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TFBS Glastechnik<br />

Kramsach<br />

TFBS Handel/Büro<br />

Reutte<br />

TFBS Bautechnik/<br />

Malerei, A<strong>bs</strong>am<br />

TFBS Garten, Raum<br />

und Mode, Hall<br />

TFBS Tourismus<br />

A<strong>bs</strong>am<br />

TFBS Büro, Handel,<br />

Schönheitsberufe,<br />

Elektrotechnik/Energie,<br />

Kommunik<strong>at</strong>ion u.<br />

Elektronik, Innsbruck<br />

2009 Inform<strong>at</strong>ion für<br />

Lehrerinnen und Lehrer<br />

an Tiroler Fachberufsschulen<br />

TFBS Handel/ Büro<br />

Imst<br />

Zentralausschuss und Gewerkschaft<br />

TFBS Tourismus/<br />

Handel, Landeck<br />

TFBS Holztechnik<br />

A<strong>bs</strong>am<br />

TFBS Handel/Büro<br />

Kitzbühel<br />

TFBS Handel/Büro<br />

Kufstein<br />

TFBS Metalltechnik/<br />

Kraftfahrzeugtechnik,<br />

Install<strong>at</strong>ion/Blechtechnik,<br />

Innsbruck<br />

TFBS Handel/Büro<br />

Schwaz<br />

TFBS Wörgl – Rotholz<br />

Einzelhandel,<br />

Bürokaumann/frau,<br />

Molkereifachmann/frau<br />

TFBS Lienz<br />

TFBS Fotografie, Optik<br />

u. Hörakustik, Hall<br />

TFBS St. Nikolaus<br />

Innsbruck


Ein Service von Zentralausschuss und Gewerkschaft für<br />

Lehrerinnen und Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen.<br />

Stand Jänner 2009<br />

Zusammengestellt und für den Inhalt verantwortlich:<br />

Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

Ernst Zalesky<br />

Telefon: 0664 33 67 647<br />

E-Mail: ernst@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Ren<strong>at</strong>e Mitterer<br />

Telefon: 0664 73 75 16 86<br />

E-Mail: ren<strong>at</strong>e@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />

Ing. Hans Kuba<br />

Telefon: 0650 64 11 313<br />

E-Mail: hans@kuba.cc<br />

Elisabeth Faistenauer<br />

Telefon: 0664 46 29 872<br />

E-Mail: e.faistenauer@tsn.<strong>at</strong><br />

Adresse:<br />

Mandelsbergerstraße 12<br />

6020 Innsbruck<br />

Weitere Inform<strong>at</strong>ionen, Links und <strong>Download</strong>-Möglichkeiten<br />

finden Sie auf unserer Homepage: www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Hinweis:<br />

Alle Personenbezeichnungen der vorliegenden Broschüre beziehen sich ungeachtet<br />

ihrer gramm<strong>at</strong>ikalischen Form in gleicher Weise auf Frauen und Männer.


Inhalt<br />

VORWORT 4<br />

Zentralausschuss . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Gewerkschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

PERSONALVERTRETUNG<br />

BERUFSSCHULLEHRER . . . . . . . . . . 6<br />

Zentralausschuss für<br />

berufsbildende Pflichtschulen . . . . . . . . 6<br />

Gewerkschaft . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Aktuelles aus dem Zentralausschuss . . . . 6<br />

GEHALT UND ENTLOHNUNG . . . . . . 8<br />

Entlohnungsschema I L . . . . . . . . . . . 8<br />

Entlohnungsschema II L . . . . . . . . . . 9<br />

Berufsschullehrer - Sonderverträge . . . . . 9<br />

BEZUGSTABELLEN STAND 1.1.2009 10<br />

Gehalt/Bezug ab 1. 1. 2009 . . . . . . . . 10<br />

Sondervertrag für Vertragslehrer . . . . . . 11<br />

Vertragslehrer II L/Sondervertrag . . . . . . 11<br />

Vertragslehrer II L/l2b . . . . . . . . . . . . 11<br />

ZULAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Leistungsdifferenzierter Unterricht (LDU) . . 13<br />

Klassenführung . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Belohnung Betreuungslehrer . . . . . . . . 14<br />

Kinderzulage . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Bezugsnachweise. . . . . . . . . . . . . . 14<br />

ZUSCHÜSSE . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

Fahrtkostenzuschuss . . . . . . . . . . . . 15<br />

Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . 15<br />

Bezugsvorschuss . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

DIENSTFREISTELLUNGEN –<br />

ABWESENHEIT VOM DIENST. . . . . . 16<br />

Sonderurlaub . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Pflegefreistellung . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Abwesenheit vom Dienst . . . . . . . . . . 18<br />

Studium an der PHT . . . . . . . . . . . . 19<br />

LINKS ZA-HOMEPAGE . . . . . . . . . 20<br />

VERGÜTUNGEN . 11<br />

MEHRDIENSTLEISTUNGEN (MDL) . . . . 11<br />

Berechnung von MDL. . . . . . . . . . . . 11<br />

Vergütung von MDL. . . . . . . . . . . . . 12<br />

3 ZA


Vorwort<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!<br />

Seit 30 Jahren bin ich mit dem Tiroler Berufsschulwesen<br />

als Lehrer und Personalvertreter vertraut.<br />

Seit November 2007 setze ich mich als Vorsitzender<br />

des Zentralausschusses für Lehrerinnen und<br />

Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen mit voller Kraft<br />

und Energie für die Anliegen der Kolleginnen und<br />

Kollegen ein.<br />

Besonderen Wert lege ich bei meiner Tätigkeit auf<br />

die enge Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen<br />

und den Gewerkschaften im gesamten<br />

Bundesgebiet. Nur durch diese intensive Zusammenarbeit<br />

kann das Personalvertretungsgesetz<br />

(PVG) laufend zugunsten der Kolleginnen und Kollegen<br />

weiterentwickelt und verbessert werden.<br />

Als Vorsitzender des Zentralausschusses ist es mir<br />

ein persönliches Anliegen die Kolleginnen und Kollegen<br />

in allen dienst- und besoldungsrechtlichen<br />

Fragen nicht nur kompetent, sondern vor allem<br />

rasch und unbürokr<strong>at</strong>isch zu ber<strong>at</strong>en. Mein Team<br />

und ich sehen den Zentralausschuss als Serviceeinrichtung,<br />

die in angenehmer Atmosphäre alle<br />

dienstrechtlichen Anliegen ernst nimmt und sich<br />

um zufriedenstellende Lösungen bemüht.<br />

Ein weiteres wichtiges Bedürfnis ist für mich die<br />

konstruktive Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen<br />

und Schulleitern. Wir wünschen uns für<br />

unsere Lehrerinnen und Lehrer eine Atmosphäre<br />

der Loyalität, Zuverlässigkeit, Anständigkeit – oder<br />

wie man es heute nennt – Fairness und Ehrlichkeit<br />

an den Tiroler Fachberufsschulen. Diese oft<br />

als veraltet bezeichneten Eigenschaften sind die<br />

Kernelemente der Leitbilder unserer Berufsschulen<br />

Ernst Zalesky<br />

Vorsitzender<br />

Zentralausschuss<br />

und sie bilden die Rahmenbedingungen für eine<br />

qualit<strong>at</strong>iv hochwertige Unterrichtstätigkeit.<br />

Auf Landesebene werden wir in unserer Arbeit<br />

durch den engen Kontakt mit Landesrätin<br />

Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader sehr unterstützt. Die bisher<br />

