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TFBS Glastechnik<br />
Kramsach<br />
TFBS Handel/Büro<br />
Reutte<br />
TFBS Bautechnik/<br />
Malerei, A<strong>bs</strong>am<br />
TFBS Garten, Raum<br />
und Mode, Hall<br />
TFBS Tourismus<br />
A<strong>bs</strong>am<br />
TFBS Büro, Handel,<br />
Schönheitsberufe,<br />
Elektrotechnik/Energie,<br />
Kommunik<strong>at</strong>ion u.<br />
Elektronik, Innsbruck<br />
2009 Inform<strong>at</strong>ion für<br />
Lehrerinnen und Lehrer<br />
an Tiroler Fachberufsschulen<br />
TFBS Handel/ Büro<br />
Imst<br />
Zentralausschuss und Gewerkschaft<br />
TFBS Tourismus/<br />
Handel, Landeck<br />
TFBS Holztechnik<br />
A<strong>bs</strong>am<br />
TFBS Handel/Büro<br />
Kitzbühel<br />
TFBS Handel/Büro<br />
Kufstein<br />
TFBS Metalltechnik/<br />
Kraftfahrzeugtechnik,<br />
Install<strong>at</strong>ion/Blechtechnik,<br />
Innsbruck<br />
TFBS Handel/Büro<br />
Schwaz<br />
TFBS Wörgl – Rotholz<br />
Einzelhandel,<br />
Bürokaumann/frau,<br />
Molkereifachmann/frau<br />
TFBS Lienz<br />
TFBS Fotografie, Optik<br />
u. Hörakustik, Hall<br />
TFBS St. Nikolaus<br />
Innsbruck
Ein Service von Zentralausschuss und Gewerkschaft für<br />
Lehrerinnen und Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen.<br />
Stand Jänner 2009<br />
Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich:<br />
Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />
Ernst Zalesky<br />
Telefon: 0664 33 67 647<br />
E-Mail: ernst@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Ren<strong>at</strong>e Mitterer<br />
Telefon: 0664 73 75 16 86<br />
E-Mail: ren<strong>at</strong>e@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />
Ing. Hans Kuba<br />
Telefon: 0650 64 11 313<br />
E-Mail: hans@kuba.cc<br />
Elisabeth Faistenauer<br />
Telefon: 0664 46 29 872<br />
E-Mail: e.faistenauer@tsn.<strong>at</strong><br />
Adresse:<br />
Mandelsbergerstraße 12<br />
6020 Innsbruck<br />
Weitere Inform<strong>at</strong>ionen, Links und <strong>Download</strong>-Möglichkeiten<br />
finden Sie auf unserer Homepage: www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Hinweis:<br />
Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Broschüre beziehen sich ungeachtet<br />
ihrer gramm<strong>at</strong>ikalischen Form in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
Inhalt<br />
VORWORT 4<br />
Zentralausschuss . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Gewerkschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />
PERSONALVERTRETUNG<br />
BERUFSSCHULLEHRER . . . . . . . . . . 6<br />
Zentralausschuss für<br />
berufsbildende Pflichtschulen . . . . . . . . 6<br />
Gewerkschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Aktuelles aus dem Zentralausschuss . . . . 6<br />
GEHALT UND ENTLOHNUNG . . . . . . 8<br />
Entlohnungsschema I L . . . . . . . . . . . 8<br />
Entlohnungsschema II L . . . . . . . . . . 9<br />
Berufsschullehrer - Sonderverträge . . . . . 9<br />
BEZUGSTABELLEN STAND 1.1.2009 10<br />
Gehalt/Bezug ab 1. 1. 2009 . . . . . . . . 10<br />
Sondervertrag für Vertragslehrer . . . . . . 11<br />
Vertragslehrer II L/Sondervertrag . . . . . . 11<br />
Vertragslehrer II L/l2b . . . . . . . . . . . . 11<br />
ZULAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />
Leistungsdifferenzierter Unterricht (LDU) . . 13<br />
Klassenführung . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Belohnung Betreuungslehrer . . . . . . . . 14<br />
Kinderzulage . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Bezugsnachweise. . . . . . . . . . . . . . 14<br />
ZUSCHÜSSE . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
Fahrtkostenzuschuss . . . . . . . . . . . . 15<br />
Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . 15<br />
Bezugsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
DIENSTFREISTELLUNGEN –<br />
ABWESENHEIT VOM DIENST. . . . . . 16<br />
Sonderurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Pflegefreistellung . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Abwesenheit vom Dienst . . . . . . . . . . 18<br />
Studium an der PHT . . . . . . . . . . . . 19<br />
LINKS ZA-HOMEPAGE . . . . . . . . . 20<br />
VERGÜTUNGEN . 11<br />
MEHRDIENSTLEISTUNGEN (MDL) . . . . 11<br />
Berechnung von MDL. . . . . . . . . . . . 11<br />
Vergütung von MDL. . . . . . . . . . . . . 12<br />
3 ZA
Vorwort<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!<br />
Seit 30 Jahren bin ich mit dem Tiroler Berufsschulwesen<br />
als Lehrer und Personalvertreter vertraut.<br />
Seit November 2007 setze ich mich als Vorsitzender<br />
des Zentralausschusses für Lehrerinnen und<br />
Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen mit voller Kraft<br />
und Energie für die Anliegen der Kolleginnen und<br />
Kollegen ein.<br />
Besonderen Wert lege ich bei meiner Tätigkeit auf<br />
die enge Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen<br />
und den Gewerkschaften im gesamten<br />
Bundesgebiet. Nur durch diese intensive Zusammenarbeit<br />
kann das Personalvertretungsgesetz<br />
(PVG) laufend zugunsten der Kolleginnen und Kollegen<br />
weiterentwickelt und verbessert werden.<br />
Als Vorsitzender des Zentralausschusses ist es mir<br />
ein persönliches Anliegen die Kolleginnen und Kollegen<br />
in allen dienst- und besoldungsrechtlichen<br />
Fragen nicht nur kompetent, sondern vor allem<br />
rasch und unbürokr<strong>at</strong>isch zu ber<strong>at</strong>en. Mein Team<br />
und ich sehen den Zentralausschuss als Serviceeinrichtung,<br />
die in angenehmer Atmosphäre alle<br />
dienstrechtlichen Anliegen ernst nimmt und sich<br />
um zufriedenstellende Lösungen bemüht.<br />
Ein weiteres wichtiges Bedürfnis ist für mich die<br />
konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen<br />
und Schulleitern. Wir wünschen uns für<br />
unsere Lehrerinnen und Lehrer eine Atmosphäre<br />
der Loyalität, Zuverlässigkeit, Anständigkeit – oder<br />
wie man es heute nennt – Fairness und Ehrlichkeit<br />
an den Tiroler Fachberufsschulen. Diese oft<br />
als veraltet bezeichneten Eigenschaften sind die<br />
Kernelemente der Leitbilder unserer Berufsschulen<br />
Ernst Zalesky<br />
Vorsitzender<br />
Zentralausschuss<br />
und sie bilden die Rahmenbedingungen für eine<br />
qualit<strong>at</strong>iv hochwertige Unterrichtstätigkeit.<br />
Auf Landesebene werden wir in unserer Arbeit<br />
durch den engen Kontakt mit Landesrätin<br />
Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader sehr unterstützt. Die bisher<br />
st<strong>at</strong>tgefundenen Gespräche zeigen, dass die<br />
Landesregierung den Tiroler Fachberufsschulen<br />
sehr wohlwollend gegenübersteht und wir sind<br />
zuversichtlich, dass wir die Interessen der rund<br />
650 Berufsschullehrerinnen und -lehrer somit<br />
optimal vertreten können.<br />
Die Bildungsgesellschaft von heute ist auf lebenslanges<br />
Lernen programmiert. Von uns allen hängt<br />
es ab Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und<br />
