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Beamte - za-bs.at

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Regelpensionsalter:<br />

Pensionsantrittsalter<br />

<strong>Beamte</strong> – 65. Lebensjahr<br />

ASVG – Männer 65. Lebensjahr<br />

Frauen 60. Lebensjahr – ab 2024 schrittweise Anpassung an Pensionsalter der Männer.<br />

Langzeitversichertenregelung (sog. Hacklerregelung)<br />

<strong>Beamte</strong>, die vor dem 1.1.1954 geboren wurden, können den Ruhestand durch Erklärung<br />

antreten, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und wenn sie eine beitragsgedeckte<br />

Gesamtdienstzeit von 40 Jahren aufweisen. Wenn diese Bedingungen vor dem 1.1.2014 erfüllt<br />

sind werden keine A<strong>bs</strong>chläge gerechnet (auch nicht bei späterem Pensionantritt)!<br />

<strong>Beamte</strong>, die nach dem 31.12.1953 geboren wurden, können den Ruhestand durch Erklärung<br />

antreten, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und wenn sie eine beitragsgedeckte<br />

Gesamtdienstzeit von 42 Jahren aufweisen. In diesem Fall werden auch A<strong>bs</strong>chläge gerechnet –<br />

0,28 %P pro Mon<strong>at</strong> (bis zum 65. Lebensjahr).<br />

Vertragslehrer/innen:<br />

Frauen, geboren bis 31.12.1958 (40 Beitragsjahre), und<br />

Männer (45 Beitragsjahre), geboren bis 31.12.1953,<br />

können die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Vollendung des 55.<br />

bzw. 60. Lebensjahres beanspruchen.<br />

Männer, geboren ab 1954, gilt als Pensionsantrittsalter die Vollendung des 62. Lebensjahres<br />

(45 Beitragsjahre).<br />

Für Frauen, geboren ab 1959 wird das Pensionsantrittsalter schrittweise vom 57. auf das 62.<br />

Lebensjahr angehoben – die erforderlichen Beitragsjahre von 40 auf 45.<br />

(Für <strong>Beamte</strong> werden die erforderlichen Zeiten erst ab dem 18. Lebensjahr gerechnet – im ASVG<br />

werden diese Zeiten bereits ab dem 15. Lebensjahr angerechnet, daher ergeben sich<br />

unterschiedliche Anforderungen. Die A<strong>bs</strong>chläge bei den Vertragslehrern sind gleich hoch wie<br />

bei den <strong>Beamte</strong>n – nur die Berechnungsmodi sind im Gesetz anders angegeben).<br />

Korridorpension<br />

Vorzeitiger Pensionsantritt ab vollendetem 62. Lebensjahr – erforderliche Gesamtdienstzeit 37,5<br />

Jahre - A<strong>bs</strong>chlag 0,28 Prozentpunkte pro Mon<strong>at</strong> (Abzug von 80 %) für <strong>Beamte</strong> bzw. 0,35 % p.<br />

M. im ASVG-Recht (Abzug von 100 %). Zusätzlicher "Strafa<strong>bs</strong>chlag" von 0,175 % p. M. Im<br />

ASVG-Recht gilt diese Regelung bis 2028 nur für Männer, da Frauen ohnehin früher in Pension<br />

gehen können.<br />

Auch hier sind die A<strong>bs</strong>chläge für <strong>Beamte</strong> und Vertragslehrer gleich hoch – die Berechnungsbasis<br />

ist eine andere.

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