(PDF) Finanzielle Hilfen - pro familia Freiburg
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Weitere und einmalige Unterstützungen der Sozialhilfe<br />
erhalten Sie z.B. für<br />
• Erstausstattung für die Wohnung<br />
• Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt<br />
• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,<br />
wenn sie vorher beantragt wurden und Ihnen die Leistungen zustehen.<br />
Diese Leistungen können Sie auch beantragen, wenn Sie keine monatliche Sozialhilfe<br />
erhalten.<br />
Informationen und Anträge bekommen Sie:<br />
In <strong>Freiburg</strong><br />
In Emmendingen<br />
Sozialamt<br />
Landratsamt<br />
Kaiser- Joseph- Straße 143 Bahnhofstr. 2-4<br />
Tel.: 0761/ 201- 3507 Tel.: 07641/4510<br />
Beratungshilfe<br />
Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich<br />
beraten und vertreten zu lassen. Diese Möglichkeit der Rechtsberatung besteht unabhängig<br />
von ihrer Staatsangehörigkeit und umfasst neben der Beratung auch die Hilfe zur Vertretung<br />
gegenüber Behörden.<br />
Beratungshilfe können Sie in Angelegenheiten des Zivil-,Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialund<br />
Verfassungsrechts beanspruchen.<br />
Wer erhält Beratungshilfe?<br />
Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die<br />
für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine<br />
anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat (hierbei wird auch geprüft ob Sie über<br />
einsetzbares Vermögen verfügen. Bei BezieherInnen von Arbeitslosengeld II oder<br />
Sozialhilfe genügt die Vorlage des entsprechenden Bescheids, da Sie in der Regel Anspruch<br />
auf Beratungshilfe haben, ansonsten orientiert sich die Unterstützung an festgelegte<br />
Einkommensgrenzen.<br />
Wo bekommen Sie Beratungshilfe?<br />
• Wenden Sie sich beim örtlichen Amtsgericht an eine RechtspflegerIn.<br />
(Berechtigungsschein erhalten Sie hier)<br />
• Sie gehen zur kostenlosen Rechtsberatung des Anwaltvereins (nur Beratung, keine<br />
Vertretung)<br />
• Sie suchen eine Anwaltskanzlei ihrer Wahl auf und legen Ihren Arbeitslosengeld II<br />
oder Sozialhilfe-Bescheid vor. Hiermit kann ein nachträglicher Antrag auf<br />
Bewilligung der Beratungshilfe beim Amtsgericht gestellt werden.<br />
Die AnwältInnen erheben eine Gebühr von 10 Euro für die Beratungshilfe. AnwältInnen<br />
sind grundsätzlich zur Beratungshilfe verpflichtet und können diese nur in begründeten<br />
Einzelfällen ablehnen.<br />
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