Untitled - ancos-verlag
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Grußwort<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
ich freue mich,<br />
Ihnen als besondere Serviceleistung der Stadt<br />
Kamp-Lintfort die Informationsschrift „Baubroschüre<br />
– Kamp-Lintfort“, die Ihnen wertvolle<br />
Hinweise für die Planung und Vorbereitung<br />
Ihres Bauvorhabens gibt, präsentieren zu<br />
können.<br />
Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele<br />
Bürgerinnen und Bürger eine erstrebenswerte<br />
Alternative zur Mietwohnung. Und wer bauen<br />
will, muss gleich zu Beginn wichtige Entscheidungen<br />
treffen. Insbesondere die Vielzahl von<br />
Regelungen macht es heutzutage fast unmöglich,<br />
sich zurecht zu finden.<br />
Die vorliegende Broschüre möchte Ihnen<br />
daher den Einstieg in den Bauherrenalltag mit<br />
Tipps und Hilfestellungen zu Themen rund um<br />
das Bauen erleichtern. Sie soll Ihnen auch helfen,<br />
die richtigen Ansprechpartner für Ihre Bauwünsche<br />
zu finden.<br />
Natürlich kann die Lektüre dieser Broschüre<br />
nicht das persönliche Beratungsgespräch im<br />
Bauordnungsamt ersetzen, weil nur hier die<br />
konkreten Anforderungen an Ihre individuellen<br />
Bauwünsche geklärt werden können. Daher<br />
stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
des Bauordnungsamtes der Stadt<br />
Kamp-Lintfort selbstverständlich gerne mit Rat<br />
und Tat zur Seite.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Christoph Landscheidt<br />
Bürgermeister
Inhaltsverzeichnis<br />
Grußwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />
Branchenverzeichnis/Impressum. . . . . . . . . . . . . . 2<br />
1. Adressen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . 4<br />
2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />
Was wo wann und<br />
wie gebaut werden darf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
2.1. Bauplanungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
2.2. Bauordnungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
3. Das Baugrundstück<br />
Ihr Ratgeber in Sachen Grundstücksauswahl<br />
und Grundstückskauf . . . . . . . . . . . . . . .9<br />
3.1. Bebaubarkeit des Grundstücks . . . . . .9<br />
3.2. Grundstückskauf und<br />
Vorüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />
3.3. Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />
4. Die Planung<br />
Hinweise und Tipps zur Wahl und zu<br />
den Aufgaben eines Architekten im<br />
Planungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
4.1. Architekten/innen-Suche . . . . . . . . . . . .13<br />
4.2. Zusammenarbeit und<br />
Planungsablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
5. Die Baugenehmigung<br />
Grundlegende Fragen des<br />
Genehmigungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />
5.1. Genehmigungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
5.2. Genehmigungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
5.3. Planentwurfsverfasser . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
5.4. Bauvoranfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
5.5. Baugenehmigungsunterlagen . . . . . .20<br />
5.6. Baugenehmigungsverfahren . . . . . . . .21<br />
5.6.1. Freistellungsverfahren<br />
nach § 67 BauO NRW . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
5.6.2. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
nach § 68 BauO NRW . . . . . . . . .23<br />
5.6.3. Genehmigungsverfahren<br />
nach § 63 BauO NRW . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
5.7. Teilbaugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
5.8. Gültigkeitsdauer der<br />
Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
5.9. Verpflichtungen des Bauherrn<br />
während der Bauzeit . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />
6. Besonderheiten beim Bauen<br />
Worauf Sie in bestimmten<br />
Situationen achten sollten . . . . . . . . . . . . . . . . . .27<br />
7. Wichtige baurechtliche Begriffe. . . . . . . . . . . 30<br />
7.1. Abstandsflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />
7.2. Abweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />
