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Muster eines GmbH-Geschäftsführervertrags - IHK Mittlerer ...

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VorwortDer Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab.Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die <strong>IHK</strong>s <strong>Muster</strong>verträge zur Verfügung.Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es beiden Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.Hinweis zur Benutzung des <strong>Muster</strong>vertrages:Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch aufVollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehenund soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteiensachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von dersorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der <strong>Muster</strong>vertrag ist nur ein Vorschlag für einemögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auchandere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes mussdaher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilengegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und dieRechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- undHandelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungenauf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichteFahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertragbenötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.Seite 2 von 12


(2) Veröffentlichungen und Vorträge, die den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen,bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung,es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um dieGesellschaft angemessen zu vertreten.(3) Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, anderen Unternehmen, inOrganisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch dieGesellschafterversammlung. Die zur Übernahme <strong>eines</strong> Amtes erteilte Zustimmung istjederzeit widerruflich, wobei im Falle <strong>eines</strong> Widerrufs bestehende Fristvorschriften für dieBeendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.(4) Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft inGeschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf derGeschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlungannehmen.§ 8 WettbewerbsverbotDer Vertrag könnte wie folgt formuliert werden:(1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, inselbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zuwerden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht.Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solchesUnternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zubeteiligen.(2) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichenAngelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutesStillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung diesesVertrages.(3) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von ...... Jahren nach Beendigungdieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstigerWeise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktemoder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von .....Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zuerrichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.(4) Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.(5) Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich dieGesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von .... % seinerinnerhalb der letzten ..... Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenenmonatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am .......... <strong>eines</strong> Monats fällig.(6) Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die derGeschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes ausselbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielenunterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführerbezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführerverpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.Seite 6 von 12


(7) Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet,finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.(8) Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotesdurch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fallendet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von ........Monaten nach Abgabe der Erklärung.(9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht demKündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ........ Monates/(Monaten) nachAusspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber demanderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.(10) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer derGesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten..... Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichenVergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlungerfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe fürjeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat dieZahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durchdie vorstehende Regelung unberührt.§ 9 Vergütung(bei Festgehalt) - Folgende Formulierung wäre möglich:(1) Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeita) ein festes, jeweils am Monatsende zu zahlendes Gehalt in Höhe von .................. €brutto.b) eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November inHöhe von brutto ............................€.c) ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat, der der Urlaubsgewährungvorausgeht, in Höhe von ..........................€.(2) Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen,werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jedenangefangenen Kalendermonat gewährt.(3) Über das vereinbarte Gehalt werden sonstige Gehaltsbezüge nicht gewährt. Die Parteiensind sich darüber einig, dass eventuelle Mehrarbeit pauschal mit dem im Absatz 1genannten Gehalt abgegolten ist.Formulierungsvorschlag - bei Festgehalt -:§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod(1) Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat derGeschäftsführer für die Dauer von ..........Monaten Anspruch auf Fortzahlung seinervertragsmäßigen Bezüge.Seite 7 von 12


(2) Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldeteDienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von....... weiteren Monatenvon der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von dergesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und demmonatlichen Nettobetrag s<strong>eines</strong> Festgehaltes gewährt.Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzesder Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommengemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohnundggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die demGeschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonatfortbestehender Dienstverhinderung um je ........ gekürzt.(3) Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wirdseinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden ..... Monatefortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieserAnspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.§ 11 NebenleistungenDer Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmender Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-,Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach densteuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im einzelnen zubelegen.§ 12 UrlaubFolgende Formulierung ist möglich:(1) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von ..............Arbeitstagen.(2) Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unterBerücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen derGesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. demMehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.(3) Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seinerPerson liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehendeUrlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhedes Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.§ 13 ErfindungenFolgender Formulierungsvorschlag:Der Geschäftsführer ist verpflichtet, etwaige Erfindungen im Sinne des Gesetzes überArbeitnehmererfindungen der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von ......Wochen nach Eingang dieserMitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmenbeabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütunggemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazuergangenen Vergütungsrichtlinien.Seite 8 von 12