st<strong>at</strong>tgefundenen Gespräche zeigen, dass die<br />

Landesregierung den Tiroler Fachberufsschulen<br />

sehr wohlwollend gegenübersteht und wir sind<br />

zuversichtlich, dass wir die Interessen der rund<br />

650 Berufsschullehrerinnen und -lehrer somit<br />

optimal vertreten können.<br />

Die Bildungsgesellschaft von heute ist auf lebenslanges<br />

Lernen programmiert. Von uns allen hängt<br />

es ab Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und<br />

den raschen Wandel von Wissen und Inform<strong>at</strong>ion<br />

zu bewältigen. Ich wünsche mir, dass durch<br />

die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

im Tiroler Schulwesen diese Herausforderungen<br />

bestmöglich gemeistert werden:<br />

Für unser duales System, unsere Kolleginnen und<br />

Kollegen und vor allem für unsere Jugend, unsere<br />

Zukunft!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ZA<br />

4


Liebe Lehrerinnen, liebe Lehrer!<br />

Eine der wesentlichsten Aufgaben der Gewerkschaft<br />

Öffentlicher Dienst ist die umfassende<br />

rechtliche Sicherheit, jene Sicherheit die das Fundament<br />

für eine erfolgreiche Unterrichtstätigkeit<br />

gewährleistet.<br />

Unser vordringlichster Antrag im österreichischen<br />

Berufsschulbereich ist die Stundenpoolregelung<br />

für den integr<strong>at</strong>iven Unterricht, das heißt zusätzliche<br />

Stunden und damit mehr Teilungsmöglichkeiten,<br />

liegt dem Bildungsministerium vor. Nur die<br />

Unterschrift der Unterrichtsministerin Dr. Claudia<br />

Schmied fehlt.<br />

In Tirol wird die Forderung für die Klassenschülerhöchst<strong>za</strong>hl<br />

von 25 Schülern auch im Berufsschulbereich<br />

erhoben. Es gab schon einige Gespräche,<br />

aber die Zusage fehlt auf Grund des finanziellen<br />

Aspekts. In Oberösterreich und Niederösterreich<br />

sind 25 Schüler pro Klasse bereits Standard.<br />

„Bewegung und Sport“ ist für derzeit 14 000 Tiroler<br />

Berufsschüler kein Thema. Auch hier gibt es eine<br />

Forderung von uns: Einführung von „Bewegung<br />

und Sport“ auch an Tiroler Berufsschulen.<br />

Eine Organis<strong>at</strong>ion wie die Gewerkschaft lebt von<br />

den Mitgliedern:<br />

Mehr Mitglieder, mehr Mitsprache! Mitglied<br />

sein bedeutet mehr als nur Beiträge <strong>za</strong>hlen:<br />

Ing. Hans Kuba<br />

Vorsitzender<br />

GÖD Sektion 12<br />

Tiroler Berufsschulen<br />

Mandelsbergerstr. 12<br />

6020 Innsbruck<br />

Mobiltelefon: 0650 641 1313<br />

E-mail: hans@kuba.cc<br />

Die Sozialleistungen für unsere Mitglieder – siehe<br />

Sozialleistungen GÖD (Seite 22) – bringen nicht nur<br />

große Vorteile, sondern auch enorme Sicherheit.<br />

Eine der erfolgreichsten Gesetzesänderungen war<br />

die Einführung der Sondervertragsregelung an den<br />

österreichischen Berufsschulen, die nur der Hartnäckigkeit<br />

der Gewerkschaft zu verdanken ist.<br />

Unser Motto:<br />

Probleme aufgreifen – Kolleginnen und<br />

Kollegen helfen – Lösungsvorschläge<br />

erarbeiten<br />

Homepage: www.goed.<strong>at</strong><br />

Es ist für mich sel<strong>bs</strong>tverständlich, dass die persönliche<br />

Ber<strong>at</strong>ung im Vordergrund steht. Ich bin<br />

für euch jederzeit erreichbar.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Die jährlichen Gehaltsverhandlungen sind Ausdruck<br />

einer aktiven und unverzichtbaren Arbeit für<br />

unserer Kolleginnen und Kollegen.<br />

5 ZA


Personalvertretung<br />

der Berufsschullehrer<br />

Zentralausschuss<br />

für berufsbildende Pflichtschulen<br />

Der Zentralausschuss der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

ist Verhandlungspartner<br />

für den Landesschulr<strong>at</strong> und die Landesregierung<br />

sowie Verhandlungspartner in<br />

schulübergreifenden Angelegenheiten.<br />

Kontakt:<br />

Zentralausschuss<br />

der Tiroler BerufsschullehrerInnen<br />

6020 Innsbruck, Mandelsbergerstr. 12<br />

Telefon: 0512 / 57 28 10<br />

Fax: 0512/2199213708<br />

Homepage: www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Vorsitzender:<br />

Ernst Zalesky<br />

E-Mail: ernst@<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Homepage des ZA: <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Gewerkschaft<br />

Als freiwillige Interessensvertretung führt<br />

die Gewerkschaft Verhandlungen mit<br />

dem Bundesministerium für Bildung,<br />

Kunst und Kultur in Bezug auf die Mitgestaltung<br />

bei Bundesgesetzen, Besoldung,<br />

Dienstrecht, usw.<br />

Kontakt:<br />

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />

Gewerkschaft Berufsschulen Tirol<br />

Vorsitzender: Ing. Hans Kuba<br />

6020 Innsbruck, Mandelsbergerstr. 12<br />

Telefon: 0512 58 27 10<br />

Mobil: 0650 641 13 13<br />

Email: hans@kuba.cc<br />

Bundesvorsitzender: Albert Arzt /OÖ<br />

albert.arzt@goed.<strong>at</strong><br />

Sollten Sie nähere Inform<strong>at</strong>ionen über<br />

die Bundessektionsleitung haben wollen,<br />

können Sie diese unter folgender Internetadresse<br />

abrufen: http://www.goedberufsschule.<strong>at</strong>.<br />

6<br />

ZA<br />

Aktuelles aus dem Zentralausschuss<br />

Fachsupplenz sollte im Berufsschulbereich<br />

eine MDL werden<br />

Zwischen Zentralausschuss und unserer Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader<br />

besteht ein sehr enger Kontakt. Somit kann eine optimale<br />

Wahrung der Interessen der rund 650 Lehrerinnen und Lehrer an<br />

Tiroler Fachberufsschulen garantiert werden. ZA Vorsitzender Ernst<br />

Zalesky h<strong>at</strong> Frau Landesrätin Dr. Palfrader die Sorge über die als<br />

„ungerecht“ empfundene Supplierregelung im Berufsschulbereich<br />

vorgebracht. Dem Gespräch ist ein schriftlicher Antrag (siehe Faksimile)<br />

an die Tiroler Landesregierung gefolgt. Aufgrund der Gespräche<br />

mit Frau Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader, die den Vorschlägen<br />

offen gegenüberstand, ist der Zentralausschuss zuversichtlich,<br />

dass sie die Intentionen des Zentralausschusses wirklich unterstützt<br />

und einen positiven Meilenstein in der Bildungspolitik und im<br />

Berufsschulsektor in Tirol setzt.<br />

KUF, BVA oder TGKK?<br />

Ein weiteres Thema und Grund, uns für den Erhalt der KUF einzusetzen,<br />

ist die T<strong>at</strong>sache, dass der Bestand unserer “Lehrerkrankenkasse“<br />

bei der derzeitigen Gesetzeslage nur durch<br />

weitere Pragm<strong>at</strong>isierungen gesichert werden kann. Bei uns Berufsschullehrerinnen<br />

und Berufsschullehrern gibt es aber durch die<br />

Sondervertragssitu<strong>at</strong>ion so gut wie keine Pragm<strong>at</strong>isierungen mehr.<br />

Diese T<strong>at</strong>sache und der insgesamt unbefriedigende Zustand, dass<br />

es im Berufsschulbereich – je nach Dienstantritt und Dienstverhältnis<br />

– drei Arten von Versicherten gibt (BVA, GKK und KUF) sind<br />

für den Zentralausschuss Anlass, die intensiven Bemühungen um<br />

Aufnahme der Vertragslehrer/innen in die KUF fortzusetzen. Die<br />

Bereitschaft der in der Vergangenheit dafür zuständigen Politiker,<br />

sich ernsthaft mit dieser Them<strong>at</strong>ik zu befassen, war leider bisher<br />

nicht sehr ausgeprägt. Der ZA h<strong>at</strong> deshalb bereits anlässlich einiger<br />

Gespräche mit Landesrätin Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader angekündigt, dass<br />

die dauerhafte A<strong>bs</strong>icherung des Bestandes unserer KUF eines der<br />

Themen ist, über die möglichst rasch Verhandlungen st<strong>at</strong>tfinden<br />

sollten.


