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Begründung B-Plan 56, Teil 2 (Umweltbericht) - WIR-Brunsbuettel.de

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Stadt BrunsbüttelVorhabenbezogener B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>56</strong>: Begründung <strong>Teil</strong> II <strong>Umweltbericht</strong><strong>Teil</strong>lebensräume von Fle<strong>de</strong>rmäusen stellen u. U. die linearen Gehölzbiotope dar, die <strong>de</strong>n<strong>Teil</strong>geltungsbereich 1 im Westen, Nor<strong>de</strong>n und z. T. im Sü<strong>de</strong>n einfassen. Da zumin<strong>de</strong>st dieElemente im Nor<strong>de</strong>n und Westen nahezu vollständig erhalten bleiben, im Sü<strong>de</strong>n vermutlichnur zum <strong>Teil</strong> zerstört wer<strong>de</strong>n, ist von einer erheblichen Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Lebensraumsfür diese Arten jedoch nicht auszugehen. In <strong>de</strong>n übrigen <strong>Teil</strong>geltungsbereichen wer<strong>de</strong>n lineareGehölzstrukturen nicht angetastet.Das Vorkommen von in Europa natürlich vorkommen<strong>de</strong>n Vogelarten ist sehr wahrscheinlich.Auch hier trifft zu, dass von einer erheblichen Beeinträchtigung nicht auszugehen ist.Nachweis <strong>de</strong>r Ersetzbarkeit / AufwertungFür die oben beschriebenen Vögel (und auch für die evtl. vorhan<strong>de</strong>n Fle<strong>de</strong>rmäuse) gilt, dassGehölzstrukturen wenn auch in geringem Umfang auf <strong>de</strong>r Industriefläche und an <strong>de</strong>ren Rän<strong>de</strong>rnneu geschaffen wer<strong>de</strong>n. Ausweichmöglichkeiten für diese Populationen sind insbeson<strong>de</strong>renach Nor<strong>de</strong>n und Osten gegeben.6 FFH-VerträglichkeitsuntersuchungBeim hier betrachteten Bebauungsplan han<strong>de</strong>lt es sich um einen <strong>Plan</strong> im Sinne von§ 10 BNatSchG, für <strong>de</strong>n nach § 34c i. V. m. § 34 BNatSchG eine Überprüfung <strong>de</strong>r Verträglichkeitmit <strong>de</strong>n Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung o<strong>de</strong>reines Europäischen Vogelschutzgebietes erfor<strong>de</strong>rlich ist. Aufgrund <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Bebauungsplaneszu entsprechen<strong>de</strong>n Gebieten ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.Die Verträglichkeitsuntersuchung vom Büro IBL aus Ol<strong>de</strong>nburg vom 17.01.2008 enthälteine Zusammenfassung, die am En<strong>de</strong> dieses Kapitels wie<strong>de</strong>rgegeben ist.Die Untersuchung beinhaltet auch Aussagen zu bau- und anlagenbedingten Auswirkungenauf das B-<strong>Plan</strong>-Gebiet und die nähere Umgebung. Diese Ergebnisse sind in Kapitel 3 (Beschreibungund Bewertung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen) eingeflossen.Die Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsuntersuchung mit Blick auf die Natura 2000-Gebietewer<strong>de</strong>n im nachfolgen<strong>de</strong>n Verfahren nach BImSchG berücksichtigt. – In diesem nachfolgen<strong>de</strong>nVerfahrensschritt wird auch <strong>de</strong>r aus diesen Ergebnissen sich ergeben<strong>de</strong> zusätzlicheKompensationsbedarf bilanziert und ein Konzept zur Kompensation erarbeitet. – Hier zusammengefasstdie Hinweise auf die zu erwarten<strong>de</strong>n erheblichen Beeinträchtigungen in <strong>de</strong>nFFH- bzw. EGV-Gebieten.Gegenstand <strong>de</strong>r FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sind die folgen<strong>de</strong>n im näheren Umfeld<strong>de</strong>s geplanten Vorhabens liegen<strong>de</strong>n Natura 2000-Gebiete:- FFH-Gebiet DE 2323-392 „Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzen<strong>de</strong> Flächen(<strong>Teil</strong>gebiet 6: Elbe bei Brunsbüttel/St. Margarethen)“- FFH-Gebiet DE 2018-331 „Unterelbe“- FFH-Gebiet DE 2021-301 „Ku<strong>de</strong>nsee“- FFH-Gebiet DE 2020-301 „Klev- und Donnlandschaft bei St. Michaelisdonn“- FFH-Gebiet DE 2022-302 „Vaaler Moor und Herrenmoor“- EGV-Gebiet DE 2121-402 „Vorland St. Margarethen“- EGV-Gebiet DE 2121-401 „Unterelbe“- EGV-Gebiet DE 2021-401 „NSG Ku<strong>de</strong>nsee“- EGV-Gebiet DE 2323-401 „Unterelbe bis We<strong>de</strong>l (<strong>Teil</strong>gebiet 1: Neufel<strong>de</strong>r Vorland)“In <strong>de</strong>r ersten Phase (Screening) wur<strong>de</strong> geprüft, ob möglicherweise maßgebliche Bestandteile<strong>de</strong>r Natura 2000-Gebiete betroffenen sein können. Ein wesentliches Kriterium sind die in <strong>de</strong>r26

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