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Amtsblatt 11 090724 Endfassung - Monheim am Rhein

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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />

Jahrgang: 2009 Nr. <strong>11</strong> Ausgabetag: 24.07.2009<br />

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />

Die Wahlberechtigten, die einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt haben, erhalten ihre<br />

Briefwahlunterlagen auf dem Postweg, per <strong>am</strong>tlicher Zustellung oder durch Direktabholung beim<br />

Wahlbüro der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für<br />

eine andere Person ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die<br />

Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem<br />

Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder <strong>am</strong>tlich überbracht werden<br />

können.<br />

Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen bestehen aus folgenden Teilen:<br />

1. Stimmzettel je nach Wahlberechtigung für die Kreistagswahl, für die Landratswahl, für die<br />

Gemeinderatswahl und für die Bürgermeisterwahl,<br />

2. einen Wahlschein je nach Wahlberechtigung für die Kreistagswahl, für die Landratswahl, für die<br />

Gemeinderatswahl und für die Bürgermeisterwahl,<br />

3. für alle Wahlen gemeins<strong>am</strong> einen <strong>am</strong>tlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

4. einen roten Wahlbriefumschlag und<br />

5. ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Seniorinnen- und Seniorenbeirates bestehen aus folgenden<br />

Teilen:<br />

1. einen Stimmzettel,<br />

2. einen Wahlschein,<br />

3. einen <strong>am</strong>tlichen grünen Stimmzettelumschlag,<br />

4. einen gelben Wahlbriefumschlag und<br />

5. ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

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