Amtsblatt 11 090724 Endfassung - Monheim am Rhein
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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />
Jahrgang: 2009 Nr. <strong>11</strong> Ausgabetag: 24.07.2009<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Abs. 1 BGB<br />
Versteigerung von Fundsachen der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />
Bei den nachstehend aufgeführten Fundgegenständen ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist<br />
abgelaufen und die Finder haben darauf verzichtet, Eigentum an diesen Gegenständen zu<br />
erwerben.<br />
Die Verlierer werden daher aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen nach dieser<br />
Bekanntmachung ihre Rechte an den Fundgegenständen beim Bürgermeister der Stadt <strong>Monheim</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> -Bürgerbüro-, Rathausplatz 2, 40789 <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, anzumelden.<br />
Nach Fristablauf werden folgende Fundgegenstände öffentlich versteigert:<br />
1 Gehstock, 1 Brosche, 1 Nierengurt, 1 i Pod, 2 K<strong>am</strong>eras, 1 Laptop, 1 SAT Receiver, 1<br />
Einkaufskorb, 2 DVD, 2 Armbänder, 1 MP3 Player, 4 CDs,<br />
3 Taschen/Rucksäcke, 1 Motorradhelm, 10 Brillen, 3 Uhren, 3 Ringe, 17 Handys, 74 Fahrräder.<br />
Der Bürgermeister<br />
Im Auftrag<br />
Pankonin<br />
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