3 Physiologische Grundlagen und Behaglichkeit
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18 Energiesparender Wärmeschutz<br />
Tabelle 18.3.2-2<br />
Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes von Wohngebäuden<br />
nach EnEV 2009<br />
Zeile Gebäudetyp<br />
1 Freistehendes<br />
Wohngebäude<br />
Höchstwert des spezifischen<br />
Transmissionswärmeverlustes<br />
mit AN ≤ 350 m² H´T = 0,40 W/(m²K)<br />
mit AN > 350 m² H´T = 0,50 W/(m²K)<br />
2 Einseitig angebautes Wohngebäude H´T = 0,45 W/(m²K)<br />
3 Alle anderen Wohngebäude H´T = 0,65 W/(m²K)<br />
4 Erweiterungen <strong>und</strong> Ausbauten von Wohngebäuden<br />
gemäß §9 Abs. 5 der EnEV 2009<br />
H´T = 0,65 W/(m²K)<br />
Auch die Referenzausführung der Heizungsanlage mit einem Brennwertkessel<br />
(Auslegungstemperatur von 55/45°C) kann als Stand der Technik bezeichnet<br />
werden. Erwähnenswert ist die Referenzausführung der Trinkwarmwasserbereitung,<br />
die ein Kombisystem aus Wärmeerzeuger für das Heizsystem (Brennwerttechnik)<br />
<strong>und</strong> einer Solaranlage beschreibt. Durch die solarunterstützte Trinkwarmwasserbereitung<br />
werden für das Referenzgebäude die Anforderungen des<br />
EEWärmeG erfüllt.<br />
Auch wenn in Wohngebäuden weiterhin keine Kühlung vorgesehen ist, wird<br />
das Referenzwohngebäude mit einer zentralen Abluftanlage mit geregeltem<br />
Gleichstrom-Ventilator (DC-Ventilator) ausgestattet. Für diese kontrollierte<br />
Wohnungslüftung wird bei der Referenzausführung auch die Luftdichtheit der<br />
Gebäudehülle erforderlich. Die Einführung einer Abluftanlage im Referenzwohngebäude<br />
ist als sensibilisierende Maßnahme für die Gebäudenutzer zu<br />
sehen. Es soll verdeutlicht werden, dass solche Anlagen hinsichtlich der Energiebedarfsbilanz<br />
gegenüber der Fensterlüftung (kontrollierte Stoßlüftung) als<br />
gleichwertig anzusehen <strong>und</strong> weiterhin zur Vermeidung von Feuchteschäden <strong>und</strong><br />
Schimmelpilzbildung auch als bauphysikalisch sinnvoll anzusehen sind. Die<br />
Einführung der Abluftanlage im Referenzwohngebäude leitet die Ablösung der<br />
Fensterlüftung als Standardlüftung von Wohngebäuden hin zu mechanischen<br />
Lüftungsanlagen ein (es ist davon auszugehen, dass mit der Fortschreibung der<br />
EnEV für Wohngebäude Zu- <strong>und</strong> Abluftanlagen als Referenztechnik eingeführt<br />
werden). Wie auch bei allen anderen Angaben zur Ausführung des Referenzgebäudes<br />
gilt auch in diesem Fall, dass die Abluftanlage im geplanten Wohngebäude<br />
nicht verbindlich vorgeschrieben ist.<br />
Wird ein projektiertes Wohngebäude identisch der Vorgaben des Referenzgebäudes<br />
nach Tabelle 18.3.2-1 geplant <strong>und</strong> gebaut (1:1-Umsetzung des Refe-<br />
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