Amtsblatt 11 090724 Endfassung - Monheim am Rhein
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<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />
Jahrgang: 2009 Nr. <strong>11</strong> Ausgabetag: 24.07.2009<br />
Teilnahme von wahlberechtigten Unionsbürgern,<br />
die gemäß § 23 des Meldegesetzes NRW von der Meldepflicht befreit sind<br />
Gemäß § 12 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung wird darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte<br />
Unionsbürger, die gemäß § 23 des Meldegesetzes NRW von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das<br />
Wählerverzeichnis aufgenommen werden und somit an der Kommunalwahl teilnehmen können.<br />
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist bis spätestens 14. August 2009 beim<br />
Wahlbüro der Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, Rathaus, Rathausplatz 2, <strong>Rhein</strong>ischer Saal (Raum 184),<br />
40789 <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, einzureichen.<br />
Gemäß § 23 des Meldegesetzes NRW sind von der Meldepflicht befreit:<br />
1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen<br />
Vertretung und die mit ihnen im gemeins<strong>am</strong>en Haushalt lebenden F<strong>am</strong>ilienmitglieder, falls die<br />
genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben<br />
2. Personen, für die diese Befreiung durch Rechtsvorschriften oder in völkerrechtlichen<br />
Übereinkünften festgelegt ist.<br />
<strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, den 23.07.2009<br />
Stadt <strong>Monheim</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
In Vertretung<br />
Liebermann<br />
Erster Beigeordneter<br />
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