19.06.2015 Aufrufe

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Ihre Einlagen sind bei den privaten Banken gut geschützt. Dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung und darüber hinaus noch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Bei diesem traten zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft.

Ihre Einlagen sind bei den privaten Banken gut geschützt. Dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung und darüber hinaus noch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Bei diesem traten zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft.

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Welche <strong>Änderungen</strong> sind bei der Sicherungsgrenze geplant?<br />

Der Bankenverband plant die derzeitige Sicherungsgrenze in<br />

drei Schritten wie folgt abzusenken:<br />

ÎÎab 1. Januar 2015: von 30 % auf 20 %,<br />

ÎÎab 1. Januar 2020: von 20 % auf 15 %,<br />

ÎÎab 1. Januar 2025: von 15 % auf 8,75 %.<br />

Die jeweilige Sicherungsgrenze können Sie bei Ihrer Bank<br />

erfragen oder im Internet finden unter:<br />

bankenverband.de/einlagensicherung.<br />

Beispiel: Entwicklung der Sicherungsgrenze bis 2025 anhand<br />

einer Bank mit konstant 100 Mio. € Eigenkapital:<br />

1.1.2012: 30 % = 30 Mio. € geschützte Einlagen pro Kunde<br />

1.1.2015: 20 % = 20 Mio. € geschützte Einlagen pro Kunde<br />

1.1.2020: 15 % = 15 Mio. € geschützte Einlagen pro Kunde<br />

1.1.2025: 8,75 % = 8,75 Mio. € geschützte Einlagen pro<br />

Kunde<br />

Welche <strong>Änderungen</strong> ergeben sich für die Nachhaftung?<br />

Für Einlagen, die bis zum 31. Dezember 2011 begründet<br />

wurden, besteht weiterhin eine Nachhaftung. Das<br />

heißt: Diese sind bis zur Fälligkeit oder nächstmöglichen<br />

Kündigung bis zur aktuellen Sicherungsgrenze (30 % des<br />

haftenden Eigenkapitals) geschützt. Für eine 2011 begründete<br />

Termingeldeinlage mit einer zehnjährigen Laufzeit ist<br />

demnach bei Endfälligkeit noch eine Sicherungsgrenze von<br />

30 % maßgeblich.<br />

Nachhaftung ist abhängig vom Zeitpunkt der Einlage.<br />

Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet<br />

oder verlängert wurden, gilt diese Nachhaftung nicht mehr.<br />

Die Sicherungsgrenzen werden bei diesen Einlagen nach<br />

und nach angepasst. Dies bedeutet, dass für solche Einla-

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