Faksimile<br />

Frau Landesrätin für Bildung und Kultur<br />

Mag. Dr. Be<strong>at</strong>e Palfrader<br />

Innsbruck, 4. September 2008<br />

Vergütung Supplierstunde<br />

Sehr geehrte Frau Landesrätin!<br />

Mit 1. September 2001 tr<strong>at</strong> der § 61 Gehaltsgesetz, geltend für AHS, BHS und BS, in Kraft. Leider<br />

blieben Anliegen der Berufsschule hier teilweise unberücksichtigt.<br />

Der § 61 A<strong>bs</strong>. 1 (letzter S<strong>at</strong>z) legt fest, dass im Vertretungsfall die Lehrfächerverteilung dann entsprechend<br />

abzuändern ist, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.<br />

Während dieser zwei Wochen erhält der vertretende Lehrer für eine EINZELSUPPLIERUNG eine Vergütung<br />

in Höhe von derzeit € 23,60. Dieser Fixbetrag und dessen geringe Höhe ergibt sich aus den<br />

Erläuterungen des § 61 GehG wo es heißt, dass Einzelsupplierstunden Unterrichtsstunden seien, die<br />

keiner besonderen VOR- und NACHBEREITUNG bedürfen.<br />

Die Lehrgänge betragen im Berufsschulbereich zwischen 8 und 10 Wochen. Bei einer 14‐tägigen<br />

Einzelvertretung OHNE BESONDERE VORBEREITUNG würde der Lehrstoff nur sehr lückenhaft weitergegeben<br />

werden. Die Kolleginnen und Kollegen halten auch in Vertretungsstunden kompetenten<br />

und qualit<strong>at</strong>iven Fachunterricht (Fachsupplierung). Die Praxis h<strong>at</strong> bisher gezeigt, dass Kolleginnen<br />

und Kollegen, die Vertretungen übernehmen, diese Stunden ebenfalls mit besonderer Vor- und<br />

Nachbereitung abhalten.<br />

Des Weiteren geht der § 61 Gehaltsgesetz von einer Ganzjahresschule mit 40 Wochen durchgehendem<br />

Unterricht aus und nicht von einer lehrgangsmäßigen Schule mit max. 10 Wochen!<br />

Ich bitte, auch im Namen der Kollegenschaft, um eine gerechtere Lösung - nämlich:<br />

Erhöhte Vergütung der Fachsupplierung im Berufsschulbereich!<br />

Wir leisten im Rahmen der Lehrlingsausbildung seit Jahren besten qualifizierten Unterricht und stehen<br />

mit den ausgezeichneten Leistungen unserer Lehrlinge bei Wettbewerben überall für das Land<br />

Tirol und die Tiroler Wirtschaft im Rampenlicht!<br />

Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Unterstützung!<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ernst Zalesky<br />

Vorsitzender des Zentralauschusses


Gehalt und Entlohnung<br />

Entlohnungsschema I L<br />

✏ üblich bei Vollbeschäftigung und<br />

✏ Teilbeschäftigung mit mehr als<br />

10 Wochenstunden<br />

Vorteile<br />

✏ Anrechnung von Vordienstzeiten über eigenes<br />

Ansuchen und damit höhere Einstufung<br />

möglich<br />

✏ Vorrückung (jedes zweite Jahr) gewährleistet<br />

bzw. siehe Sondervertrag<br />

✏ Beurlaubung zum Besuch der Pädagogische<br />

Hochschule unter Fortbe<strong>za</strong>hlung der Bezüge<br />

möglich (Vollbeschäftigung ist vorteilhaft!)<br />

Lehrverpflichtung<br />

FG i 23 Wochenstunden<br />

FG ii 23 Wochenstunden<br />

FG iii 24,25 Wochenstunden<br />

Religionslehrer 22 Wochenstunden<br />

Lehrpflichtverminderung<br />

Schularbeiten<br />

je Schularbeitengegenstand eine Anspruchsberechtigung<br />

bis zu vier Anspruchsberechtigungen: 1 Stunde/Woche<br />

ab 5 Anspruchsberechtigungen: 2 Stunden/Woche<br />

Das gilt sowohl für Fachgruppe I als auch Fachgruppe II.<br />

ZA<br />

Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />

bei Teilbeschäftigung:<br />

Bezug = (Grundgehalt + Zulagen) x Prozents<strong>at</strong>z Beschäftigungsausmaß<br />

oder<br />

Bezug lt. Sondervertrag x Prozents<strong>at</strong>z Beschäftigungsausmaß<br />

Ermittlung des Beschäftigungsausmaßes:<br />

Beschäftigungsausmaß = 100 x Wochenstunden = ............%<br />

Lehrverpflichtung (steht am Bezugsnachweis)<br />

Bei Vollbeschäftigung:<br />

Bezug = Grundgehalt + Zulagen<br />

oder<br />

Bezug lt. Sondervertrag<br />

8<br />

Mehrdienstleistungen (MDL)<br />

Unter Mehrdienstleistung versteht<br />

man die Wochenstunden,<br />

die über die vorgeschriebene<br />

Lehrverpflichtung (§ 52 LDG)<br />

hinausreichen.<br />

Entlohnungsgruppen<br />

Im Berufsschulbereich<br />

kommen vor:<br />

IL/ l2 b1 + Dienstzulage für<br />

ungeprüfte Vertragslehrer an<br />

Berufsschulen<br />

IL/ l2 a2 für Vertragslehrer an BS<br />

mit Lehramtsprüfung für BS<br />

Entlohnungsstufen<br />

Es gibt 19 Stufen insgesamt,<br />

wobei nach jeweils 2 Jahren<br />

eine Vorrückung erfolgt; durch<br />

Anrechnung von Vordienstzeiten<br />

ist eine Einstufung in eine höhere<br />

Entlohnungsstufe möglich!


Gehalt und Entlohnung<br />

Entlohnungsschema II L<br />

✏ bei vertretungsweiser, vorübergehender<br />

Verwendung (befristetes Dienstverhältnis)<br />

✏ bei einem Beschäftigungsausmaß bis zu<br />

10 Wochenstunden<br />

Nachteile<br />

✏ keine Vordienstzeitenanrechnung möglich<br />

✏ Entlohnung nach Jahreswochenstunden<br />

daher keine Entlohnungsstufen und damit<br />

keine Vorrückungen<br />

✏ keine Mehrdienstleistungs-Vergütung<br />

✏ keine Dienstfreistellung unter Fort<strong>za</strong>hlung<br />

der Bezüge während des Studiums an<br />

der Päd. Hochschule<br />

Berechnung des Mon<strong>at</strong>sentgeltes<br />

Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 12 *)<br />

Jahreswochenstundenentgelt x wöchentliche UE : 10 *)<br />

*) Der entsprechende Teiler ist im § 42 d VBG geregelt:<br />

Jahreswochenstunde an BS/Sondervertrag<br />

EURO 1.431,60<br />

Mon<strong>at</strong>swochenstunde<br />

Berufsschullehrer - Sonderverträge<br />

für Vertragslehrer der Fachgruppen I, II und III.<br />

Entlohnungsstufen<br />

Stufe 1: EUR 2.374,10<br />

(vergleichbar mit l 2 a 2 Gehaltsstufe 7)<br />

Stufe 2: EUR 2.809,50<br />

(nach 5 Jahren und Ablegung der<br />

Lehramtsprüfung für BS)<br />

Stufe 3: EUR 3.506,40<br />

(nach weiteren 5 Jahren, vergleichbar mit<br />

l 2 a 2 Gehst. 14)<br />

Bereits zurückgelegte Zeiten als Berufsschullehrer<br />

können für die Einstufung in Stufe 2 bis<br />

3 angerechnet werden, wenn die unterrichtliche<br />

Tätigkeit nicht mehr als 6 Mon<strong>at</strong>e unterbrochen<br />

wurde (= Ausscheiden aus dem<br />

Dienststand).<br />

Anwendung auf II-L Lehrer:<br />

EURO 1.431,60 für eine Jahreswochenstunde<br />

(1.431,60 / 12/4,33 = 27,55)<br />

Teilbeschäftigte Lehrer:<br />

erhalten den aliquoten Anteil.<br />

Der Berufsschullehrer Sondervertrag kann mit<br />

Formular im Dienstweg beantragt werden.<br />

✏ mit Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />

JWS : 12 = 1.431,60 : 12 = Euro 119,30 : 4,33 = EURO 27,55<br />

✏ ohne Durchbe<strong>za</strong>hlung in den Hauptferien:<br />

JWS : 10 = 1.431,60 : 10 = EURO 143,16 : 4,33 = EURO 33,06<br />

Dienstverträge, die vor dem 1. Februar beginnen und bis Ende des Unterrichtsjahres dauern, haben als<br />