§ 14 Versorgungszusage(Direktversicherung unter Einschluss der Absicherung der Hinterbliebenen)Folgende Formulierung wäre möglich:(1) Die Gesellschaft schließt zum Zwecke der Alters-, Berufsunfähigkeits- undHinterbliebenenversorgung auf das Leben des Geschäftsführers eineLebensversicherung mit einer Versicherungssumme von............... € ab. DieVersicherungsprämien werden während der Dauer dieses Vertrages von der Gesellschaftgezahlt. Die Versicherungsprämien zählen zur steuerpflichtigen Vergütung und werden inder gesetzlich zulässigen Höhe pauschal versteuert.(2) Die Versicherungssumme wird mit der Vollendung des ... Lebensjahres oder derBerufsunfähigkeit (§ 23 AVG) oder dem Tod des Geschäftsführers zur Zahlung fällig.Bezugsberechtigt aus der Versicherung sind im Erlebensfall der Geschäftsführer, imTodesfall die von ihm bestimmten Personen oder bei Fehlen einer solchen Bestimmung,seine Erben.(3) Scheidet der Geschäftsführer vor Vollendung s<strong>eines</strong> ...... Lebensjahres aus den Dienstender Gesellschaft aus, ohne dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird die Gesellschaft dieVersicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Geschäftsführer übertragen, sofernder Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Ausscheidens eine mindestens .....-jährigeDienstzeit bei der Gesellschaft erfüllt hat.§ 15 Vertragsdauer und KündigungFolgende Formulierung wäre - bei Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit - möglich:Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom ........................................................ in Kraft.Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von ........... Wochen gekündigt werden(gesetzliche Mindestkündigungsfristen beachten!).Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibtunberührt.Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenna) der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder alsGeschäftsführer wegen Vorliegens <strong>eines</strong> wichtigen Grundes abberufen wird;b) der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen dasWettbewerbsverbot verstößt;c) der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherigeZustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schadenentsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;d) der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen besondere Anweisungen derGesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidrigesVerhalten des Geschäftsführers fordern;e) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder dieGesellschaft liquidiert wird.Seite 9 von 12


Eine fristlose Kündigung ist dem Geschäftsführer gegenüber zu begründen. Frühestens ........Tage nach dem Zugang der Begründung, spätestens ................. danach muss derGeschäftsführer gehört werden.Jede Kündigung hat mittels eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erfolgen.Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaftoder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigenGesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaftverfügt.Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf ...... Monates(Monaten), in dem der Geschäftsführer das ........ Lebensjahr vollendet oder eineBerufsunfähigkeit festgestellt wird.§ 16 AbfindungEine gebräuchliche Formulierung dieser Regelung lautet:(1) Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw.Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung inHöhe <strong>eines</strong> Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung derAbfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahreund das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogeneBruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.(2) Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung derhierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.§ 17 Geheimhaltung(1) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nichtGegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren undgeheimzuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu GunstenDritter zu benutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden desGeschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zurOffenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.(2) Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinenFunktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungenund Entwürfe, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinemBesitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft zuübergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zulöschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.§ 18 Zuständiges GerichtFür diesen (nicht notwendigen Fall) sollte - aus der Sicht des (angestellten) <strong>GmbH</strong>-Geschäftsführerswie folgt formuliert werden:"Für die Entscheidung über Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Arbeitsgerichtezuständig."Seite 10 von 12


§ 19 SchlussbestimmungenDiese abschließenden Bestimmungen könnten wie folgt lauten:(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmenjederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Schriftform und derZustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Rückwirkende Änderungen oderErgänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur fürdie Zukunft.(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, soberührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sinddie Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlichzulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zuersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächstenkommt.(4) Dieser Vertrag ist jedes Jahr bis jeweils zum ................. auf die Wirksamkeit undAktualität seiner Bestimmungen hin zu überprüfen. Stellt sich anlässlich der Überprüfungheraus, dass einzelne Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß oder unwirksam sind bzw.zu werden drohen, dann ist innerhalb von .... Wochen eine aktualisierte Fassung desVertrages zu erstellen und spätestens nach weiteren .... Wochen von denVertragsparteien zu unterzeichnen....................................................., den ...........................................(Ort)(Datum)............................................................... .............................................................GesellschaftGeschäftsführerSeite 11 von 12


