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(PDF) Finanzielle Hilfen - pro familia Freiburg

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Ausgeschlossen vom Unterhaltsvorschuss<br />

Sie bekommen keinen Unterhaltsvorschuss, wenn<br />

• Sie – ob verheiratet oder nicht – als Eltern zusammenleben,<br />

• Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen oder<br />

• Sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des<br />

anderen Elternteils mitzuwirken.<br />

An dieser Stelle erhalten Sie weitere Informationen und können Unterhaltsvorschuss<br />

beantragen:<br />

Der Antrag ist von Ihnen beim Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind lebt, zu<br />

stellen. Das Antragsformular und das Unterhaltsvorschuss-Merkblatt erhalten Sie beim Stadtbzw.<br />

Kreisjugendamt.<br />

Stadt <strong>Freiburg</strong>:<br />

Stadt Emmendingen:<br />

Sozial- und Jugendamt<br />

Landratsamt<br />

Kaiser-Joseph-Straße 143 Bahnhofstr. 2-4<br />

79098 <strong>Freiburg</strong> 79312 Emmendingen<br />

Tel.: 07 61/2 01-3501 oder 2 01 – 3507 Tel.: 07641/451-0<br />

Elterngeld<br />

Ab 1. 1. 2007 gelten die Regelungen des Elterngeldes. Anspruch auf Elterngeld haben<br />

Mütter und Väter, sowie auch Ehe- oder Lebenspartnerinnen und –partner, die das Kind<br />

nach der Geburt betreuen – auch wenn es nicht ihr eigenes ist. Wenn ein Elternteil seine<br />

Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes unterbricht oder reduziert, wird das Elterngeld<br />

für maximal 12 Monate gezahlt. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden <strong>pro</strong> Woche ist zusätzlich<br />

möglich. Wird die Erziehungszeit von Mutter und Vater geteilt, wird das Elterngeld für<br />

maximal 14 Monate gezahlt. Das heißt, auch der andere Elternteil muss mindestens zwei<br />

Monate beruflich aussetzen oder seine Berufstätigkeit reduzieren (die sogenannten<br />

Partnermonate). Alleinerziehende erhalten die Leistungen, wenn sie das alleinige Sorgerecht<br />

oder zumindest das Aufenthaltsbestim-mungsrecht allein haben, über die vollen 14 Monate.<br />

Wie hoch ist das Elterngeld?<br />

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des früheren Nettogehalts bzw. höchstens 1.800 Euro <strong>pro</strong><br />

Monat, des Elternteils, der sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Mindestbetrag von<br />

300 Euro wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlt.<br />

Für Eltern ohne Erwerbseinkommen ist wichtig: Während der Ihnen zustehenden Kernzeit<br />

von zwölf Monaten wird das Mindest-elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht als<br />

Einkommen auf andere Sozialleistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld II, der<br />

Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag angerechnet.<br />

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