den raschen Wandel von Wissen und Inform<strong>at</strong>ion<br />
zu bewältigen. Ich wünsche mir, dass durch<br />
die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />
im Tiroler Schulwesen diese Herausforderungen<br />
bestmöglich gemeistert werden:<br />
Für unser duales System, unsere Kolleginnen und<br />
Kollegen und vor allem für unsere Jugend, unsere<br />
Zukunft!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
ZA<br />
4
Liebe Lehrerinnen, liebe Lehrer!<br />
Eine der wesentlichsten Aufgaben der Gewerkschaft<br />
Öffentlicher Dienst ist die umfassende<br />
rechtliche Sicherheit, jene Sicherheit die das Fundament<br />
für eine erfolgreiche Unterrichtstätigkeit<br />
gewährleistet.<br />
Unser vordringlichster Antrag im österreichischen<br />
Berufsschulbereich ist die Stundenpoolregelung<br />
für den integr<strong>at</strong>iven Unterricht, das heißt zusätzliche<br />
Stunden und damit mehr Teilungsmöglichkeiten,<br />
liegt dem Bildungsministerium vor. Nur die<br />
Unterschrift der Unterrichtsministerin Dr. Claudia<br />
Schmied fehlt.<br />
In Tirol wird die Forderung für die Klassenschülerhöchst<strong>za</strong>hl<br />
von 25 Schülern auch im Berufsschulbereich<br />
erhoben. Es gab schon einige Gespräche,<br />
aber die Zusage fehlt auf Grund des finanziellen<br />
Aspekts. In Oberösterreich und Niederösterreich<br />
sind 25 Schüler pro Klasse bereits Standard.<br />
„Bewegung und Sport“ ist für derzeit 14 000 Tiroler<br />
Berufsschüler kein Thema. Auch hier gibt es eine<br />
Forderung von uns: Einführung von „Bewegung<br />
und Sport“ auch an Tiroler Berufsschulen.<br />
Eine Organis<strong>at</strong>ion wie die Gewerkschaft lebt von<br />
den Mitgliedern:<br />
Mehr Mitglieder, mehr Mitsprache! Mitglied<br />
sein bedeutet mehr als nur Beiträge <strong>za</strong>hlen:<br />
Ing. Hans Kuba<br />
Vorsitzender<br />
GÖD Sektion 12<br />
Tiroler Berufsschulen<br />
Mandelsbergerstr. 12<br />
6020 Innsbruck<br />
Mobiltelefon: 0650 641 1313<br />
E-mail: hans@kuba.cc<br />
Die Sozialleistungen für unsere Mitglieder – siehe<br />
Sozialleistungen GÖD (Seite 22) – bringen nicht nur<br />
große Vorteile, sondern auch enorme Sicherheit.<br />
Eine der erfolgreichsten Gesetzesänderungen war<br />
die Einführung der Sondervertragsregelung an den<br />
österreichischen Berufsschulen, die nur der Hartnäckigkeit<br />
der Gewerkschaft zu verdanken ist.<br />
Unser Motto:<br />
Probleme aufgreifen – Kolleginnen und<br />
Kollegen helfen – Lösungsvorschläge<br />
erarbeiten<br />
Homepage: www.goed.<strong>at</strong><br />
Es ist für mich sel<strong>bs</strong>tverständlich, dass die persönliche<br />
Ber<strong>at</strong>ung im Vordergrund steht. Ich bin<br />
für euch jederzeit erreichbar.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Die jährlichen Gehaltsverhandlungen sind Ausdruck<br />
einer aktiven und unverzichtbaren Arbeit für<br />
unserer Kolleginnen und Kollegen.<br />
5 ZA
Personalvertretung<br />
der Berufsschullehrer<br />
Zentralausschuss<br />
für berufsbildende Pflichtschulen<br />
Der Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />
ist Verhandlungspartner<br />
für den Landesschulr<strong>at</strong> und die Landesregierung<br />
sowie Verhandlungspartner in<br />
schulübergreifenden Angelegenheiten.<br />
Kontakt:<br />
Zentralausschuss<br />
der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />
6020 Innsbruck, Mandelsbergerstr. 12<br />
Telefon: 0512 / 57 28 10<br />
Fax: 0512/2199213708<br />
Homepage: www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Vorsitzender:<br />
Ernst Zalesky<br />
E-Mail: ernst@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Homepage des ZA: <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Gewerkschaft<br />
Als freiwillige Interessensvertretung führt<br />
die Gewerkschaft Verhandlungen mit<br />
dem Bundesministerium für Bildung,<br />
Kunst und Kultur in Bezug auf die Mitgestaltung<br />
bei Bundesgesetzen, Besoldung,<br />
Dienstrecht, usw.<br />
Kontakt:<br />
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />
Gewerkschaft Berufsschulen Tirol<br />
Vorsitzender: Ing. Hans Kuba<br />
6020 Innsbruck, Mandelsbergerstr. 12<br />
Telefon: 0512 58 27 10<br />
Mobil: 0650 641 13 13<br />
Email: hans@kuba.cc<br />
Bundesvorsitzender: Albert Arzt /OÖ<br />
albert.arzt@goed.<strong>at</strong><br />
Sollten Sie nähere Inform<strong>at</strong>ionen über<br />
die Bundessektionsleitung haben wollen,<br />
können Sie diese unter folgender Internetadresse<br />
abrufen: http://www.goedberufsschule.<strong>at</strong>.<br />
6<br />
ZA<br />
Aktuelles aus dem Zentralausschuss<br />
Fachsupplenz sollte im Berufsschulbereich<br />
eine MDL werden<br />
Zwischen Zentralausschuss und unserer Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader<br />
besteht ein sehr enger Kontakt. Somit kann eine optimale<br />
Wahrung der Interessen der rund 650 Lehrerinnen und Lehrer an<br />
Tiroler Fachberufsschulen garantiert werden. ZA Vorsitzender Ernst<br />
Zalesky h<strong>at</strong> Frau Landesrätin Dr. Palfrader die Sorge über die als<br />
„ungerecht“ empfundene Supplierregelung im Berufsschulbereich<br />
vorgebracht. Dem Gespräch ist ein schriftlicher Antrag (siehe Faksimile)<br />
an die Tiroler Landesregierung gefolgt. Aufgrund der Gespräche<br />
mit Frau Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader, die den Vorschlägen<br />
offen gegenüberstand, ist der Zentralausschuss zuversichtlich,<br />
dass sie die Intentionen des Zentralausschusses wirklich unterstützt<br />
und einen positiven Meilenstein in der Bildungspolitik und im<br />
Berufsschulsektor in Tirol setzt.<br />
KUF, BVA oder TGKK?<br />
Ein weiteres Thema und Grund, uns für den Erhalt der KUF einzusetzen,<br />
ist die T<strong>at</strong>sache, dass der Bestand unserer “Lehrerkrankenkasse“<br />
bei der derzeitigen Gesetzeslage nur durch<br />
weitere Pragm<strong>at</strong>isierungen gesichert werden kann. Bei uns Berufsschullehrerinnen<br />
und Berufsschullehrern gibt es aber durch die<br />
Sondervertragssitu<strong>at</strong>ion so gut wie keine Pragm<strong>at</strong>isierungen mehr.<br />
Diese T<strong>at</strong>sache und der insgesamt unbefriedigende Zustand, dass<br />
es im Berufsschulbereich – je nach Dienstantritt und Dienstverhältnis<br />
– drei Arten von Versicherten gibt (BVA, GKK und KUF) sind<br />
für den Zentralausschuss Anlass, die intensiven Bemühungen um<br />
Aufnahme der Vertragslehrer/innen in die KUF fortzusetzen. Die<br />
Bereitschaft der in der Vergangenheit dafür zuständigen Politiker,<br />
sich ernsthaft mit dieser Them<strong>at</strong>ik zu befassen, war leider bisher<br />
nicht sehr ausgeprägt. Der ZA h<strong>at</strong> deshalb bereits anlässlich einiger<br />
Gespräche mit Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader angekündigt, dass<br />
die dauerhafte A<strong>bs</strong>icherung des Bestandes unserer KUF eines der<br />
Themen ist, über die möglichst rasch Verhandlungen st<strong>at</strong>tfinden<br />
sollten.