Anhang:Hessische Industrie- und HandelskammernIndustrie- und HandelskammerDarmstadtRheinstraße 8964295 DarmstadtTelefon: 0 61 51 / 8 71 - 0Telefax: 0 61 51 / 8 71 - 281Internet: http://www.darmstadt.ihk24.deE-Mail: info@darmstadt.ihk.deIndustrie- und HandelskammerFrankfurt am MainBörsenplatz 460313 FrankfurtTelefon: 0 69 / 21 97 - 0Telefax: 0 69 / 21 97 - 14 24Internet: http://www.frankfurt-main.ihk.de/E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.deIndustrie- und HandelskammerGießen-FriedbergLonystraße 735390 GießenTelefon: 06 41 / 7 95 4 - 0Telefax: 06 41 / 7 59 14Internet: http://www.giessen-friedberg.ihk.deE-Mail: zentrale@giessen.ihk.deGoetheplatz 361169 Friedberg (Hessen)Telefon: 0 60 31 / 6 09 - 0Telefax: 0 60 31 / 6 09 - 37 20Internet: http://www.giessen-friedberg.ihk.deE-Mail: zentrale@friedberg.ihk.deIndustrie- und HandelskammerLimburgWalderdorffstraße 765549 Limburg a. d. LahnTelefon: 0 64 31 / 2 10 - 0Telefax: 0 64 31 / 2 10 - 2 05E-Mail: info@limburg.ihk.deIndustrie- und HandelskammerWetzlarFriedenstraße 235578 WetzlarTelefon: 0 64 41 / 94 48 - 0Telefax: 0 64 41 / 94 48 - 33Internet: http://www.wirtschaft-lahndill.deE-Mail: info@wetzlar.ihk.deIndustrie- und Handelskammerzu DillenburgAm Nebelsberg 135685 DillenburgTelefon: 0 27 71 / 8 42 - 0Telefax: 0 27 71 / 8 42 - 1 99Internet: http://www.wirtschaft-lahndill.deE-Mail: info@dillenburg.ihk.deIndustrie- und HandelskammerFuldaHeinrichstraße 836037 FuldaTelefon: 06 61 / 2 84 - 0Telefax: 06 61 / 2 84 - 44Internet: http://www.ihk-fulda.deE-Mail: info@fulda.ihk.deIndustrie- und HandelskammerHanau-Gelnhausen-SchlüchternAm Pedro-Jung-Park 1463450 HanauTelefon: 0 61 81 / 92 90 - 0Telefax: 0 61 81 / 92 90 - 77Internet: http://www.ihk.hanau.deE-Mail: info@hanau.ihk.deIndustrie- und HandelskammerKasselKurfürstenstraße 934117 KasselTelefon: 05 61 / 78 91 - 0Telefax: 05 61 / 78 91 - 2 90Internet: http://www.ihk-kassel.deE-Mail: info@kassel.ihk.deIndustrie- und HandelskammerOffenbach am MainFrankfurter Str. 9063067 OffenbachTelefon: 0 69 / 82 07 - 0Telefax: 0 69 / 82 07 - 149Internet: http://www.offenbach.ihk.deE-Mail: service@offenbach.ihk.deIndustrie- und HandelskammerWiesbadenWilhelmstraße 24 - 2665183 WiesbadenTelefon: 06 11 / 15 00 - 0Telefax: 06 11 / 15 00 - 2 22Internet: http://www.ihk-wiesbaden.deE-Mail: info@wiesbaden.ihk.deSeite 12 von 12

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