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schülerleitfaden - Städtische Berufsschule für Bürokommunikation ...

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SCHÜLERLEITFADENStädtische <strong>Berufsschule</strong> fürBürokommunikation undIndustriekaufleuteI


Verantwortlich für den Inhalt des Leitfadens:Die Schulleitung - vertreten durch OStD Bernd RockenmayerRedaktion:Lehrkräfte der Schule, unter Leitung von OStD Bernd Rockenmayer undStD Veronika FrankKontaktadresse:Städtische <strong>Berufsschule</strong> für Bürokommunikation und IndustriekaufleuteRiesstraße 3680992 MünchenTel. 089 233-85300Fax 089 233-85301E-mail sekretariat@bsbkik.musin.deHomepage www.bsbkik.musin.deSchulträger:Landeshauptstadt MünchenReferat für Bildung und SportBayerstr. 2880335 MünchenStand:Juli 2011II


IVORWORTLiebe Schülerinnen und Schüler,herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen Ausbildungsplatz!Im Namen des gesamten Kollegiums heißen wir Sie herzlich willkommen an unserer Schule.Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem wichtigen Teil Ihrer Ausbildung begleiten zu dürfen.Um Ihnen Ihren Start in die Ausbildung zu erleichtern, haben wir diesen Leitfaden zusammengestellt,in dem Sie viele wichtige Informationen für Ihre Ausbildung und insbesondereIhren Schulbesuch hier bei uns finden.Neben einem Überblick über Schulleitung, Kollegium, Sekretariat und anderen wichtigenAnsprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, geben wir Ihnen auch wichtige Informationenüber die Schulpflicht, die Stundentafel, die Unterrichtsfächer und über unsere Zusatzangebote.Sie finden aber in diesem Leitfaden auch viele hilfreiche Links, wenn Sie sich z. B. informierenmöchten über die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung.Bitte lesen Sie diesen Leitfaden sorgfältig durch – auch wenn dieser auf den ersten Blickvielleicht sehr umfangreich erscheint.Zum einen wollen wir Ihnen damit einen Ratgeber an die Hand geben, der Sie umfassendinformiert und in dem Sie während Ihrer gesamten Ausbildung immer wieder nachschlagenkönnen, wenn Fragen auftauchen.Zum anderen sind einige der Inhalte wirklich wichtig für einen reibungslosen Verlauf IhresBesuchs an unserer Schule. Wir wollen sicherstellen, dass Sie diese Regelungen kennenund bitten Sie deshalb auch die Kenntnisnahme dieser Regelungen auf einem gesondertenBlatt zu bestätigen.Wenn Sie Fragen haben, die wir mit unserem Leitfaden nicht beantworten konnten, fragenSie Ihre Lehrkräfte oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, damit wir diese Inhalte ergänzenkönnen.Ergänzend zu den vorliegenden Informationen verweisen wir auf unsere Homepage, auf derwir bestimmte Informationen jederzeit aktualisiert bereitstellen.Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Unsere Schule befindet sich mit vier anderen <strong>Berufsschule</strong>ngemeinsam auf dem Campus Riesstraße. Wir haben hier moderne Schulgebäude und einehervorragende Ausstattung. Bitte tragen Sie mit dazu bei, dass diese Bedingungen für IhreAusbildung noch lange in diesem Zustand bleiben. Dafür im Voraus ein herzliches Dankeschön.Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Schulbesuch und eine erfolgreiche Ausbildung.Bernd Rockenmayer, OStDSchulleiterVeronika Frank, StDinStändige Vertreterin des Schulleiters1


Unser LeitbildWir verstehen unseren Bildungsauftrag als Aufgabe, unseren Schülerinnenund Schülern die notwendigen Handlungskompetenzen zurAusübung ihres Berufes zu vermitteln. Allgemeinbildende, berufsübergreifendeKenntnisse fördern die Entfaltung ihrer Persönlichkeitund helfen den Alltag zu bewältigen. Unsere Arbeit in der Schulesehen wir als interessante und herausfordernde Aufgabe, die wir mitEngagement und Freude erfüllen.2


IIINHALTI VORWORT 1II INHALT 31 UNSERE SCHULE STELLT SICH VOR 41.1 SCHULLEITUNG 41.2 SEKRETARIAT 41.3 KOLLEGIUM 51.4 SCHULINTERNE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG 62 ALLGEMEINE INFOS ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG 83 KONKRETE INFOS ZUM SCHULBESUCH 113.1 KAUFLEUTE FÜR BÜROKOMMUNIKATION 113.2 INDUSTRIEKAUFLEUTE 124 WISSENSWERTES 134.1 VERHALTENSREGELN BEI UNTERRICHTSVERSÄUMNISSEN 134.2 RELIGIONS- UND ETHIKUNTERRICHT 154.3 NUTZUNGSORDNUNG DER EDV-EINRICHTUNGEN 154.4 VERWENDUNG VON PERSONENABBILDUNGEN UND PERSONENBEZOGENEN DATEN 165 UNSERE HAUSORDNUNG 186 UNSERE ZUSATZANGEBOTE 206.1 DIE ENGLISCH-ZERTIFIKATSPRÜFUNG 206.2 ECDL 216.3 EUROPA-PROJEKTE 226.4 SCHULMENSA UND KIOSK 236.5 SCHÜLERKOPIERER, WLAN UND DIE SZ 247 EXTERNE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG 257.1 DIE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER (IHK) 257.2 AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN 257.3 SUCHT- UND PROBLEMBERATUNGSSTELLEN 268 SCHULFREIE TAGE IM SCHULJAHR 2011/2012 273


1 UNSERE SCHULE STELLT SICH VOR1.1 SCHULLEITUNGAn der Spitze der Städtischen <strong>Berufsschule</strong> für Bürokommunikation und Industriekaufleutestehen:Oberstudiendirektor Bernd Rockenmayer bernd.rockenmayer@muenchen.deStudiendirektorin Veronika Frank veronika.frank@muenchen.de1.2 SEKRETARIATSchulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler werden unterstützt von:Maria-Luise Steiner-Muschiol,Monika Felber und Karin Burger.Sie finden das Sekretariat im 1. Stock inRaum 3.1.17Während des Schuljahres ist es von07:30 – 13:00 Uhr (Mo – Fr)14:00 – 15:30 Uhr (Mo – Do)geöffnet. Sie erreichen das Sekretariatauch unter: 089 233-85300 089 233-85301 sekretariat@bsbkik.musin.de Riesstr. 36, 80992 MünchenAlle relevanten und aktuellen Informationen rund um die <strong>Berufsschule</strong> finden Sie auf unsererHomepage: www.bsbkik.musin.de4


