Kindergärten und Schulen - Kreis Herford
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Kapitel 1 Wichtige Informationen <strong>und</strong> Tipps<br />
Hier finden Sie wichtige Informationen zu verschiedenen<br />
Themen. Es geht vom Anrufsammeltaxi bis hin zur<br />
Mobilitätsnummer der Bahn.<br />
Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW:<br />
Wir möchten Sie auf 2 wesentliche Rechte hinweisen, die Sie bei der Stadt<br />
<strong>und</strong> beim <strong>Kreis</strong> einfordern können.<br />
Dabei geht es um die Erstellung von barrierefreien Dokumenten <strong>und</strong> um<br />
die Verwendung der Gebärdensprache.<br />
Nach dem (BGG NRW) haben sinnes- <strong>und</strong> sprachbehinderte Menschen als<br />
Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens gegenüber allen Trägern<br />
öffentlicher Belange einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation.<br />
Seheingeschränkte Menschen haben das Recht, Dokumente der<br />
Stadtverwaltung <strong>Herford</strong> in einer für sie wahrnehmbaren Form kostenfrei<br />
zu erhalten, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im<br />
Verwaltungsverfahren notwendig ist.<br />
Dies kann je nach Wunsch des Bürgers/der Bürgerin in Brailleschrift, in<br />
Großdruck, mit Hilfe elektronischer Informationstechnik wie CD's oder<br />
mittels Kassetten erfolgen oder per e-mail .<br />
Hör- <strong>und</strong> spracheingeschränkte Menschen haben das Recht zur<br />
Kommunikation mit der Stadtverwaltung <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> <strong>Herford</strong>, die<br />
deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu<br />
verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im<br />
Verwaltungsverfahren erforderlich <strong>und</strong> eine schriftliche Verständigung<br />
nicht möglich ist.<br />
Die angemessenen Kosten werden unter diesen Voraussetzungen von der<br />
Stadtverwaltung <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> getragen.<br />
Wenn es darum geht, ein Dokument in Brailleschrift zu übersetzen oder<br />
um den Wunsch einen Gebärdendolmetscher zu bestellen, dann wenden<br />
Sie sich bitte an:<br />
Stadt <strong>Herford</strong><br />
Martina Nickles<br />
Rathausplatz 1 32046 <strong>Herford</strong><br />
� 05221/189239 05221/189866<br />
@ martina.nickles@herford.de www.herford.de<br />
Sprechzeiten: Mo-Do 8.00-12.00<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Herford</strong><br />
Edwin Stille<br />
Amtshausstraße, 32052 <strong>Herford</strong><br />
� 05221/132132 05221/13172116<br />
@ E.Stille@kreis-herford.de www.kreis-herford.de<br />
Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />
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