Ende des Dienstverhältnisses das Ende des Schuljahres vorzusehen ➠12er Teiler. Ausnahme: Wenn der<br />

Vertretungsanlass während der Hauptferien nicht mehr gegeben ist und eine Verwendung im nächsten<br />

Schuljahr nicht vorgesehen ist ➠10er Teiler.<br />

9 ZA


Bezugstabellen Stand 1.1.2009<br />

Gehalt/Bezug ab 1. 1. 2009<br />

Üblicherweise finden jährlich zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst<br />

(=GÖD) Gehaltsverhandlungen st<strong>at</strong>t, die Ergebnisse dieser Verhandlungen müssen als Novellen zum<br />

Gehaltsgesetz (GG) für den pragm<strong>at</strong>ischen BL und zum Vertragsbedienstetengesetz (VBG) für den Vertragslehrer<br />

noch vom Gesetzgeber beschlossen werden. Die Tabellen werden von der GÖD veröffentlicht<br />

(siehe www.goed.<strong>at</strong>)<br />

Entlohnungsstufen<br />

Es gibt insgesamt 19 Stufen, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung erfolgt. Durch Anrechnung von<br />

Vordienstzeiten ist eine Einstufung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich!<br />

Die Ausbe<strong>za</strong>hlung erfolgt im Überweisungswege (Bankkonto ist Pflicht!) und zwar<br />

✏ als Mon<strong>at</strong>sentgelt für Vertragslehrer jeweils am 15. d. Mon<strong>at</strong>s,<br />

✏ als Mon<strong>at</strong>sentgelt für pragm<strong>at</strong>ische Lehrer jeweils am 1. d. Mon<strong>at</strong>s.<br />

Gehaltstabelle ab 1. Jänner 2009<br />

Gehalts- /<br />

Entlohnungsstufen<br />

L2a2<br />

BL<br />

EURO<br />

Gehalts- /<br />

Entlohnungsstufen<br />

l2a2<br />

VI mit LAP<br />

EURO<br />

l2b1 mit Dienstzulange; ungeprüfte<br />

Vertragsleher an Berufsschulen<br />

EURO<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

1.838,8<br />

1.894,6<br />

1.950,7<br />

2.006,5<br />

2.062,3<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

1.916,9<br />

1.974,8<br />

2.032,6<br />

2.090,6<br />

2.148,2<br />

1.636,8<br />

1.666,8<br />

1.698,4<br />

1.730,4<br />

1.764,0<br />

1.775,0<br />

1.805,0<br />

1.836,6<br />

1.868,6<br />

1.902,2<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

2.174,4<br />

2.310,0<br />

2.445,0<br />

2.601,0<br />

2.757,1<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

2.266,3<br />

2.407,4<br />

2.548,0<br />

2.710,2<br />

2.872,4<br />

1.851,1<br />

1.939,9<br />

2.028,3<br />

2.116,3<br />

2.204,5<br />

plus<br />

Dienstzulage:<br />

138,2<br />

1.989,3<br />

2.078,1<br />

2.166,5<br />

2.254,5<br />

2.342,7<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

2.913,4<br />

3.069,3<br />

3.225,3<br />

3.381,6<br />

3.537,6<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

3.036,5<br />

3.200,4<br />

3.363,6<br />

3.527,4<br />

3.691,1<br />

2.292,0<br />

2.412,7<br />

2.533,6<br />

2.654,0<br />

2.774,4<br />

2.430,2<br />

2.550,9<br />

2.671,8<br />

2.792,2<br />

2.912,6<br />

16<br />

17<br />

17+DAZ<br />

3.676,3<br />

3.821,3<br />

4.038,8<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

3.836,4<br />

3.989,5<br />

4.152,1<br />

4.301,1<br />

2.881,0<br />

2.992,4<br />

3.111,5<br />

3.219,8<br />

3.019,2<br />

3.130,6<br />

3.249,7<br />

3.358,0<br />

ZA<br />

Abkürzungen: BL = Berufsschullehrer/Berufsschullehrerin; Vl = Vertragslehrer/Vertragslehrerin, LAP = Lehramtsprüfung<br />

10


Bezugstabellen Stand 1.1.2009<br />

Sondervertrag für Vertragslehrer<br />

Stufe 1: EURO 2.374,10<br />

Stufe 2: EURO 2.809,50<br />

Stufe 3: EURO 3.506,40<br />

Vergütungen<br />

Vertragslehrer II L/Sondervertrag<br />

Jahreswochenstunde: EURO 1.431,60<br />

Vertragslehrer II L/l2b1<br />

Jahreswochenstunde:<br />

EURO 882,00 + 69,70 (Dienstzulage)<br />

Vertretung (Supplierstunde): EURO 24,00<br />

Vergütung für Klassenführung: EURO 130,70<br />

Vergütung für Kustodi<strong>at</strong>: EURO 47,90<br />

Vergütung für Werkstätte: EURO 90,90<br />

Vergütung für Labor: EURO 95,80<br />

Mehrdienstleistungen (MDL)<br />

Berechnung von MDL<br />

Berechnung der Wertigkeit – Faktorenberechnung:<br />

Faktor = 21 : (Lehrverpflichtung + 1)<br />

Lehrverpflichtung 22 (Religion) 21 : (22 + 1) = 0,913<br />

Lehrverpflichtung 23 (FG I und II) 21 : (23 + 1) = 0,875<br />

Lehrverpflichtung 24,25 (FG III) 21 : (24,25 + 1) = 0,832<br />

Wert einer MDL (für IL Lehrer):<br />

Mon<strong>at</strong>sbezug x 1,432 x Faktor<br />

100<br />

Beispiel:<br />

ungeprüfter Vertragslehrer:<br />

Sondervertrag Stufe 1 = Euro 2.292,70<br />

1 MDL = 2.374,10 x 1,432 x 0,875 = Euro 29,74<br />

100<br />

11 ZA


Mehrdienstleistungen (MDL)<br />

Vergütung von MDL Gehaltsgesetz § 61<br />

Vergütung für Supplierung<br />

€ 24,00 pro UE bei Supplierungen für Kollegen, die voraussichtlich weniger als 14 Tage<br />

dienstverhindert sind (Ausnahme: Blockunterricht ab 4 Stunden).<br />

Vergütung für MDL<br />

1,432 % des Gehaltes (IIL 1,92% einer Jahreswochenstunde) wenn der Kollege oder die Kollegin, die zu<br />

