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schülerleitfaden - Städtische Berufsschule für Bürokommunikation ...

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2 ALLGEMEINE INFOS ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNGIst der Besuch der <strong>Berufsschule</strong> verpflichtend?Generell ist jede Auszubildende bzw. jeder Auszubildende mit Ausbildungsvertrag, die bzw.der eine duale Berufsausbildung startet, zunächst einmal verpflichtet, die <strong>Berufsschule</strong> zubesuchen (berufsschulpflichtig).Nicht berufsschulpflichtig sind Sie unter folgendenVoraussetzungen:• mit Hochschulzugangsberechtigung (auch Fachabitur)• mit Vollendung des 21. Lebensjahres vor Schuljahresbeginn(Die Berufsschulpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, indem das 21. Lebensjahr vollendet wird.)• mit einer bereits abgeschlossenen BerufsausbildungWelches Aufgabengebiet umfassen die von uns angebotenen Berufsbilder?Kaufleute für Bürokommunikation arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmenaller Wirtschaftsbereiche, in öffentlichen Verwaltungen und Verbänden. Sie erledigeninnerbetriebliche Sekretariats- sowie Assistenzaufgaben und übernehmen bereichsbezogenkaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten. Dabei sind sie Fachleute für Textgestaltung undKommunikationsaufgaben.Industriekaufleute arbeiten in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Ihrkaufmännisch-betriebswirtschaftliches Aufgabenfeld erstreckt sich über alle Funktionen einesUnternehmens. Industriekaufleute unterstützen sämtliche Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicherSicht von der Auftragsanbahnung bis zum Kundenservice nach Auftragsrealisierung.Sie können dabei sowohl in den kaufmännischen Kernfunktionen Marketingund Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung und Personal als auchin der Verbindung zu anderen Fachabteilungen, kommerziellen Bereichen und Projektentätig sein.Weitere Informationen zum Berufsbild Ihres Ausbildungsberufes finden Sie auch auf denSeiten der Bundesagentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.deWelche Inhalte werden in der <strong>Berufsschule</strong> vermittelt?Lehrpläne für Ihren Ausbildungsberuf stehen im pdf-Format zum Download auf unserer Homepagebereit.Können Sie an der <strong>Berufsschule</strong> „sitzenbleiben“?An der <strong>Berufsschule</strong> gibt es keine Zwischenzeugnisse. Zum Ende eines Schuljahres erhaltenSie ein Zeugnis über Ihre erbrachten Leistungen. Grundsätzlich werden Sie unabhängig vonIhren Noten in die nächsthöhere Klasse versetzt. Auf eigenen Wunsch und in Absprache mitIhrem Ausbildungsbetrieb können Sie eine Klasse freiwillig wiederholen (z. B. bei späteremEintritt oder wenn erforderliche fachliche Voraussetzungen für das nächste Schuljahr nichtausreichend erkennbar sind). Die Ausbildung verlängert sich entsprechend.8

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