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(PDF) Finanzielle Hilfen - pro familia Freiburg

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Weitere und einmalige Unterstützungen der Sozialhilfe<br />

erhalten Sie z.B. für<br />

• Erstausstattung für die Wohnung<br />

• Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt<br />

• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,<br />

wenn sie vorher beantragt wurden und Ihnen die Leistungen zustehen.<br />

Diese Leistungen können Sie auch beantragen, wenn Sie keine monatliche Sozialhilfe<br />

erhalten.<br />

Informationen und Anträge bekommen Sie:<br />

In <strong>Freiburg</strong><br />

In Emmendingen<br />

Sozialamt<br />

Landratsamt<br />

Kaiser- Joseph- Straße 143 Bahnhofstr. 2-4<br />

Tel.: 0761/ 201- 3507 Tel.: 07641/4510<br />

Beratungshilfe<br />

Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich<br />

beraten und vertreten zu lassen. Diese Möglichkeit der Rechtsberatung besteht unabhängig<br />

von ihrer Staatsangehörigkeit und umfasst neben der Beratung auch die Hilfe zur Vertretung<br />

gegenüber Behörden.<br />

Beratungshilfe können Sie in Angelegenheiten des Zivil-,Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialund<br />

Verfassungsrechts beanspruchen.<br />

Wer erhält Beratungshilfe?<br />

Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die<br />

für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine<br />

anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat (hierbei wird auch geprüft ob Sie über<br />

einsetzbares Vermögen verfügen. Bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder<br />

Sozialhilfe genügt die Vorlage des entsprechenden Bescheids, da Sie in der Regel Anspruch<br />

auf Beratungshilfe haben, ansonsten orientiert sich die Unterstützung an festgelegte<br />

Einkommensgrenzen.<br />

Wo bekommen Sie Beratungshilfe?<br />

• Wenden Sie sich beim örtlichen Amtsgericht an eine RechtspflegerIn.<br />

(Berechtigungsschein erhalten Sie hier)<br />

• Sie gehen zur kostenlosen Rechtsberatung des Anwaltvereins (nur Beratung, keine<br />

Vertretung)<br />

• Sie suchen eine Anwaltskanzlei ihrer Wahl auf und legen Ihren Arbeitslosengeld II<br />

oder Sozialhilfe-Bescheid vor. Hiermit kann ein nachträglicher Antrag auf<br />

Bewilligung der Beratungshilfe beim Amtsgericht gestellt werden.<br />

Die AnwältInnen erheben eine Gebühr von 10 Euro für die Beratungshilfe. AnwältInnen<br />

sind grundsätzlich zur Beratungshilfe verpflichtet und können diese nur in begründeten<br />

Einzelfällen ablehnen.<br />

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