1.3 KOLLEGIUMWir, die 60 Lehrkräfte der <strong>Berufsschule</strong>, heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnenviel Erfolg bei Ihrer Berufssausbildung. Sie finden uns im 1. Stock auf der linken Seitedes Ganges.Falls wir im Lehrerzimmer nicht anzutreffen sind, ist auf gleicher Ebene direkt neben demFahrstuhl ein Schaukasten mit den Stundenplänen der einzelnen Klassen mit Angabe desRaumes und der unterrichtenden Lehrkraft angebracht. Außerdem hängen im Schaukastenauch die jeweils aktuellen Vertretungspläne, auf die Sie an jedem Berufsschulmorgen einenkurzen Blick werfen sollten.5


1.4 SCHULINTERNE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNGMobbing? Kündigung? Probleme mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Kolleginnenund Kollegen oder Vorgesetzten? - Lehrjahre sind keine Herrenjahre, aber alles muss mansich nicht gefallen lassen. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!Beratungslehrerin Ursula Bühler-BlümZimmer: 3.1.29Sprechzeiten:Siehe Aushang am Schwarzen Brett im Erdgeschoss zu Schuljahresbeginnund nach Vereinbarung telefonisch unter: 233-85331 (während meiner Sprechzeiten) 233-85300 (Sekretariat)Aufgabengebiet: schülerindividuelle LaufbahnberatungBerufsschulsozialarbeit: Nicole DitscheZimmer: 3.0.16Sprechzeiten:Mo – Fr:09:00 – 14:00 Uhr 233-85345 233-85346 nicole.ditsche@muenchen.deAufgabengebiet: Beratungs- und Unterstützungsangebote beischulischen, betrieblichen und persönlichen ProblemenMädchenbeauftragte Kathrin MunzertZimmer: 3.1.22Sprechzeiten:Siehe Aushang am Schwarzen Brett im Erdgeschoss zu Schuljahresbeginnund nach Vereinbarung telefonisch unter: 233-85300 (Sekretariat)Aufgabengebiet: individuelle Beratung bei geschlechtsspezifischenProblemfällen6


Jungenbeauftragter Manfred EschbaumerZimmer: 3.1.18Sprechzeiten:Siehe Aushang am Schwarzen Brett im Erdgeschoss zu Schuljahresbeginnund nach Vereinbarung telefonisch unter: 233-85300 (Sekretariat)Aufgabengebiet: individuelle Beratung bei geschlechtsspezifischenProblemfällenSuchtbeauftragte Stephanie HuderIhr Aufgabengebiet umfasst die Erstberatung bei Alkohol- oder Drogenproblemen und nichtstofflichenSüchten (z. B. Onlinesucht) und zum Umgang mit suchtkranken Angehörigen. Siefinden Stephanie Huder im Zimmer 3.1.20, um einen Termin zu vereinbaren.Verbindungslehrerinnen und VerbindungslehrerZu Beginn eines jeden Schuljahres werden jeweils zwei Verbindungslehrkräfte für den Bürokommunikations-und für den Industriebereich von den Klassensprecherinnen und Klassensprecherngewählt. Verbindungslehrkräfte beraten die Schülermitverantwortung, unterstützensie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern ihre Verbindung zu den Lehrkräften und derSchulleitung. Verbindungslehrkräfte haben immer ein offenes Ohr für Ihre Probleme rund umdie Schule. Die Namen der aktuellen Verbindungslehrkräfte finden Sie auf unserer Homepageoder im Schaukasten im Erdgeschoss.Schülermitverantwortung (SMV): Tagessprecherinnen und TagessprecherMit der Wahl der Verbindungslehrkräfte wird an unserer Schule auch eine SMV, d. h. eineSchulsprecherin bzw. ein Schulsprecher sowie eine Stellvertretung, gewählt. Hinzu kommenim beruflichen Schulwesen mit Teilzeitschülerinnen und Teilzeitschülern noch insgesamt15 Tagessprecherinnen bzw. Tagessprecher, d. h. drei pro Wochentag, da Sie im Tagesunterrichtnur an ein oder zwei Tagen die Schule besuchen. Die SMV ist Ihr Ansprechpartner inallen schulischen Belangen und vertritt Ihre Interessen gegenüber der gesamten Schule undder Schulleitung.Klassensprecherin und KlassensprecherDie Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher ist die Vertretung Ihrer Schulklasse. Siebzw. er wird zusammen mit einer Stellvertretung zu Beginn des Schuljahres für ein Jahr vonder Klasse gewählt. Zu den Aufgaben gehören die Vertretung der Interessen und Anliegender Klasse gegenüber der Klassenleitung und anderen Lehrkräften sowie die Mithilfe bei derOrganisation von Aktionen der Klasse wie Wandertagen oder Klassenfahrten. Außerdemdient sie bzw. er Ihnen als Ansprechpartner bei klasseninternen Problemen und bei Konfliktenmit Lehrkräften. Engagieren Sie sich aktiv als Klassensprecherin bzw. Klassensprecher,erhalten Sie eine entsprechende Zeugnisbemerkung am Ende des Schuljahres.7


2 ALLGEMEINE INFOS ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNGIst der Besuch der <strong>Berufsschule</strong> verpflichtend?Generell ist jede Auszubildende bzw. jeder Auszubildende mit Ausbildungsvertrag, die bzw.der eine duale Berufsausbildung startet, zunächst einmal verpflichtet, die <strong>Berufsschule</strong> zubesuchen (berufsschulpflichtig).Nicht berufsschulpflichtig sind Sie unter folgendenVoraussetzungen:• mit Hochschulzugangsberechtigung (auch Fachabitur)• mit Vollendung des 21. Lebensjahres vor Schuljahresbeginn(Die Berufsschulpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, indem das 21. Lebensjahr vollendet wird.)• mit einer bereits abgeschlossenen BerufsausbildungWelches Aufgabengebiet umfassen die von uns angebotenen Berufsbilder?Kaufleute für Bürokommunikation arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmenaller Wirtschaftsbereiche, in öffentlichen Verwaltungen und Verbänden. Sie erledigeninnerbetriebliche Sekretariats- sowie Assistenzaufgaben und übernehmen bereichsbezogenkaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten. Dabei sind sie Fachleute für Textgestaltung undKommunikationsaufgaben.Industriekaufleute arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Ihrkaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen einesUnternehmens. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicherSicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung.Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernfunktionen Marketingund Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung und Personal als auchin der Verbindung zu anderen Fachabteilungen, kommerziellen Bereichen und Projektentätig sein.Weitere Informationen zum Berufsbild Ihres Ausbildungsberufes finden Sie auch auf denSeiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.deWelche Inhalte werden in der <strong>Berufsschule</strong> vermittelt?Lehrpläne für Ihren Ausbildungsberuf stehen im pdf-Format zum Download auf unserer Homepagebereit.Können Sie an der <strong>Berufsschule</strong> „sitzenbleiben“?An der <strong>Berufsschule</strong> gibt es keine Zwischenzeugnisse. Zum Ende eines Schuljahres erhaltenSie ein Zeugnis über Ihre erbrachten Leistungen. Grundsätzlich werden Sie unabhängig vonIhren Noten in die nächsthöhere Klasse versetzt. Auf eigenen Wunsch und in Absprache mitIhrem Ausbildungsbetrieb können Sie eine Klasse freiwillig wiederholen (z. B. bei späteremEintritt oder wenn erforderliche fachliche Voraussetzungen für das nächste Schuljahr nichtausreichend erkennbar sind). Die Ausbildung verlängert sich entsprechend.8


