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Kindergärten und Schulen - Kreis Herford

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Kapitel 1 Wichtige Informationen <strong>und</strong> Tipps<br />

Hier finden Sie wichtige Informationen zu verschiedenen<br />

Themen. Es geht vom Anrufsammeltaxi bis hin zur<br />

Mobilitätsnummer der Bahn.<br />

Ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW:<br />

Wir möchten Sie auf 2 wesentliche Rechte hinweisen, die Sie bei der Stadt<br />

<strong>und</strong> beim <strong>Kreis</strong> einfordern können.<br />

Dabei geht es um die Erstellung von barrierefreien Dokumenten <strong>und</strong> um<br />

die Verwendung der Gebärdensprache.<br />

Nach dem (BGG NRW) haben sinnes- <strong>und</strong> sprachbehinderte Menschen als<br />

Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens gegenüber allen Trägern<br />

öffentlicher Belange einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation.<br />

Seheingeschränkte Menschen haben das Recht, Dokumente der<br />

Stadtverwaltung <strong>Herford</strong> in einer für sie wahrnehmbaren Form kostenfrei<br />

zu erhalten, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im<br />

Verwaltungsverfahren notwendig ist.<br />

Dies kann je nach Wunsch des Bürgers/der Bürgerin in Brailleschrift, in<br />

Großdruck, mit Hilfe elektronischer Informationstechnik wie CD's oder<br />

mittels Kassetten erfolgen oder per e-mail .<br />

Hör- <strong>und</strong> spracheingeschränkte Menschen haben das Recht zur<br />

Kommunikation mit der Stadtverwaltung <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> <strong>Herford</strong>, die<br />

deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu<br />

verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im<br />

Verwaltungsverfahren erforderlich <strong>und</strong> eine schriftliche Verständigung<br />

nicht möglich ist.<br />

Die angemessenen Kosten werden unter diesen Voraussetzungen von der<br />

Stadtverwaltung <strong>und</strong> dem <strong>Kreis</strong> getragen.<br />

Wenn es darum geht, ein Dokument in Brailleschrift zu übersetzen oder<br />

um den Wunsch einen Gebärdendolmetscher zu bestellen, dann wenden<br />

Sie sich bitte an:<br />

Stadt <strong>Herford</strong><br />

Martina Nickles<br />

Rathausplatz 1 32046 <strong>Herford</strong><br />

� 05221/189239 05221/189866<br />

@ martina.nickles@herford.de www.herford.de<br />

Sprechzeiten: Mo-Do 8.00-12.00<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Herford</strong><br />

Edwin Stille<br />

Amtshausstraße, 32052 <strong>Herford</strong><br />

� 05221/132132 05221/13172116<br />

@ E.Stille@kreis-herford.de www.kreis-herford.de<br />

Sprechzeiten nach Vereinbarung<br />

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