Faksimile<br />
Frau Landesrätin für Bildung und Kultur<br />
Mag. Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader<br />
Innsbruck, 4. September 2008<br />
Vergütung Supplierstunde<br />
Sehr geehrte Frau Landesrätin!<br />
Mit 1. September 2001 tr<strong>at</strong> der § 61 Gehaltsgesetz, geltend für AHS, BHS und BS, in Kraft. Leider<br />
blieben Anliegen der Berufsschule hier teilweise unberücksichtigt.<br />
Der § 61 A<strong>bs</strong>. 1 (letzter S<strong>at</strong>z) legt fest, dass im Vertretungsfall die Lehrfächerverteilung dann entsprechend<br />
abzuändern ist, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.<br />
Während dieser zwei Wochen erhält der vertretende Lehrer für eine EINZELSUPPLIERUNG eine Vergütung<br />
in Höhe von derzeit € 23,60. Dieser Fixbetrag und dessen geringe Höhe ergibt sich aus den<br />
Erläuterungen des § 61 GehG wo es heißt, dass Einzelsupplierstunden Unterrichtsstunden seien, die<br />
keiner besonderen VOR- und NACHBEREITUNG bedürfen.<br />
Die Lehrgänge betragen im Berufsschulbereich zwischen 8 und 10 Wochen. Bei einer 14‐tägigen<br />
Einzelvertretung OHNE BESONDERE VORBEREITUNG würde der Lehrstoff nur sehr lückenhaft weitergegeben<br />
werden. Die Kolleginnen und Kollegen halten auch in Vertretungsstunden kompetenten<br />
und qualit<strong>at</strong>iven Fachunterricht (Fachsupplierung). Die Praxis h<strong>at</strong> bisher gezeigt, dass Kolleginnen<br />
und Kollegen, die Vertretungen übernehmen, diese Stunden ebenfalls mit besonderer Vor- und<br />
Nachbereitung abhalten.<br />
Des Weiteren geht der § 61 Gehaltsgesetz von einer Ganzjahresschule mit 40 Wochen durchgehendem<br />
Unterricht aus und nicht von einer lehrgangsmäßigen Schule mit max. 10 Wochen!<br />
Ich bitte, auch im Namen der Kollegenschaft, um eine gerechtere Lösung - nämlich:<br />
Erhöhte Vergütung der Fachsupplierung im Berufsschulbereich!<br />
Wir leisten im Rahmen der Lehrlingsausbildung seit Jahren besten qualifizierten Unterricht und stehen<br />
mit den ausgezeichneten Leistungen unserer Lehrlinge bei Wettbewerben überall für das Land<br />
Tirol und die Tiroler Wirtschaft im Rampenlicht!<br />
Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Unterstützung!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ernst Zalesky<br />
Vorsitzender des Zentralauschusses
Gehalt und Entlohnung<br />
Entlohnungsschema I L<br />
✏ üblich bei Vollbeschäftigung und<br />
✏ Teilbeschäftigung mit mehr als<br />
10 Wochenstunden<br />
Vorteile<br />
✏ Anrechnung von Vordienstzeiten über eigenes<br />
Ansuchen und damit höhere Einstufung<br />
möglich<br />
✏ Vorrückung (jedes zweite Jahr) gewährleistet<br />
bzw. siehe Sondervertrag<br />
✏ Beurlaubung zum Besuch der Pädagogische<br />
Hochschule unter Fortbe<strong>za</strong>hlung der Bezüge<br />
möglich (Vollbeschäftigung ist vorteilhaft!)<br />
Lehrverpflichtung<br />
FG i 23 Wochenstunden<br />
FG ii 23 Wochenstunden<br />
FG iii 24,25 Wochenstunden<br />
Religionslehrer 22 Wochenstunden<br />
Lehrpflichtverminderung<br />
Schularbeiten<br />
je Schularbeitengegenstand eine Anspruchsberechtigung<br />
bis zu vier Anspruchsberechtigungen: 1 Stunde/Woche<br />
ab 5 Anspruchsberechtigungen: 2 Stunden/Woche<br />
Das gilt sowohl für Fachgruppe I als auch Fachgruppe II.<br />
ZA<br />
Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />
bei Teilbeschäftigung:<br />
Bezug = (Grundgehalt + Zulagen) x Prozents<strong>at</strong>z Beschäftigungsausmaß<br />
oder<br />
Bezug lt. Sondervertrag x Prozents<strong>at</strong>z Beschäftigungsausmaß<br />
Ermittlung des Beschäftigungsausmaßes:<br />
Beschäftigungsausmaß = 100 x Wochenstunden = ............%<br />
Lehrverpflichtung (steht am Bezugsnachweis)<br />
Bei Vollbeschäftigung:<br />
Bezug = Grundgehalt + Zulagen<br />
oder<br />
Bezug lt. Sondervertrag<br />
8<br />
Mehrdienstleistungen (MDL)<br />
Unter Mehrdienstleistung versteht<br />
man die Wochenstunden,<br />
die über die vorgeschriebene<br />
Lehrverpflichtung (§ 52 LDG)<br />
hinausreichen.<br />
Entlohnungsgruppen<br />
Im Berufsschulbereich<br />
kommen vor:<br />
IL/ l2 b1 + Dienstzulage für<br />
ungeprüfte Vertragslehrer an<br />
Berufsschulen<br />
IL/ l2 a2 für Vertragslehrer an BS<br />
mit Lehramtsprüfung für BS<br />
Entlohnungsstufen<br />
Es gibt 19 Stufen insgesamt,<br />
wobei nach jeweils 2 Jahren<br />
eine Vorrückung erfolgt; durch<br />
Anrechnung von Vordienstzeiten<br />
ist eine Einstufung in eine höhere<br />
Entlohnungsstufe möglich!
