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Begründung B-Plan 56, Teil 2 (Umweltbericht) - WIR-Brunsbuettel.de

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Stadt BrunsbüttelVorhabenbezogener B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>56</strong>: Begründung <strong>Teil</strong> II <strong>Umweltbericht</strong><strong>de</strong>n Grundsatz "Vermeidung vor Ausgleich" zwingend vor, da die Vermeidung von Beeinträchtigungenökologisch sinnvoller ist als die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Gemäß § 7 Abs. 1 LNatSchG sind bei einem Eingriff in Natur und Landschaftvermeidbare Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu unterlassen.Die Genehmigung ist zu untersagen, wenn die durch das Vorhaben verursachtenBeeinträchtigungen vermeidbar sind. Daher sind im Rahmen <strong>de</strong>r Vorhabensplanung alleVermeidungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, um Eingriffe in Natur und Landschaft soweitwie möglich zu vermei<strong>de</strong>n. Eingriffe, die nicht zu vermei<strong>de</strong>n sind, sind im nächsten Schritt zuminimieren. Unter Minimierungsmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, welche dieEingriffsintensität auf die betroffenen Umweltbereiche und Schutzgüter herabsetzen. Sie habenPriorität vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Eine Vermeidung von Eingriffen ist im Zusammenhang mit diesem geplanten Kraftwerksbaunicht möglich, da zur Vermeidung an diesem Standort ein Alternativstandort gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>nmüsste. Ein alternativer Standort für diesen geplanten Kraftwerksbau existiert nicht.Darüber hinaus wür<strong>de</strong>n sich an einem potentiellen alternativen Standort vergleichbare Umweltauswirkungenergeben. Allerdings sind Maßnahmen zur Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe sinnvollund möglich; diese wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>tailliert beschrieben.4.1.1 Menschen, einschließlich <strong>de</strong>r menschlichen GesundheitDie Schadstoffemissionen wer<strong>de</strong>n durch die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte <strong>de</strong>r 13.BImSchV minimiert. Diese Emissionsbegrenzungen und die Festlegung einer Min<strong>de</strong>stschornsteinhöhevon ca. 145 m zur Gewährleistung eines ungestörten Abtransports <strong>de</strong>r Abgasein <strong>de</strong>r freien Luftströmung entsprechend <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft stellen sicher,dass gesundheitliche Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Menschen in nicht erheblichem Maße auftretenwer<strong>de</strong>n.Diffuse Schadstoffemissionen aus an<strong>de</strong>ren Quellen wie Kohleanlieferung und Lagerung könnendurch geeignete Maßnahmen wie z.B. Optimierung <strong>de</strong>r Umschlagvorgänge, Minimierung<strong>de</strong>r Abwurfhöhen, Befeuchtung <strong>de</strong>r Kohle etc. minimiert wer<strong>de</strong>n.Die Stadt Brunsbüttel hat zur Betrachtung zusammenhängen<strong>de</strong>r schalltechnischer Belangefür das Industriegebiet Süd im Dezember 2007 eine schalltechnische Untersuchung vornehmenlassen 5 (<strong>Teil</strong> I, Anlage 6). Ziel <strong>de</strong>r Untersuchung war es, eine gleichmäßige Verteilung<strong>de</strong>r Schallemissionen für die noch vorhan<strong>de</strong>nen freien Industrieflächen zu gewährleisten.Im Rahmen <strong>de</strong>r schalltechnischen Untersuchung wur<strong>de</strong>n die maximalen Gesamtgeräuschimmissionenim Bereich <strong>de</strong>s Industriegebietes Süd <strong>de</strong>r Stadt Brunsbüttel ermittelt. Die Beurteilungerfolgte für die gewerblichen Anlagen nach <strong>de</strong>r TA Lärm. Dabei wur<strong>de</strong> das Untersuchungsgebietin 50 x 50 m große <strong>Teil</strong>flächen unterteilt und die Emissionskontingente für dieeinzelnen <strong>Teil</strong>flächen bestimmt. Abschirmungen durch vorhan<strong>de</strong>ne o<strong>de</strong>r geplante Lärmschutzanlagenwur<strong>de</strong>n zur sicheren Seite nicht berücksichtigt. Etwaige Überschreitungen <strong>de</strong>rOrientierungswerte liegen in <strong>de</strong>m gemäß TA Lärm zulässigen Maß von 1 dB(A).Als Ergebnis <strong>de</strong>r schalltechnischen Untersuchung wer<strong>de</strong>n zum Schutz <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>nWohnbebauung vor Gewerbelärmimmissionen von Flächen innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Plan</strong>geltungsbereichs<strong>de</strong>s vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. <strong>56</strong> Emissionsbeschränkungen in Anlehnung<strong>de</strong>r DIN 4<strong>56</strong>91 festgesetzt. Innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs sind danach nur Anlagenund Betriebe zulässig, <strong>de</strong>ren Emissionen ein Emissionskontingent LEK (bezogen auf 1m²) sowohl tags (6:00 bis 22:00 Uhr) als auch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) von 60 dB(A) nichtüberschreiten.Die zusätzlichen Emissionen <strong>de</strong>r neuen Gewerbefläche wer<strong>de</strong>n damit so begrenzt, dass dieOrientierungswerte, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Emissionen aller vorhan<strong>de</strong>nen und neuenGewerbe- bzw. Industrieflächen, eingehalten wer<strong>de</strong>n.5 Schalltechnische Untersuchung zur weiteren industriellen Gebietsentwicklung östlich <strong>de</strong>s Nord-Ostseekanals <strong>de</strong>r Stadt Brunsbüttel, Januar 200818

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