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Einladung und Tagesordnung Hauptversammlung - Bertrandt

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20 I 21 <strong>Tagesordnung</strong> 9<br />

j) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene<br />

Aktien, die aufgr<strong>und</strong> der Ermächtigung aus lit. a)<br />

erworben wurden, wird insoweit ausgeschlossen,<br />

wie diese Aktien gemäß den vorstehenden<br />

Ermächtigungen aus lit. d) <strong>und</strong> e) verwandt<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> der vorstehenden Ermächtigungen<br />

erworbene Aktien, die für keinen der<br />

vorstehenden Zwecke (mehr) benötigt werden,<br />

müssen gr<strong>und</strong>sätzlich über die Börse oder<br />

durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert<br />

werden.<br />

In anderer Weise können die erworbenen Aktien<br />

nur veräußert werden, wenn der Veräußerungspreis<br />

den Durchschnitt der Schlusskurse im<br />

XETRA-Handel (oder einem entsprechenden<br />

Nachfolgesystem) für die Aktien der <strong>Bertrandt</strong><br />

Aktiengesellschaft während der letzten fünf<br />

Handelstage vor der Veräußerung der Aktien<br />

(ohne Nebenkosten) um nicht mehr als 5 %<br />

unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl<br />

der zu veräußernden Aktien zusammen mit den<br />

neuen Aktien, die aufgr<strong>und</strong> von Ermächtigungen<br />

zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss<br />

nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder<br />

aufgr<strong>und</strong> eines bedingten Kapitals nach §§ 221<br />

Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben<br />

werden, die Grenze von 10 % des Gr<strong>und</strong>kapitals<br />

insgesamt nicht übersteigen. Insoweit wird<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen<br />

Aktien ebenfalls ausgeschlossen.<br />

10.<br />

11.<br />

<strong>Tagesordnung</strong> 10 I 11<br />

Beschlussfassung nach dem Gesetz über die<br />

Offenlegung von Vorstandsvergütungen<br />

(VorstOG)<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen vor zu<br />

beschließen:<br />

Für das am 1. Oktober 2009 beginnende<br />

Geschäftsjahr <strong>und</strong> die ihm nachfolgenden vier<br />

Geschäftsjahre unterbleiben die Angaben nach<br />

§ 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 9 HGB <strong>und</strong><br />

§§ 315a Abs. 1 i.V.m. 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a)<br />

Satz 5 bis 9 HGB.<br />

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr<br />

2008/2009<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die<br />

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum<br />

Abschlussprüfer der <strong>Bertrandt</strong> Aktiengesellschaft<br />

<strong>und</strong> des Konzerns für das Geschäftsjahr<br />

2008/2009 zu wählen.

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