Gehalt und Entlohnung<br />
Entlohnungsschema II L<br />
✏ bei vertretungsweiser, vorübergehender<br />
Verwendung (befristetes Dienstverhältnis)<br />
✏ bei einem Beschäftigungsausmaß bis zu<br />
10 Wochenstunden<br />
Nachteile<br />
✏ keine Vordienstzeitenanrechnung möglich<br />
✏ Entlohnung nach Jahreswochenstunden<br />
daher keine Entlohnungsstufen und damit<br />
keine Vorrückungen<br />
✏ keine Mehrdienstleistungs-Vergütung<br />
✏ keine Dienstfreistellung unter Fort<strong>za</strong>hlung<br />
der Bezüge während des Studiums an<br />
der Päd. Hochschule<br />
Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />
Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 12 *)<br />
Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 10 *)<br />
*) Der entsprechende Teiler ist im § 42 d VBG geregelt:<br />
Jahreswochenstunde an BS/Sondervertrag<br />
EURO 1.431,60<br />
Mon<strong>at</strong>swochenstunde<br />
Berufsschullehrer - Sonderverträge<br />
für Vertragslehrer der Fachgruppen I, II und III.<br />
Entlohnungsstufen<br />
Stufe 1: EUR 2.374,10<br />
(vergleichbar mit l 2 a 2 Gehaltsstufe 7)<br />
Stufe 2: EUR 2.809,50<br />
(nach 5 Jahren und Ablegung der<br />
Lehramtsprüfung für BS)<br />
Stufe 3: EUR 3.506,40<br />
(nach weiteren 5 Jahren, vergleichbar mit<br />
l 2 a 2 Gehst. 14)<br />
Bereits zurückgelegte Zeiten als Berufsschullehrer<br />
können für die Einstufung in Stufe 2 bis<br />
3 angerechnet werden, wenn die unterrichtliche<br />
Tätigkeit nicht mehr als 6 Mon<strong>at</strong>e unterbrochen<br />
wurde (= Ausscheiden aus dem<br />
Dienststand).<br />
Anwendung auf II-L Lehrer:<br />
EURO 1.431,60 für eine Jahreswochenstunde<br />
(1.431,60 / 12/4,33 = 27,55)<br />
Teilbeschäftigte Lehrer:<br />
erhalten den aliquoten Anteil.<br />
Der Berufsschullehrer Sondervertrag kann mit<br />
Formular im Dienstweg beantragt werden.<br />
✏ mit Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />
JWS : 12 = 1.431,60 : 12 = Euro 119,30 : 4,33 = EURO 27,55<br />
✏ ohne Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />
JWS : 10 = 1.431,60 : 10 = EURO 143,16 : 4,33 = EURO 33,06<br />
Dienstverträge, die vor dem 1. Februar beginnen und bis Ende des Unterrichtsjahres dauern, haben als<br />
Ende des Dienstverhältnisses das Ende des Schuljahres vorzusehen ➠12er Teiler. Ausnahme: Wenn der<br />
Vertretungsanlass während der Hauptferien nicht mehr gegeben ist und eine Verwendung im nächsten<br />
Schuljahr nicht vorgesehen ist ➠10er Teiler.<br />
9 ZA
Bezugstabellen Stand 1.1.2009<br />
Gehalt/Bezug ab 1. 1. 2009<br />
Üblicherweise finden jährlich zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />
(=GÖD) Gehaltsverhandlungen st<strong>at</strong>t, die Ergebnisse dieser Verhandlungen müssen als Novellen zum<br />
Gehaltsgesetz (GG) für den pragm<strong>at</strong>ischen BL und zum Vertragsbedienstetengesetz (VBG) für den Vertragslehrer<br />
noch vom Gesetzgeber beschlossen werden. Die Tabellen werden von der GÖD veröffentlicht<br />
(siehe www.goed.<strong>at</strong>)<br />
Entlohnungsstufen<br />
Es gibt insgesamt 19 Stufen, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung erfolgt. Durch Anrechnung von<br />
Vordienstzeiten ist eine Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich!<br />
Die Ausbe<strong>za</strong>hlung erfolgt im Überweisungswege (Bankkonto ist Pflicht!) und zwar<br />
✏ als Mon<strong>at</strong>sentgelt für Vertragslehrer jeweils am 15. d. Mon<strong>at</strong>s,<br />
✏ als Mon<strong>at</strong>sentgelt für pragm<strong>at</strong>ische Lehrer jeweils am 1. d. Mon<strong>at</strong>s.<br />
Gehaltstabelle ab 1. Jänner 2009<br />
Gehalts- /<br />
Entlohnungsstufen<br />
L2a2<br />
BL<br />
EURO<br />
Gehalts- /<br />
Entlohnungsstufen<br />
l2a2<br />
VI mit LAP<br />
EURO<br />
l2b1 mit Dienstzulange; ungeprüfte<br />
Vertragsleher an Berufsschulen<br />
EURO<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
1.838,8<br />
1.894,6<br />
1.950,7<br />
2.006,5<br />
2.062,3<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
1.916,9<br />
1.974,8<br />
2.032,6<br />
2.090,6<br />
2.148,2<br />
1.636,8<br />
1.666,8<br />
1.698,4<br />
1.730,4<br />
1.764,0<br />
1.775,0<br />
1.805,0<br />
1.836,6<br />
1.868,6<br />
1.902,2<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
2.174,4<br />
2.310,0<br />
2.445,0<br />
2.601,0<br />
2.757,1<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
2.266,3<br />
2.407,4<br />
2.548,0<br />
2.710,2<br />
2.872,4<br />
1.851,1<br />
1.939,9<br />
2.028,3<br />
2.116,3<br />
2.204,5<br />
plus<br />
Dienstzulage:<br />
138,2<br />
1.989,3<br />
2.078,1<br />
2.166,5<br />
2.254,5<br />
2.342,7<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
2.913,4<br />
3.069,3<br />
3.225,3<br />
3.381,6<br />
3.537,6<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
3.036,5<br />
3.200,4<br />
3.363,6<br />
3.527,4<br />
3.691,1<br />
2.292,0<br />
2.412,7<br />
2.533,6<br />
2.654,0<br />
2.774,4<br />
2.430,2<br />
2.550,9<br />
2.671,8<br />
2.792,2<br />
2.912,6<br />
16<br />
17<br />
17+DAZ<br />
3.676,3<br />
3.821,3<br />
4.038,8<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
3.836,4<br />
3.989,5<br />
4.152,1<br />
4.301,1<br />
2.881,0<br />
2.992,4<br />
3.111,5<br />
3.219,8<br />
3.019,2<br />
3.130,6<br />
3.249,7<br />
3.358,0<br />
ZA<br />
Abkürzungen: BL = Berufsschullehrer/Berufsschullehrerin; Vl = Vertragslehrer/Vertragslehrerin, LAP = Lehramtsprüfung<br />
10
Bezugstabellen Stand 1.1.2009<br />
Sondervertrag für Vertragslehrer<br />
Stufe 1: EURO 2.374,10<br />
Stufe 2: EURO 2.809,50<br />
Stufe 3: EURO 3.506,40<br />
Vergütungen<br />
Vertragslehrer II L/Sondervertrag<br />
Jahreswochenstunde: EURO 1.431,60<br />
Vertragslehrer II L/l2b1<br />
Jahreswochenstunde:<br />
EURO 882,00 + 69,70 (Dienstzulage)<br />
Vertretung (Supplierstunde): EURO 24,00<br />
Vergütung für Klassenführung: EURO 130,70<br />
Vergütung für Kustodi<strong>at</strong>: EURO 47,90<br />
Vergütung für Werkstätte: EURO 90,90<br />
Vergütung für Labor: EURO 95,80<br />
Mehrdienstleistungen (MDL)<br />
Berechnung von MDL<br />
Berechnung der Wertigkeit – Faktorenberechnung:<br />
Faktor = 21 : (Lehrverpflichtung + 1)<br />
Lehrverpflichtung 22 (Religion) 21 : (22 + 1) = 0,913<br />
Lehrverpflichtung 23 (FG I und II) 21 : (23 + 1) = 0,875<br />
Lehrverpflichtung 24,25 (FG III) 21 : (24,25 + 1) = 0,832<br />
Wert einer MDL (für IL Lehrer):<br />
Mon<strong>at</strong>sbezug x 1,432 x Faktor<br />
100<br />
Beispiel:<br />
ungeprüfter Vertragslehrer:<br />
Sondervertrag Stufe 1 = Euro 2.292,70<br />
1 MDL = 2.374,10 x 1,432 x 0,875 = Euro 29,74<br />
100<br />
11 ZA
Mehrdienstleistungen (MDL)<br />
Vergütung von MDL Gehaltsgesetz § 61<br />
Vergütung für Supplierung<br />
€ 24,00 pro UE bei Supplierungen für Kollegen, die voraussichtlich weniger als 14 Tage<br />
dienstverhindert sind (Ausnahme: Blockunterricht ab 4 Stunden).<br />
Vergütung für MDL<br />
1,432 % des Gehaltes (IIL 1,92% einer Jahreswochenstunde) wenn der Kollege oder die Kollegin, die zu<br />
