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Abwasserzweckverband Mommenheim - Verbandsgemeinde ...

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) Sammeleinrichtungen<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim 36,92 %<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Nieder-Olm 41,54 %<br />

Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR 21,54 %<br />

(1) Die Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsteher wird im Rahmen des § 17 der<br />

Landesverordnung über die Entschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) durch die<br />

Zweckverbandsversammlung festgesetzt.<br />

(2) Der stellvertretende Verbandsvorsteher erhält für die Zeit der Vertretung des Verbandsvorstehers<br />

eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe errechnet sich nach der Landesverordnung über die<br />

Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 4<br />

(3) Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Verbandsversammlung wird auf 15,00 € gemäß § 5<br />

Abs. 3 der Verbandsordnung festgesetzt.<br />

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />

Oppenheim, 18.01.2011<br />

gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />

§ 5<br />

Hinweis:<br />

Gemäß § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 in der<br />

Zeit von Montag, dem 31.01.2011 bis einschließlich Dienstag dem 08.02.2011 beim Abwasserwerk der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Nierstein-Oppenheim, Rheinstraße 74, 55276 Oppenheim während der<br />

Dienststunden öffentlich aus.<br />

55276 Oppenheim, 18.01.2011<br />

Abwasserwerk Nierstein - Oppenheim<br />

gez. Herwig Lepherc, Werkleiter

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