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Antrag Zwischenzaehler.pdf - Wasser- und Abwasser Verband ...

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Absender:<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong>-<strong>Verband</strong> IlmenauVerbrauchsabrechnungNaumannstraße 2198693 IlmenauAnsprechpartner: VerbrauchsabrechnungTelefon: 03677 6485-51Fax: 03677 6485-39Internet:http://www. wavi-ilmenau.deE-Mail:info@wavi-ilmenau.de(Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacherMitteilungen ohne Signatur/Verschlüsselung.)Seite 1 von 2<strong>Antrag</strong> auf Abzug von auf dem Gr<strong>und</strong>stück zurückgehaltenen <strong>Wasser</strong>mengen nach§ 3 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Entwässerungs- <strong>und</strong> Fäkalsatzung des Zweckverbandes<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong>-<strong>Verband</strong> Ilmenau vom 28.01.2003K<strong>und</strong>ennummer:Verbrauchsstelle:Gr<strong>und</strong>stückseigentümer, Name, Vorname/FirmaTelefonPLZ, Ort, Straße, HausnummerAbweichende Rechnungsanschrift:Name, VornamePLZ, Ort, Straße, HausnummerDer Zwischenzähler wird eingebaut zur Erfassung vonGießwasser <strong>Abwasser</strong> Befüllung SwimmingpoolAngaben zum Gr<strong>und</strong>stück:Kleinkläranlage mit Überlauf m³abflusslose Grube m³Kanal (Volleinleiter)m² Größe des Gr<strong>und</strong>stückesm² Größe der zu bewässernden Flächem³ Volumen Teichm³ Volumen PoolJa Nein Entwässerung Pool/Teich in KanalMit der Unterschrift des <strong>Antrag</strong>es bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die Regelungen für den Einbau von Zwischenzählernauf dem beiliegenden Merkblatt zur Kenntnis genommen habe/n <strong>und</strong> diese akzeptieren.________________________________Datum_________________________UnterschriftAnlageMerkblatt


Seite 2 von 2Regelungen für den Einbau von Zwischenzählern für den Nachweis vonauf dem Gr<strong>und</strong>stück zurückgehalten <strong>und</strong> verbrauchten <strong>Wasser</strong>mengen1. Soweit die als Trinkwasser bezogene <strong>Wasser</strong>menge nicht vollständig der öffentlichen <strong>Abwasser</strong>beseitigungsanlagezugeführt wird, kann der Gebührenpflichtige eine entsprechende Absetzungbei der Berechnung der <strong>Abwasser</strong>einleitgebühr verlangen. Dazu ist ein schriftlicher<strong>Antrag</strong> zur Prüfung <strong>und</strong> Genehmigung beim <strong>Verband</strong> einzureichen.2. Entsprechend § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Entwässerungs- <strong>und</strong> Fäkalsatzung desZweckverbandes <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong>-<strong>Verband</strong> Ilmenau (GS-EWS/FES) vom 28.01.2003können nur die <strong>Wasser</strong>mengen von der <strong>Abwasser</strong>menge abgezogen werden, die mittelsgeeichtem <strong>Wasser</strong>zähler nachweislich auf dem Gr<strong>und</strong>stück verbraucht oder zurückgehaltenwerden.3. Die nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführte <strong>Wasser</strong>menge ist nach § 1Eichgesetz über einen geeichten Kaltwasserzähler Qn 1,5 nachzuweisen. Der Zählerstanddes Abzugzählers ist in Verbindung mit der jährlichen Zählerablesung festzustellen.4. Der <strong>Wasser</strong>zähler ist an einem frostsicheren Ort fest zu installieren. Die Installation hat so zuerfolgen, dass eine Verplombung durch den <strong>Verband</strong> möglich ist. Der Standort des Zählerssollte möglichst nah an der Entnahmestelle sein. Die Entnahmestelle sollte sich im äußerenBereich des Hauses befinden. Es muss sichergestellt sein, dass die über den Zwischenzählerentnommene <strong>Wasser</strong>menge nicht der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführtwerden kann.5. Die Installation des <strong>Wasser</strong>zählers hat durch ein beim <strong>Verband</strong> im Installationsverzeichniseingetragenes Unternehmen zu erfolgen. Die Beauftragung <strong>und</strong> die Übernahme der Kostender Installation erfolgt durch den Gebührenpflichtigen. Das Installationsunternehmen hat dem<strong>Verband</strong> den vorschrifts- <strong>und</strong> bestimmungsgemäßen Einbau des Zählers <strong>und</strong> der Entnahmeleitung(en)schriftlich zu bestätigen. Bei Nichtbeachtung dieser Forderungen kann derZwischenzähler durch den <strong>Verband</strong> nicht anerkannt werden.6. <strong>Wasser</strong>mengen die über den installierten Zwischenzähler entnommen werden, können erstnach Abnahme <strong>und</strong> Verplombung durch den <strong>Verband</strong> berücksichtigt werden. Die Abnahme<strong>und</strong> die Verplombung sind bei den zuständigen Meisterbereichen des <strong>Verband</strong>es (MeisterbereichI Frau Schmidt Tel: 03677/648510, Meisterbereich II Frau Johren Tel: 03683/87991)rechtzeitig anzumelden.7. Nach der Verordnung über die Gültigkeitsdauer der Eichung müssen Kaltwasserzähler, die imgeschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, spätestens nach sechs Jahren ausgewechseltwerden. Wird die Auswechslung nicht vorgenommen, kann eine Absetzung nicht mehr erfolgen.Die Auswechslung hat wiederum durch ein beim <strong>Verband</strong> im Installationsverzeichniseingetragenes Unternehmen zu erfolgen <strong>und</strong> ist durch den <strong>Verband</strong> erneut abzunehmen. DieKosten hierfür trägt der Gebührenpflichtige.8. Die Höhe der Gebühr für die Genehmigung, Abnahme <strong>und</strong> Verplombung von Abzugszählernfür die Messung von <strong>Wasser</strong>mengen, die auf dem Gr<strong>und</strong>stück verbraucht bzw. zurückgehaltenwerden, richtet sich nach dem Kostenverzeichnis der Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasser</strong>- <strong>Verband</strong> Ilmenau <strong>und</strong> beträgt 70,00 Euro.

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