supplieren sind, voraussichtlich länger als 14 Tage dienstverhindert sind.<br />
MDL bleiben erhalten:<br />
✏ wenn 1 Unterrichtseinheit (UE) pro Tag<br />
gehalten wird.<br />
Außerdem ...<br />
✏ an gesetzlichen Feiertagen, Allerseelen (2.11.),<br />
✏ Landesp<strong>at</strong>ron (19.03.)<br />
✏ am Pfingstsamstag<br />
✏ Samstag, der auf einen freien Freitag folgt<br />
✏ an einzelnen schulautonomen Tagen<br />
✏ schulfrei auf Wunsch der Wirtschaft<br />
✏ eintägige Schulveranstaltung<br />
✏ Dienststellenversammlung lt. § 5 PVG<br />
✏ 5 Tage Fort- und Weiterbildung pro Schuljahr<br />
✏ bei Dienstauftrag (z. B: ARGE, Sport, usw.)<br />
MDL werden eingestellt:<br />
✏ Ferialzeiten, die mindestens eine Woche<br />
dauern (Osterferien bis einschließlich<br />
Osterdienstag)<br />
✏ Pfingstdienstag<br />
Abzug pro Tag:<br />
an bis zu 5 Tagen Unterricht ➠ 1/5<br />
an 6 Tagen Unterricht ➠ 1/6<br />
ZA<br />
12
Zulagen<br />
Leistungsdifferenzierter Unterricht (LDU)<br />
ab Jänner 2009 lt. Geh.Ges. § 59b A<strong>bs</strong>. 2<br />
A. Lehrer:<br />
1 - 2 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
3 - 4 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
ab 5 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
B. Fachkoordin<strong>at</strong>or:<br />
Ganzjährige und saisonmäßige Berufsschulen<br />
5 - 11 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
ab 17 Schülergruppen ist ein zweiter<br />
Fachkoordin<strong>at</strong>or zu bestellen<br />
Pragm<strong>at</strong>ische Lehrer<br />
mon<strong>at</strong>lich in EURO<br />
56,80<br />
70,80<br />
78,30<br />
56,80<br />
70,80<br />
Vertragslehrer<br />
mon<strong>at</strong>lich in EURO<br />
59,60<br />
74,30<br />
82,20<br />
59,60<br />
74,30<br />
Lehrgangsmäßige Berufsschulen<br />
5 Schülergruppen mindestens während eines<br />
Lehrganges aber weniger als 12 je Schuljahr<br />
56,80<br />
59,60<br />
12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
ab 17 Schülergruppen pro Schuljahr<br />
C. Leiter:<br />
BD an Berufsschulen mit LDU<br />
BDS an Berufsschulen mit LDU<br />
70,80<br />
78,30<br />
55,70<br />
28,10<br />
74,30<br />
82,20<br />
BEACHTE:<br />
Diese Zulagen gebühren, ob im Lehrgang oder im Jahresunterricht entstanden, 14 x jährlich und sind<br />
überdies ruhegenussfähig.<br />
13 ZA
Zulagen<br />
Klassenführung LDU<br />
Mindestens 2 Klassen LDU<br />
als Klassenvorstand:<br />
Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 3,22 vH<br />
der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2<br />
Ab 4 Klassen LDU als Klassenvorstand:<br />
Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 6,43 vH<br />
der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2<br />
Belohnung Betreuungslehrer<br />
(für Neulehrer)<br />
Betreuungslehrer sollen den Neulehrer im Rahmen<br />
der Unterrichtsvorbereitung unterstützen und<br />
werden von der Schulleitung als Betreuungslehrer<br />
bestellt. Ihnen kann eine Belohnung gewährt werden.<br />
✏ Der Antrag ist von der Schulleitung bei der<br />
Abteilung Bildung einzubringen.<br />
✏ Die Belohnung kann nur einmal - im Jahr der<br />
Anstellung - gewährt werden.<br />
✏ Die Belohnung beträgt maximal € 250,00.<br />
Kinderzulage<br />
Für jedes eheliche, uneheliche, legitimierte Kind<br />
und Wahlkind, besteht Anspruch auf Kindergeld in<br />
Höhe von dzt. mon<strong>at</strong>lich € 14,50 pro Kind. (aliquote<br />
Reduktion bei Teilzeit).<br />
Dazu ist ein Ansuchen mit Formular an den Dienstgeber<br />
über den Dienstweg nötig.<br />
Die Kinderzulage ist an den Bezug der Familienbeihilfe<br />
gebunden, deshalb muss ab dem 18. Lebensjahr<br />
jährlich um Verlängerung angesucht werden.<br />
Empfehlung:<br />
Bei Anspruch beider Elternteile, sollte der jenige<br />
ansuchen, der eine Vollbeschäftigung h<strong>at</strong>.<br />
Gleiches gilt bei LehrerInnen, die eine Karenzzeit in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Bezugsnachweise<br />
Die Gehaltsd<strong>at</strong>en können über das Portal Tirol - https://portal.tirol.gv.<strong>at</strong><br />
- abgerufen werden. Um sich<br />
in das „Portal Tirol“ einloggen zu können, benötigt<br />
man den Username der TSN-Adresse.<br />
Der PIN-Code, der für die Abfrage notwendig ist,<br />
wird dem User vom Amt der Tiroler Landesregierung<br />
übermittelt.<br />
✏ ÜBRIGENS: „<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong>“ siehe „links“ siehe<br />
„Portal tirol-Bezugsnachweise“<br />
ZA<br />
14
Zuschüsse<br />
Fahrtkostenzuschuss<br />
Der Fahrtkostenzuschuss muss vom Lehrer über<br />
den Dienstweg oder über ein Formular im Internet<br />
direkt beantragt werden. Hier sind auch die<br />
Richtlinien zu finden:<br />
✏ „<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong>“ siehe „links“<br />
siehe „Formulare“<br />
Fortbildungsveranstaltungen<br />
Kurskosten für Fortbildungsveranstaltungen, die<br />
von Einrichtungen wie WIFI, BFI, etc. organisiert<br />
werden, können aus Landesmitteln finanziert<br />
bzw. unterstützt werden. Um eine reibungslose<br />
Abwicklung zu gewährleisten und einen möglichen<br />
Anspruch begründen zu können, ist es<br />
notwendig:<br />
✏ den Antrag im Dienstweg einzubringen<br />
bzw. weiterzuleiten,<br />
✏ den Antrag rechtzeitig - vor dem Besuch<br />
der Fortbildungsveranstaltung - zu stellen,<br />
✏ eventuell die pädagogische Notwendigkeit<br />
der Fortbildungsveranstaltung durch den<br />
Landesschulinspektor bestätigen zu lassen<br />
✏ eine positive Stellungnahme der Schulleiterin<br />
bzw. des Schulleiters einzuholen<br />
✏ um eine Besteuerung des Kurskosteners<strong>at</strong>zes<br />
zu vermeiden, eine direkte Verrechnung<br />
seitens des Landes mit dem jeweiligen<br />
Veranstalter zu forcieren.<br />
Reiserechnung<br />
Eine Reiserechnung kann ab sofort nur mehr per<br />
Internet über das „Portal Tirol“ gestellt werden.<br />
✏ <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe „links“ siehe<br />
„Portal Tirol-Bezugsnachweise”.<br />
Nach dem Login: „Bildungsdienste-Lehrerdienstreisen“<br />
anklicken und den Anweisungen folgen.<br />
Bezugsvorschuss<br />
Das Land Tirol gewährt seinen Dienstnehmern<br />
unter bestimmten Voraussetzungen einen zinslosen<br />
Gehaltsvorschuss.<br />
Die Richtlinien für die Gewährung und das Antragsformular<br />
finden Sie unter<br />
✏ <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe „links“ siehe „Formulare“<br />
im Internet. Der Antrag wird über den Dienstweg<br />
eingebracht.<br />
ACHTUNG GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER:<br />
Die Gewerkschaft bietet für ihre Mitglieder eine<br />
zusätzliche Förderung für Fortbildungsveranstaltungen.<br />
15 ZA
Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />
Sonderurlaub<br />
siehe § 57 LDG, § 29a VBG – Kannbestimmung!<br />
Gemäß § 2 A<strong>bs</strong>. 4 lit. b des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1998 ist der Schulleiter/die Schulleiterin<br />
zur Gewährung eines Sonderurlaubes im Ausmaß von höchstens drei Schultagen zuständig.<br />
