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Interner Vertrag mit Dozenten - BWV Hannover

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Rahmenvertrag<br />

<strong>BWV</strong> Verbund<br />

Niedersachsen/Bremen<br />

Zwischen dem<br />

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft<br />

in <strong>Hannover</strong> (<strong>BWV</strong>) e.V.<br />

Heisenbergstraße 17<br />

30627 <strong>Hannover</strong><br />

- nachfolgend <strong>BWV</strong> genannt -<br />

und<br />

- nachfolgend <strong>Vertrag</strong>spartner genannt -<br />

wird <strong>mit</strong> Wirkung vom ________________ folgende Vereinbarung getroffen.<br />

1. <strong>Vertrag</strong>sgegenstand<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner führt als Dozent Unterricht für das <strong>BWV</strong> durch. Die Einzelheiten des<br />

durchzuführenden Unterrichts (Thema, Termine, Dauer) werden individuell festgelegt (vgl.<br />

dazu Einzelvereinbarung pro Kurs).<br />

2. Umfang der Tätigkeit<br />

Frau/Herr _______________________ wird die Termine gemäß Absprache übernehmen.<br />

3. Honorar<br />

Die Honorarhöhe orientiert sich an den aktuellen Honorarsätzen des durchzuführenden Unterrichts<br />

im <strong>BWV</strong> und wird individuell festgelegt (vgl. dazu Einzelvereinbarung pro Kurs).<br />

4. Kostenerstattung<br />

Externe Kosten werden vom <strong>BWV</strong> <strong>Hannover</strong> nicht übernommen, es sein denn, es bestehen<br />

im vorhinein Absprachen.<br />

5. Ausfall und Verhinderung<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, das <strong>BWV</strong> unverzüglich zu informieren, wenn absehbar<br />

ist, dass die vereinbarte Unterrichtstätigkeit nicht wahrgenommen werden kann.<br />

6. Qualitätsstandards und Nutzungsrechte<br />

Das Corporate Design des <strong>BWV</strong> ist bei allen Unterlagen einzuhalten. Dies betrifft auch un<strong>mit</strong>telbar<br />

durch den <strong>Vertrag</strong>spartner zur Verfügung gestelltes Material während der Veranstaltung.<br />

Eigene Werbematerialien oder Unterlagen können nur nach vorheriger Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem <strong>BWV</strong> ausgegeben werden. In der Regel werden die Präsentationsunterlagen <strong>mit</strong><br />

Power Point erstellt. Die Verantwortung für die Aktualität und fachliche, rechtliche Richtigkeit<br />

der Unterlagen obliegt dem <strong>Dozenten</strong>. Es ist dem <strong>Vertrag</strong>spartner untersagt, eigene Unterlagen<br />

auszugeben.<br />

<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 1 von 3<br />

QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7


<strong>BWV</strong> Verbund<br />

Niedersachsen/Bremen<br />

Die vom <strong>BWV</strong> zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind nur für die Unterrichtstätigkeiten<br />

im <strong>BWV</strong> zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung, Vervielfältigung und<br />

Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.<br />

Der Dozent wird am Ende seiner Veranstaltung eine Teilnehmerbefragung durchführen und<br />

die Feedback-Bögen anschließend an das <strong>BWV</strong> weiterleiten.<br />

7. Verschwiegenheit<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Seminarteilnehmer nur<br />

zur Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>szweckes zu nutzen. Diese Daten müssen vertraulich behandelt<br />

werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch nach der Beendigung<br />

des <strong>Vertrag</strong>es. <strong>BWV</strong> und <strong>Vertrag</strong>spartner halten die gesetzlichen Bestimmungen des<br />

Datenschutzes (§ 5 BDSG) ein.<br />

8. Selbständige Tätigkeit<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner wird als freier Mitarbeiter tätig. Durch diesen <strong>Vertrag</strong> oder durch die auf<br />

der Grundlage dieses <strong>Vertrag</strong>es geschlossenen Einzelvereinbarungen wird kein Arbeitsverhältnis<br />

begründet.<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist nicht überwiegend für das <strong>BWV</strong> tätig. Er ist für die Versteuerung seiner<br />

Einkünfte und für die Abführung der Beiträge bei etwa bestehender Rentenversicherungspflicht<br />

selbst verantwortlich.<br />

9. Scientology-Klausel<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner versichert hier<strong>mit</strong>, dass er nicht nach den Inhalten und Methoden der<br />

„Scientology Church“, der Internationalen Association of Scientologists (IAS), des World Institute<br />

of Scientology Enterprises (WISE) sowie von L. Ron Hubbard oder vergleichbarer Organisationen<br />

unterrichtet und nicht deren Gedankengut verbreitet.<br />

Ebenso ist andere weltanschauliche und kommerzielle Werbung jegweder Art untersagt.<br />

Sollte diese Erklärung unrichtig sein oder in der Zukunft unrichtig werden, so stellt dies für<br />

den Auftraggeber einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dieses <strong>Vertrag</strong>es dar.<br />

10. Beendigung des <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />

Die Rahmenvereinbarungen sind von beiden Seiten <strong>mit</strong> einer Frist von drei Monaten zum<br />

Jahresende kündbar. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die<br />

Kündigung bedarf der Schriftform. Einer Begründung bedarf die ordentliche Kündigung nicht.<br />

<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 2 von 3<br />

QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7


11. Schlussbestimmungen<br />

<strong>BWV</strong> Verbund<br />

Niedersachsen/Bremen<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden<br />

bestehen nicht.<br />

Gerichts- und Erfüllungsstand ist <strong>Hannover</strong><br />

Sollten einzelne Bestimmung dieses <strong>Vertrag</strong>es unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />

die Gültigkeit dieses <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen nicht berührt. Die <strong>Vertrag</strong>sparteien verpflichten<br />

sich für den Fall, die ungültige Bestimmung so zu ergänzen oder auszulegen, dass der <strong>mit</strong><br />

der ungültigen Regelung beabsichtigte Zweck - soweit nicht dieser als unzulässig disqualifiziert<br />

ist - weiterhin erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Durchführung<br />

des <strong>Vertrag</strong>es eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.<br />

<strong>Hannover</strong>, den<br />

Ort, den<br />

<strong>BWV</strong> <strong>Hannover</strong><br />

Titel Vorname Name<br />

<strong>Interner</strong> <strong>Vertrag</strong> <strong>mit</strong> <strong>Dozenten</strong> Revision: 00/05.2010 Seite 3 von 3<br />

QM_Mitgeltende_Unterlagen_Kapitel_7

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