Kostenbeitragsordnung der Montessori-Schule Olching
Kostenbeitragsordnung der Montessori-Schule Olching
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<strong>Kostenbeitragsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Montessori</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Olching</strong><br />
Gültig ab 01.08.2012 für neu abgeschlossene Schulverträge ab 01.09.2007<br />
1. Schulgeld<br />
1.1. Das Schulgeld ist in drei Beträge gestaffelt. Die Höhe des von den Eltern zu zahlenden<br />
Betrages richtet sich nach dem Einkommen auf Grund von Selbsteinschätzung.<br />
1.2. Die jüngeren Geschwisterkin<strong>der</strong> erhalten Ermäßigung gemäß Beitragstabelle unter 1.3.<br />
1.3. Das monatliche Schulgeld beträgt:<br />
1. Kind 185,-- ! 205,-- ! 225,-- !<br />
2. Kind 166,-- ! 184,-- ! 202,-- !<br />
3. u. jedes weitere Kind 148,-- ! 164,-- ! 180,-- !<br />
Geld für Ausflüge, Klassenfahrten und die Grundausstattung <strong>der</strong> Schultaschen sind im<br />
Schulgeld nicht enthalten.<br />
1.4. Eine Erhöhung des Schulgeldes um bis zu 5% pro Schuljahr ist möglich.<br />
1.5. Erfolgt die Kündigung des Schulvertrages nicht fristgerecht, ist das Schulgeld<br />
grundsätzlich für ein weiteres Schulhalbjahr zu zahlen.<br />
1.6. Kann <strong>der</strong> gekündigte Schulplatz vorher neu besetzt werden, ist das Schulgeld bis zur<br />
Neubesetzung einschließlich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- ! zu zahlen.<br />
2. Aufnahmegeld<br />
Pro Kind Einmalig 100,- ! + 13,- ! für das päd. Konzept<br />
Das Aufnahmegeld ist ein einmaliger Kostenbeitrag für die Aufnahme des ersten Kindes in<br />
eine <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Montessori</strong>-Gemeinschaft FFB. Er ist bei Vertragsabschluss<br />
fällig und wird nicht erstattet, wenn <strong>der</strong> Schul- bzw. Kin<strong>der</strong>hausplatz nicht angetreten wird.<br />
3. Stornogebühr<br />
Pro unterzeichneten Schulvertrag 600,- !<br />
Die Stornogebühr ist zu entrichten, wenn <strong>der</strong> Schulvertrag unterzeichnet ist, seitens <strong>der</strong><br />
Eltern jedoch vor Schuljahresbeginn (01.08.) aufgelöst werden soll.<br />
4. Elterndarlehen<br />
1. Kind 1.500,- !<br />
2. und jedes weitere Kind 500,- !<br />
Die Gewährung des zinslosen Darlehens ist verpflichtend. Es ist mit Eintritt des Kindes in die<br />
<strong>Schule</strong> fällig und wird zum Ende des Kalen<strong>der</strong>jahres, in dem das Kind die <strong>Schule</strong> verlässt<br />
zurückbezahlt. Zu diesem Zeitpunkt ausstehende Beiträge und Gebühren werden mit dem<br />
Darlehen verrechnet. Die Eltern haben nicht das Recht, Beiträge und Gebühren mit dem<br />
Darlehen aufzurechnen.<br />
<strong>Montessori</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Olching</strong> Sparkasse FFB<br />
Johann-G.-Gutenberg Str. 12 ! 08142 - 489 108 schule@montessori-ffb.de BLZ 700 530 70<br />
82140 <strong>Olching</strong> ! 08142 - 489 087 www.montessori-ffb.de Kto. 803 46 47
5. Handgeld<br />
Pro Kind pro Monat 5,-- !<br />
Das Handgeld wird von den Klassenlehrer/innen eingesammelt.<br />
6. Busgeld ab <strong>der</strong> 5. Klasse im Schuljahr 2012/2013<br />
S-Bahn-Shuttle einfach Monatlich 11,50 !<br />
S-Bahn-Shuttle morgens und mittags Monatlich 23,00 !<br />
Schulbusbeför<strong>der</strong>ung einfach Monatlich 23,00 !<br />
Schulbusbeför<strong>der</strong>ung morgens und mittags Monatlich 46,00 !<br />
Das Busgeld erhöht sich jährlich um 5 %. Im August wird kein Busgeld eingezogen.<br />
7. Verlängerte Mittagsbetreuung<br />
Montag bis einschließlich Freitag Monatlich 125,-- ! + 7,50 ! Materialgeld<br />
Bei Anmeldung des Kindes für weniger als 5 Tage pro Woche werden die Beiträge anteilig<br />
berechnet. Im August werden keine Beiträge eingezogen.<br />
8. Mittagessen<br />
Pro Essen 3,50 !<br />
9. Mitgliedsbeitrag <strong>Montessori</strong>-Gemeinschaft Fürstenfeldbruck e.V.<br />
Vollmitgliedschaft Jährlich 84,-- !<br />
För<strong>der</strong>mitgliedschaft Jährlich 42,-- !<br />
Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> <strong>Montessori</strong>-Gemeinschaft FFB e.V. ist nicht verpflichtend.<br />
10. Rückbuchungsgebühren<br />
Liegt <strong>der</strong> Grund für eine Rückbuchung im Verschulden <strong>der</strong> Eltern (ungedecktes Konto,<br />
unberechtigter Wi<strong>der</strong>spruch, nicht bekannt gegebene Kontenän<strong>der</strong>ung), sind die<br />
Rückbuchungsgebühren von den Eltern zu übernehmen.<br />
11. Mahngebühren<br />
1. Zahlungserinnerung keine<br />
2. Zahlungserinnerung 5,-- ! + 0,55 ! Porto<br />
3. Zahlungserinnerung 10,-- ! + 2,15 ! Porto<br />
<strong>Montessori</strong>-Gemeinschaft Fürstenfeldbruck e. V.<br />
Der Vorstand<br />
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