Beamte - za-bs.at
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Regelpensionsalter:<br />
Pensionsantrittsalter<br />
<strong>Beamte</strong> – 65. Lebensjahr<br />
ASVG – Männer 65. Lebensjahr<br />
Frauen 60. Lebensjahr – ab 2024 schrittweise Anpassung an Pensionsalter der Männer.<br />
Langzeitversichertenregelung (sog. Hacklerregelung)<br />
<strong>Beamte</strong>, die vor dem 1.1.1954 geboren wurden, können den Ruhestand durch Erklärung<br />
antreten, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und wenn sie eine beitragsgedeckte<br />
Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweisen. Wenn diese Bedingungen vor dem 1.1.2014 erfüllt<br />
sind werden keine A<strong>bs</strong>chläge gerechnet (auch nicht bei späterem Pensionantritt)!<br />
<strong>Beamte</strong>, die nach dem 31.12.1953 geboren wurden, können den Ruhestand durch Erklärung<br />
antreten, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und wenn sie eine beitragsgedeckte<br />
Gesamtdienstzeit von 42 Jahren aufweisen. In diesem Fall werden auch A<strong>bs</strong>chläge gerechnet –<br />
0,28 %P pro Mon<strong>at</strong> (bis zum 65. Lebensjahr).<br />
Vertragslehrer/innen:<br />
Frauen, geboren bis 31.12.1958 (40 Beitragsjahre), und<br />
Männer (45 Beitragsjahre), geboren bis 31.12.1953,<br />
können die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Vollendung des 55.<br />
bzw. 60. Lebensjahres beanspruchen.<br />
Männer, geboren ab 1954, gilt als Pensionsantrittsalter die Vollendung des 62. Lebensjahres<br />
(45 Beitragsjahre).<br />
Für Frauen, geboren ab 1959 wird das Pensionsantrittsalter schrittweise vom 57. auf das 62.<br />
Lebensjahr angehoben – die erforderlichen Beitragsjahre von 40 auf 45.<br />
(Für <strong>Beamte</strong> werden die erforderlichen Zeiten erst ab dem 18. Lebensjahr gerechnet – im ASVG<br />
werden diese Zeiten bereits ab dem 15. Lebensjahr angerechnet, daher ergeben sich<br />
unterschiedliche Anforderungen. Die A<strong>bs</strong>chläge bei den Vertragslehrern sind gleich hoch wie<br />
bei den <strong>Beamte</strong>n – nur die Berechnungsmodi sind im Gesetz anders angegeben).<br />
Korridorpension<br />
Vorzeitiger Pensionsantritt ab vollendetem 62. Lebensjahr – erforderliche Gesamtdienstzeit 37,5<br />
Jahre - A<strong>bs</strong>chlag 0,28 Prozentpunkte pro Mon<strong>at</strong> (Abzug von 80 %) für <strong>Beamte</strong> bzw. 0,35 % p.<br />
M. im ASVG-Recht (Abzug von 100 %). Zusätzlicher "Strafa<strong>bs</strong>chlag" von 0,175 % p. M. Im<br />
ASVG-Recht gilt diese Regelung bis 2028 nur für Männer, da Frauen ohnehin früher in Pension<br />
gehen können.<br />
Auch hier sind die A<strong>bs</strong>chläge für <strong>Beamte</strong> und Vertragslehrer gleich hoch – die Berechnungsbasis<br />
ist eine andere.