Können Sie an der <strong>Berufsschule</strong> einen Mittleren Schulabschluss erwerben?Haben Sie vor Ausbildungsbeginn noch keinen Mittleren Schulabschluss erlangt (keinenRealschul- oder vergleichbaren Schulabschluss), können Sie diesen mit erfolgreichem Abschlussder <strong>Berufsschule</strong> diesen erhalten.Voraussetzungen für die Verleihung des MittlerenSchulabschlusses sind:• Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in allen Fächern mitAusnahme von Sport• bestandene Abschlussprüfung• mindestens Note 3 in EnglischDie Englischkenntnisse können nachgewiesen werden:- im Abschlusszeugnis der <strong>Berufsschule</strong>- im Abschlusszeugnis der Hauptschule (erfolgreicher o-der qualifizierender Hauptschulabschluss)- im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 desGymnasiums- durch ein staatlich anerkanntes Englisch-Zertifikat (sieheauch: Zusatzangebote an der <strong>Berufsschule</strong>)Falls Sie bereits einen Mittleren Schulabschluss haben, können Sie – wenn die Voraussetzungenerfüllt sind – die Eintragung des Mittleren Schulabschlusses im Zeugnis beantragen(evtl. dann sinnvoll, wenn im Berufsschulzeugnis ein besserer Durchschnitt erreicht wurde).Für die Berechnung des Durchschnitts zählen Sie alle Noten des Abschlusszeugnisses mitAusnahme von Sport zusammen.Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung beginnenund diese erfolgreich abschließen, erhalten diesen auf Antrag zuerkannt.Unter welchen Voraussetzungen können Sie die Ausbildungszeit verkürzen?Wenn Ihr Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist und Sie die Voraussetzungen erfüllen,kann Ihr Berufsausbildungsverhältnis verkürzt werden.Voraussetzungen:• mit Mittlerem Bildungsabschluss• mit Wirtschaftsschulabschluss• mit Abitur• mit vorangegangener Berufsausbildung• Auszubildende über 21 Jahre bei Beginnder AusbildungVerkürzungszeit biszu6 Monaten12 Monaten12 Monaten12 Monaten12 MonatenIhr Ausbildungsbetrieb und Sie müssen einen Antrag auf Änderung der Ausbildungszeit beider IHK stellen. Durch diese Verkürzung wird die Ausbildungszeit in Ihrem Berufsausbildungsvertraggeändert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK fürMünchen und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de. Geben Sie Ausbildungsdauer als Suchbegriffein.9


Können Sie vorzeitig zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden?Eine vorzeitige Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ist möglich, wenn Ihr Ausbildungsbetriebdamit einverstanden ist, dass Sie vor dem regulären Prüfungstermin zur Abschlussprüfungzugelassen werden und Sie die Voraussetzungen erfüllen.Voraussetzung:In der <strong>Berufsschule</strong> müssen die Leistungenin den prüfungsrelevanten Fächerneine Durchschnittsnote von 2,5 oderbesser ergeben. Sprechen Sie sich mitIhrer Klassenleitung ab.6 Monate vordem regulären PrüfungsterminIhr Ausbildungsbetrieb und Sie müssen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfungbei der IHK stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage derIHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de. Geben Sie vorzeitige Prüfungszulassungals Suchbegriff ein.Wo finden Sie Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung der IHK?Wichtige Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung findenSie auf der Homepage der IHK für München und Oberbayern:www.muenchen.ihk.de. Geben Sie Ausbildungsprüfung als Suchbegriffein.Hier finden Sie auch Statistiken, Terminpläne sowie eine Übersichtmit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Prüfungsreferatder IHK.Weitere Hinweise bietet die Aufgabenstelle für kaufmännischeAbschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) unter: www.ihk-aka.deWas passiert, wenn Sie die IHK-Abschlussprüfung nicht bestehen?Wird die IHK-Abschlussprüfung im ersten Anlauf nicht geschafft, steht Ihnen das Recht zu,eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung,höchstens jedoch um ein Jahr, zu beantragen. Sind Sie noch schulpflichtig, müssenSie sich auch bei der <strong>Berufsschule</strong> erneut anmelden. Auch wenn die Berufsschulpflicht bereitserfüllt ist, empfehlen wir dringend den weiteren Berufsschulbesuch, damit die vorhandenenWissenslücken geschlossen werden können.Wann erhalten Sie eine Anerkennung für besondere Leistungen?Im Rahmen der Abschlussfeier werden einige Schülerinnenund Schüler für besondere Leistungendurch die Schulleitung geehrt. Es werden Schülerinnenund Schüler ausgezeichnet, die durch guteNoten und aber auch Engagement und Zuverlässigkeitaufgefallen sind. Als Anerkennung „winken“Urkunden, Geldpreise und eine entsprechende Bemerkungim Abschlusszeugnis.10


3 KONKRETE INFOS ZUM SCHULBESUCH3.1 KAUFLEUTE FÜR BÜROKOMMUNIKATIONFächer und StundentafelMachen Sie eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bzw. zum Kaufmann fürBürokommunikation, werden Sie von der 10. bis zur 12. Klasse in folgenden Fächern unterrichtet:FächerAnzahl der Unterrichtsstunden imTagesunterricht(Tage/Woche)in KlasseBlockunterricht(Wochen/Schuljahr)in Klasse10 11* 12 10 11 121 2 1 9 15 10FolgendeNotenstehen imAbschlusszeugnisAllgemeine Wirtschaftslehre (AWL) 2 - - 6 - - -Rechnungswesen (RW) 2 - - 8 - - -Berufsbezogene Projektarbeit (BPA) 1** - - 3** - - ̌Auftragsbearbeitung (AB) - 5** - - 11** - ̌Kommunikation und Organisation (KO) - 3 2 - 6 9 ̌Finanz- und Rechnungswesen (FR) - - 1 - - 6 ̌Textverarbeitung (TV) - 2 1*** - 4 4Datenverarbeitung (DV) - 2 1*** 4 4 4̌Deutsch (D) 1 1 1 4 3 4 ̌Englisch (E) 1 1 1 3 3 3 ̌Religion (R) bzw. Ethik (ET) 1 1 1 3 3 3 ̌Sozialkunde (S) 1 1* 1* 4 3 4 ̌Sport (SP) - 1*/** - - 2 2 ̌Gesamtwochenstunden (∑) 9 17 8 35 39 39* In der 11. Klasse findet der Tagesunterricht an zwei aufeinander folgenden Tagen inder Woche statt. Die Fächer Sozialkunde und Sport werden im wöchentlichen Wechsel2-stündig unterrichtet.** Achtung: Die Note aus den Fächern BPA der 10. Klasse und AB und Sport aus der11. Klasse werden in das Abschlusszeugnis übernommen.*** In der 12. Klasse werden die Fächer TV und DV im wöchentlichen Wechsel 2-stündigunterrichtet. In den Zeugnissen der 11. und 12. Klasse werden diese zum Fach Informationsverarbeitungzusammengeführt. Beide Fächer fließen je zur Hälfte in dieNote ein.11


