§ 20 Abschlussarbeit („Master-Thesis“) § 21 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Abschluss des Master of Education – Lehramt Haupt-, Real- und Gesamtschulen – und der zugehörenden Teilstudiengänge § 22 Zusatzleistungen § 23 Zeugnis und Masterurkunde § 24 Ungültigkeit einer Prüfung, Aberkennung des Mastergrades § 25 Einsicht in die Prüfungsakten Anhang I: Modulbeschreibung des Praxissemesters für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen 2
§ 1 Ziel des Studiums und Zweck der Prüfung Der erfolgreiche Abschluss des Studienganges Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen – weist die in der akademischen Phase der Lehrerbildung zu erwerbenden fachwissenschaftlichen, fachpraktischen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen nach. Dieser Abschluss erfüllt zugleich die fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst dieser Schulformen. § 2 Teilstudiengänge und Zugangsvoraussetzungen (1) Der Studiengang Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen – gliedert sich in zwei fachspezifische Teilstudiengänge 1 und 2, die jeweils in den Fachbereichen (FB) eingerichtet sind, sowie in den bildungswissenschaftlichen Teilstudiengang 3, eingerichtet im Institut für Bildungsforschung (IfB) der School of Education. Als Teilstudiengang 1 (erstes Fach) muss eines der folgenden Fächer studiert werden: - Biologie (FB C), - Chemie (FB C), - Deutsch (FB A), - Englisch (FB A), - Evangelische Religionslehre (FB A), - Geschichte (FB A), - Katholische Religionslehre (FB A), - Mathematik (FB C), - Physik (FB C), - Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) (FB G). Als Teilstudiengang 2 (zweites Fach) muss ein weiteres der folgenden Fächer studiert werden: - Biologie (FB C), - Chemie (FB C), - Deutsch (FB A), - Englisch (FB A), - Evangelische Religionslehre (FB A), - Französisch (FB A), - Geographie (FB G), - Geschichte (FB A), - Katholische Religionslehre (FB A), - Kunst (FB F), - Mathematik (FB C), - Musik (FB A) - Praktische Philosophie (FB A), - Physik (FB C), - Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft) (FB G), - Spanisch (FB A), - Sport (FB G). (2) Die studiengang- und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen – erfüllen Bewerberinnen und Bewerber, die 1. einen Bachelorstudiengang oder einen vergleichbaren Studiengang abgeschlossen haben, 2. die in einem oder mehreren zuvor absolvierten Studiengängen gewählten Fächern in den Teilstudiengängen 1 und 2 des Studienganges Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen – fortführen, 3. für jedes gewählte Fach mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezi- 3