10.08.2012 Aufrufe

Untitled - ancos-verlag

Untitled - ancos-verlag

Untitled - ancos-verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Grußwort<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

ich freue mich,<br />

Ihnen als besondere Serviceleistung der Stadt<br />

Kamp-Lintfort die Informationsschrift „Baubroschüre<br />

– Kamp-Lintfort“, die Ihnen wertvolle<br />

Hinweise für die Planung und Vorbereitung<br />

Ihres Bauvorhabens gibt, präsentieren zu<br />

können.<br />

Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele<br />

Bürgerinnen und Bürger eine erstrebenswerte<br />

Alternative zur Mietwohnung. Und wer bauen<br />

will, muss gleich zu Beginn wichtige Entscheidungen<br />

treffen. Insbesondere die Vielzahl von<br />

Regelungen macht es heutzutage fast unmöglich,<br />

sich zurecht zu finden.<br />

Die vorliegende Broschüre möchte Ihnen<br />

daher den Einstieg in den Bauherrenalltag mit<br />

Tipps und Hilfestellungen zu Themen rund um<br />

das Bauen erleichtern. Sie soll Ihnen auch helfen,<br />

die richtigen Ansprechpartner für Ihre Bauwünsche<br />

zu finden.<br />

Natürlich kann die Lektüre dieser Broschüre<br />

nicht das persönliche Beratungsgespräch im<br />

Bauordnungsamt ersetzen, weil nur hier die<br />

konkreten Anforderungen an Ihre individuellen<br />

Bauwünsche geklärt werden können. Daher<br />

stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

des Bauordnungsamtes der Stadt<br />

Kamp-Lintfort selbstverständlich gerne mit Rat<br />

und Tat zur Seite.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Christoph Landscheidt<br />

