Einladung und Tagesordnung Hauptversammlung - Bertrandt
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24 I 25 Bericht an die <strong>Hauptversammlung</strong><br />
zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 8<br />
a) Die neuen Aktien sollen den Aktionären gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
zum Bezug angeboten werden. Allerdings<br />
soll der Vorstand ermächtigt werden, das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge<br />
auszuschließen. Hierbei handelt es sich um<br />
Spitzenbeträge, die aufgr<strong>und</strong> der Festlegung des<br />
Kapitalerhöhungsbetrages <strong>und</strong> der Darstellung<br />
eines praktikablen Bezugsverhältnisses entstehen.<br />
Die Verwertung von Spitzenbeträgen geschieht<br />
jeweils zu Börsenkursen.<br />
b) Des Weiteren soll das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
hinsichtlich eines Teilbetrages von<br />
EUR 1.000.000 gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<br />
ausgeschlossen werden können, wenn der Ausgabebetrag<br />
der neuen Aktien den durchschnittlichen<br />
Kurs der Aktie der <strong>Bertrandt</strong> Aktiengesellschaft<br />
während der fünf Börsentage, die dem<br />
Tag des Beschlusses des Vorstands über die Ausgabe<br />
der neuen Stückaktien vorausgehen, um<br />
höchstens 5 % unterschreitet. Als maßgebliche<br />
Kurse gelten hierbei jeweils die Schlusskurse im<br />
XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)<br />
der Aktie der <strong>Bertrandt</strong> Aktiengesellschaft.<br />
Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss<br />
bleibt hinsichtlich ihres Volumens hinter der<br />
hierfür geltenden gesetzlichen Obergrenze von<br />
10 % des Gr<strong>und</strong>kapitals zurück.<br />
Durch diese Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses<br />
nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG soll dem<br />
Vorstand ein zeitlich <strong>und</strong> sachlich ausreichender<br />
Handlungsspielraum zur Verfügung gestellt werden.<br />
Eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem<br />
Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechtes nach<br />
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ermöglicht es dem<br />
Vorstand, eine Aktienplatzierung kurzfristig <strong>und</strong><br />
mit marktnaher Preisfestsetzung umzusetzen. In<br />
der Praxis führt dieses Vorgehen gewöhnlich<br />
zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im<br />
Falle einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht.<br />
Bei Ausnutzung der vorgeschlagenen Ermächtigung<br />
wird der Vorstand mit Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats den Ausgabebetrag so nahe am<br />
aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Situation am<br />
Kapitalmarkt möglich ist. Aufgr<strong>und</strong> der Anbindung<br />
an den Börsenpreis wird ein nennenswerter<br />
wirtschaftlicher Nachteil für die vom Bezugsrecht<br />
ausgeschlossenen Aktionäre verhindert. Der<br />
Vorstand wird sich bei der Inanspruchnahme<br />
der Ermächtigung um eine den Kapitalmarkt<br />
schonende Ausgabe der neuen Aktien aus der<br />
Kapitalerhöhung bemühen.<br />
Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote im Falle<br />
einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss<br />
aufrechterhalten möchten, haben gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
die Möglichkeit, die erforderliche Anzahl<br />
von Aktien der <strong>Bertrandt</strong> Aktiengesellschaft<br />
über die Börse zu erwerben.