Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim
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§2 Abs.1 und §3Abs. 1<br />
<strong>Bekanntmachung</strong><br />
Ortsgemeinde Undenheim, Bebauungsplanentwurf „Am Spess, 3. BA“ mit<br />
Umweltbericht.<br />
a) <strong>Bekanntmachung</strong> des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der<br />
Fassung der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I, Seite 2414), das<br />
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
geändert worden ist<br />
b) <strong>Bekanntmachung</strong> der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
zu a)<br />
Der Rat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes, „Am Spess, 3. BA“ mit Umweltbericht<br />
beschlossen.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der oben stehenden<br />
Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.<br />
zu b)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die<br />
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden<br />
Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht<br />
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu<br />
geben.<br />
Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich für Dienstag, den<br />
07.08.2012, zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr in die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nierstein</strong>-<strong>Oppenheim</strong>, in den Konferenzraum des<br />
Kellergeschosses Nr. 67/68, Sant’ Ambrogio Ring 33 in 55276 <strong>Oppenheim</strong> ein.<br />
Undenheim, den 19.07.2012<br />
gez. Horn (Ortsbürgermeister)