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PDF-Dokument - CDU-Lippramsdorf

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1) Durchführung der Dichtheitsprüfung im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong><br />

Das Landeswassergesetz beinhaltet seit dem 31.12.2007 die Regelungen zur<br />

Dichtheitsprüfung. Hiernach muss nach Errichtung einer privaten Abwasserleitung (in der<br />

Regel beim Neubau eines Hauses) eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.<br />

Diese Prüfung muss alle 20 Jahre wiederholt werden.<br />

Die Stadt Haltern am See muss diesbezüglich eine Satzung zur Regelung der Fristen erstellen.<br />

Eine solche Satzung ist im Rat der Stadt Haltern am See eingebracht und beschlossen<br />

worden. Hiernach wird die Dichtheitsprüfung zunächst in den Wasserschutzgebieten<br />

durchgeführt. Anschließend werden dann nach und nach die einzelnen Ortsteile inspiziert.<br />

Die Durchführung der Dichtheitsprüfung im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong> ist 2015 vorgesehen.<br />

Der Ortsteil wurde aufgrund bergbaulicher Einwirkungen bewusst anderen<br />

unproblematischeren vorgezogen, da davon auszugehen ist, dass der Bergbau nach Ende des<br />

zurzeit laufenden Rahmenbetriebsplanes (2015) vor Ort nicht mehr so präsent sein wird<br />

und somit bei etwaigen Regressansprüchen o.a. nicht mehr so leicht greifbar ist.<br />

Es ist geplant die gesetzlichen Vorgaben des § 61 a so bürgernah wie möglich abzuarbeiten.<br />

Hierzu wird es vor der jeweiligen Umsetzung in den einzelnen Ortsteilen<br />

Informationsveranstaltungen geben. Es wird eine umfangreiche Betreuung der Bürger<br />

erfolgen. Dabei können die Bürger der Stadt Haltern am See sowohl auf die fachlichen<br />

Leistungen der Verwaltung als auch auf eine Beratung vor Ort sowie Informationen z. B. über<br />

das Internet zurückgreifen. Des Weiteren werden kurzfristig Gespräche mit dem<br />

Bergbautreibenden hinsichtlich der Durchführung der Dichtheitsprüfung in den<br />

Bergsenkungsgebieten geführt um u.a. zu klären, wie sich der Bergbau in Bereichen verhält,<br />

in denen offensichtlich bergbauliche Einwirkungen zur Beschädigung von Abwasserleitungen<br />

geführt hat.<br />

Etwa 1 Jahr vor dem jeweiligen Prüfungszeitraum -also in <strong>Lippramsdorf</strong> im Jahre 2014-<br />

werden die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und ausführlich über die<br />

anstehende Dichtheitsprüfung informiert. Anschließend werden die Leistungen zur<br />

Inspektion der Hauptkanäle und als Hilfestellung für Grundstückseigentümer die Inspektion<br />

der<br />

Grundstücksanschlussleitungen und der Grundleitungen auf den Privatgrundstücken<br />

ausgeschrieben.<br />

Das Ausschreibungsergebnis für die Prüfung der Grundstuckanschlussleitungen (geschätzte<br />

Kosten derzeit 45,- bis 60,- €) und der Grundleitungen auf den jeweiligen Grundstucke<br />

(geschätzte Kosten derzeit 250,- bis 500,- €) wird den betroffenen Grundstückseigentümern<br />

mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses<br />

auf ihre Kosten die Grundstücksanschlussleitung und ihre Grundleitungen auf den jeweiligen<br />

Grundstücken inspizieren zu lassen. Diese Hilfestellung für den Bürger führt neben den<br />

Vorteilen der fachlichen Betreuung auch zu nicht unerheblich niedrigeren Kosten.<br />

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen soll von den<br />

Eigentümern dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung mitgeteilt werden. Dazu wird eine


Datenbank angelegt, aus der hervorgeht, welche Eigentümer noch keine Prüfung<br />

vorgenommen haben. Diese werden dann von der Verwaltung angeschrieben und über die<br />

Notwendigkeit einer Prüfung nochmals informiert.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen der Eigenbetrieb Stadtentwässerung (Herr Klose -Tel. 933-345-<br />

oder Herr Hovenjürgen –Tel. 933-142-) jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

2) Zustand der Kanalisation im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong><br />

Das öffentliche Kanalnetz im Ortsteil <strong>Lippramsdorf</strong> umfasst eine Länge von rd. 31 km.<br />

Die Abwasserbeseitigung erfolgt vorwiegend im Mischsystem. Der gesamte Ortsteil ist von<br />

bergbaulichen Einwirkungen betroffen. Um die Auswirkungen des aktuellen<br />

Rahmenbetriebsplanes (2005 bis 2015) auf die hydraulische Leistungsfähigkeit der<br />

Kanalisation in <strong>Lippramsdorf</strong> zu überprüfen, wurde 2005 auf Kosten des Bergbaues eine<br />

Entwässerungsstudie aufgestellt. Durch diese Studie wurde nachgewiesen, dass die<br />

erforderliche Funktionsfähigkeit des Entwässerungsnetzes auch unter Berücksichtigung der<br />

bis 2015 zu erwartenden Bergsenkungen und den damit verbundenen Gefälleveränderungen<br />

gegeben ist. Sobald Störungen im Netz im Zuge der Kanalinspektion festgestellt oder durch<br />

Bürger gemeldet werden, erfolgt unmittelbar eine Feststellung der Ursachen. Falls<br />

angezeigt<br />

wird der Bergbau unmittelbar hinzugezogen.<br />

Nach Beendigung des Abbaus und Abklingen der Setzungen (ca. 2016) ist das gesamte<br />

Entwässerungsnetz zu vermessen. Im Rahmen der dann durchzuführenden<br />

Zustandsbewertung sind entsprechende Schäden am Entwässerungsnetz gegebenenfalls<br />

dem Bergbau zuzuordnen. Abschließend ist ein Zentralabwasserplan für den Ortsteil<br />

aufzustellen, durch den die erforderliche Leistungsfähigkeit des Entwässerungsnetzes unter<br />

Berücksichtigung der Folgen der bergbaulichen Einwirkungen sowie der geplanten<br />

städtebaulichen Entwicklung nachgewiesen wird.<br />

Abgesehen von einigen kleineren Kanalsanierungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren<br />

nachstehende Maßnahmen aufgrund bergbaulicher Einwirkungen durchgeführt:<br />

1) 2003/2004 Sanierung der Kanalisation in der Mersch: Kosten rd. 1.100.000 €<br />

2) 2006/2007 Sanierung der Kanalisation Heerstraße/Inselweg: Kosten rd. 850.000 €<br />

Aktuell wurde festgestellt, dass rd. 650 m des Hauptsammlers im Oelder Weg<br />

bergbaubedingt stark beschädigt sind. Die Kosten für die Erneuerung belaufen sich<br />

voraussichtlich auf rd. 950.000 €.<br />

Hieran wie auch an den bereits durchgeführten Maßnahmen wird sich der<br />

Bergbautreibende erheblich beteiligen.

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