7.3. Arbeitsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />
7.4. Aufenthaltsräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />
7.5. Ausnahmen und Befreiungen . . . . . . .31<br />
7.6. Baulasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />
7.7. Geschosse/Vollgeschosse . . . . . . . . . .31<br />
7.8. Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />
7.9. Rettungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />
Anhang:<br />
– Welche Arten von Pläne gibt es? . . . . . . . . . . .33<br />
– Checkliste Bauantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35<br />
3
1. Adressen und Ansprechpartner<br />
4<br />
Stadtverwaltung Kamp-Lintfort<br />
Rathaus<br />
Am Rathaus 2 · 47475 Kamp-Lintfort<br />
Telefon: 02842/912-0<br />
Telefax: 02842/912-367 (Zentrale)<br />
02842/912-447 (Bauordnungsamt)<br />
Internet: www.kamp-lintfort.de<br />
E-Mail: info@kamp-lintfort.de<br />
Allgemeine Sprechzeiten:<br />
montags bis freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
dienstags: 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Bürgermeister:<br />
Dr. Christoph Landscheidt, Zimmer: 534<br />
Vorzimmer: Frau Cislo<br />
Telefon: 9 12-357<br />
Erster Beigeordneter:<br />
Dr. Christoph Müllmann, Zimmer: 328<br />
Vorzimmer: Frau Sahin<br />
Telefon: 9 12-277<br />
Rathaus<br />
Technische Beigeordnete:<br />
Rita Hoff, Zimmer: 410<br />
Vorzimmer: Frau Benga<br />
Telefon: 9 12-303<br />
Angelegenheit Zimmer Telefon<br />
Kämmerei – Steuerabteilung, 5. OG:<br />
Abwassergebühren . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />
Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />
Grundbesitzabgaben. . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />
Kanalbenutzungs-<br />
gebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />
Steuern (Grundsteuer). . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />
Amt für Wirtschaftsförderung<br />
und Stadtmarketing, 2. OG:<br />
Grundstücksangelegenheiten.<br />
. . . . . . . . . . . . 220 . . . . . . 912-247<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 . . . . . . 912-257<br />
Gewerbeansiedlung . . . . . . . . 221 b . . . . . 912-221<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />
Industrieansiedlung . . . . . . . . . 221. . . . . . . 912-221<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />
Wirtschaftsförderung. . . . . . . . 221. . . . . . . 912-221<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />
Vermessungsamt, 4. OG:<br />
Flurkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 . . . . . . 912-300<br />
Grundstückseigentümer . . . . . 406 . . . . . . 912-300<br />
Kataster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 . . . . . . 912-300
2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />
6<br />
Was wo gebaut werden darf …<br />
Alle Bauvorhaben unterliegen rechtlichen<br />
Voraussetzungen, die in zahlreichen Gesetzen<br />
und Verordnungen festgehalten sind. Diese<br />
Gesetze und Verordnungen werden kurz mit<br />
dem Begriff des „Öffentlichen Baurechts“<br />
bezeichnet.<br />
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich<br />
grundsätzlich in zwei Bereiche, das Bauplanungsrecht<br />
und das Bauordnungsrecht. Das<br />
Bauplanungsrecht ist dabei im Baugesetzbuch<br />
(im Folgenden: BauGB) und der Baunutzungsverordnung<br />
(im Folgenden: BauNVO) geregelt<br />
und betrifft die Frage, wo und was gebaut werden<br />
darf. Das Bauordnungsrecht, welches<br />
überwiegend in der Bauordnung von Nordrhein<br />
Westfalen (im Folgenden: BauO NRW) geregelt<br />
ist, betrifft hingegen die Frage, zu welchem<br />
Zeitpunkt und auf welche Art und Weise auf<br />
einem Baugrundstück gebaut werden darf.<br />
Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des<br />
öffentlichen Rechts, der die planerischen<br />
Voraussetzungen für die Bebauung einzelner<br />
Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und<br />
wie viel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden<br />
ist das Bauordnungsrecht der Länder,<br />
das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung<br />
regelt, wie im einzelnen gebaut werden<br />
darf.<br />
Ein Bauvorhaben kann demnach nur genehmigt<br />
