19.06.2015 Aufrufe

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Ihre Einlagen sind bei den privaten Banken gut geschützt. Dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung und darüber hinaus noch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Bei diesem traten zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft.

Ihre Einlagen sind bei den privaten Banken gut geschützt. Dafür gibt es die gesetzliche Einlagensicherung und darüber hinaus noch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Bei diesem traten zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft.

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gen bis zum 31. Dezember 2014 eine Sicherungsgrenze<br />

von 30 % gilt. Ab 1. Januar 2015 beträgt die Sicherungsgrenze<br />

für diese Einlagen 20 %, ab 1. Januar 2020 dann<br />

15 % und ab dem 1. Januar 2025 dann 8,75 %. Für eine<br />

2012 begründete Termingeldeinlage mit einer zehnjährigen<br />

Laufzeit ist demnach bei Endfälligkeit im Jahr 2022<br />

noch eine Sicherungsgrenze von 15 % maßgeblich.<br />

Einlagen, die ab dem 1. Januar 2012 getätigt wurden,<br />

bleiben wie folgt geschützt:<br />

bis 31.12.2014: bis 30 % des haftenden Eigenkapitals,<br />

ab 1.1.2015: bis 20 % des haftenden Eigenkapitals,<br />

ab 1.1.2020: bis 15 % des haftenden Eigenkapitals,<br />

ab 1.1.2025: bis 8,75 % des haftenden Eigenkapitals.<br />

Weitere Informationen rund um die gesetzliche und freiwillige<br />

Einlagensicherung finden Sie auch in der Broschüre<br />

fokus|verbraucher „Einlagensicherung der privaten Banken“,<br />

welche Sie unter: bankenverband.de/einlagensicherung<br />

kostenfrei bestellen können. Unter derselben Adresse<br />

finden Sie weitere Informationen.<br />

Impressum | Herausgeber: Bundesverband deutscher Banken e. V.,<br />

Postfach 040307, 10062 Berlin | Verantwortlich: Iris Bethge<br />

Druck: druckpunkt GmbH, Berlin | Gestaltung: doppel:punkt redaktions büro<br />

janet eicher, Bonn | Fotos: action press, Jochen Zick

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