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Erkennen – Beurteilen – Handeln - Deutscher Kinderschutzbund ...

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Was können Sie tun?<br />

wird: Erinnern Sie sich an Ihre Verantwortung,<br />

an Ihre Wahrnehmungen<br />

und an die Notlage des Kindes.<br />

3.3 Meldung an das Jugendamt<br />

Wenn alle Ihre Bemühungen nicht<br />

zu einer Verbesserung der Situation<br />

des Kindes führen, weil die Eltern<br />

angebotene Hilfen nicht annehmen<br />

(können) oder die Hilfen zur Gefahrenabwendung<br />

nicht ausreichen, informieren<br />

Sie das Jugendamt.<br />

Bedenken Sie auch: Die Hilfen, die<br />

ein vernachlässigtes Kind und dessen<br />

Familie benötigen, sind unter<br />

Umständen sehr differenziert und<br />

zeitintensiv. Sie können meistens<br />

nicht von einer Person oder Einrichtung<br />

erbracht werden.<br />

Informieren Sie sich über spezielle<br />

Hilfeeinrichtungen und Behörden.<br />

Wirksame Hilfestellungen für das<br />

Kind und die Familie müssen abgestimmt<br />

sein. Dies kann nur gelingen,<br />

wenn sich die Beteiligten kennen,<br />

wenn Kontakte gepflegt und gemeinsame<br />

Ziele vereinbart werden.<br />

Die Information des Jugendamtes<br />

sollte zwar grundsätzlich mit dem<br />

Einverständnis der Eltern des Kindes<br />

erfolgen. Es kann aber auch ohne<br />

dieses Einverständnis einbezogen<br />

werden, wenn das Wohl des Kindes<br />

aufs höchste gefährdet ist, also<br />

wenn<br />

das aktuelle Ausmaß der Beeinträchtigungen<br />

die sofortige Herausnahme<br />

des Kindes aus seiner<br />

häuslichen Umgebung erfordert,<br />

weil eine akute Gefahr für die Gesundheit,<br />

das Leben und die seelische<br />

und geistige Entwicklung des<br />

Kindes droht<br />

die Eltern nicht willens oder in der<br />

Lage sind, mit den Helferinnen<br />

und Helfern zu kooperieren<br />

die angebotenen Hilfen nicht ausreichen<br />

bzw. Hilfen zur Erziehung<br />

beantragt werden müssen.<br />

Die Jugendämter sind zu einer individuellen<br />

Hilfeplanung nach dem<br />

SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)<br />

verpflichtet. Dazu gehört auch<br />

die Durchführung von Hilfeplangesprächen,<br />

an denen die betroffenen<br />

Familienmitglieder und ggf. weitere<br />

Fachkräfte anderer Dienste beteiligt<br />

sein sollen.<br />

Fazit<br />

In unseren Ausführungen haben wir<br />

aufgezeigt, dass Vernachlässigung<br />

bzw. drohende Vernachlässigung<br />

bei Säuglingen und Kleinkindern zu<br />

massiven Beeinträchtigungen der<br />

kindlichen Entwicklung führen kann.<br />

Wir haben Ihnen Wege und Notwendigkeiten<br />

der Hilfe für Mütter,<br />

Väter und Kinder mit einem Vernachlässigungsrisiko<br />

geschildert. Eltern<br />

mit vielfältigen Problemen in den<br />

verschiedensten Lebensbereichen<br />

brauchen Unterstützung zur besseren<br />

Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung.<br />

So kommt der<br />

individuellen Hilfe in Vernachlässigungsfamilien<br />

eine hohe Bedeutung<br />

zu. Wir haben auch verdeutlicht,<br />

wie bedeutsam für die Wirksamkeit<br />

der Hilfen die Kooperation verschiedener<br />

Fachkräfte ist. Mit dem § 8a<br />

SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“<br />

hat darüber hinaus<br />

der Gesetzgeber entsprechende<br />

Verfahrensschritte für die Kinderund<br />

Jugendhilfe festgeschrieben.<br />

Die Vernachlässigungsproblematik<br />

weist darauf hin, dass – in Wechselbeziehung<br />

mit individuellen Ursachen<br />

– gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />

und Strukturen<br />

erheblichen Einfluss auf die Entstehung<br />

von Vernachlässigung haben.<br />

Mütter und Väter können nicht für<br />

diese gesellschaftlichen Faktoren allein<br />

verantwortlich gemacht werden.<br />

Sie haben ein Recht auf Unterstützung<br />

bei der nicht leichten Aufgabe<br />

der Erziehungsarbeit.<br />

Gerade der strukturelle Aspekt der<br />

Vernachlässigungsproblematik fordert<br />

die unterschiedlichsten gesellschaftlichen<br />

Gruppen auf, sowohl<br />

unmittelbar zu helfen als auch politisch<br />

zu handeln, also beispielsweise<br />

den Abbau der Kinderarmut oder<br />

den Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

für unter Dreijährige<br />

vor Ort einzufordern. Der Kooperation<br />

verschiedenster Dienste, Einrichtungen<br />

und Verbände im überschaubaren<br />

Sozialraum kommt hier eine<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Hohe Fallzahlen für die einzelnen<br />

Fachkräfte oder lange Wartezeiten<br />

bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme<br />

eines Angebotes sind Hürden im<br />

Hilfeprozess. Als nicht zielführend<br />

erweist sich im Hinblick auf die Problematik<br />

dieser Broschüre auch eine<br />

politische Leitlinie, die mehr auf die<br />

Projektförderung als auf die Förderung<br />

der bestehenden Infrastruktur<br />

für Kinder und Familien setzt.<br />

Gerade Vernachlässigungsfamilien<br />

brauchen langfristige und verlässliche<br />

Angebote, die sie in den verschiedensten<br />

Lebenssituationen, in<br />

denen sie Unterstützung brauchen,<br />

in Anspruch nehmen können. Alle<br />

gesellschaftlichen Analysen sowie<br />

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