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Ausgabe 08/2012 - Weidenberg

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Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2012</strong><br />

Zweite Satzung zur Änderung der<br />

Satzung für die Kindertageseinrichtung<br />

der Gemeinde Emtmannsberg<br />

(Kindertageseinrichtungssatzung)<br />

Vom 15. Juni <strong>2012</strong><br />

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />

erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung<br />

der Gemeinde Emtmannsberg:<br />

§ 1<br />

Die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg<br />

vom 18.07.2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Weidenberg</strong> Nr. 9 vom 31. Juli 2006) wird wie folgt geändert:<br />

1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

„ (2) Die Kindertageseinrichtung ist<br />

(a) die Kinderkrippe für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter bis<br />

zur Vollendung des dritten Lebensjahres (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayKiBiG),<br />

(b) der Kindergarten für Kinder überwiegend ab dem vollendeten 3. Lebensjahr<br />

bis zur Einschulung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayKiBiG),<br />

(c) der Kinderhort, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet (Art. 2<br />

Abs. 1 Nr. 3 BayKiBiG).“<br />

2. § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:<br />

„Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen<br />

den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde.“<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am 01. September <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 15. Juni <strong>2012</strong><br />

Thomas Kreil<br />

Erster Bürgermeister<br />

Sommerferien Kindertageseinrichtung<br />

Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der<br />

Zeit vom Dienstag, 07. August <strong>2012</strong> bis einschließlich Montag, 03. September<br />

<strong>2012</strong> geschlossen.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />

Thomas Kreil<br />

Erster Bürgermeister<br />

Vorankündigung<br />

Alle Grundbesitzer der land- und forstwirtschaftlichen Flurstücke im Gemeindegebiet<br />

der Gemeinde Emtmannsberg (Gemarkungen Birk, Hauendorf,<br />

Emtmannsberg und Schamelsberg) werden hiermit zu einer vorbereitenden<br />

Versammlung anlässlich der angedachten<br />

Flurneuordnung<br />

herzlich eingeladen. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 5. September<br />

<strong>2012</strong> um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Unterölschnitz statt.<br />

Es laden ein das Amt für Ländliche Entwicklung, die Ortsverbände des<br />

Bayerischen Bauernverbandes und die Gemeinde Emtmannsberg.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />

Thomas Kreil<br />

Erster Bürgermeister<br />

Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />

- Gemeinde Emtmannsberg -<br />

6<br />

Sechste Satzung zur Änderung der<br />

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer<br />

der Gemeinde Emtmannsberg<br />

(Hundesteuersatzung)<br />

vom 12.07.<strong>2012</strong><br />

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die<br />

Gemeinde Emtmannsberg folgende Sechste Satzung zur Änderung der<br />

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung):<br />

§ 1<br />

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Emtmannsberg<br />

(Hundesteuersatzung) vom 17. Oktober 1980 (Amtliches<br />

Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> Nr. 10/1980)<br />

wird wie folgt geändert:<br />

§ 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />

„Die Steuer beträgt<br />

für den 1. Hund 30,-- Euro,<br />

für den zweiten Hund 60,-- Euro,<br />

für jeden weiteren Hund 80,-- Euro.“<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 12. Juli <strong>2012</strong><br />

Thomas Kreil<br />

Erster Bürgermeister<br />

Baugrundstück –<br />

letzter Traumplatz<br />

Die Gemeinde Emtmannsberg verfügt nur noch über ein Grundstück im<br />

Neubaugebiet „Sandäcker“ (750 m²). Der Quadratmeterpreis einschließlich<br />

der Erschließungs- und Herstellungsbeiträge beläuft sich auf 87,00<br />

€.<br />

Das Grundstück liegt an exponierter Stelle mit Blick Richtung Fränkische<br />

Schweiz und Bayreuth. Für interessierte Bauwerber und für vermittelnde<br />

Personen gilt Folgendes:<br />

1. Eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 1.000,00 € erhält die Person,<br />

die der Gemeinde einen Grundstückskäufer vermittelt. Der Betrag<br />

wird nach Abschluss des rechtsgültigen Kaufvertrages ausgezahlt.<br />

2. Jeder Käufer erhält von der Gemeinde ein Baukindergeld in Höhe<br />

von 1.500,00 €. Das Baukindergeld wird gezahlt für jedes Kind des<br />

Käufers, das zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses das 14.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es wird als Nachlass auf den<br />

Kaufpreis gewährt.<br />

Wir hoffen, dass wir damit Kaufinteressenten entgegenkommen und<br />

freuen uns über jeden Interessenten. Gerne zeigen wir Ihnen den Bauplatz<br />

vor Ort und sprechen mit Ihnen über die Verwirklichung Ihres<br />

Wunschhauses.<br />

<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />

Thomas Kreil<br />

Erster Bürgermeister

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