In der 13. Tagesklasse unterrichten wir die Schülerinnen und Schüler mit 2,5-jährigen Verträgen,die zu Beginn ihrer Ausbildung in die 11. Tagesklasse eingeschult wurden, in modularerForm. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt dabei nicht innerhalb der Klasse, sondern nachselbst gewählten Schwerpunkten in unterschiedlichen Gruppen. Der Unterricht findet amFreitag statt. Über den genauen Ablauf der individuellen Unterrichtsorganisation werden diebetroffenen Schülerinnen und Schüler am Ende des 12. Schuljahres informiert. Näheres zuden Modulen finden Sie auch auf unserer Homepage.3.2 INDUSTRIEKAUFLEUTEFächer und StundentafelMachen Sie eine Ausbildung zur Industriekauffrau bzw. zum Industriekaufmann werden Sievon der 10. bis zur 12. Klasse in folgenden Fächern unterrichtet:FächerAnzahl der Unterrichtsstunden imTagesunterricht(Tage/Woche)in Klasse10 11* 12**(2,5 J )Blockunterricht(Wochen/Schuljahr)in Klasse10 11 12(2,5 J )12(3 J)1,5 1,5 1 13 13 4 9FolgendeNotenstehen imAbschlusszeugnisAllgemeine Wirtschaftslehre (AWL) 1 1 1 3 3 3 3 ̌Betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse(BGP)5 5 2 14 13 13 13 ̌Kaufmännische Steuerung undKontrolle (KSK)3 3 - 8 6 3 6 ̌Plusunterricht - 1 1 - 3 3 - ̌Betriebsbezogene Projektarbeit (BPA) - - 2 - 3 6 3 ̌Deutsch (D) 1* - - 3* - - 3 ̌Englisch (E) 1 1 1 3 3 3 3 ̌Religion (R) bzw. Ethik (ET) 1 1 1 3 3 3 3 ̌Sozialkunde (S) 1 1 1 3 3 3 3 ̌Sport (SP) - - - 2 2 2 2 -/̌Gesamtwochenstunden (∑) 13 13 9 39 39 39 39* Die Note im Fach Deutsch der 10. Klasse wird bei Auszubildenden mit einer Ausbildungsdauervon 2 bzw. 2,5 Jahren in das Abschlusszeugnis übernommen.** Die 12. Klasse als Tagesunterricht wird derzeit nur Schülerinnen und Schülern angeboten,die einen 2,5-jährigen Ausbildungsvertrag haben. Schülerinnen und Schülermit einem 3-jährigen Ausbildungsvertrag werden in der 12. Klasse im Block beschult.12


4 WISSENSWERTES4.1 VERHALTENSREGELN BEI UNTERRICHTSVERSÄUMNISSENGrundsätzlich sind Sie mit Ihrer Anmeldung an unserer Schule zu einem regelmäßigen undpünktlichen Schulbesuch verpflichtet. Unentschuldigte Versäumnisse werden als schuldhafteFehltage im Zeugnis vermerkt und unentschuldigt versäumte Leistungsnachweise mit derNote 6 bewertet.Um dies zu vermeiden, beachten Sie bitte die folgenden Regeln: Wenn Sie...1. ... aufgrund von sehr ungünstigen Verkehrsverbindungen regelmäßig nicht pünktlichzum Unterricht erscheinen können bzw. den Unterricht früher verlassen müssen: schriftlicher Antrag bei der Schulleitung bis zum 15. Oktober(Das Formular finden Sie auf dem Tisch neben dem Sekretariat.)Bitte beachten Sie: Bei 3 schuldhaften Verspätungen wird mindestens ein halber UnterrichtstagNachholung vereinbart (= Urlaubstag!).2. ... aufgrund von im Voraus bekannten wichtigen privaten Gründen verhindert sind: schriftlicher Antrag von Ihnen persönlich mit Einverständniserklärung, Stempelund Unterschrift des Ausbildungsbetriebes bei der Schulleitung mindestens eineWoche im Voraus (Das Formular finden Sie in Ihrem Klassenzimmer oder aufdem Tisch neben dem Sekretariat.)3. ... aufgrund von im Voraus bekannten geschäftlichen Gründen (z. B. betriebliche Schulung)verhindert sind: schriftlicher formloser Antrag des Ausbildungsbetriebes bei der Schulleitung mindestenseine Woche im VorausBitte beachten Sie: Anträge werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und nur dann, wenndie Inhalte der betrieblichen Veranstaltung in direktem Zusammenhang mit den Ausbildungsinhaltenstehen. Der versäumte Unterrichtstag muss in der Regel an einem anderen Tagnachgeholt werden.4. ... während des Unterrichts feststellen, dass es Ihnen nicht gut geht und Sie nach Hausebzw. zum Arzt gehen möchten: schriftliche Befreiung durch Lehrkraft und Schulleitung mit Formular (Das Formularfinden Sie in Ihrem Klassenzimmer oder auf dem Tisch neben dem Sekretariat.)Auf der Rückseite des Formulars bestätigt der Ausbildungsbetrieb mit Unterschriftund Stempel, dass er von Ihrer Befreiung Kenntnis genommen hat.Eventuell brauchen Sie in diesem Fall auch noch eine Bestätigung des Arztesbzw. eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigung. Zwingend erforderlich istdies, wenn Sie vor einer Schulaufgabe oder Extemporale nach Hause gehenmöchten. Klären Sie dies im Zweifelsfall mit Ihrer Lehrkraft.13


