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schülerleitfaden - Städtische Berufsschule für Bürokommunikation ...

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4.2 RELIGIONS- UND ETHIKUNTERRICHTAn der <strong>Berufsschule</strong> sind Religion und Ethik ein Pflichtlehrfach.Sie können sich gemäß Berufsschulordnung (§ 33 Abs. 2 BSO) auf schriftlichen Antrag vomReligions- bzw. Ethikunterricht befreien lassen, wenn Sie eine dieserVoraussetzungen für eine Befreiung erfüllen:• eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung• eine Hochschulzugangsberechtigung• einen Umschulungsvertrag• Vollendung des 21. Lebensjahres zu Beginn des Schuljahresund Nachweis des Mittleren SchulabschlussesDer Ausbildungsbetrieb muss von der Befreiung in Religion oder Ethik Kenntnis nehmen.Bei Anmeldung an unserer Schule treffen Sie die Entscheidung, ob Sie am Religions- oderEthikunterricht teilnehmen. Machen Sie bei der Anmeldung nur eine Angabe bei Bekenntnis,erfolgt hieraus die Einteilung automatisch. Bsp.: Kreuzen Sie „röm.-katholisch“ an, werdenSie für den Religionsunterricht „röm.-katholisch“ eingeteilt. Kreuzen Sie „islamisch“ an, werdenSie für Ethik eingeplant.4.3 NUTZUNGSORDNUNG DER EDV-EINRICHTUNGENFür die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler giltfür unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgendeNutzungsordnung. Die Medienausstattung in unserer Schule steht allen Schülerinnen undSchülern zur Verfügung, die sich an diese Regelungen halten:Sorgsamer UmgangJede Nutzerin und jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsamumgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zumelden. Veränderungen am Betriebssystem sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichenBeschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.PasswörterDeshalb ist es besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin und jeder Benutzer nur mit ihrembzw. seinem eigenen Benutzernamen in das Netzwerk einwählen darf. Das Passwortmuss geheim gehalten und ggf. geändert werden. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder beiVerlassen des Arbeitsplatzes vom System abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passworterfolgen, kann der Passwortinhaber verantwortlich gemacht werden.Einsatz der Ausstattung nur für schulische ZweckeDie Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke(Musikdateien, Videofilme, Spiele, andere Programme etc.) sind verboten. Software darfnur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen derSchule weder Vertragsverhältnisse eingegangen werden noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.15

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