Bürgermeister


Inhaltsverzeichnis<br />

Grußwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1<br />

Branchenverzeichnis/Impressum. . . . . . . . . . . . . . 2<br />

1. Adressen und Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . 4<br />

2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />

Was wo wann und<br />

wie gebaut werden darf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

2.1. Bauplanungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

2.2. Bauordnungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

3. Das Baugrundstück<br />

Ihr Ratgeber in Sachen Grundstücksauswahl<br />

und Grundstückskauf . . . . . . . . . . . . . . .9<br />

3.1. Bebaubarkeit des Grundstücks . . . . . .9<br />

3.2. Grundstückskauf und<br />

Vorüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11<br />

3.3. Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12<br />

4. Die Planung<br />

Hinweise und Tipps zur Wahl und zu<br />

den Aufgaben eines Architekten im<br />

Planungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

4.1. Architekten/innen-Suche . . . . . . . . . . . .13<br />

4.2. Zusammenarbeit und<br />

Planungsablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

5. Die Baugenehmigung<br />

Grundlegende Fragen des<br />

Genehmigungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />

5.1. Genehmigungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

5.2. Genehmigungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

5.3. Planentwurfsverfasser . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

5.4. Bauvoranfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

5.5. Baugenehmigungsunterlagen . . . . . .20<br />

5.6. Baugenehmigungsverfahren . . . . . . . .21<br />

5.6.1. Freistellungsverfahren<br />

nach § 67 BauO NRW . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />

5.6.2. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />

nach § 68 BauO NRW . . . . . . . . .23<br />

5.6.3. Genehmigungsverfahren<br />

nach § 63 BauO NRW . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

5.7. Teilbaugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

5.8. Gültigkeitsdauer der<br />

Baugenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

5.9. Verpflichtungen des Bauherrn<br />

während der Bauzeit . . . . . . . . . . . . . . . . .25<br />

6. Besonderheiten beim Bauen<br />

Worauf Sie in bestimmten<br />

Situationen achten sollten . . . . . . . . . . . . . . . . . .27<br />

7. Wichtige baurechtliche Begriffe. . . . . . . . . . . 30<br />

7.1. Abstandsflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />

7.2. Abweichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />

7.3. Arbeitsstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />

7.4. Aufenthaltsräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />

7.5. Ausnahmen und Befreiungen . . . . . . .31<br />

7.6. Baulasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31<br />

7.7. Geschosse/Vollgeschosse . . . . . . . . . .31<br />

7.8. Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />

7.9. Rettungswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32<br />

Anhang:<br />

– Welche Arten von Pläne gibt es? . . . . . . . . . . .33<br />

– Checkliste Bauantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35<br />

3


1. Adressen und Ansprechpartner<br />

4<br />

Stadtverwaltung Kamp-Lintfort<br />

Rathaus<br />

Am Rathaus 2 · 47475 Kamp-Lintfort<br />

Telefon: 02842/912-0<br />

Telefax: 02842/912-367 (Zentrale)<br />

02842/912-447 (Bauordnungsamt)<br />

Internet: www.kamp-lintfort.de<br />

E-Mail: info@kamp-lintfort.de<br />

Allgemeine Sprechzeiten:<br />

montags bis freitags: 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

dienstags: 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Bürgermeister:<br />

Dr. Christoph Landscheidt, Zimmer: 534<br />

Vorzimmer: Frau Cislo<br />

Telefon: 9 12-357<br />

Erster Beigeordneter:<br />

Dr. Christoph Müllmann, Zimmer: 328<br />

Vorzimmer: Frau Sahin<br />

Telefon: 9 12-277<br />

Rathaus<br />

Technische Beigeordnete:<br />

Rita Hoff, Zimmer: 410<br />

Vorzimmer: Frau Benga<br />

Telefon: 9 12-303<br />

Angelegenheit Zimmer Telefon<br />

Kämmerei – Steuerabteilung, 5. OG:<br />

Abwassergebühren . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />

Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />

Grundbesitzabgaben. . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />

Kanalbenutzungs-<br />

gebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />

Steuern (Grundsteuer). . . . . . 539 . . . . . . 912-363<br />

Amt für Wirtschaftsförderung<br />

und Stadtmarketing, 2. OG:<br />

Grundstücksangelegenheiten.<br />

. . . . . . . . . . . . 220 . . . . . . 912-247<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 . . . . . . 912-257<br />

Gewerbeansiedlung . . . . . . . . 221 b . . . . . 912-221<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />

Industrieansiedlung . . . . . . . . . 221. . . . . . . 912-221<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />

Wirtschaftsförderung. . . . . . . . 221. . . . . . . 912-221<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 . . . . . . 912-222<br />

Vermessungsamt, 4. OG:<br />

Flurkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 . . . . . . 912-300<br />

Grundstückseigentümer . . . . . 406 . . . . . . 912-300<br />

Kataster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 . . . . . . 912-300