5. ... aus gesundheitlichen Gründen ganztägig nicht am Unterricht teilnehmen können: schriftliche Entschuldigung mit Begründung von Ihnen persönlich mit Kenntnisvermerk,Stempel und Unterschrift des AusbildungsbetriebesDiese Entschuldigung muss innerhalb von einer Woche vorliegen, ansonstengilt das Versäumnis als schuldhaft. Bei Versäumnis von angesagten Arbeiten (Schulaufgaben, Extemporalien, Referaten)benötigen Sie als ausreichende Entschuldigung innerhalb einer Woche(bei Blockunterricht am 3. Krankheitstag) eine Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigungbzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Kenntnisvermerk, Stempelund Unterschrift des Ausbildungsbetriebes.Bitte beachten Sie:Nachträglich eingereichte Entschuldigungen werden nicht mehr angenommen!Grundsätzlich gilt:Versäumte (angesagte) Arbeiten (Schulaufgaben, Extemporalien, Referate) müssen i. d. R.am Tag des Wiedererscheinens nachgeholt werden.Die Nachholung ist nur bei rechtzeitiger Vorlage einer Schulbesuchsunfähigkeitsbescheinigungbzw. einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines im Voraus durch die Schulleitunggenehmigten Antrages möglich, ansonsten wird die Note 6 erteilt!Steht Ihre Abwesenheit für den angesagten Termin bereits im Voraus fest (von der Schulleitunggenehmigte Abwesenheiten aus wichtigen geschäftlichen oder privaten Gründen), ist esIhre Aufgabe, die Lehrkraft darüber zu informieren und einen Nachtermin zu vereinbaren.Kümmern Sie sich um Ihre Unterlagen!Bei Abwesenheiten ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dassSie alle Unterlagen des versäumten Unterrichts erhalten undüber die versäumten Unterrichtsinhalte informiert sind.Bitte nehmen Sie deshalb auch Arbeitsblätter für Ihre krankenBanknachbarinnen und Banknachbarn mit und informieren Siediese über die versäumten Unterrichtsinhalte und über wichtigeTermine.14


4.2 RELIGIONS- UND ETHIKUNTERRICHTAn der <strong>Berufsschule</strong> sind Religion und Ethik ein Pflichtlehrfach.Sie können sich gemäß Berufsschulordnung (§ 33 Abs. 2 BSO) auf schriftlichen Antrag vomReligions- bzw. Ethikunterricht befreien lassen, wenn Sie eine dieserVoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen:• eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung• eine Hochschulzugangsberechtigung• einen Umschulungsvertrag• Vollendung des 21. Lebensjahres zu Beginn des Schuljahresund Nachweis des Mittleren SchulabschlussesDer Ausbildungsbetrieb muss von der Befreiung in Religion oder Ethik Kenntnis nehmen.Bei Anmeldung an unserer Schule treffen Sie die Entscheidung, ob Sie am Religions- oderEthikunterricht teilnehmen. Machen Sie bei der Anmeldung nur eine Angabe bei Bekenntnis,erfolgt hieraus die Einteilung automatisch. Bsp.: Kreuzen Sie „röm.-katholisch“ an, werdenSie für den Religionsunterricht „röm.-katholisch“ eingeteilt. Kreuzen Sie „islamisch“ an, werdenSie für Ethik eingeplant.4.3 NUTZUNGSORDNUNG DER EDV-EINRICHTUNGENFür die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler giltfür unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgendeNutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen undSchülern zur Verfügung, die sich an diese Regelungen halten:Sorgsamer UmgangJede Nutzerin und jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsamumgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zumelden. Veränderungen am Betriebssystem sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichenBeschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.PasswörterDeshalb ist es besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin und jeder Benutzer nur mit ihrembzw. seinem eigenen Benutzernamen in das Netzwerk einwählen darf. Das Passwortmuss geheim gehalten und ggf. geändert werden. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder beiVerlassen des Arbeitsplatzes vom System abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passworterfolgen, kann der Passwortinhaber verantwortlich gemacht werden.Einsatz der Ausstattung nur für schulische ZweckeDie Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke(Musikdateien, Videofilme, Spiele, andere Programme etc.) sind verboten. Software darfnur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen derSchule weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.15


Verbotene NutzungenEs dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen strafbaren Inhalte,z. B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicherArt, abgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartigeInhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen.Andere Personen dürfen durch die von den Schülerinnen und Schülern erstellten Inhaltenicht beleidigt werden. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angebotenwerden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung vonInternetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster, die Schulleitungbzw. die zuständige Lehrkraft.Beachtung von Rechten DritterDie Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. beiMinderjährigen deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. PersönlicheDaten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften (z. B. Namen) dürfen nur mit der vorherigenZustimmung des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrechtzu beachten, d. h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche,schriftliche Genehmigung des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden.VerantwortlichkeitGrundsätzlich ist jede Schülerin und jeder Schüler für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlichund strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommenwerden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über dasInternet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzungim Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (u. U. auchältere Schülerinnen oder Schüler) anwesend ist.Datenschutz und DatenAuf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrerinnen und Lehrer habengrundsätzlich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflichtauch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten,Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten amRechner beobachten und eingreifen.Verstoß gegen die NutzungsordnungVerstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzungdes Computers auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.4.4 VERWENDUNG VON PERSONENABBILDUNGEN UND PERSONEN-BEZOGENEN DATEN1. Die Städtische <strong>Berufsschule</strong> für Bürokommunikation und Industriekaufleute beabsichtigt,Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe)• im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder• in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder• in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglichist) einzustellen.16


Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt (öffentlich) zugänglich gemachtwerden:• über die Schulhomepage• über eigenständige schulische Projekthomepages• über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten• über elektronische Newsletter (E-Mail-Rundschreiben) der SchulePersonenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen,die Schülerinnen und Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlichtwerden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmenvon Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule oder der Schülerinbzw. des Schülers oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten Fotografen angefertigtwurden oder die von den Schülerinnen bzw. Schülern zur Verfügung gestellt wurden.2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogeneDaten in Form des Vornamens der Schülerin bzw. des Schülers (mit oderohne Angabe der Jahrgangsstufe) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen;in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt,dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildungzugeordnet werden kann (z. B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetischgeordneten Klassenliste mit Vornamen). Volle Namensangaben der Schülerinnen undSchüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) sollen lediglich im schulinternen Intranetund/oder einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage zugänglich gemachtwerden; in Verbindung mit Personenabbildungen sollen die vollen Namensangabendort auch so aufgeführt werden, dass die jeweilige Angabe eindeutig einer bestimmtenPerson auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z. B. in Form eines Online-Jahrbuchs der Schule oder in Einzelhomepages der Schülerinnen und Schüler). DasPasswort für den passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage wird lediglich Schülerinnenund Schülern, deren Erziehungsberechtigten, Lehrkräften sowie Ehemaligen zurVerfügung gestellt. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, das Passwort vertraulich zubehandeln und nur an den vorgenannten Personenkreis weiterzugeben.3. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet könnendie Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogeneInformationen der Schülerinnen und Schülern weltweit abgerufen und gespeichertwerden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über sogenannte „Suchmaschinen“aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass anderePersonen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Datender Schülerin bzw. des Schülers verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen,die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazuführen, dass andere Personen versuchen, Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern,aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufigauch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Bei der Verwendung impasswortgeschützten Bereich der Schulhomepage ist es möglich, dass das Passwort unbefugtweitergegeben wird und die Daten unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichungenim Internet genutzt werden. Die Einwilligung oder Ablehnung zur Verwendung personenbezogener Daten erfolgtdurch Ihre Unterschrift auf einem gesonderten Blatt. Dieses erhalten Sie zu Beginn desSchuljahres von Ihrer Klassenleitung, und es wird nach Unterschrift in Ihrem Schülerbogenabgelegt.17


