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Begründung B-Plan 56, Teil 2 (Umweltbericht) - WIR-Brunsbuettel.de

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Stadt BrunsbüttelVorhabenbezogener B-<strong>Plan</strong> Nr. <strong>56</strong>: Begründung <strong>Teil</strong> II <strong>Umweltbericht</strong>Die Aufspülung ist im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>s Ostermoorer Hafens vermutlichin <strong>de</strong>n 60-er Jahren erfolgt.Eine seit vielen Jahrzehnten aufgespülte Fläche scheint wegen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlichen Profilüberformung<strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns zunächst schwierig für einen Ausgleich für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n zu sein.Doch gera<strong>de</strong> ein solch gestörter, <strong>de</strong>rzeit intensiv bewirtschafteter Bo<strong>de</strong>n bietet die Chancezu einer interessanten Aufwertung.4.2.3 KompensationsmaßnahmenEin Wie<strong>de</strong>rherstellen <strong>de</strong>s ursprünglichen Zustan<strong>de</strong>s (Belmermoor) ist we<strong>de</strong>r sinnvoll nochmöglich. Eher müsste man mit <strong>de</strong>n Maßnahmen auf <strong>de</strong>n seit <strong>de</strong>n 60-er Jahren bestehen<strong>de</strong>nStatus reagieren. Dem entsprechend wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Entwicklungen verfolgt:Östlicher <strong>Teil</strong>bereich - Wal<strong>de</strong>ntwicklung- Die vorhan<strong>de</strong>nen Drainagen wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r östlich <strong>de</strong>r Olof-Palme-Straße gelegenen<strong>Teil</strong>fläche sämtlich beseitigt.- Um die dort angrenzen<strong>de</strong>n, weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen<strong>de</strong>n Flächen nicht zustören, ist die Anlage eines neuen Grenzgrabens notwendig.- Mit einer Initialanpflanzung von Gehölzen (Erlen, Wei<strong>de</strong>n, Eschen), und darauf folgen<strong>de</strong>rgroßflächiger Sukzession wird als langfristiges Ziel eine Wal<strong>de</strong>ntwicklung angestrebt.- Zum Schutz dieser Fläche in <strong>de</strong>n ersten Jahren <strong>de</strong>r Entwicklung wird die Fläche mit einemumlaufen<strong>de</strong>n Wildverbissschutzzaun geschützt, <strong>de</strong>r nach ca. 5 – 8 Jahren wie<strong>de</strong>rbeseitigt wird.- Die angrenzen<strong>de</strong>n, weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen<strong>de</strong>n Flächen sollen unverschattetbleiben; dazu ist es notwendig in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n die direkt benachbartenGehölzsäume abgestuft herunter zu schnei<strong>de</strong>n.Westlicher <strong>Teil</strong>bereich - Streuobstwiese- Im westlich <strong>de</strong>r Straße gelegenen <strong>Teil</strong>bereich wird eine große Streuobstwiese angelegt.Diese Fläche soll auch die Entwicklung eines interessanten Ortsran<strong>de</strong>s beför<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>rhier weniger gut <strong>de</strong>finiert ist als im östlichen Bereich.- Es wer<strong>de</strong>n nur Lokalsorten und diese nur als Hochstämme gepflanzt.- Die Obstbäume erhalten in <strong>de</strong>n ersten Jahren einen regelmäßigen Erziehungs- und Pflegeschnitt;später wer<strong>de</strong>n diese Maßnahmen nach Bedarf fortgesetzt.- Pflegeschnitte an <strong>de</strong>n Obstbäumen sind in <strong>de</strong>m Umfang vorzunehmen, dass einer vorzeitigenVergreisung vorgebeugt wird. Baumhöhlen sind zu erhalten. Abgängige Bäume dürfennur mit Genehmigung <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> entfernt wer<strong>de</strong>n. Für gleichwertigenErsatz ist zu sorgen.- Die Krautschicht unter <strong>de</strong>n Bäumen (Wiese) ist einmal im Jahr zwischen <strong>de</strong>m 15.06. und<strong>de</strong>m 15.09. zu mähen; ggf. ist zusätzlich ein Pflegeschnitt im Herbst vorzunehmen. DasSchnittgut ist abzufahren.- Jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Insektizi<strong>de</strong>, Fungizi<strong>de</strong>, Herbizi<strong>de</strong> undWuchsstoffe) sowohl für die Wiesen als auch für die Obstbäume ist untersagt.- Düngung und Kalkung, einschließlich Aufbringen von Gülle, Jauche etc. sind nicht zulässig.- Eine Beweidung <strong>de</strong>r Fläche ist nicht gestattet.- In <strong>Teil</strong>bereichen wer<strong>de</strong>n die Rän<strong>de</strong>r dieser Fläche mit unterschiedlich breiten, frei wachsen<strong>de</strong>nHecken eingefasst. – Diese wer<strong>de</strong>n ebenfalls mit einem umlaufen<strong>de</strong>n Wildverbissschutzzaungeschützt, <strong>de</strong>r nach ca. 5 – 8 Jahren wie<strong>de</strong>r beseitigt wird.22

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