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Sozialratgeber - Guntramsdorf Bürgerservice

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SMS Müllservice<br />

Via kostenloses SMS auf Ihr Handy werden Sie am Tag vor der Abholung Ihrer Restmülltonne,<br />

Biotonne und des gelben Sackes an den Termin erinnert. Achtung: Wohnhausanlagen<br />

mit „Sammelinseln“ benötigen dieses Service nicht, da fix periodisch abgeholt wird.<br />

Und so geht’s!<br />

Unter www.guntramsdorf.at (bzw. www.abfallverband.at/moedling) auf SMS-Müllservice klicken<br />

und einfach anmelden.<br />

Infos dazu gibt es natürlich auch zusätzlich auf der Gemeindehomepage im Bereich<br />

„Aktuelles“ und „Umwelt“.<br />

Umweltfreundliche Förderungen<br />

Direktförderung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energieformen.<br />

Wie wird gefördert?<br />

Die Förderung(en) besteht(en) aus einem einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss, der<br />

sowohl im Zuge der Neuerrichtung einer Wohnung als auch beim nachträglichen Einbau<br />

zuerkannt wird. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Ansuchens.<br />

Was und in welchem Ausmaß wird gefördert?<br />

20% der Investition, max. 500 Euro.<br />

Für die Errichtung von:<br />

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />

Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung mit max. 500 Euro<br />

Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />

34<br />

Umweltfreundliches<br />

<strong>Guntramsdorf</strong><br />

Wärmepumpen zur Heizung und/oder Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />

Hackschnitzelheizung mit automat. Brennstoffzufuhr (anstelle einer Öl/Gasheizung)<br />

mit max. 500 Euro<br />

Pelletsanlagen mit automat. Brennstoffzufuhr (anstelle einer Öl/Gasheizung) mit max. 500 Euro<br />

Eine Doppelförderung ist nur bis zur Hälfte der ursprünglichen Förderhöhe möglich und mit<br />

Nachweis der zusätzlichen umweltfreundlichen Investition. Weiters können keine Förderungen<br />

gewährt werden, wenn bereits bei einer bestehenden Direktförderung von Anlagen zur Nutzung<br />

alternativer Energieformen innerhalb von 10 Jahren ein Zubau/Umbau/Ergänzung/Modifikation<br />

der Anlage stattfindet.<br />

Förderung von Photovoltaikanlagen<br />

35<br />

UMWELT<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist eine bereits erfolgte Förderung des Landes NÖ (postiver Befund).<br />

Pro installierter Kilowattpeak (max. 4 Kilowattpeak pro Wohneinheit) werden zusätzlich 100 Euro<br />

von der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> gefördert. FörderungswerberInnen können alle Personen mit<br />

Hauptwohnsitz in <strong>Guntramsdorf</strong> sein, die ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus eigenständig auf<br />

eigenem Grund errichtet haben. Alternativ zum Direktzuschuss kann bei Photovoltaikanlagen auch<br />

eine Tarifförderung gemäß dem Ökostromgesetz in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung<br />

von Tarifförderung und Direktzuschuss ist nicht möglich.<br />

Förderung von ein- oder mehrspurigen Elektrofahrzeugen<br />

Gegenstand ist der Ankauf von neuen ein- oder mehrspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen<br />

Elektrofahrzeugen. Pro Förderungswerber kann max. 1 Fahrzeug gefördert werden. Die Förderung<br />

stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 100 Euro pro Fahrzeug dar.<br />

Mehr Details zu den Förderungen (und Richtlinien) finden Sie unter www.guntramsdorf.at

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