Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim
Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim
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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die<br />
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden<br />
Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht<br />
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu<br />
geben.<br />
Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich für Dienstag, den<br />
07.08.2012, zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr in die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nierstein</strong>-<strong>Oppenheim</strong>, in den Konferenzraum des<br />
Kellergeschosses Nr. 67/68, Sant’ Ambrogio Ring 33 in 55276 <strong>Oppenheim</strong> ein.<br />
Undenheim, den 19.07.2012<br />
gez. Horn (Ortsbürgermeister)