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(PDF) Finanzielle Hilfen - pro familia Freiburg

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• die Eltern sich in Ausbildung oder Studium befinden.<br />

• die Eltern an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen<br />

Die Kostenübernahme ist auch hier einkommensabhängig.<br />

Mit eingeschlossen in die Übernahme der Betreuungskosten sind sowohl private als auch<br />

öffentliche Einrichtungen, die vom Sozial- und Jugendamt anerkannt sind. Das Essensgeld<br />

für ihre Kinder müssen sie jedoch in jedem Fall selbst bezahlen.<br />

Der Antrag für Übernahme der Elternbeiträge für Kindertages-einrichtungen wird bei dem<br />

zuständigen Sozial- und Jugendamt, bzw. Landratsamt gestellt:<br />

In <strong>Freiburg</strong><br />

In Emmendingen<br />

Sozial-Jugendamt<br />

Landratsamt<br />

Auf den Zinnen 1 Bahnhofstr. 2-4<br />

Tel.: 201-3753 (A+B) Tel.: 07641/451-303<br />

201-3797 (C-H), 201-3786 (I-P) Mo, Di, Do, Fr:<br />

201-3785 (Q-Z)12.00 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Mo, Mi, Fr: 8.00–11.00 Uhr Do: 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Wohngeld<br />

Allgemeines zum Wohngeld<br />

Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sowie als Zuschuss für den<br />

Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Dabei darf der Wohnraum in<br />

einem Alt- oder Neubau liegen oder öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert<br />

worden sein. Antragsberechtigt sind auch Bewohner von Heimen wie Altenheimen,<br />

Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, die alte Menschen, Pflegebedürftige oder<br />

behinderte Volljährige auf Dauer aufnehmen und betreuen.<br />

Voraussetzungen zum Wohngeld<br />

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt von drei Faktoren ab:<br />

1. der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder<br />

2. der Höhe des Familieneinkommens<br />

3. der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (abhängig u.a. vom Alter des<br />

Wohnraums und Wohnort)<br />

Ausgeschlossen von Wohngeld<br />

Ab dem 01.01.2005 sind bestimmte Personengruppen vom Wohngeld generell<br />

ausgeschlossen. Dies sind u. a. Empfänger von:<br />

• Arbeitslosengeld II/Sozialgeld<br />

Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.<br />

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