5 UNSERE HAUSORDNUNGGrundsätzeDiese Hausordnung gilt für alle Personen, die diesen Schulcampus betreten.In den Schulen unseres Hauses arbeiten und lernen Menschen, die sich nach Alter, Nationalität,Interessen, Weltanschauung und persönlicher Meinung unterscheiden. Sie alle sollensich wohlfühlen, weil nur dann ein gemeinsamer Erfolg von Lernen und Arbeiten möglich ist.Dies setzt voraus, dass wir alle zu einem guten Gelingen und einem guten Zusammenlebenbeitragen und versuchen, das schulische Leben in diesem Haus so gut wie möglich zu gestalten.AufenthaltsregelungDas Schulhaus ist von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Flure im Unterrichts- und Verwaltungsbereichwerden von den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule genutzt.Für den Aufenthalt vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen oder Freistunden stehendie Bereiche außerhalb der Unterrichts- und Verwaltungsflure zur Verfügung. Damit sichdort alle wohlfühlen können, halten Sie diese Zonen bitte so sauber wie die Unterrichtsbereiche.Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Genehmigung der Schulleitung auf dem Geländeaufhalten. Diese müssen sich durch Namensschilder ausweisen, welche bei den Hausmeisternerhältlich sind. Beachten Sie bitte die gesonderten Regelungen für die Sportanlagen.FahrzeugeFür PKW und Motorräder stehen Ihnen keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung. Fahrräderwerden auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt.Außerhalb des Schulgeländes bemühen Sie sich bitte um ein rücksichtvolles Verhalten gegenüberden Anwohnern und Passanten.VerpflegungZur Verpflegung in den Pausen stehen die Mensa und in Haus 4 ein Kiosk zur Verfügung.SauberkeitWir bitten Sie, den von Ihnen benutzten Unterrichtsraum und die Gänge sauber zu hinterlassen.Auf den Holzfensterbänken dürfen keine Gegenstände und Getränke abgestellt werden.Verschmutzungen bzw. Beschädigungen sind unter Umständen nicht reparabel. Falls dochFlüssigkeiten auf den Fensterbrettern sind, wischen Sie diese bitte sofort weg. Verschmutzungenund Beschädigungen von Toiletten, Unterrichtsräumen, Mensa, Treppenhäusern,Wänden und Türen werden geahndet. Kosten für die Beseitigung der von Ihnen verursachtenSchäden müssen Sie selbst übernehmen.Auf dem gesamten Schulgelände erfolgt eine Mülltrennung. Die blauen Tonnen sind fürPapier und die hellgrauen sind für Restmüll vorgesehen. Wir bitten Sie, Einwegverpackungenzu vermeiden.Im Berufsschulzentrum Riesstraße wird ein Flaschenprojekt von Schülerinnen und Schülerndurchgeführt. Von Ihnen zurückgelassenes Leergut wird gemäß Hausordnung der einzelnenSchulen eingesammelt. Der Erlös wird für einen sozialen Zweck gespendet.Bitte wirken Sie alle mit!Bitte achten Sie besonders auf die Reinhaltung der Toiletten. Verlassen Sie diese in demZustand, in dem Sie sie anzutreffen wünschen.18


Brandfall/FeueralarmDer Feueralarm wird mit einem Signalton ausgelöst. Brandfälle sind unverzüglich einemHausmeister, dem Sekretariat, der Schulleitung oder einer Lehrkraft zu melden. Verhaltensmaßnahmenund Fluchtwege sind in jedem Klassenzimmer angeschlagen. Die Klassenleitunginformiert Sie zu Beginn des Schuljahres über die Fluchtwege.Im Falle eines Feueralarms wird das Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrkräfteauf den für die einzelnen Räume vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen. Die Fenstersind zu schließen, die Zimmertüren werden geschlossen, aber nicht versperrt, das Lichtist angeschaltet, Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Die Klassen bleiben nach der Räumungdes Schulhauses an den Sammelstellen zusammen.Erste HilfeWenn Erste Hilfe benötigt wird, verständigen Sie bitte unverzüglich das Sekretariat/dieSchulleitung, die den Schulsanitätsdienst informiert bzw. weitere Maßnahmen einleitet.PlakatePlakatierungen und sonstige Aushänge sind durch die jeweilige Schulleitung zu genehmigen.An den Wänden und Glastüren dürfen keine Mitteilungen, Plakate oder Poster angebrachtwerden.Rauchen, Alkohol und DrogenIm Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände (d. h. auch auf dem Schulhof) giltabsolutes Rauchverbot. Verboten ist ebenfalls der Konsum von Alkohol und Drogen.Mobiltelefone und AufzeichnungsgeräteIn den Klassenzimmern und auf den Fluren vor den Klassenzimmern ist das Mitführen vonMobiltelefonen und/oder Aufzeichnungsgeräten in eingeschaltetem Modus grundsätzlichwährend des gesamten Schultages verboten. Bei Verstoß können Ihr Handy von der Lehrkrafteingezogen sowie Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.Schadensfälle und HaftungBeschädigungen, Verluste und Diebstähle sind sofort im Sekretariat zu melden. Fundsachensind im jeweiligen Sekretariat abzugeben. Alle Personen, die sich im Bereich der Schulanlageaufhalten, werden gebeten, mit allen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen.Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden kann die Landeshauptstadt MünchenSchadensersatzansprüche gegenüber der Verursacherin oder dem Verursacher geltendmachen. Für den Schutz von Privateigentum ist jede Person grundsätzlich selbst verantwortlich.Bei Verlust von Gegenständen besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch.Umweltschutz und EnergieverbrauchJede überflüssige Beleuchtung ist zu vermeiden. Die Fenster sollten nur vorübergehend zumStoßlüften geöffnet werden, da sonst im Sommer die Bauteilkühlung nicht funktioniert und imWinter Energie verschwendet wird.Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen der Landeshauptstadt MünchenFür die Nutzung aller EDV-Geräte gilt die „Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an derSchule“ der Landeshauptstadt München. (siehe Kapitel 4. 3) Grundsätzlich gilt die Bitte an alle Beteiligten, sich stets so zu verhalten, dass einreibungsloses und rücksichtsvolles Miteinander gewährleistet ist.19