supplieren sind, voraussichtlich länger als 14 Tage dienstverhindert sind.<br />

MDL bleiben erhalten:<br />

✏ wenn 1 Unterrichtseinheit (UE) pro Tag<br />

gehalten wird.<br />

Außerdem ...<br />

✏ an gesetzlichen Feiertagen, Allerseelen (2.11.),<br />

✏ Landesp<strong>at</strong>ron (19.03.)<br />

✏ am Pfingstsamstag<br />

✏ Samstag, der auf einen freien Freitag folgt<br />

✏ an einzelnen schulautonomen Tagen<br />

✏ schulfrei auf Wunsch der Wirtschaft<br />

✏ eintägige Schulveranstaltung<br />

✏ Dienststellenversammlung lt. § 5 PVG<br />

✏ 5 Tage Fort- und Weiterbildung pro Schuljahr<br />

✏ bei Dienstauftrag (z. B: ARGE, Sport, usw.)<br />

MDL werden eingestellt:<br />

✏ Ferialzeiten, die mindestens eine Woche<br />

dauern (Osterferien bis einschließlich<br />

Osterdienstag)<br />

✏ Pfingstdienstag<br />

Abzug pro Tag:<br />

an bis zu 5 Tagen Unterricht ➠ 1/5<br />

an 6 Tagen Unterricht ➠ 1/6<br />

ZA<br />

12


Zulagen<br />

Leistungsdifferenzierter Unterricht (LDU)<br />

ab Jänner 2009 lt. Geh.Ges. § 59b A<strong>bs</strong>. 2<br />

A. Lehrer:<br />

1 - 2 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

3 - 4 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

ab 5 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

B. Fachkoordin<strong>at</strong>or:<br />

Ganzjährige und saisonmäßige Berufsschulen<br />

5 - 11 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

ab 17 Schülergruppen ist ein zweiter<br />

Fachkoordin<strong>at</strong>or zu bestellen<br />

Pragm<strong>at</strong>ische Lehrer<br />

mon<strong>at</strong>lich in EURO<br />

56,80<br />

70,80<br />

78,30<br />

56,80<br />

70,80<br />

Vertragslehrer<br />

mon<strong>at</strong>lich in EURO<br />

59,60<br />

74,30<br />

82,20<br />

59,60<br />

74,30<br />

Lehrgangsmäßige Berufsschulen<br />

5 Schülergruppen mindestens während eines<br />

Lehrganges aber weniger als 12 je Schuljahr<br />

56,80<br />

59,60<br />

12 - 16 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

ab 17 Schülergruppen pro Schuljahr<br />

C. Leiter:<br />

BD an Berufsschulen mit LDU<br />

BDS an Berufsschulen mit LDU<br />

70,80<br />

78,30<br />

55,70<br />

28,10<br />

74,30<br />

82,20<br />

BEACHTE:<br />

Diese Zulagen gebühren, ob im Lehrgang oder im Jahresunterricht entstanden, 14 x jährlich und sind<br />

überdies ruhegenussfähig.<br />

13 ZA


Zulagen<br />

Klassenführung LDU<br />

Mindestens 2 Klassen LDU<br />

als Klassenvorstand:<br />

Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 3,22 vH<br />

der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2<br />

Ab 4 Klassen LDU als Klassenvorstand:<br />

Einmalige Geldbelohnung in der Höhe von 6,43 vH<br />

der Gehaltsstufe 10 Verwendungsgruppe L2a2<br />

Belohnung Betreuungslehrer<br />

(für Neulehrer)<br />

Betreuungslehrer sollen den Neulehrer im Rahmen<br />

der Unterrichtsvorbereitung unterstützen und<br />

werden von der Schulleitung als Betreuungslehrer<br />

bestellt. Ihnen kann eine Belohnung gewährt werden.<br />

✏ Der Antrag ist von der Schulleitung bei der<br />

Abteilung Bildung einzubringen.<br />

✏ Die Belohnung kann nur einmal - im Jahr der<br />

Anstellung - gewährt werden.<br />

✏ Die Belohnung beträgt maximal € 250,00.<br />

Kinderzulage<br />

Für jedes eheliche, uneheliche, legitimierte Kind<br />

und Wahlkind, besteht Anspruch auf Kindergeld in<br />

Höhe von dzt. mon<strong>at</strong>lich € 14,50 pro Kind. (aliquote<br />

Reduktion bei Teilzeit).<br />

Dazu ist ein Ansuchen mit Formular an den Dienstgeber<br />

über den Dienstweg nötig.<br />

Die Kinderzulage ist an den Bezug der Familienbeihilfe<br />

gebunden, deshalb muss ab dem 18. Lebensjahr<br />

jährlich um Verlängerung angesucht werden.<br />

Empfehlung:<br />

Bei Anspruch beider Elternteile, sollte der jenige<br />

ansuchen, der eine Vollbeschäftigung h<strong>at</strong>.<br />

Gleiches gilt bei LehrerInnen, die eine Karenzzeit in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Bezugsnachweise<br />

Die Gehaltsd<strong>at</strong>en können über das Portal Tirol - https://portal.tirol.gv.<strong>at</strong><br />

- abgerufen werden. Um sich<br />

in das „Portal Tirol“ einloggen zu können, benötigt<br />

man den Username der TSN-Adresse.<br />

Der PIN-Code, der für die Abfrage notwendig ist,<br />

wird dem User vom Amt der Tiroler Landesregierung<br />

übermittelt.<br />

✏ ÜBRIGENS: „<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong>“ siehe „links“ siehe<br />

„Portal tirol-Bezugsnachweise“<br />

ZA<br />

14


Zuschüsse<br />

Fahrtkostenzuschuss<br />

Der Fahrtkostenzuschuss muss vom Lehrer über<br />

den Dienstweg oder über ein Formular im Internet<br />

direkt beantragt werden. Hier sind auch die<br />

Richtlinien zu finden:<br />

✏ „<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong>“ siehe „links“<br />

siehe „Formulare“<br />

Fortbildungsveranstaltungen<br />

Kurskosten für Fortbildungsveranstaltungen, die<br />

von Einrichtungen wie WIFI, BFI, etc. organisiert<br />

werden, können aus Landesmitteln finanziert<br />

bzw. unterstützt werden. Um eine reibungslose<br />

Abwicklung zu gewährleisten und einen möglichen<br />

Anspruch begründen zu können, ist es<br />

notwendig:<br />

✏ den Antrag im Dienstweg einzubringen<br />

bzw. weiterzuleiten,<br />

✏ den Antrag rechtzeitig - vor dem Besuch<br />

der Fortbildungsveranstaltung - zu stellen,<br />

✏ eventuell die pädagogische Notwendigkeit<br />

der Fortbildungsveranstaltung durch den<br />

Landesschulinspektor bestätigen zu lassen<br />

✏ eine positive Stellungnahme der Schulleiterin<br />

bzw. des Schulleiters einzuholen<br />

✏ um eine Besteuerung des Kurskosteners<strong>at</strong>zes<br />

zu vermeiden, eine direkte Verrechnung<br />

seitens des Landes mit dem jeweiligen<br />

Veranstalter zu forcieren.<br />

Reiserechnung<br />

Eine Reiserechnung kann ab sofort nur mehr per<br />

Internet über das „Portal Tirol“ gestellt werden.<br />

✏ <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe „links“ siehe<br />

„Portal Tirol-Bezugsnachweise”.<br />

Nach dem Login: „Bildungsdienste-Lehrerdienstreisen“<br />

anklicken und den Anweisungen folgen.<br />

Bezugsvorschuss<br />

Das Land Tirol gewährt seinen Dienstnehmern<br />

unter bestimmten Voraussetzungen einen zinslosen<br />

Gehaltsvorschuss.<br />

Die Richtlinien für die Gewährung und das Antragsformular<br />

finden Sie unter<br />

✏ <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe „links“ siehe „Formulare“<br />

im Internet. Der Antrag wird über den Dienstweg<br />

eingebracht.<br />

ACHTUNG GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER:<br />

Die Gewerkschaft bietet für ihre Mitglieder eine<br />

zusätzliche Förderung für Fortbildungsveranstaltungen.<br />

15 ZA


Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />

Sonderurlaub<br />

siehe § 57 LDG, § 29a VBG – Kannbestimmung!<br />

Gemäß § 2 A<strong>bs</strong>. 4 lit. b des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1998 ist der Schulleiter/die Schulleiterin<br />

zur Gewährung eines Sonderurlaubes im Ausmaß von höchstens drei Schultagen zuständig.<br />

