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schülerleitfaden - Städtische Berufsschule für Bürokommunikation ...

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Verbotene NutzungenEs dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen strafbaren Inhalte,z. B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicherArt, abgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartigeInhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen.Andere Personen dürfen durch die von den Schülerinnen und Schülern erstellten Inhaltenicht beleidigt werden. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angebotenwerden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung vonInternetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster, die Schulleitungbzw. die zuständige Lehrkraft.Beachtung von Rechten DritterDie Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. beiMinderjährigen deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. PersönlicheDaten von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften (z. B. Namen) dürfen nur mit der vorherigenZustimmung des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrechtzu beachten, d. h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche,schriftliche Genehmigung des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden.VerantwortlichkeitGrundsätzlich ist jede Schülerin und jeder Schüler für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlichund strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommenwerden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über dasInternet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzungim Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (u. U. auchältere Schülerinnen oder Schüler) anwesend ist.Datenschutz und DatenAuf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrerinnen und Lehrer habengrundsätzlich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflichtauch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schülerinnen und Schülern erstellten Daten,Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten amRechner beobachten und eingreifen.Verstoß gegen die NutzungsordnungVerstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzungdes Computers auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.4.4 VERWENDUNG VON PERSONENABBILDUNGEN UND PERSONEN-BEZOGENEN DATEN1. Die Städtische <strong>Berufsschule</strong> für Bürokommunikation und Industriekaufleute beabsichtigt,Personenabbildungen von Schülerinnen und Schülern (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe)• im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder• in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder• in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglichist) einzustellen.16

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