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Bekanntmachung - Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim

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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die<br />

allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden<br />

Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht<br />

kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu<br />

unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu<br />

geben.<br />

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich für Dienstag, den<br />

07.08.2012, zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr in die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nierstein</strong>-<strong>Oppenheim</strong>, in den Konferenzraum des<br />

Kellergeschosses Nr. 67/68, Sant’ Ambrogio Ring 33 in 55276 <strong>Oppenheim</strong> ein.<br />

Undenheim, den 19.07.2012<br />

gez. Horn (Ortsbürgermeister)

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