3 Physiologische Grundlagen und Behaglichkeit
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18 Energiesparender Wärmeschutz<br />
Diese Formel besitzt allerdings nur Gültigkeit für Räume mit einer Höhe<br />
zwischen 2,5 <strong>und</strong> 3,0 m. Beträgt dagegen die durchschnittliche Geschosshöhe<br />
hG eines Wohngebäudes (gemessen von der Oberfläche des Fußbodens zur<br />
Oberfläche des Fußbodens des darüberliegenden Geschosses) mehr als 3,0 m<br />
(zum Beispiel in Altbauten) oder weniger als 2,5 m, ist die Gebäudenutzfläche<br />
AN wie folgt zu ermitteln:<br />
AN = (1/hG − 0,04 m −1 ) · Ve in m 2 (18.3.1-2)<br />
mit: AN = Gebäudenutzfläche in m 2 für<br />
Räume mit hG < 2,5 m <strong>und</strong><br />
hG > 3,0 m<br />
hG = lichte Raumhöhe unter 2,5 m <strong>und</strong> über 3,0 m<br />
Ve = beheiztes Gebäudevolumen in m 3<br />
Die neu eingeführte Differenzierung der Gebäudenutzfläche in Abhängigkeit<br />
zur Geschosshöhe ist insbesondere der genaueren energetischen Bewertung von<br />
Bestandsgebäuden geschuldet. Mit Gleichung (18.3.1-2) wird berücksichtigt,<br />
dass Altbauten mit Raumhöhen über 3,0 m eine deutlich geringere Nutzfläche<br />
im Verhältnis zum beheizten Gebäudevolumen besitzen als Gebäude mit<br />
üblichen Raumhöhen. Bei vergleichbaren beheizten Gebäudevolumen ist die<br />
Nutzfläche von Altbauten je nach deren Raumhöhe ca. 10 bis 20 % geringer als<br />
die heutiger Neubauten mit Raumhöhen zwischen 2,5 <strong>und</strong> 3,0 m.<br />
18.3.2 Referenzgebäudeverfahren<br />
Bereits mit der EnEV 2007 ist das so genannte Referenzgebäudeverfahren für<br />
Nicht-Wohngebäude eingeführt worden. Mit der EnEV 2009 wird dieses auch<br />
für Wohngebäude übernommen. Danach darf der Jahres-Primärenergiebedarf<br />
für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung <strong>und</strong> Kühlung den Wert des Jahres-<br />
Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche<br />
<strong>und</strong> Ausrichtung nicht überschreiten (siehe Abb. 18.3.2-1):<br />
QP,max ≥ QP,vorh<br />
(18.3.2-1)<br />
Ein Bezug der Anforderungsgröße zum A/V-Verhältnis gibt es nicht mehr. Dies<br />
insbesondere deshalb, weil vor allem bei Nicht-Wohngebäuden die Nutzung<br />
<strong>und</strong> nicht die Gebäudegeometrie den Maximalwert bestimmt. Die Anforderungen<br />
an zu errichtende Wohn- <strong>und</strong> Nicht-Wohngebäude werden in der EnEV<br />
2009 in Abschnitt 2, §3 <strong>und</strong> §4 sowie der Anlage 1 <strong>und</strong> 2 formuliert.<br />
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