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3 Physiologische Grundlagen und Behaglichkeit

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18 Energiesparender Wärmeschutz<br />

Tabelle 18.3.2-2<br />

Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes von Wohngebäuden<br />

nach EnEV 2009<br />

Zeile Gebäudetyp<br />

1 Freistehendes<br />

Wohngebäude<br />

Höchstwert des spezifischen<br />

Transmissionswärmeverlustes<br />

mit AN ≤ 350 m² H´T = 0,40 W/(m²K)<br />

mit AN > 350 m² H´T = 0,50 W/(m²K)<br />

2 Einseitig angebautes Wohngebäude H´T = 0,45 W/(m²K)<br />

3 Alle anderen Wohngebäude H´T = 0,65 W/(m²K)<br />

4 Erweiterungen <strong>und</strong> Ausbauten von Wohngebäuden<br />

gemäß §9 Abs. 5 der EnEV 2009<br />

H´T = 0,65 W/(m²K)<br />

Auch die Referenzausführung der Heizungsanlage mit einem Brennwertkessel<br />

(Auslegungstemperatur von 55/45°C) kann als Stand der Technik bezeichnet<br />

werden. Erwähnenswert ist die Referenzausführung der Trinkwarmwasserbereitung,<br />

die ein Kombisystem aus Wärmeerzeuger für das Heizsystem (Brennwerttechnik)<br />

<strong>und</strong> einer Solaranlage beschreibt. Durch die solarunterstützte Trinkwarmwasserbereitung<br />

werden für das Referenzgebäude die Anforderungen des<br />

EEWärmeG erfüllt.<br />

Auch wenn in Wohngebäuden weiterhin keine Kühlung vorgesehen ist, wird<br />

das Referenzwohngebäude mit einer zentralen Abluftanlage mit geregeltem<br />

Gleichstrom-Ventilator (DC-Ventilator) ausgestattet. Für diese kontrollierte<br />

Wohnungslüftung wird bei der Referenzausführung auch die Luftdichtheit der<br />

Gebäudehülle erforderlich. Die Einführung einer Abluftanlage im Referenzwohngebäude<br />

ist als sensibilisierende Maßnahme für die Gebäudenutzer zu<br />

sehen. Es soll verdeutlicht werden, dass solche Anlagen hinsichtlich der Energiebedarfsbilanz<br />

gegenüber der Fensterlüftung (kontrollierte Stoßlüftung) als<br />

gleichwertig anzusehen <strong>und</strong> weiterhin zur Vermeidung von Feuchteschäden <strong>und</strong><br />

Schimmelpilzbildung auch als bauphysikalisch sinnvoll anzusehen sind. Die<br />

Einführung der Abluftanlage im Referenzwohngebäude leitet die Ablösung der<br />

Fensterlüftung als Standardlüftung von Wohngebäuden hin zu mechanischen<br />

Lüftungsanlagen ein (es ist davon auszugehen, dass mit der Fortschreibung der<br />

EnEV für Wohngebäude Zu- <strong>und</strong> Abluftanlagen als Referenztechnik eingeführt<br />

werden). Wie auch bei allen anderen Angaben zur Ausführung des Referenzgebäudes<br />

gilt auch in diesem Fall, dass die Abluftanlage im geplanten Wohngebäude<br />

nicht verbindlich vorgeschrieben ist.<br />

Wird ein projektiertes Wohngebäude identisch der Vorgaben des Referenzgebäudes<br />

nach Tabelle 18.3.2-1 geplant <strong>und</strong> gebaut (1:1-Umsetzung des Refe-<br />

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