Ausgabe 08/2012 - Weidenberg
Ausgabe 08/2012 - Weidenberg
Ausgabe 08/2012 - Weidenberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausg. <strong>08</strong>/<strong>2012</strong><br />
Zweite Satzung zur Änderung der<br />
Satzung für die Kindertageseinrichtung<br />
der Gemeinde Emtmannsberg<br />
(Kindertageseinrichtungssatzung)<br />
Vom 15. Juni <strong>2012</strong><br />
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />
erlässt die Gemeinde Emtmannsberg folgende<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung<br />
der Gemeinde Emtmannsberg:<br />
§ 1<br />
Die Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg<br />
vom 18.07.2006 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Weidenberg</strong> Nr. 9 vom 31. Juli 2006) wird wie folgt geändert:<br />
1. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
„ (2) Die Kindertageseinrichtung ist<br />
(a) die Kinderkrippe für Kinder überwiegend mit einem Lebensalter bis<br />
zur Vollendung des dritten Lebensjahres (Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 BayKiBiG),<br />
(b) der Kindergarten für Kinder überwiegend ab dem vollendeten 3. Lebensjahr<br />
bis zur Einschulung (Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 BayKiBiG),<br />
(c) der Kinderhort, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet (Art. 2<br />
Abs. 1 Nr. 3 BayKiBiG).“<br />
2. § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:<br />
„Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen<br />
den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde.“<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am 01. September <strong>2012</strong> in Kraft.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 15. Juni <strong>2012</strong><br />
Thomas Kreil<br />
Erster Bürgermeister<br />
Sommerferien Kindertageseinrichtung<br />
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der<br />
Zeit vom Dienstag, 07. August <strong>2012</strong> bis einschließlich Montag, 03. September<br />
<strong>2012</strong> geschlossen.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />
Thomas Kreil<br />
Erster Bürgermeister<br />
Vorankündigung<br />
Alle Grundbesitzer der land- und forstwirtschaftlichen Flurstücke im Gemeindegebiet<br />
der Gemeinde Emtmannsberg (Gemarkungen Birk, Hauendorf,<br />
Emtmannsberg und Schamelsberg) werden hiermit zu einer vorbereitenden<br />
Versammlung anlässlich der angedachten<br />
Flurneuordnung<br />
herzlich eingeladen. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 5. September<br />
<strong>2012</strong> um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Unterölschnitz statt.<br />
Es laden ein das Amt für Ländliche Entwicklung, die Ortsverbände des<br />
Bayerischen Bauernverbandes und die Gemeinde Emtmannsberg.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />
Thomas Kreil<br />
Erster Bürgermeister<br />
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong><br />
- Gemeinde Emtmannsberg -<br />
6<br />
Sechste Satzung zur Änderung der<br />
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer<br />
der Gemeinde Emtmannsberg<br />
(Hundesteuersatzung)<br />
vom 12.07.<strong>2012</strong><br />
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die<br />
Gemeinde Emtmannsberg folgende Sechste Satzung zur Änderung der<br />
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung):<br />
§ 1<br />
Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Emtmannsberg<br />
(Hundesteuersatzung) vom 17. Oktober 1980 (Amtliches<br />
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> Nr. 10/1980)<br />
wird wie folgt geändert:<br />
§ 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:<br />
„Die Steuer beträgt<br />
für den 1. Hund 30,-- Euro,<br />
für den zweiten Hund 60,-- Euro,<br />
für jeden weiteren Hund 80,-- Euro.“<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 12. Juli <strong>2012</strong><br />
Thomas Kreil<br />
Erster Bürgermeister<br />
Baugrundstück –<br />
letzter Traumplatz<br />
Die Gemeinde Emtmannsberg verfügt nur noch über ein Grundstück im<br />
Neubaugebiet „Sandäcker“ (750 m²). Der Quadratmeterpreis einschließlich<br />
der Erschließungs- und Herstellungsbeiträge beläuft sich auf 87,00<br />
€.<br />
Das Grundstück liegt an exponierter Stelle mit Blick Richtung Fränkische<br />
Schweiz und Bayreuth. Für interessierte Bauwerber und für vermittelnde<br />
Personen gilt Folgendes:<br />
1. Eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 1.000,00 € erhält die Person,<br />
die der Gemeinde einen Grundstückskäufer vermittelt. Der Betrag<br />
wird nach Abschluss des rechtsgültigen Kaufvertrages ausgezahlt.<br />
2. Jeder Käufer erhält von der Gemeinde ein Baukindergeld in Höhe<br />
von 1.500,00 €. Das Baukindergeld wird gezahlt für jedes Kind des<br />
Käufers, das zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses das 14.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es wird als Nachlass auf den<br />
Kaufpreis gewährt.<br />
Wir hoffen, dass wir damit Kaufinteressenten entgegenkommen und<br />
freuen uns über jeden Interessenten. Gerne zeigen wir Ihnen den Bauplatz<br />
vor Ort und sprechen mit Ihnen über die Verwirklichung Ihres<br />
Wunschhauses.<br />
<strong>Weidenberg</strong>, 18. Juli <strong>2012</strong><br />
Thomas Kreil<br />
Erster Bürgermeister