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Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim

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§2 Abs.1 und §3Abs. 1<br />

<strong>Bekanntmachung</strong><br />

Ortsgemeinde Undenheim, Bebauungsplanentwurf „Am Spess, 3. BA“ mit<br />

Umweltbericht.<br />

a) <strong>Bekanntmachung</strong> des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der<br />

Fassung der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 23.09.2004 (BGBl. I, Seite 2414), das<br />

zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

geändert worden ist<br />

b) <strong>Bekanntmachung</strong> der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

zu a)<br />

Der Rat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes, „Am Spess, 3. BA“ mit Umweltbericht<br />

beschlossen.<br />

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der oben stehenden<br />

Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.<br />

zu b)


Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden<br />

Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht<br />

kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />

unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu<br />

geben.<br />

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich für Dienstag, den<br />

07.08.2012, zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr in die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nierstein</strong>-<strong>Oppenheim</strong>, in den Konferenzraum des<br />

Kellergeschosses Nr. 67/68, Sant’ Ambrogio Ring 33 in 55276 <strong>Oppenheim</strong> ein.<br />

Undenheim, den 19.07.2012<br />

gez. Horn (Ortsbürgermeister)

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