Umfasst ein Sonderurlaub (unter Ausschluss der schulfreien Tage) mehr als drei Tage, ist die Landesregierung<br />
zur Urlau<strong>bs</strong>gewährung zuständig.<br />
Verehelichung<br />
Geburt eines Kindes<br />
Tod der Eheg<strong>at</strong>tin/ des Eheg<strong>at</strong>ten<br />
Verehelichung von Geschwistern oder eigenen<br />
Kindern, eigene silberne Hochzeit, silberne oder<br />
goldene Hochzeit der Eltern<br />
Tod von Eltern (leiblichen oder Stiefeltern),<br />
Kindern (auch Stief- und Pflegekindern), die im<br />
gemeinsamen Haushalt lebten oder anderer im<br />
Haushalt lebender Familienangehöriger<br />
Tod von Geschwistern, Eltern, Schwieger- oder<br />
Großeltern, soweit sie nicht im gemeinsamen<br />
Haushalt lebten<br />
Wohnungswechsel innerhalb des Dienst- oder<br />
Wohnorts<br />
Übersiedlung der Familie anlässlich der<br />
Versetzung in einen anderen Dienstort bzw. in<br />
einen anderen Wohnort<br />
bis zu 3 Werktage<br />
Ein Sonderurlaub aus Anlass<br />
einer Verehelichung muss im „Nahbereich“ des<br />
Hochzeitstermins liegen. Freie Tage, Sonn- und<br />
Feiertage werden nicht als Urlaub gerechnet.<br />
bis zu 3 Werktage<br />
bis zu 3 Werktage<br />
1 Werktag<br />
bis zu 2 Werktage<br />
1 Werktag<br />
1 Werktag<br />
bis zu 3 Werktage<br />
ZA<br />
16
Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />
Durch Intervention des Zentralausschusses<br />
ist es gelungen, die Gründe für einen<br />
Sonderurlaub um folgende Punkte zu<br />
erweitern:<br />
✏ Teilnahme an einem Kurs der Landesfeuerwehrschule,<br />
✏ Ausbildung zum Notfallsanitäter,<br />
✏ Schulung im Rahmen der Tätigkeit für eine<br />
gemeinnützige Einrichtung wie das Rote<br />
Kreuz,<br />
✏ Teilnahme an der Sponsion eines Kindes,<br />
✏ Lehrer-Zus<strong>at</strong><strong>za</strong>usbildung, die nicht auschließlich<br />
an dienstfreien Tagen möglich<br />
war,<br />
✏ Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder.<br />
Die Abteilung Bildung weist darauf hin, dass diese<br />
Möglichkeiten auf das geringst mögliche Ausmaß<br />
beschränkt werden sollten!<br />
Wenn Lehrkräfte aus anderen als den in der Tabelle<br />
genannten Gründen einen oder mehrere<br />
(maximal drei) unterrichtsfreie Tage erwirken wollen,<br />
kann diesem Ansinnen durch Anordnung eines<br />
Stundentausches entsprochen werden oder<br />
sie suchen bei der Landesregierung um einen<br />
unbe<strong>za</strong>hlten Karenzurlaub an.<br />
Pflegefreistellung<br />
(§ 59 LDG 1984, § 66 LLDG 1985)<br />
Die Lehrkraft h<strong>at</strong> Anspruch auf Pflegefreistellung,<br />
wenn sie aus einem der folgenden Gründe nachweislich<br />
an der Dienstleistung verhindert ist:<br />
✏ wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen<br />
Haushalt lebenden erkrankten<br />
oder verunglückten nahen Angehörigen<br />
✏ wegen der notwendigen Pflege eines im<br />
gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten<br />
oder verunglückten Kindes der Person,<br />
mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft<br />
lebt<br />
✏ wegen der notwendigen Betreuung ihres<br />
Kindes, Wahlkindes, Pflege- oder Stiefkindes,<br />
wenn die Person, die das Kind ständig<br />
betreut h<strong>at</strong>, ausfällt<br />
✏ wegen der notwendigen Betreuung des<br />
Kindes der Person, mit der die Lehrkraft in<br />
Lebensgemeinschaft lebt, wenn die Person,<br />
die das Kind ständig betreut h<strong>at</strong>, ausfällt<br />
Als nahe Angehörige sind der Eheg<strong>at</strong>te/die Eheg<strong>at</strong>tin<br />
und Personen anzusehen, die mit der<br />
Lehrkraft in gerader Linie verwandt sind, ferner<br />
Geschwister, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder sowie<br />
die Person, mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft<br />
lebt.<br />
Was das Ausmaß und den Verbrauch der Pflegefreistellung<br />
betrifft, gelten für Lehrkräfte an<br />
Berufsschulen und für Lehrkräfte an land- und<br />
forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen<br />
folgende Regelungen:<br />
17 ZA
Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />
Das Stundenausmaß, in dem in einem Schuljahr<br />
Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden<br />
kann, bestimmt sich grundsätzlich nach dem<br />
Stundenausmaß der für die betreffende Lehrkraft<br />
geltenden Lehrverpflichtung. Die Pflegefreistellung<br />
kann stundenweise konsumiert werden. Sie<br />
darf nur in vollen Stunden verbraucht werden.<br />
Wird die Lehrverpflichtung durch Erbringung<br />
dauernder Mehrdienstleistung überschritten, erhöht<br />
sich der Pflegefreistellungsanspruch um die<br />
entsprechende Stunden<strong>za</strong>hl.<br />
Achtung: Bei einer Pflegefreistellung ist bereits<br />
ab der ersten Stunde eine ärztliche Bestätigung<br />
vorzulegen.<br />
Abwesenheit vom Dienst<br />
(§ 35 LDG 1984, § 35 LLDG 1985)<br />
Lehrkräfte, die vom Dienst abwesend sind, ohne<br />
vom Dienst befreit oder enthoben zu sein, haben<br />
ihre Abwesenheit unverzüglich zu melden und zu<br />
rechtfertigen. Für die Krank- bzw. Gesundmeldung<br />
gibt es eigene Formulare, die in den Dienststellen<br />
aufliegen.<br />
Ist die Lehrperson durch Krankheit, Unfall oder<br />
Gebrechen an der Ausübung ihres Dienstes verhindert,<br />
so h<strong>at</strong> sie eine ärztliche Bescheinigung<br />
vorzulegen, wenn sie dem Dienst länger als drei<br />
Arbeitstage fernbleibt oder die Dienstbehörde es<br />
verlangt.<br />
✏ Formulare dazu unter: <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe<br />
„links“ siehe „Formulare“<br />
ZA<br />
18
Studium an der PHT – Sonderurlaub<br />
Die Pädagogische Hochschule Tirol bietet die Ausbildung zur Lehrerin/<br />
zum Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen mit dem Studiengang Berufsschulpädagogik<br />
an. Dieser Studiengang dauert sechs Semester. Der<br />
erste Studiena<strong>bs</strong>chnitt (1. und 2. Semester) wird berufsbegleitend – das<br />
heißt neben der Unterrichtstätigkeit – a<strong>bs</strong>olviert. Das dritte und vierte<br />
Semester des zweiten Studiena<strong>bs</strong>chnittes wird als Vollzeitstudium (=<br />
Studium, das einen annähernd der wöchentlichen Nettoarbeitszeit der<br />
Berufstätigen in Österreich entsprechenden Arbeitsaufwand erfordert)<br />
angeboten, die letzten beiden Semester wiederum berufsbegleitend.<br />
Als Aufnahmevoraussetzungen sind je nach Berufsbereich und<br />
Fachgruppe facheinschlägige Qualifik<strong>at</strong>ionen sowie eine dreijährige<br />
Berufserfahrung erforderlich. Die Universitätsreife kann bis spätestens<br />
Ende des vierten Semesters auch durch eine Berufsreifeprüfung oder<br />
Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden.<br />
Für die Dauer des Vollzeitstudiums (also für das dritte und vierte Semester)<br />
gewährt das Land Tirol als Dienstgeber Sonderurlaub. Während<br />
des Sonderurlaubes bleibt der Anspruch auf die Bezüge aufrecht.<br />
