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Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim

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§3 Abs. 2<br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

Ortsgemeinde <strong>Nierstein</strong>, Bebauungsplanentwurf „Roßberg-West II, 6. BA, 1. Änderung<br />

einschl. Roßberg-West II, 4. BA, 4. Änderung“ mit Umweltbericht.<br />

hier: <strong>Bekanntmachung</strong> der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem.<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I, Seite 2414),<br />

das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist<br />

Der Bebauungsplan „Roßberg-West II, 6. BA, 1. Änderung einschl. Roßberg-West II, 4. BA,<br />

4. Änderung“ wird mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer<br />

eines Monats und zwar in der Zeit vom 30.03.2012 bis einschl. 30.04.2012 in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nierstein</strong>-<strong>Oppenheim</strong>, Zimmer 217, 2. Stock, Sant´ Ambrogio-Ring<br />

33, 55276 <strong>Oppenheim</strong>, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden, falls erforderlich mit näherer Bezeichnung des Grundstücks.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich<br />

oder zur Niederschrift abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben<br />

können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht<br />

werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der vorstehenden Skizze<br />

durch die dick gestrichelte Linie umrandet.<br />

<strong>Nierstein</strong>, den 19.03.2012<br />

gez. Günther (Ortsbürgermeister)

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