PDF-Dokument - CDU-Lippramsdorf
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1) Durchführung der Dichtheitsprüfung im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong><br />
Das Landeswassergesetz beinhaltet seit dem 31.12.2007 die Regelungen zur<br />
Dichtheitsprüfung. Hiernach muss nach Errichtung einer privaten Abwasserleitung (in der<br />
Regel beim Neubau eines Hauses) eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.<br />
Diese Prüfung muss alle 20 Jahre wiederholt werden.<br />
Die Stadt Haltern am See muss diesbezüglich eine Satzung zur Regelung der Fristen erstellen.<br />
Eine solche Satzung ist im Rat der Stadt Haltern am See eingebracht und beschlossen<br />
worden. Hiernach wird die Dichtheitsprüfung zunächst in den Wasserschutzgebieten<br />
durchgeführt. Anschließend werden dann nach und nach die einzelnen Ortsteile inspiziert.<br />
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong> ist 2015 vorgesehen.<br />
Der Ortsteil wurde aufgrund bergbaulicher Einwirkungen bewusst anderen<br />
unproblematischeren vorgezogen, da davon auszugehen ist, dass der Bergbau nach Ende des<br />
zurzeit laufenden Rahmenbetriebsplanes (2015) vor Ort nicht mehr so präsent sein wird<br />
und somit bei etwaigen Regressansprüchen o.a. nicht mehr so leicht greifbar ist.<br />
Es ist geplant die gesetzlichen Vorgaben des § 61 a so bürgernah wie möglich abzuarbeiten.<br />
Hierzu wird es vor der jeweiligen Umsetzung in den einzelnen Ortsteilen<br />
Informationsveranstaltungen geben. Es wird eine umfangreiche Betreuung der Bürger<br />
erfolgen. Dabei können die Bürger der Stadt Haltern am See sowohl auf die fachlichen<br />
Leistungen der Verwaltung als auch auf eine Beratung vor Ort sowie Informationen z. B. über<br />
das Internet zurückgreifen. Des Weiteren werden kurzfristig Gespräche mit dem<br />
Bergbautreibenden hinsichtlich der Durchführung der Dichtheitsprüfung in den<br />
Bergsenkungsgebieten geführt um u.a. zu klären, wie sich der Bergbau in Bereichen verhält,<br />
in denen offensichtlich bergbauliche Einwirkungen zur Beschädigung von Abwasserleitungen<br />
geführt hat.<br />
Etwa 1 Jahr vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum -also in <strong>Lippramsdorf</strong> im Jahre 2014-<br />
werden die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und ausführlich über die<br />
anstehende Dichtheitsprüfung informiert. Anschließend werden die Leistungen zur<br />
Inspektion der Hauptkanäle und als Hilfestellung für Grundstückseigentümer die Inspektion<br />
der<br />
Grundstücksanschlussleitungen und der Grundleitungen auf den Privatgrundstücken<br />
ausgeschrieben.<br />
Das Ausschreibungsergebnis für die Prüfung der Grundstuckanschlussleitungen (geschätzte<br />
Kosten derzeit 45,- bis 60,- €) und der Grundleitungen auf den jeweiligen Grundstucke<br />
(geschätzte Kosten derzeit 250,- bis 500,- €) wird den betroffenen Grundstückseigentümern<br />
mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses<br />
auf ihre Kosten die Grundstücksanschlussleitung und ihre Grundleitungen auf den jeweiligen<br />
Grundstücken inspizieren zu lassen. Diese Hilfestellung für den Bürger führt neben den<br />
Vorteilen der fachlichen Betreuung auch zu nicht unerheblich niedrigeren Kosten.<br />
Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen soll von den<br />
Eigentümern dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung mitgeteilt werden. Dazu wird eine
Datenbank angelegt, aus der hervorgeht, welche Eigentümer noch keine Prüfung<br />
vorgenommen haben. Diese werden dann von der Verwaltung angeschrieben und über die<br />
Notwendigkeit einer Prüfung nochmals informiert.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (Herr Klose -Tel. 933-345-<br />
oder Herr Hovenjürgen –Tel. 933-142-) jederzeit gerne zur Verfügung.<br />
2) Zustand der Kanalisation im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong><br />
Das öffentliche Kanalnetz im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong> umfasst eine Länge von rd. 31 km.<br />
Die Abwasserbeseitigung erfolgt vorwiegend im Mischsystem. Der gesamte Ortsteil ist von<br />
bergbaulichen Einwirkungen betroffen. Um die Auswirkungen des aktuellen<br />
Rahmenbetriebsplanes (2005 bis 2015) auf die hydraulische Leistungsfähigkeit der<br />
Kanalisation in <strong>Lippramsdorf</strong> zu überprüfen, wurde 2005 auf Kosten des Bergbaues eine<br />
Entwässerungsstudie aufgestellt. Durch diese Studie wurde nachgewiesen, dass die<br />
erforderliche Funktionsfähigkeit des Entwässerungsnetzes auch unter Berücksichtigung der<br />
bis 2015 zu erwartenden Bergsenkungen und den damit verbundenen Gefälleveränderungen<br />
gegeben ist. Sobald Störungen im Netz im Zuge der Kanalinspektion festgestellt oder durch<br />
Bürger gemeldet werden, erfolgt unmittelbar eine Feststellung der Ursachen. Falls<br />
angezeigt<br />
wird der Bergbau unmittelbar hinzugezogen.<br />
Nach Beendigung des Abbaus und Abklingen der Setzungen (ca. 2016) ist das gesamte<br />
Entwässerungsnetz zu vermessen. Im Rahmen der dann durchzuführenden<br />
Zustandsbewertung sind entsprechende Schäden am Entwässerungsnetz gegebenenfalls<br />
dem Bergbau zuzuordnen. Abschließend ist ein Zentralabwasserplan für den Ortsteil<br />
aufzustellen, durch den die erforderliche Leistungsfähigkeit des Entwässerungsnetzes unter<br />
Berücksichtigung der Folgen der bergbaulichen Einwirkungen sowie der geplanten<br />
städtebaulichen Entwicklung nachgewiesen wird.<br />
Abgesehen von einigen kleineren Kanalsanierungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren<br />
nachstehende Maßnahmen aufgrund bergbaulicher Einwirkungen durchgeführt:<br />
1) 2003/2004 Sanierung der Kanalisation in der Mersch: Kosten rd. 1.100.000 €<br />
2) 2006/2007 Sanierung der Kanalisation Heerstraße/Inselweg: Kosten rd. 850.000 €<br />
Aktuell wurde festgestellt, dass rd. 650 m des Hauptsammlers im Oelder Weg<br />
bergbaubedingt stark beschädigt sind. Die Kosten für die Erneuerung belaufen sich<br />
voraussichtlich auf rd. 950.000 €.<br />
Hieran wie auch an den bereits durchgeführten Maßnahmen wird sich der<br />
Bergbautreibende erheblich beteiligen.