werden, wenn es mit dem gesamten öffentlichen<br />
Baurecht in Einklang steht.<br />
Gewerbepark Dieprahm in Kamp-Lintfort
2.1. Bauplanungsrecht<br />
Das Bauplanungsrecht stellt Regeln für die<br />
Erstellung von Bauleitplänen auf, die ihrerseits<br />
Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung<br />
im Plangebiet enthalten. Außerdem<br />
enthält es Vorschriften darüber, welche Nutzung<br />
in Bereichen zulässig ist, für die kein<br />
Bauleitplan erstellt ist (Auffangvorschriften).<br />
Gewerbearchitektur<br />
Das oben genannte Bauplanungsrecht entwickelt<br />
sich in zwei Stufen: In Deutschland ist<br />
das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch enthalten.<br />
Hauptinstrument ist die Bauleitplanung.<br />
Die vorbereitende Bauleitplanung:<br />
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender<br />
Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft<br />
für den Bürger entfaltet, sondern für<br />
Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung<br />
über Genehmigungen von Vorhaben oder<br />
den Inhalt von Bebauungsplänen gibt.<br />
Flächennutzungspläne müssen von der<br />
übergeordneten Verwaltungsbehörde, der<br />
Bezirksregierung, genehmigt werden und sind<br />
für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke<br />
bindend.<br />
Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
wird von der Stadt Kamp-Lintfort der Flächennutzungsplan<br />
aufgestellt.<br />
Die verbindliche Bauleitplanung:<br />
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung<br />
wird in den von der Stadt Kamp-Lintfort aufgestellten<br />
Bebauungsplänen die zulässige Bebauung<br />
einzelner Baugebiete geregelt.<br />
Die Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans<br />
wird vom Rat der Stadt Kamp-Lintfort beschlossen,<br />
sobald und soweit es für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />
ist. Bei allen Planungen ist durch das BauGB<br />
eine Bürgerbeteiligung zu einem Zeitpunkt zu<br />
ermöglichen, zu dem noch wesentliche Planänderungen<br />
möglich sind.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans, der aus<br />
einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen<br />
und der Begründung besteht, wird einen<br />
Monat lang öffentlich ausgelegt.<br />
Mit der Bekanntmachung des entsprechenden<br />
Bebauungsplans als gemeindliche Ortssatzung<br />
wird der Bebauungsplan rechtskräftig<br />
und kann jederzeit bei der Stadt eingesehen<br />
werden.<br />
Zuständig für bauplanungsrechtliche Fragen<br />
sind Bauordnungsamt und Planungsamt der<br />
Stadt Kamp-Lintfort (siehe Adressen und Ansprechpartner).<br />
7
Anhang: Ceckliste Bauantrag<br />
Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag.<br />
Je nach Einzelfall können höhere oder geringere Anforderungen gestellt werden.<br />
Aus den oben genannten Gründen sind die Bauvorlagen jeweils mindestens<br />
zweifach einzureichen.<br />
1. Schriftliche Angaben:<br />
● Antragsformular<br />
● Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />
● Erhebungsvordruck (Baustatistik für das Land NRW)<br />
● Baubeschreibung<br />
● Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Objekten)<br />
● Berechnung des umbauten Raumes<br />
● Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungssumme<br />
● Berechnung der Wohn- und Nutzflächen<br />
● Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Geschossigkeit<br />
● Berechnung der Abstandflächen<br />
● rechnerischer Stellplatznachweis<br />
● Bautechnische Nachweise (je nach Objekt: Standsicherheitsnachweis, Schall- und<br />
Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept bzw. Sachverständigenbescheinigung)<br />
● ggf. Gutachten<br />
● ggf. begründeter Befreiungsantrag<br />
● begründeter Abweichungsantrag unter Darstellung von Kompensationsmaßnahmen.<br />
2. Pläne:<br />
● Lageplan im Maßstab 1 : 500<br />
● Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten<br />
● Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten<br />
● ggf. Möblierungsplan<br />
35
Impressionen aus Kamp-Lintfort<br />
36<br />
Kapelle Eyll<br />
Kloster Kamp<br />
Mammutbaum<br />
Waldgebiet Die Leucht