(PDF) Finanzielle Hilfen - pro familia Freiburg
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Ausgeschlossen vom Unterhaltsvorschuss<br />
Sie bekommen keinen Unterhaltsvorschuss, wenn<br />
• Sie – ob verheiratet oder nicht – als Eltern zusammenleben,<br />
• Sie sich weigern, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskünfte zu erteilen oder<br />
• Sie sich weigern, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des<br />
anderen Elternteils mitzuwirken.<br />
An dieser Stelle erhalten Sie weitere Informationen und können Unterhaltsvorschuss<br />
beantragen:<br />
Der Antrag ist von Ihnen beim Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind lebt, zu<br />
stellen. Das Antragsformular und das Unterhaltsvorschuss-Merkblatt erhalten Sie beim Stadtbzw.<br />
Kreisjugendamt.<br />
Stadt <strong>Freiburg</strong>:<br />
Stadt Emmendingen:<br />
Sozial- und Jugendamt<br />
Landratsamt<br />
Kaiser-Joseph-Straße 143 Bahnhofstr. 2-4<br />
79098 <strong>Freiburg</strong> 79312 Emmendingen<br />
Tel.: 07 61/2 01-3501 oder 2 01 – 3507 Tel.: 07641/451-0<br />
Elterngeld<br />
Ab 1. 1. 2007 gelten die Regelungen des Elterngeldes. Anspruch auf Elterngeld haben<br />
Mütter und Väter, sowie auch Ehe- oder Lebenspartnerinnen und –partner, die das Kind<br />
nach der Geburt betreuen – auch wenn es nicht ihr eigenes ist. Wenn ein Elternteil seine<br />
Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes unterbricht oder reduziert, wird das Elterngeld<br />
für maximal 12 Monate gezahlt. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden <strong>pro</strong> Woche ist zusätzlich<br />
möglich. Wird die Erziehungszeit von Mutter und Vater geteilt, wird das Elterngeld für<br />
maximal 14 Monate gezahlt. Das heißt, auch der andere Elternteil muss mindestens zwei<br />
Monate beruflich aussetzen oder seine Berufstätigkeit reduzieren (die sogenannten<br />
Partnermonate). Alleinerziehende erhalten die Leistungen, wenn sie das alleinige Sorgerecht<br />
oder zumindest das Aufenthaltsbestim-mungsrecht allein haben, über die vollen 14 Monate.<br />
Wie hoch ist das Elterngeld?<br />
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des früheren Nettogehalts bzw. höchstens 1.800 Euro <strong>pro</strong><br />
Monat, des Elternteils, der sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Mindestbetrag von<br />
300 Euro wird unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit gezahlt.<br />
Für Eltern ohne Erwerbseinkommen ist wichtig: Während der Ihnen zustehenden Kernzeit<br />
von zwölf Monaten wird das Mindest-elterngeld in Höhe von 300 Euro nicht als<br />
Einkommen auf andere Sozialleistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld II, der<br />
Sozialhilfe oder dem Kinderzuschlag angerechnet.<br />
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