Die PHT meldet dem Dienstgeber jene Fälle, in denen Vorbildungen<br />
an anderen Bildungseinrichtungen oder Teile von bereits a<strong>bs</strong>olvierten<br />
Studien für das Studium an der PHT angerechnet wurden.<br />
Reduziert sich der Arbeitsaufwand für das Studium durch derartige<br />
Anrechnungen von Vorbildungen, entscheidet der Dienstgeber, ob bzw.<br />
in welchem Ausmaß, die Gewährung eines Sonderurlaubes noch möglich<br />
ist.<br />
Es ist daher zu empfehlen, sich im Voraus mit dem Dienstgeber in<br />
Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten der Gewährung eines Sonderurlaubes<br />
zu klären.<br />
19 ZA
Eine Serviceleistung der ZA für LerherInnen an TFBS<br />
Links der ZA-Homepage<br />
www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />
Elektronische Rechtsauskunft<br />
RIS<br />
Rechtsinform<strong>at</strong>ionssystem<br />
des Bundeskanzleramtes<br />
Schwarzes Brett<br />
Portal Tirol –<br />
Bezugsnachweise<br />
EDM<br />
Dienstreisen<br />
· Pensionierungszeitpunkte<br />
· Fahrkostenzuschuss „Neu“ ab 1.1.2008<br />
· Ausschreibung von Lehrer- und<br />
Leiterstellen an Tiroler Fachberufsschulen<br />
LINKS<br />
Formulare<br />
· Bezugsvorschuss, Ansuchen<br />
· Bezugsvorschuss, Richtlinien<br />
· Krankmeldung<br />
· usw. …<br />
Dienst- und besoldungsrechtliche<br />
Fragen.<br />
Erlassd<strong>at</strong>enbank des Landes<br />
Sonderkonditionen für<br />
Gewerkschaftsmitglieder<br />
GÖD Service<br />
ZA<br />
20
Auszeichnungen für Berufsschullehrer<br />
Bildungslandesrätin Be<strong>at</strong>e Palfrader begrüßte am 4. November 2008<br />
Berufsschuloberlehrer Josef Schuler in ihren Amtsräumen im Landhaus<br />
und gr<strong>at</strong>ulierte zur Verleihung des Berufstitels „Schulr<strong>at</strong>“. Josef Schuler<br />
ist seit 29 Jahren im Schuldienst tätig und unterrichtet seit 1979 an der<br />
Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro in Imst.<br />
„Mit der Verleihung des Berufstitels ‚Schulr<strong>at</strong>’ wird Josef Schuler für seinen besonderen Eins<strong>at</strong>z für die Tiroler<br />
Fachberufsschulen ausgezeichnet. Schuler h<strong>at</strong> sich in vorbildlicher Weise für seine Schülerinnen und<br />
Schüler, das duale Ausbildungssystem sowie die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft eingesetzt“,<br />
begründet LRin Be<strong>at</strong>e Palfrader die Verleihung des Berufstitels.<br />
Ernst Zalesky, der Vorsitzende des Zentralausschusses für Lehrerinnen und Lehrer an Tirols Fachberufsschulen,<br />
hob in seiner Laud<strong>at</strong>io die fünf Lehramtsprüfungen, den überaus erfolgreichen Religionsunterricht<br />
und die Humanressourcen von BOL Josef Schuler hervor.<br />
Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus<br />
Dieses Heft wurde von Schülerinnen und Schülern der<br />
4a Grafiker Klasse – Druckvorstufentechnikerinnen und<br />
Drucktechniker – Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus<br />
grafisch ausgearbeitet.<br />
S<strong>at</strong>z und Layoutgestaltung: Carmen Zingerle<br />
Druckvorstufentechnikerin<br />
Covergestaltung:<br />
Carmen Zingerle<br />
Bildbearbeitung:<br />
Lisa Kohler<br />
Druckvorstufentechnikerin<br />
Druck:<br />
Bindung:<br />
Drucktechniker der TFBS<br />
St. Nikolaus<br />
buchbinderklasse der TFBS<br />
St. Nikolaus<br />
Der Zentralausschuss und die Gewerkschaft bedanken<br />
sich bei den Schülerinnen und Schülern sowie bei Dipl.-Päd. BOL Ing.Siegfried Ecker,<br />
Dipl.-Päd. Martin Weichselbaumer und BD Ing. Bernhard Anker für ihre ausgezeichnete<br />
Arbeit und Unterstützung.<br />
21 ZA
1. Ihr Partner bei Verhandlungen:<br />
• Dienstrecht • Besoldungsrecht • Pensionsrecht<br />
• Vertragsbedienstetengesetz •<br />
Kollektivverträge<br />
2. Kostenloser Rechtsschutz:<br />
• Dienstrechtsverfahren • Arbeitsgerichtsverfahren<br />
• Zivilprozesse zur Erlangung<br />
von Schadensers<strong>at</strong>z • Strafprozesse •<br />
Disziplinarverfahren • Beschwerden an<br />
Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof<br />
3. GÖD-Mitglieder wissen mehr:<br />
• umfangreiches Kursprogramm für GÖD-<br />
Mitglieder • Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder,<br />
GewerkschaftsfunktionärInnen<br />
und Betrie<strong>bs</strong>rätInnen • Weiterbildung am<br />
Berufsförderungsinstitut (BFI) • Schulungskurse<br />
des VÖGB • Johann-Böhm-Fonds zur<br />
Förderung von Diplomarbeiten und Dissert<strong>at</strong>ionen<br />
4. Mobbingber<strong>at</strong>ung:<br />
• kostenlose persönliche Ber<strong>at</strong>ungsgespräche<br />
• Hilfe durch Rechtsber<strong>at</strong>ung • Ausbildung<br />
von GewerkschaftsfunktionärInnen •<br />
Seminare und Vorträge an den Dienststellen<br />
5. Bildung heißt Kompetenz:<br />
• Aus<strong>za</strong>hlung von Bildungsförderungsbeiträgen<br />
• Zuschuss zu Fahrt- und Eintrittskosten<br />
bei Bildungsfahrten • ermäßigte<br />
The<strong>at</strong>er- und Konzertkarten<br />
6. Exklusive Inform<strong>at</strong>ionen<br />
für GÖD-Mitglieder:<br />
• GÖD-Mitgliedermagazin •GÖD-Jahrbuch<br />
• diverse Broschüren und Publik<strong>at</strong>ionen<br />
(von der Babyber<strong>at</strong>ung bis zu Inform<strong>at</strong>ionen<br />
über gesetzliche Grundlagen) • Internet-<br />
Pl<strong>at</strong>tform www.goed.<strong>at</strong><br />
7. Günstiger Urlaub mit Kindern:<br />
• Kostenzuschuss für Familien •Unterbringung<br />
der Kinder in betreuten Kinderheimen<br />
• Familienurlaub mit behinderten Kindern<br />
am Neusiedlersee • Kinderferienaktionen<br />
in den Bundesländern<br />
8. Fitness für Geist und Körper:<br />
• Tolle Angebote für Urlaube in den Hotels<br />
der GÖD • 10-prozentige Ermäßigung<br />
für Buchungen über die „Zimmerbörse“<br />
9. Soziale Unterstützung:<br />
• Freizeit-Unfallversicherung • Spitalgeld<br />
• Begräbniskosten<br />
10. Service à la Card:<br />
• Die GÖD Mitglieds- und<br />
Servicekarte • jetzt auch<br />
mit Kreditkartenfunktion<br />
• PLUS: an allen OMV<br />
Tankstellen günstiger<br />
tanken und einkaufen
Österreichischer Gewerkschaftsbund<br />
GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST<br />
1010 Wien, Teinfaltstrasse 7 Tel.: 01 53 454 0 E-Mail: goed.evidenz@goed.<strong>at</strong><br />
DVR: 0046655 Fax: 01 53 454 124 ZVR-Nr.: 576439352<br />
Mitglieds-Anmeldung<br />
Beitritt ab:___________<br />
Akad. Titel Sta<strong>at</strong>sb. m w <br />
Familienname – Vorname<br />
SV-NR./ GebD<strong>at</strong><br />
E-Mail Adresse<br />
Beamter/in<br />
Vertragsbedienstete(r)<br />
Angestellte(r)<br />
Lehrling<br />
Student/in, Schüler/in<br />
Sonstige<br />
Wohnadresse Postleit<strong>za</strong>hl Telefonnummer (Mobiltelefon)<br />
Dienststelle<br />
Bundesvertretung :<br />
__________<br />
Anschrift der Dienststelle<br />
BetreuerIn: ___________________<br />
<br />
Ort, D<strong>at</strong>um<br />
<br />
(Unterschrift des Dienstnehmers)<br />
________ __________ /______________<br />
Personalnummer Dienststelle Personalzuständigkeit<br />
Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.<br />
An die bezugsaus<strong>za</strong>hlende Stelle:<br />
Akad. Titel / Familienname / Vorname<br />
________ __________ /______________<br />
Personalnummer Dienststelle Personalzuständigkeit<br />
1. Ich erkläre mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den/die Dienstgeber/in von meinem<br />
Bezug bzw. durch die PVA von meiner Pension einbehalten und überwiesen wird. Diese Vereinbarung kann<br />
vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.<br />
2. Ich erteile hiermit ausdrücklich die Zustimmung gemäß §§ 7, 8 und 9 D<strong>at</strong>enschutzgesetz 2000 - DSG 2000,<br />
BGBI. I Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung, sämtliche mich betreffenden, zum Zweck der Betreuung,<br />
Inform<strong>at</strong>ion und des Beitragsabzugs erforderlichen, personenbezogenen D<strong>at</strong>en (dies sind in jeweils aktueller<br />
Form Personalnummer, Familienname, Vorname, akademischer Grad, Anschrift, Sozialversicherungsnummer,<br />
Geburtsd<strong>at</strong>um, Geschlecht, Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft, Einreihung, Pensionierungsd<strong>at</strong>um, Bedienstetenk<strong>at</strong>egorie,<br />
Gewerkschaftsbeitrag [laufend und Durchrechnung] sowie Dienstende) unter Inanspruchnahme eines<br />
EDV- Dienstleisters zu verwenden und ermächtige den/die Dienstgeber/in diese D<strong>at</strong>en an den Österreichischen<br />
Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu übermitteln.<br />
3. Ich bin berechtigt, die in Ziffer 2. angeführten Erklärungen jederzeit schriftlich durch Mitteilung an den<br />
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu widerrufen.<br />
<br />
Ort, D<strong>at</strong>um<br />
<br />
(Unterschrift des Dienstnehmers)<br />
SV-Nr. / GebD<strong>at</strong><br />
23 ZA
Waren Sie bereits Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ab 1945: Ja – Nein<br />
Wenn ja, bei welcher Gewerkschaft: ________________________________________________________<br />
von/bis: ____________________________<br />
Angabe der Mitgliedsnummer: ______________________<br />
Die Anrechnung von Beitragszeiten anderer dem Österreichischen Gewerkschaftsbund angehörenden<br />
Gewerkschaften kann nur nach Vorlage eines Mitgliedsbuches oder einer Bestätigung erfolgen.<br />
Das Mitgliedsbuch der früheren Gewerkschaft ist bei Anrechnung von Beitragszeiten beizulegen.<br />
Beitragshöhe: für Aktive 1% des Bruttomon<strong>at</strong>sbezug (höchstens 1% der DKl. V/2)<br />
für Pensionisten 0,5% des Bruttomon<strong>at</strong>sbezug<br />
Unter Bruttomon<strong>at</strong>sbezug im Sinne dieses Schriftwechsels ist zu verstehen:<br />
a) bei öffentlich-rechtlich Bediensteten des Dienststandes: Alle für die Ruhegenussberechnung<br />
anrechenbaren Bezugsteile, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonder<strong>za</strong>hlung;<br />
b) bei Vertragsbediensteten: Das jeweils zustehende Vertragsentgelt, soweit es bei öffentlich-rechtlich<br />
Bediensteten für den Ruhegenuss anrechenbar wäre, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch<br />
ohne Sonder<strong>za</strong>hlung;<br />
c) bei Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen: Der Ruhe- und Versorgungsgenuss, einschließlich<br />
der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonder<strong>za</strong>hlung und Familienzulagen.
Nach langen Verhandlungen mit der Fa. M-Preis und einer gewissen Vorlaufzeit ist es der<br />
Gewekschaft nun endlich gelungen mit der Firma M-Preis eine Aktion abzuschließen.<br />
DISKONTPREIS: IHR EINKAUFSVORTEIL BEI<br />
-10% EXKLUSIV FÜR ALLE GÖD-MITGLIEDER<br />
auf alle im Regal als „DISKONTPREIS“ gekennzeichneten Artikel*<br />
DISKONTPREIS<br />
Erno’s Lasagne Bolognese<br />
tiefkühlfrisch, 400 g<br />
GÖD PREIS<br />
1. 49<br />
1. 34<br />
MPREIS führt über 700 Preis-<br />
Einstiegsprodukte, bezeichnet mit<br />
„DISKONTPREIS“, die gleich günstig<br />
wie beim Diskonter (z.B. Hofer) sind.<br />
Der farbliche Regalhinweis „DISKONTPREIS“<br />
hilft Ihnen im vielfältigen Warenangebot diese<br />
preisgünstigen Artikel leichter und schneller zu finden,<br />
und Ihr Mon<strong>at</strong>sbudget für Lebensmittel zu schonen.<br />
www.mpreis.<strong>at</strong><br />
So einfach geht’s:<br />
1) Legen Sie die Produkte wie gewohnt auf das MPREIS-Kassa-Rollband.<br />
2) WICHTIG: Zeigen Sie Ihren GÖD-Mitgliedsausweis dem Kassenpersonal<br />
BEVOR der Scanning-Prozess gestartert wird. (Während oder nach dem<br />
Scanning-Prozess kann der 10% Einkaufsvorteil nicht mehr aktiviert werden!)<br />
3) Jede gültige GÖD-Mitgliedsnummer die unser/e Kassenmitarbeiter/in eingibt,<br />
aktiviert autom<strong>at</strong>isch den 10% Einkaufsvorteil bei DISKONTPREISEN.<br />
4) Die 10%ige Preisreduktion der gewählten Artikel ist am Kassenbon eine Zeile<br />
unterhalb des vergünstigten Artikels sichtbar.<br />
Wir wünschen noch mehr Vergnügen beim Einkaufen!<br />
*Aktion gültig bis 30. 6. 2009. Nicht in Bar ablösbar.
Sehr geehrte Landeslehrerinnen und Landeslehrer!<br />
Über Initi<strong>at</strong>ive der Personalvertretung h<strong>at</strong> das Land Tirol einen Gruppenversicherungsvertrag mit<br />
der Wiener Städtischen Versicherung zur steuerfreien Zukunftsvorsorge für die Tiroler Landeslehrer<br />
abgeschlossen.<br />
Verschenken Sie kein Geld und gestalten Sie einen Teil Ihrer Pensionsvorsorge über Ihren<br />
Arbeitgeber. Steuersparend und gewinnbringend - durch eine sta<strong>at</strong>liche Förderung im Rahmen der<br />
steuerfreien Zukunftssicherung gemäß §3 Z15a EStG.<br />
So funktioniert's:<br />
• Das Gesetz sieht vor, dass mon<strong>at</strong>lich bis zu EUR 25,- des Gehalts steuerfrei bleiben, wenn der<br />
Arbeitgeber diesen Betrag direkt in eine Zukunftsvorsorge für den Arbeitnehmer ein<strong>za</strong>hlt.<br />
• Diese Steuerbefreiung können Sie auf Basis einer Bezugsumwandlung in Anspruch nehmen.<br />
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass mon<strong>at</strong>lich EUR 25,- Ihres Bruttogehalts vor der<br />
Steuerberechnung direkt an die Wiener Städtische Versicherung überwiesen wird.<br />
• Ihr Vorteil: Es werden mon<strong>at</strong>lich EUR 25,- angespart, obwohl Sie - je nach Steuerprogression –<br />
dafür nur EUR 12,50 bis EUR 15,42 aufwenden. Die Differenz übernimmt der Sta<strong>at</strong> in Form<br />
einer Lohnsteuerbefreiung.<br />
Ihre Vorteile<br />
! Sie sparen Steuern (lohnsteuerfrei, KESt-frei)<br />
! Höhere Pension als bei priv<strong>at</strong>er Vorsorge<br />
! Hohe Verzinsung durch spezielle Gruppenkonditionen<br />
! Garantierte Mindestverzinsung<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
Hubert Greiderer<br />
Telefon: +43(0)50 350 – 90 46174<br />
h.greiderer@staedtische.co.<strong>at</strong><br />
Gerne informieren wir Sie über weitere Sonderkonditionen im Vorsorgebereich für<br />
Mitarbeiter/Innen der Diözese!<br />
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen ein kostenloses Polizzenservice!