6 UNSERE ZUSATZANGEBOTE6.1 DIE ENGLISCH-ZERTIFIKATSPRÜFUNGWas ist das KMK-Fremdsprachenzertifikat?Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein von der Kultusministerkonferenz(KMK) der Länder bundeseinheitlich geregeltesSprachdiplom für die berufliche Bildung. Es kann an unsererSchule als Zusatzqualifikation zur Berufsausbildung erworbenwerden.Wer kann an der Prüfung teilnehmen?Es können alle Schülerinnen und Schüler, die sich in der Berufsausbildungbefinden, teilnehmen (i. d. R. im letzten Ausbildungsjahr).Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig.Warum sollten Sie an der Prüfung teilnehmen?Mit dem Zertifikat können Sie Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnissenachweisen. Es hat bundes- und europaweit Gültigkeit.Das verliehene Zertifikat enthält detaillierte Angaben überdie Prüfungsteile sowie die in den einzelnen geprüften Kompetenzbereichenerzielten Ergebnisse. Darüber hinaus geben Definitionender Niveaustufen genauen Aufschluss über die zu erbringendenLeistungen. Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann sichüber Ihre Fähigkeiten informieren.Ansprechpartner:Klaus SchneiderWeitere Infos:Auf unserer Homepageund www.isb.bayern.deWas wird geprüft?Jede Zertifikatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einemmündlichen Teil, die beide bestanden werden müssen, um dasZertifikat zu erhalten. Es werden verschiedene Kompetenzbereichegeprüft:RezeptionProduktionMediationInteraktionaus Texten und gesprochenen Mitteilungengezielt Informationen entnehmenSchriftstücke erstellenTexte von der deutschen oder englischen indie jeweils andere Sprache übertragenin Rollenspielen Gespräche in der Fremdspracheführen (nach Flow-Charts oder Rollenkarten)Wann und wo findet die Prüfung statt?Die mündliche und schriftliche Prüfung wird in unserer Schuledurchgeführt. Für die Teilnahme wird ein Prüfungsentgelt vonz. Zt. 30,00 EUR erhoben. Die Termine für die Prüfungen erfahrenSie auf unserer Homepage. Dort finden Sie auch die Anmeldeformulare.20


6.2 ECDLWas ist der ECDL?Der ECDL (European Computer Driving Licence) ist ein in 148Ländern anerkanntes Zertifikat zum Nachweis von grundlegendenIT-Kenntnissen. Durch einen Rahmenvertrag der Stadt Münchenmit dem Anbieter können Sie das ECDL-Zertifikat zu besondersgünstigen Konditionen an unserer Schule absolvieren.Warum sollte ich an der Prüfung teilnehmen?Sie erhalten mit dem ECDL einen einheitlichen und internationalanerkannten Nachweis über Ihre IT-Kenntnisse, den Sie IhrenBewerbungsunterlagen beilegen können.Ansprechpartner:KlassenleitungWas wird geprüft?Um das Zertifikat ECDL-Start zu erhalten, müssen die Teilnehmerinnenund Teilnehmer vier Module erfolgreich absolviert haben.Prinzipiell können Sie aus nachfolgenden sieben Modulen auswählen:1 Grundlagen der Informationstechnologie2 Betriebssysteme3 Textverarbeitung4 Tabellenkalkulation5 Datenbank6 Präsentation7 Information und KommunikationWeitere Infos:www.isb.bayern.dewww.ecdl-moodle.dePrüfungsinhalte, Termine,und Informationen zu VorbereitungskursenfindenSie auf unserer Homepage.Werden alle sieben Module bestanden, erhält man das kompletteECDL-Zertifikat.Wann und wo findet die Prüfung statt?Pro Schuljahr gibt es zwei Prüfungstermine in unseren EDV-Räumen. Die Aufgabenstellung muss von den Teilnehmerinnenund Teilnehmern online gelöst werden. Drei bis vier Wochen vorden einzelnen Prüfungsterminen bieten wir in unseren Räumenkurze Vorbereitungskurse (zu jedem Modul zwei Schulstunden)an.Welche Kosten entstehen?Zunächst muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eineSkill-Card zum Preis von 31,00 EUR erwerben. Darüber werdenalle Verwaltungsgebühren abgedeckt. Um an den Prüfungsmodulenteilnehmen zu können, muss je Modul eine Gebühr von12,50 EUR bezahlt werden.21


6.3 EUROPA-PROJEKTEUnsere Schule beteiligt sich seit 2001 an der Konzeption undDurchführung von LEONARDO-Projekten der EuropäischenUnion.LEONARDO DA VINCI ist ein Programm der EuropäischenUnion für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.Es unterstützt die transnationale Zusammenarbeit, indem esAuslandsaufenthalte zum beruflichen Lernen fördert. An unsererSchule haben Sie die Möglichkeit durch ein 3- bis 4-wöchiges Auslandspraktikum Ihre Qualifikationen/Fähigkeiten ineiner neuen Kultur anzuwenden und weiterzuentwickeln. Siesollen erfahren, was es heißt, sich in Englisch zu verständigenund Ideen und Arbeitsweisen auszutauschen, um so von unterschiedlichenKulturen profitieren zu können.Ansprechpartner:Joachim SchnittkeWeitere Infos:Aktuelle Projektausschreibungenfinden Sie auf unsereHomepage.Die Projekte beinhalten immer einen gegenseitigen Austausch,so dass wir regelmäßig ausländische Praktikanten bei uns begrüßendürfen.Ob in Lettland, Finnland, Polen oder Italien – unsere Schülerinnenund Schüler haben im Rahmen der Leonardo-Projekte vielfältigeErfahrungen im Ausland gesammelt!22


6.4 SCHULMENSA UND KIOSKAuf unserem Schulcampus steht Ihnen eine Mensa zur Verfügung. Dort können Sie aus verschiedenenMittagsgerichten auswählen, Salate an der Salatbar zusammenstellen sowiebelegte Brötchen, Kaffee und Getränke kaufen.Öffnungszeiten:Mo - Do: 7:00 – 15:30 UhrFr: 7:00 – 14:30 UhrAktueller Speiseplan:www.essen-beigrossmama.deDer Kiosk in Haus 4 bieten Ihnen zusätzlich ein großes Angebot an Snacks und Getränken.Öffnungszeiten:Mo - Do: 7:30 – 13:30 UhrFr: 7:30 – 12:30 Uhr23


