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ppt Beck - Universität Wien

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Schwangerschaftsabbruch II<br />

• Deutschland<br />

• § 218 (1): „Wer eine Schwangerschaft<br />

abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

drei Jahren … bestraft.“<br />

• § 218 a: Der Tatbestand des § 218 ist<br />

nicht verwirklicht, wenn…<br />

• Keine embryopathische Indikation

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