufer<br />
zumutbar sind.<br />
Auch geringfügige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wohnfläche (bis zu<br />
3 % <strong>de</strong>r qm) und <strong>de</strong>r Raumaufteilung haben keinen Einfluss<br />
auf <strong>de</strong>n Preis und <strong>de</strong>n sonstigen Vertragsinhalt.<br />
Kaufpreismin<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r -erhöhungen erfolgen nur<br />
Rechtliches Konzept 55