6.5 SCHÜLERKOPIERER, WLAN UND DIE SZSeit dem Schuljahr 2010/2011 steht im1. Stock vor dem Sekretariat ein Kopiererfür Sie bereit. Beachten Sie, dass dieserausschließlich für Einzelkopien gedacht ist.Für Unterrichtskopien sowie für die Kopienam Schülerkopierer sammelt die Klassenleitungzu Beginn eines jeden Schuljahres dasaktuelle Kopiergeld ein.Ansprechpartner:Klassenleitung und Sekretariatsteam Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten,Ihnen Unterrichtsmaterialien nichtzur Verfügung zu stellen, falls wir die zuentrichtenden Gelder nicht bzw. nicht rechtzeitigerhalten.Auf dem gesamten Schulcampus steht Ihnenein kabelloser Internetzugang zur Verfügung.Um auf unser WLAN zugreifen zu können,müssen Sie zunächst ein Sicherheitszertifikateinspielen. Alle Zugangsinformationen findenSie auf unserer Homepage.Ansprechpartner:Martin SökefeldWeitere Infos:Auf unserer Homepage.Je früher Sie am Morgen in der <strong>Berufsschule</strong>erscheinen, umso höher stehen IhreChancen, noch eine kostenlose SüddeutscheZeitung auf dem Tisch vor dem Sekretariatim 1. Stock zu erhalten. Wir hoffen,dass wir Ihnen diesen Service dauerhaft zurVerfügung stellen können und wünschenviel Spaß beim Lesen.24


7 EXTERNE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG7.1 DIE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER (IHK)Anschrift:IHK für München undOberbayernDie IHK ist das Bindeglied der dualen Partner <strong>Berufsschule</strong> undBetriebe.Die IHK für München und Oberbayern- berät Sie und Ihren Ausbildungsbetrieb,- überwacht Ihre Ausbildung und- organisiert die Zwischen- und Abschlussprüfungen.Die Ausbildungsberatung der IHK ist also Ihr direkter Ansprechpartnerin allen Fragen und Problemen rund um Ihre Ausbildung.Informieren Sie sich auch laufend auf der Hompage der IHK überaktuelle News, wie z. B. den Zwischenprüfungstermin, oder zuBeginn Ihrer Ausbildung über wichtige Grundlagen, wie z. B. dasFühren eines Berichtsheftes. Außerdem finden Sie dort auch interessanteDownloads unter dem Thema Aus- und Weiterbildung.Max-Joseph-Straße 280333 MünchenZentrale: 089 5116-150AusbildungsberaterBürokommunikation:Florian Kaiser 089 5116-386AusbildungsberaterIndustriekaufleute:Paul Bajic 089 5116-424Weitere Infos unter:www.muenchen.ihk.de7.2 AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFENBrauchen Sie fachliche Unterstützung, um Ihren Abschluss zu schaffen?Haben Sie aufgrund Ihrer schulischen Voraussetzungen (mit oder ohne Hauptschulabschluss)oder aufgrund persönlicher Probleme Schwierigkeiten in der praktischen oder theoretischenAusbildung, so dass Ihr erfolgreicher Ausbildungsabschluss ohne zusätzliche Unterstützungzu scheitern droht, gibt es als ergänzendes Angebot zur dualen Ausbildung diegesetzlich verankerten ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH).Die abH sind Maßnahmen der Agentur für Arbeit München undwerden vom Trainingszentrum Poxleitner, dem verantwortlichenabH-Träger für Auszubildende zur/zum Kauffrau/Kaufmannfür Bürokommunikation sowie zur/zum Industriekauffrau/-kaufmann, kostenlos angeboten, d. h. Auszubildenden sowie Betriebenentstehen keine Kosten.Neben ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) bietet das Trainingszentrumauch Vorbereitungskurse auf IHK-Zwischen- undAbschlussprüfungen an.Bei Interesse wenden Sie sich einfach direkt an das Trainingszentrumoder fragen bei Ihrer Klassenleitung nach.Anschrift:Trainingszentrum PoxleitnerLandsbergerstr. 6880339 MünchenKontakt: info@tz-poxleitner.de 089 517006-0 089 517006-66Weitere Infos unter:www.tz-poxleitner.de25


Wollen Sie Ihren Ausbildungsplatz wechseln oder sind Sie bereits ohne Ausbildungsbetrieb?Für den Fall, dass Sie während Ihrer Ausbildung Ihren Ausbildungsplatz wechseln wollenoder Ihr Ausbildungsverhältnis vorzeitig auflösen müssen, wenden Sie sich bitte sofort an dieIHK für München und Oberbayern. Diese unterstützt Sie bei der Suche nach einem neuengeeigneten Ausbildungsbetrieb, so dass Sie Ihre Ausbildung ohne Zeitverlust fortsetzen können.Bitte kommen Sie in dieser Zeit weiterhin zur <strong>Berufsschule</strong> und sprechen Sie mit IhrerKlassenleitung über das weitere Vorgehen.Erweist sich die Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb als schwierig, können Sie IhreBerufausbildung auch extern bei einem Bildungsträger in München fortsetzen, den Sievon der IHK für München und Oberbayern genannt bekommen.Weitere Möglichkeiten der Hilfe und Alternativen finden Sie unter folgenden Links:www.bbinet.de/db/bvmwww.berufswahlnavigator.de7.3 SUCHT- UND PROBLEMBERATUNGSSTELLENBei Schwierigkeiten und Problemen dieser Art dürfen Sie sich gerne an unsere SozialpädagoginNicole Ditsche wenden, die Ihnen bereits zu Beginn des Leitfadens in Kapitel 1. 4 vorgestelltwurde. Sie finden sie in Raum 3.0.16 und erreichen sie unter 233-85345.Ergänzende Listen mit Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern und Beratungsstellen,an die Sie und Ihre Angehörigen sich in Notlagen vertrauensvoll wenden können, finden Sieauf unserer Homepage unter dem Thema Schul- und Problemberatung.26


8 SCHULFREIE TAGE IM SCHULJAHR 2011/2012Montag, 03. 10. 2011Tag der Deutschen Einheit31. 10. 2011 – 04. 11. 2011 AllerheiligenferienMittwoch, 16. 11. 2011Buß- und BettagDonnerstag, 22. 12. 2011 Letzter Schultag im Jahr 2011Freitag, 23. 12. 2011Beweglicher Ferientag26. 12. 2011 – 06. 01. 2012 Weihnachtsferien20. 02. 2012 – 24. 02. 2012 Faschingsferien02. 04. 2012 – 13. 04. 2012 OsterferienDienstag, 01. 05. 2012Tag der ArbeitDonnerstag, 17. 05. 2012Christi Himmelfahrt28. 05. 2012 – 08. 06. 2012 PfingstferienDienstag, 31. 07. 2012Letzter Schultag im SchuljahrWir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Berufsausbildung!27


Platz für Notizen:28


Von Schüler zu Schüler(Zitate von: Natalie – 12. Kl., Birgit – 11. Kl., Sarah – 11. Kl., Rushna 11. Kl.)„Welche Tipps gebt ihr mir für die <strong>Berufsschule</strong>?“

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