Umfasst ein Sonderurlaub (unter Ausschluss der schulfreien Tage) mehr als drei Tage, ist die Landesregierung<br />

zur Urlau<strong>bs</strong>gewährung zuständig.<br />

Verehelichung<br />

Geburt eines Kindes<br />

Tod der Eheg<strong>at</strong>tin/ des Eheg<strong>at</strong>ten<br />

Verehelichung von Geschwistern oder eigenen<br />

Kindern, eigene silberne Hochzeit, silberne oder<br />

goldene Hochzeit der Eltern<br />

Tod von Eltern (leiblichen oder Stiefeltern),<br />

Kindern (auch Stief- und Pflegekindern), die im<br />

gemeinsamen Haushalt lebten oder anderer im<br />

Haushalt lebender Familienangehöriger<br />

Tod von Geschwistern, Eltern, Schwieger- oder<br />

Großeltern, soweit sie nicht im gemeinsamen<br />

Haushalt lebten<br />

Wohnungswechsel innerhalb des Dienst- oder<br />

Wohnorts<br />

Übersiedlung der Familie anlässlich der<br />

Versetzung in einen anderen Dienstort bzw. in<br />

einen anderen Wohnort<br />

bis zu 3 Werktage<br />

Ein Sonderurlaub aus Anlass<br />

einer Verehelichung muss im „Nahbereich“ des<br />

Hochzeitstermins liegen. Freie Tage, Sonn- und<br />

Feiertage werden nicht als Urlaub gerechnet.<br />

bis zu 3 Werktage<br />

bis zu 3 Werktage<br />

1 Werktag<br />

bis zu 2 Werktage<br />

1 Werktag<br />

1 Werktag<br />

bis zu 3 Werktage<br />

ZA<br />

16


Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />

Durch Intervention des Zentralausschusses<br />

ist es gelungen, die Gründe für einen<br />

Sonderurlaub um folgende Punkte zu<br />

erweitern:<br />

✏ Teilnahme an einem Kurs der Landesfeuerwehrschule,<br />

✏ Ausbildung zum Notfallsanitäter,<br />

✏ Schulung im Rahmen der Tätigkeit für eine<br />

gemeinnützige Einrichtung wie das Rote<br />

Kreuz,<br />

✏ Teilnahme an der Sponsion eines Kindes,<br />

✏ Lehrer-Zus<strong>at</strong><strong>za</strong>usbildung, die nicht auschließlich<br />

an dienstfreien Tagen möglich<br />

war,<br />

✏ Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder.<br />

Die Abteilung Bildung weist darauf hin, dass diese<br />

Möglichkeiten auf das geringst mögliche Ausmaß<br />

beschränkt werden sollten!<br />

Wenn Lehrkräfte aus anderen als den in der Tabelle<br />

genannten Gründen einen oder mehrere<br />

(maximal drei) unterrichtsfreie Tage erwirken wollen,<br />

kann diesem Ansinnen durch Anordnung eines<br />

Stundentausches entsprochen werden oder<br />

sie suchen bei der Landesregierung um einen<br />

unbe<strong>za</strong>hlten Karenzurlaub an.<br />

Pflegefreistellung<br />

(§ 59 LDG 1984, § 66 LLDG 1985)<br />

Die Lehrkraft h<strong>at</strong> Anspruch auf Pflegefreistellung,<br />

wenn sie aus einem der folgenden Gründe nachweislich<br />

an der Dienstleistung verhindert ist:<br />

✏ wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen<br />

Haushalt lebenden erkrankten<br />

oder verunglückten nahen Angehörigen<br />

✏ wegen der notwendigen Pflege eines im<br />

gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten<br />

oder verunglückten Kindes der Person,<br />

mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft<br />

lebt<br />

✏ wegen der notwendigen Betreuung ihres<br />

Kindes, Wahlkindes, Pflege- oder Stiefkindes,<br />

wenn die Person, die das Kind ständig<br />

betreut h<strong>at</strong>, ausfällt<br />

✏ wegen der notwendigen Betreuung des<br />

Kindes der Person, mit der die Lehrkraft in<br />

Lebensgemeinschaft lebt, wenn die Person,<br />

die das Kind ständig betreut h<strong>at</strong>, ausfällt<br />

Als nahe Angehörige sind der Eheg<strong>at</strong>te/die Eheg<strong>at</strong>tin<br />

und Personen anzusehen, die mit der<br />

Lehrkraft in gerader Linie verwandt sind, ferner<br />

Geschwister, Stief-, Wahl- oder Pflegekinder sowie<br />

die Person, mit der die Lehrkraft in Lebensgemeinschaft<br />

lebt.<br />

Was das Ausmaß und den Verbrauch der Pflegefreistellung<br />

betrifft, gelten für Lehrkräfte an<br />

Berufsschulen und für Lehrkräfte an land- und<br />

forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen<br />

folgende Regelungen:<br />

17 ZA


Dienstfreistellungen – Abwesenheit vom Dienst<br />

Das Stundenausmaß, in dem in einem Schuljahr<br />

Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden<br />

kann, bestimmt sich grundsätzlich nach dem<br />

Stundenausmaß der für die betreffende Lehrkraft<br />

geltenden Lehrverpflichtung. Die Pflegefreistellung<br />

kann stundenweise konsumiert werden. Sie<br />

darf nur in vollen Stunden verbraucht werden.<br />

Wird die Lehrverpflichtung durch Erbringung<br />

dauernder Mehrdienstleistung überschritten, erhöht<br />

sich der Pflegefreistellungsanspruch um die<br />

entsprechende Stunden<strong>za</strong>hl.<br />

Achtung: Bei einer Pflegefreistellung ist bereits<br />

ab der ersten Stunde eine ärztliche Bestätigung<br />

vorzulegen.<br />

Abwesenheit vom Dienst<br />

(§ 35 LDG 1984, § 35 LLDG 1985)<br />

Lehrkräfte, die vom Dienst abwesend sind, ohne<br />

vom Dienst befreit oder enthoben zu sein, haben<br />

ihre Abwesenheit unverzüglich zu melden und zu<br />

rechtfertigen. Für die Krank- bzw. Gesundmeldung<br />

gibt es eigene Formulare, die in den Dienststellen<br />

aufliegen.<br />

Ist die Lehrperson durch Krankheit, Unfall oder<br />

Gebrechen an der Ausübung ihres Dienstes verhindert,<br />

so h<strong>at</strong> sie eine ärztliche Bescheinigung<br />

vorzulegen, wenn sie dem Dienst länger als drei<br />

Arbeitstage fernbleibt oder die Dienstbehörde es<br />

verlangt.<br />

✏ Formulare dazu unter: <strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong> siehe<br />

„links“ siehe „Formulare“<br />

ZA<br />

18


Studium an der PHT – Sonderurlaub<br />

Die Pädagogische Hochschule Tirol bietet die Ausbildung zur Lehrerin/<br />

zum Lehrer an Tiroler Fachberufsschulen mit dem Studiengang Berufsschulpädagogik<br />

an. Dieser Studiengang dauert sechs Semester. Der<br />

erste Studiena<strong>bs</strong>chnitt (1. und 2. Semester) wird berufsbegleitend – das<br />

heißt neben der Unterrichtstätigkeit – a<strong>bs</strong>olviert. Das dritte und vierte<br />

Semester des zweiten Studiena<strong>bs</strong>chnittes wird als Vollzeitstudium (=<br />

Studium, das einen annähernd der wöchentlichen Nettoarbeitszeit der<br />

Berufstätigen in Österreich entsprechenden Arbeitsaufwand erfordert)<br />

angeboten, die letzten beiden Semester wiederum berufsbegleitend.<br />

Als Aufnahmevoraussetzungen sind je nach Berufsbereich und<br />

Fachgruppe facheinschlägige Qualifik<strong>at</strong>ionen sowie eine dreijährige<br />

Berufserfahrung erforderlich. Die Universitätsreife kann bis spätestens<br />

Ende des vierten Semesters auch durch eine Berufsreifeprüfung oder<br />

Studienberechtigungsprüfung nachgewiesen werden.<br />

Für die Dauer des Vollzeitstudiums (also für das dritte und vierte Semester)<br />

gewährt das Land Tirol als Dienstgeber Sonderurlaub. Während<br />

des Sonderurlaubes bleibt der Anspruch auf die Bezüge aufrecht.<br />

Die PHT meldet dem Dienstgeber jene Fälle, in denen Vorbildungen<br />

an anderen Bildungseinrichtungen oder Teile von bereits a<strong>bs</strong>olvierten<br />

