Sozialratgeber - Guntramsdorf Bürgerservice
Sozialratgeber - Guntramsdorf Bürgerservice
Sozialratgeber - Guntramsdorf Bürgerservice
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SMS Müllservice<br />
Via kostenloses SMS auf Ihr Handy werden Sie am Tag vor der Abholung Ihrer Restmülltonne,<br />
Biotonne und des gelben Sackes an den Termin erinnert. Achtung: Wohnhausanlagen<br />
mit „Sammelinseln“ benötigen dieses Service nicht, da fix periodisch abgeholt wird.<br />
Und so geht’s!<br />
Unter www.guntramsdorf.at (bzw. www.abfallverband.at/moedling) auf SMS-Müllservice klicken<br />
und einfach anmelden.<br />
Infos dazu gibt es natürlich auch zusätzlich auf der Gemeindehomepage im Bereich<br />
„Aktuelles“ und „Umwelt“.<br />
Umweltfreundliche Förderungen<br />
Direktförderung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energieformen.<br />
Wie wird gefördert?<br />
Die Förderung(en) besteht(en) aus einem einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss, der<br />
sowohl im Zuge der Neuerrichtung einer Wohnung als auch beim nachträglichen Einbau<br />
zuerkannt wird. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Ansuchens.<br />
Was und in welchem Ausmaß wird gefördert?<br />
20% der Investition, max. 500 Euro.<br />
Für die Errichtung von:<br />
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />
Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung mit max. 500 Euro<br />
Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />
34<br />
Umweltfreundliches<br />
<strong>Guntramsdorf</strong><br />
Wärmepumpen zur Heizung und/oder Warmwasserbereitung mit max. 500 Euro<br />
Hackschnitzelheizung mit automat. Brennstoffzufuhr (anstelle einer Öl/Gasheizung)<br />
mit max. 500 Euro<br />
Pelletsanlagen mit automat. Brennstoffzufuhr (anstelle einer Öl/Gasheizung) mit max. 500 Euro<br />
Eine Doppelförderung ist nur bis zur Hälfte der ursprünglichen Förderhöhe möglich und mit<br />
Nachweis der zusätzlichen umweltfreundlichen Investition. Weiters können keine Förderungen<br />
gewährt werden, wenn bereits bei einer bestehenden Direktförderung von Anlagen zur Nutzung<br />
alternativer Energieformen innerhalb von 10 Jahren ein Zubau/Umbau/Ergänzung/Modifikation<br />
der Anlage stattfindet.<br />
Förderung von Photovoltaikanlagen<br />
35<br />
UMWELT<br />
Voraussetzung für eine Förderung ist eine bereits erfolgte Förderung des Landes NÖ (postiver Befund).<br />
Pro installierter Kilowattpeak (max. 4 Kilowattpeak pro Wohneinheit) werden zusätzlich 100 Euro<br />
von der Marktgemeinde <strong>Guntramsdorf</strong> gefördert. FörderungswerberInnen können alle Personen mit<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Guntramsdorf</strong> sein, die ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus eigenständig auf<br />
eigenem Grund errichtet haben. Alternativ zum Direktzuschuss kann bei Photovoltaikanlagen auch<br />
eine Tarifförderung gemäß dem Ökostromgesetz in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung<br />
von Tarifförderung und Direktzuschuss ist nicht möglich.<br />
Förderung von ein- oder mehrspurigen Elektrofahrzeugen<br />
Gegenstand ist der Ankauf von neuen ein- oder mehrspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen<br />
Elektrofahrzeugen. Pro Förderungswerber kann max. 1 Fahrzeug gefördert werden. Die Förderung<br />
stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 100 Euro pro Fahrzeug dar.<br />
Mehr Details zu den Förderungen (und Richtlinien) finden Sie unter www.guntramsdorf.at