Interner Vertrag mit Dozenten - BWV Hannover
Interner Vertrag mit Dozenten - BWV Hannover
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Rahmenvertrag<br />
<strong>BWV</strong> Verbund<br />
Niedersachsen/Bremen<br />
Zwischen dem<br />
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft<br />
in <strong>Hannover</strong> (<strong>BWV</strong>) e.V.<br />
Heisenbergstraße 17<br />
30627 <strong>Hannover</strong><br />
- nachfolgend <strong>BWV</strong> genannt -<br />
und<br />
- nachfolgend <strong>Vertrag</strong>spartner genannt -<br />
wird <strong>mit</strong> Wirkung vom ________________ folgende Vereinbarung getroffen.<br />
1. <strong>Vertrag</strong>sgegenstand<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner führt als Dozent Unterricht für das <strong>BWV</strong> durch. Die Einzelheiten des<br />
durchzuführenden Unterrichts (Thema, Termine, Dauer) werden individuell festgelegt (vgl.<br />
dazu Einzelvereinbarung pro Kurs).<br />
2. Umfang der Tätigkeit<br />
Frau/Herr _______________________ wird die Termine gemäß Absprache übernehmen.<br />
3. Honorar<br />
Die Honorarhöhe orientiert sich an den aktuellen Honorarsätzen des durchzuführenden Unterrichts<br />
im <strong>BWV</strong> und wird individuell festgelegt (vgl. dazu Einzelvereinbarung pro Kurs).<br />
4. Kostenerstattung<br />
Externe Kosten werden vom <strong>BWV</strong> <strong>Hannover</strong> nicht übernommen, es sein denn, es bestehen<br />
im vorhinein Absprachen.<br />
5. Ausfall und Verhinderung<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, das <strong>BWV</strong> unverzüglich zu informieren, wenn absehbar<br />
ist, dass die vereinbarte Unterrichtstätigkeit nicht wahrgenommen werden kann.<br />
6. Qualitätsstandards und Nutzungsrechte<br />
Das Corporate Design des <strong>BWV</strong> ist bei allen Unterlagen einzuhalten. Dies betrifft auch un<strong>mit</strong>telbar<br />
durch den <strong>Vertrag</strong>spartner zur Verfügung gestelltes Material während der Veranstaltung.<br />
Eigene Werbematerialien oder Unterlagen können nur nach vorheriger Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem <strong>BWV</strong> ausgegeben werden. In der Regel werden die Präsentationsunterlagen <strong>mit</strong><br />
Power Point erstellt. Die Verantwortung für die Aktualität und fachliche, rechtliche Richtigkeit<br />
der Unterlagen obliegt dem <strong>Dozenten</strong>. Es ist dem <strong>Vertrag</strong>spartner untersagt, eigene Unterlagen<br />
auszugeben.<br />
<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 1 von 3<br />
QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7
<strong>BWV</strong> Verbund<br />
Niedersachsen/Bremen<br />
Die vom <strong>BWV</strong> zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind nur für die Unterrichtstätigkeiten<br />
im <strong>BWV</strong> zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung, Vervielfältigung und<br />
Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.<br />
Der Dozent wird am Ende seiner Veranstaltung eine Teilnehmerbefragung durchführen und<br />
die Feedback-Bögen anschließend an das <strong>BWV</strong> weiterleiten.<br />
7. Verschwiegenheit<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Seminarteilnehmer nur<br />
zur Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>szweckes zu nutzen. Diese Daten müssen vertraulich behandelt<br />
werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach der Beendigung<br />
des <strong>Vertrag</strong>es. <strong>BWV</strong> und <strong>Vertrag</strong>spartner halten die gesetzlichen Bestimmungen des<br />
Datenschutzes (§ 5 BDSG) ein.<br />
8. Selbständige Tätigkeit<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird als freier Mitarbeiter tätig. Durch diesen <strong>Vertrag</strong> oder durch die auf<br />
der Grundlage dieses <strong>Vertrag</strong>es geschlossenen Einzelvereinbarungen wird kein Arbeitsverhältnis<br />
begründet.<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist nicht überwiegend für das <strong>BWV</strong> tätig. Er ist für die Versteuerung seiner<br />
Einkünfte und für die Abführung der Beiträge bei etwa bestehender Rentenversicherungspflicht<br />
selbst verantwortlich.<br />
9. Scientology-Klausel<br />
Der <strong>Vertrag</strong>spartner versichert hier<strong>mit</strong>, dass er nicht nach den Inhalten und Methoden der<br />
„Scientology Church“, der Internationalen Association of Scientologists (IAS), des World Institute<br />
of Scientology Enterprises (WISE) sowie von L. Ron Hubbard oder vergleichbarer Organisationen<br />
unterrichtet und nicht deren Gedankengut verbreitet.<br />
Ebenso ist andere weltanschauliche und kommerzielle Werbung jegweder Art untersagt.<br />
Sollte diese Erklärung unrichtig sein oder in der Zukunft unrichtig werden, so stellt dies für<br />
den Auftraggeber einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses <strong>Vertrag</strong>es dar.<br />
10. Beendigung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />
Die Rahmenvereinbarungen sind von beiden Seiten <strong>mit</strong> einer Frist von drei Monaten zum<br />
Jahresende kündbar. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die<br />
Kündigung bedarf der Schriftform. Einer Begründung bedarf die ordentliche Kündigung nicht.<br />
<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 2 von 3<br />
QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7
11. Schlussbestimmungen<br />
<strong>BWV</strong> Verbund<br />
Niedersachsen/Bremen<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />
bestehen nicht.<br />
Gerichts- und Erfüllungsstand ist <strong>Hannover</strong><br />
Sollten einzelne Bestimmung dieses <strong>Vertrag</strong>es unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />
die Gültigkeit dieses <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen nicht berührt. Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten<br />
sich für den Fall, die ungültige Bestimmung so zu ergänzen oder auszulegen, dass der <strong>mit</strong><br />
der ungültigen Regelung beabsichtigte Zweck - soweit nicht dieser als unzulässig disqualifiziert<br />
ist - weiterhin erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Durchführung<br />
des <strong>Vertrag</strong>es eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.<br />
<strong>Hannover</strong>, den<br />
Ort, den<br />
<strong>BWV</strong> <strong>Hannover</strong><br />
Titel Vorname Name<br />
<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 3 von 3<br />
QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7