Studien für das Studium an der PHT angerechnet wurden.<br />

Reduziert sich der Arbeitsaufwand für das Studium durch derartige<br />

Anrechnungen von Vorbildungen, entscheidet der Dienstgeber, ob bzw.<br />

in welchem Ausmaß, die Gewährung eines Sonderurlaubes noch möglich<br />

ist.<br />

Es ist daher zu empfehlen, sich im Voraus mit dem Dienstgeber in<br />

Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten der Gewährung eines Sonderurlaubes<br />

zu klären.<br />

19 ZA


Eine Serviceleistung der ZA für LerherInnen an TFBS<br />

Links der ZA-Homepage<br />

www.<strong>za</strong>-<strong>bs</strong>.<strong>at</strong><br />

Elektronische Rechtsauskunft<br />

RIS<br />

Rechtsinform<strong>at</strong>ionssystem<br />

des Bundeskanzleramtes<br />

Schwarzes Brett<br />

Portal Tirol –<br />

Bezugsnachweise<br />

EDM<br />

Dienstreisen<br />

· Pensionierungszeitpunkte<br />

· Fahrkostenzuschuss „Neu“ ab 1.1.2008<br />

· Ausschreibung von Lehrer- und<br />

Leiterstellen an Tiroler Fachberufsschulen<br />

LINKS<br />

Formulare<br />

· Bezugsvorschuss, Ansuchen<br />

· Bezugsvorschuss, Richtlinien<br />

· Krankmeldung<br />

· usw. …<br />

Dienst- und besoldungsrechtliche<br />

Fragen.<br />

Erlassd<strong>at</strong>enbank des Landes<br />

Sonderkonditionen für<br />

Gewerkschaftsmitglieder<br />

GÖD Service<br />

ZA<br />

20


Auszeichnungen für Berufsschullehrer<br />

Bildungslandesrätin Be<strong>at</strong>e Palfrader begrüßte am 4. November 2008<br />

Berufsschuloberlehrer Josef Schuler in ihren Amtsräumen im Landhaus<br />

und gr<strong>at</strong>ulierte zur Verleihung des Berufstitels „Schulr<strong>at</strong>“. Josef Schuler<br />

ist seit 29 Jahren im Schuldienst tätig und unterrichtet seit 1979 an der<br />

Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro in Imst.<br />

„Mit der Verleihung des Berufstitels ‚Schulr<strong>at</strong>’ wird Josef Schuler für seinen besonderen Eins<strong>at</strong>z für die Tiroler<br />

Fachberufsschulen ausgezeichnet. Schuler h<strong>at</strong> sich in vorbildlicher Weise für seine Schülerinnen und<br />

Schüler, das duale Ausbildungssystem sowie die Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft eingesetzt“,<br />

begründet LRin Be<strong>at</strong>e Palfrader die Verleihung des Berufstitels.<br />

Ernst Zalesky, der Vorsitzende des Zentralausschusses für Lehrerinnen und Lehrer an Tirols Fachberufsschulen,<br />

hob in seiner Laud<strong>at</strong>io die fünf Lehramtsprüfungen, den überaus erfolgreichen Religionsunterricht<br />

und die Humanressourcen von BOL Josef Schuler hervor.<br />

Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus<br />

Dieses Heft wurde von Schülerinnen und Schülern der<br />

4a Grafiker Klasse – Druckvorstufentechnikerinnen und<br />

Drucktechniker – Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus<br />

grafisch ausgearbeitet.<br />

S<strong>at</strong>z und Layoutgestaltung: Carmen Zingerle<br />

Druckvorstufentechnikerin<br />

Covergestaltung:<br />

Carmen Zingerle<br />

Bildbearbeitung:<br />

Lisa Kohler<br />

Druckvorstufentechnikerin<br />

Druck:<br />

Bindung:<br />

Drucktechniker der TFBS<br />

St. Nikolaus<br />

buchbinderklasse der TFBS<br />

St. Nikolaus<br />

Der Zentralausschuss und die Gewerkschaft bedanken<br />

sich bei den Schülerinnen und Schülern sowie bei Dipl.-Päd. BOL Ing.Siegfried Ecker,<br />

Dipl.-Päd. Martin Weichselbaumer und BD Ing. Bernhard Anker für ihre ausgezeichnete<br />

Arbeit und Unterstützung.<br />

21 ZA


1. Ihr Partner bei Verhandlungen:<br />

• Dienstrecht • Besoldungsrecht • Pensionsrecht<br />

• Vertragsbedienstetengesetz •<br />

Kollektivverträge<br />

2. Kostenloser Rechtsschutz:<br />

• Dienstrechtsverfahren • Arbeitsgerichtsverfahren<br />

• Zivilprozesse zur Erlangung<br />

von Schadensers<strong>at</strong>z • Strafprozesse •<br />

Disziplinarverfahren • Beschwerden an<br />

Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof<br />

3. GÖD-Mitglieder wissen mehr:<br />

• umfangreiches Kursprogramm für GÖD-<br />

Mitglieder • Schulungen für Gewerkschaftsmitglieder,<br />

GewerkschaftsfunktionärInnen<br />

und Betrie<strong>bs</strong>rätInnen • Weiterbildung am<br />

Berufsförderungsinstitut (BFI) • Schulungskurse<br />

des VÖGB • Johann-Böhm-Fonds zur<br />

Förderung von Diplomarbeiten und Dissert<strong>at</strong>ionen<br />

4. Mobbingber<strong>at</strong>ung:<br />

• kostenlose persönliche Ber<strong>at</strong>ungsgespräche<br />

• Hilfe durch Rechtsber<strong>at</strong>ung • Ausbildung<br />

von GewerkschaftsfunktionärInnen •<br />

Seminare und Vorträge an den Dienststellen<br />

5. Bildung heißt Kompetenz:<br />

• Aus<strong>za</strong>hlung von Bildungsförderungsbeiträgen<br />

• Zuschuss zu Fahrt- und Eintrittskosten<br />

bei Bildungsfahrten • ermäßigte<br />

The<strong>at</strong>er- und Konzertkarten<br />

6. Exklusive Inform<strong>at</strong>ionen<br />

für GÖD-Mitglieder:<br />

• GÖD-Mitgliedermagazin •GÖD-Jahrbuch<br />

• diverse Broschüren und Publik<strong>at</strong>ionen<br />

(von der Babyber<strong>at</strong>ung bis zu Inform<strong>at</strong>ionen<br />

über gesetzliche Grundlagen) • Internet-<br />

Pl<strong>at</strong>tform www.goed.<strong>at</strong><br />

7. Günstiger Urlaub mit Kindern:<br />

• Kostenzuschuss für Familien •Unterbringung<br />

der Kinder in betreuten Kinderheimen<br />

• Familienurlaub mit behinderten Kindern<br />

am Neusiedlersee • Kinderferienaktionen<br />

in den Bundesländern<br />

8. Fitness für Geist und Körper:<br />

• Tolle Angebote für Urlaube in den Hotels<br />

der GÖD • 10-prozentige Ermäßigung<br />

für Buchungen über die „Zimmerbörse“<br />

9. Soziale Unterstützung:<br />

• Freizeit-Unfallversicherung • Spitalgeld<br />

• Begräbniskosten<br />

10. Service à la Card:<br />

• Die GÖD Mitglieds- und<br />

Servicekarte • jetzt auch<br />

mit Kreditkartenfunktion<br />

• PLUS: an allen OMV<br />

Tankstellen günstiger<br />

tanken und einkaufen


Österreichischer Gewerkschaftsbund<br />

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST<br />

1010 Wien, Teinfaltstrasse 7 Tel.: 01 53 454 0 E-Mail: goed.evidenz@goed.<strong>at</strong><br />

DVR: 0046655 Fax: 01 53 454 124 ZVR-Nr.: 576439352<br />

Mitglieds-Anmeldung<br />

Beitritt ab:___________<br />

Akad. Titel Sta<strong>at</strong>sb. m w <br />

Familienname – Vorname<br />

SV-NR./ GebD<strong>at</strong><br />

E-Mail Adresse<br />

Beamter/in<br />

Vertragsbedienstete(r)<br />

Angestellte(r)<br />

Lehrling<br />

Student/in, Schüler/in<br />

Sonstige<br />

Wohnadresse Postleit<strong>za</strong>hl Telefonnummer (Mobiltelefon)<br />

Dienststelle<br />

Bundesvertretung :<br />

__________<br />

Anschrift der Dienststelle<br />

BetreuerIn: ___________________<br />

<br />

Ort, D<strong>at</strong>um<br />

<br />

(Unterschrift des Dienstnehmers)<br />

________ __________ /______________<br />

Personalnummer Dienststelle Personalzuständigkeit<br />

Diese Vereinbarung kann vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.<br />