2. Überblick über das öffentliche Baurecht<br />

6<br />

Was wo gebaut werden darf …<br />

Alle Bauvorhaben unterliegen rechtlichen<br />

Voraussetzungen, die in zahlreichen Gesetzen<br />

und Verordnungen festgehalten sind. Diese<br />

Gesetze und Verordnungen werden kurz mit<br />

dem Begriff des „Öffentlichen Baurechts“<br />

bezeichnet.<br />

Das öffentliche Baurecht unterteilt sich<br />

grundsätzlich in zwei Bereiche, das Bauplanungsrecht<br />

und das Bauordnungsrecht. Das<br />

Bauplanungsrecht ist dabei im Baugesetzbuch<br />

(im Folgenden: BauGB) und der Baunutzungsverordnung<br />

(im Folgenden: BauNVO) geregelt<br />

und betrifft die Frage, wo und was gebaut werden<br />

darf. Das Bauordnungsrecht, welches<br />

überwiegend in der Bauordnung von Nordrhein<br />

Westfalen (im Folgenden: BauO NRW) geregelt<br />

ist, betrifft hingegen die Frage, zu welchem<br />

Zeitpunkt und auf welche Art und Weise auf<br />

einem Baugrundstück gebaut werden darf.<br />

Das Bauplanungsrecht ist der Bereich des<br />

öffentlichen Rechts, der die planerischen<br />

Voraussetzungen für die Bebauung einzelner<br />

Grundstücke regelt. Es bestimmt, ob, was und<br />

wie viel gebaut werden darf. Davon zu unterscheiden<br />

ist das Bauordnungsrecht der Länder,<br />

das in Gestalt der jeweiligen Landesbauordnung<br />

regelt, wie im einzelnen gebaut werden<br />

darf.<br />

Ein Bauvorhaben kann demnach nur genehmigt<br />

werden, wenn es mit dem gesamten öffentlichen<br />

Baurecht in Einklang steht.<br />

Gewerbepark Dieprahm in Kamp-Lintfort


2.1. Bauplanungsrecht<br />

Das Bauplanungsrecht stellt Regeln für die<br />

Erstellung von Bauleitplänen auf, die ihrerseits<br />

Regeln über Art und Maß der zulässigen Bebauung<br />

im Plangebiet enthalten. Außerdem<br />

enthält es Vorschriften darüber, welche Nutzung<br />

in Bereichen zulässig ist, für die kein<br />

Bauleitplan erstellt ist (Auffangvorschriften).<br />

Gewerbearchitektur<br />

Das oben genannte Bauplanungsrecht entwickelt<br />

sich in zwei Stufen: In Deutschland ist<br />

das Bauplanungsrecht im Baugesetzbuch enthalten.<br />

Hauptinstrument ist die Bauleitplanung.<br />

Die vorbereitende Bauleitplanung:<br />

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender<br />

Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft<br />

für den Bürger entfaltet, sondern für<br />

Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung<br />

über Genehmigungen von Vorhaben oder<br />

den Inhalt von Bebauungsplänen gibt.<br />

Flächennutzungspläne müssen von der<br />

übergeordneten Verwaltungsbehörde, der<br />

Bezirksregierung, genehmigt werden und sind<br />

für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke<br />

bindend.<br />

Im Zuge der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

wird von der Stadt Kamp-Lintfort der Flächennutzungsplan<br />

aufgestellt.<br />

Die verbindliche Bauleitplanung:<br />

Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung<br />

wird in den von der Stadt Kamp-Lintfort aufgestellten<br />

Bebauungsplänen die zulässige Bebauung<br />

einzelner Baugebiete geregelt.<br />

Die Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans<br />

wird vom Rat der Stadt Kamp-Lintfort beschlossen,<br />

sobald und soweit es für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung erforderlich<br />

ist. Bei allen Planungen ist durch das BauGB<br />

eine Bürgerbeteiligung zu einem Zeitpunkt zu<br />

ermöglichen, zu dem noch wesentliche Planänderungen<br />

möglich sind.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans, der aus<br />

einer Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen<br />

und der Begründung besteht, wird einen<br />

Monat lang öffentlich ausgelegt.<br />

Mit der Bekanntmachung des entsprechenden<br />

Bebauungsplans als gemeindliche Ortssatzung<br />

wird der Bebauungsplan rechtskräftig<br />

und kann jederzeit bei der Stadt eingesehen<br />

werden.<br />

Zuständig für bauplanungsrechtliche Fragen<br />

sind Bauordnungsamt und Planungsamt der<br />

Stadt Kamp-Lintfort (siehe Adressen und Ansprechpartner).<br />

7


Anhang: Ceckliste Bauantrag<br />

Die nachstehenden Unterlagen entsprechen einem Standardantrag.<br />

Je nach Einzelfall können höhere oder geringere Anforderungen gestellt werden.<br />

Aus den oben genannten Gründen sind die Bauvorlagen jeweils mindestens<br />

zweifach einzureichen.<br />

1. Schriftliche Angaben:<br />

● Antragsformular<br />

● Nachweis der Bauvorlageberechtigung<br />

● Erhebungsvordruck (Baustatistik für das Land NRW)<br />

● Baubeschreibung<br />

● Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Objekten)<br />

● Berechnung des umbauten Raumes<br />

● Angabe der Rohbau- bzw. Herstellungssumme<br />

● Berechnung der Wohn- und Nutzflächen<br />

● Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Geschossigkeit<br />

● Berechnung der Abstandflächen<br />

● rechnerischer Stellplatznachweis<br />

● Bautechnische Nachweise (je nach Objekt: Standsicherheitsnachweis, Schall- und<br />

Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept bzw. Sachverständigenbescheinigung)<br />

● ggf. Gutachten<br />

● ggf. begründeter Befreiungsantrag<br />

● begründeter Abweichungsantrag unter Darstellung von Kompensationsmaßnahmen.<br />

2. Pläne:<br />

● Lageplan im Maßstab 1 : 500<br />

● Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten<br />

● Maschinenaufstellungsplan bei gewerblichen Objekten<br />

● ggf. Möblierungsplan<br />

35


Impressionen aus Kamp-Lintfort<br />

36<br />

Kapelle Eyll<br />

Kloster Kamp<br />

Mammutbaum<br />

Waldgebiet Die Leucht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!