An die bezugsaus<strong>za</strong>hlende Stelle:<br />

Akad. Titel / Familienname / Vorname<br />

________ __________ /______________<br />

Personalnummer Dienststelle Personalzuständigkeit<br />

1. Ich erkläre mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den/die Dienstgeber/in von meinem<br />

Bezug bzw. durch die PVA von meiner Pension einbehalten und überwiesen wird. Diese Vereinbarung kann<br />

vierteljährlich schriftlich gekündigt werden.<br />

2. Ich erteile hiermit ausdrücklich die Zustimmung gemäß §§ 7, 8 und 9 D<strong>at</strong>enschutzgesetz 2000 - DSG 2000,<br />

BGBI. I Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung, sämtliche mich betreffenden, zum Zweck der Betreuung,<br />

Inform<strong>at</strong>ion und des Beitragsabzugs erforderlichen, personenbezogenen D<strong>at</strong>en (dies sind in jeweils aktueller<br />

Form Personalnummer, Familienname, Vorname, akademischer Grad, Anschrift, Sozialversicherungsnummer,<br />

Geburtsd<strong>at</strong>um, Geschlecht, Sta<strong>at</strong>sbürgerschaft, Einreihung, Pensionierungsd<strong>at</strong>um, Bedienstetenk<strong>at</strong>egorie,<br />

Gewerkschaftsbeitrag [laufend und Durchrechnung] sowie Dienstende) unter Inanspruchnahme eines<br />

EDV- Dienstleisters zu verwenden und ermächtige den/die Dienstgeber/in diese D<strong>at</strong>en an den Österreichischen<br />

Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu übermitteln.<br />

3. Ich bin berechtigt, die in Ziffer 2. angeführten Erklärungen jederzeit schriftlich durch Mitteilung an den<br />

Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu widerrufen.<br />

<br />

Ort, D<strong>at</strong>um<br />

<br />

(Unterschrift des Dienstnehmers)<br />

SV-Nr. / GebD<strong>at</strong><br />

23 ZA


Waren Sie bereits Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ab 1945: Ja – Nein<br />

Wenn ja, bei welcher Gewerkschaft: ________________________________________________________<br />

von/bis: ____________________________<br />

Angabe der Mitgliedsnummer: ______________________<br />

Die Anrechnung von Beitragszeiten anderer dem Österreichischen Gewerkschaftsbund angehörenden<br />

Gewerkschaften kann nur nach Vorlage eines Mitgliedsbuches oder einer Bestätigung erfolgen.<br />

Das Mitgliedsbuch der früheren Gewerkschaft ist bei Anrechnung von Beitragszeiten beizulegen.<br />

Beitragshöhe: für Aktive 1% des Bruttomon<strong>at</strong>sbezug (höchstens 1% der DKl. V/2)<br />

für Pensionisten 0,5% des Bruttomon<strong>at</strong>sbezug<br />

Unter Bruttomon<strong>at</strong>sbezug im Sinne dieses Schriftwechsels ist zu verstehen:<br />

a) bei öffentlich-rechtlich Bediensteten des Dienststandes: Alle für die Ruhegenussberechnung<br />

anrechenbaren Bezugsteile, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonder<strong>za</strong>hlung;<br />

b) bei Vertragsbediensteten: Das jeweils zustehende Vertragsentgelt, soweit es bei öffentlich-rechtlich<br />

Bediensteten für den Ruhegenuss anrechenbar wäre, einschließlich der Teuerungszuschläge, jedoch<br />

ohne Sonder<strong>za</strong>hlung;<br />

c) bei Empfängern von Ruhe- und Versorgungsgenüssen: Der Ruhe- und Versorgungsgenuss, einschließlich<br />

der Teuerungszuschläge, jedoch ohne Sonder<strong>za</strong>hlung und Familienzulagen.


Nach langen Verhandlungen mit der Fa. M-Preis und einer gewissen Vorlaufzeit ist es der<br />

Gewekschaft nun endlich gelungen mit der Firma M-Preis eine Aktion abzuschließen.<br />

DISKONTPREIS: IHR EINKAUFSVORTEIL BEI<br />

-10% EXKLUSIV FÜR ALLE GÖD-MITGLIEDER<br />

auf alle im Regal als „DISKONTPREIS“ gekennzeichneten Artikel*<br />

DISKONTPREIS<br />

Erno’s Lasagne Bolognese<br />

tiefkühlfrisch, 400 g<br />

GÖD PREIS<br />

1. 49<br />

1. 34<br />

MPREIS führt über 700 Preis-<br />

Einstiegsprodukte, bezeichnet mit<br />

„DISKONTPREIS“, die gleich günstig<br />

wie beim Diskonter (z.B. Hofer) sind.<br />

Der farbliche Regalhinweis „DISKONTPREIS“<br />

hilft Ihnen im vielfältigen Warenangebot diese<br />

preisgünstigen Artikel leichter und schneller zu finden,<br />

und Ihr Mon<strong>at</strong>sbudget für Lebensmittel zu schonen.<br />

www.mpreis.<strong>at</strong><br />

So einfach geht’s:<br />

1) Legen Sie die Produkte wie gewohnt auf das MPREIS-Kassa-Rollband.<br />

2) WICHTIG: Zeigen Sie Ihren GÖD-Mitgliedsausweis dem Kassenpersonal<br />

BEVOR der Scanning-Prozess gestartert wird. (Während oder nach dem<br />

Scanning-Prozess kann der 10% Einkaufsvorteil nicht mehr aktiviert werden!)<br />

3) Jede gültige GÖD-Mitgliedsnummer die unser/e Kassenmitarbeiter/in eingibt,<br />

aktiviert autom<strong>at</strong>isch den 10% Einkaufsvorteil bei DISKONTPREISEN.<br />

4) Die 10%ige Preisreduktion der gewählten Artikel ist am Kassenbon eine Zeile<br />

unterhalb des vergünstigten Artikels sichtbar.<br />

Wir wünschen noch mehr Vergnügen beim Einkaufen!<br />

*Aktion gültig bis 30. 6. 2009. Nicht in Bar ablösbar.


Sehr geehrte Landeslehrerinnen und Landeslehrer!<br />

Über Initi<strong>at</strong>ive der Personalvertretung h<strong>at</strong> das Land Tirol einen Gruppenversicherungsvertrag mit<br />

der Wiener Städtischen Versicherung zur steuerfreien Zukunftsvorsorge für die Tiroler Landeslehrer<br />

abgeschlossen.<br />

Verschenken Sie kein Geld und gestalten Sie einen Teil Ihrer Pensionsvorsorge über Ihren<br />

Arbeitgeber. Steuersparend und gewinnbringend - durch eine sta<strong>at</strong>liche Förderung im Rahmen der<br />

steuerfreien Zukunftssicherung gemäß §3 Z15a EStG.<br />

So funktioniert's:<br />

• Das Gesetz sieht vor, dass mon<strong>at</strong>lich bis zu EUR 25,- des Gehalts steuerfrei bleiben, wenn der<br />

Arbeitgeber diesen Betrag direkt in eine Zukunftsvorsorge für den Arbeitnehmer ein<strong>za</strong>hlt.<br />

• Diese Steuerbefreiung können Sie auf Basis einer Bezugsumwandlung in Anspruch nehmen.<br />

Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass mon<strong>at</strong>lich EUR 25,- Ihres Bruttogehalts vor der<br />

Steuerberechnung direkt an die Wiener Städtische Versicherung überwiesen wird.<br />

• Ihr Vorteil: Es werden mon<strong>at</strong>lich EUR 25,- angespart, obwohl Sie - je nach Steuerprogression –<br />

dafür nur EUR 12,50 bis EUR 15,42 aufwenden. Die Differenz übernimmt der Sta<strong>at</strong> in Form<br />

einer Lohnsteuerbefreiung.<br />

Ihre Vorteile<br />

! Sie sparen Steuern (lohnsteuerfrei, KESt-frei)<br />

! Höhere Pension als bei priv<strong>at</strong>er Vorsorge<br />

! Hohe Verzinsung durch spezielle Gruppenkonditionen<br />

! Garantierte Mindestverzinsung<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

Hubert Greiderer<br />

Telefon: +43(0)50 350 – 90 46174<br />

h.greiderer@staedtische.co.<strong>at</strong><br />

Gerne informieren wir Sie über weitere Sonderkonditionen im Vorsorgebereich für<br />

Mitarbeiter/Innen der Diözese!<br />

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen ein kostenloses Polizzenservice!

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