Exportschlager Service
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18 Titel<br />
wuchsen die Dienstleistungsexporte im<br />
gleichen Zeitraum um 107,8 Prozent. Auffällig<br />
ist zudem, dass dabei Wissen eine immer<br />
stärkere Rolle spielte: So haben sich<br />
Exporte von Ingenieurdienstleistungen,<br />
EDV-Dienstleistungen sowie Verkäufe von<br />
Patenten und Lizenzen in diesem Zeitraum<br />
mehr als verdreifacht. Weit überdurchschnittlich<br />
entwickelten sich auch Finanzdienstleistungen<br />
(plus 173,8 Prozent).<br />
Fragt man nach den Gründen dieser verstärkten,<br />
aber gleichzeitig differenzierten<br />
Entwicklung, so gibt es neben allgemeinen<br />
Trends auch branchenspezifi sche Gründe.<br />
Neue Märkte<br />
im Visier<br />
Zu den allgemeinen Ursachen für die verstärkte<br />
Hinwendung von Dienstleistungsunternehmen<br />
zum Auslandsgeschäft gehört<br />
ähnlich wie in der Industrie das Ziel,<br />
neue Märkte und damit Wachstumschancen<br />
zu erschließen. Neben solchen „Pull“-<br />
Faktoren sind es aber auch „Push“-Faktoren<br />
wie die Internationalisierung von<br />
Kunden, die dazu zwingen, diese auch<br />
auf Auslandsmärkte zu begleiten. Ein typisches<br />
Beispiel hierfür ist eine Werbeagentur,<br />
die ihren Kunden bisher auf dem<br />
deutschen Markt betreut hat, diese Position<br />
aber nur halten kann, wenn sie ihm<br />
auch für eine Expansion auf ausländische<br />
Märkte eine Lösung präsentieren kann.<br />
Daneben gibt es auch spezielle Ursachen:<br />
So ist im Falle der Finanzdienstleistungen<br />
der Zusammenhang mit der internationalen<br />
Deregulierung dieses Wirtschaftsbereichs<br />
offensichtlich.<br />
Beim kräftigen Wachstum der wissensbasierten<br />
Dienstleistungen liegt der Fall<br />
allerdings ganz anders: In ihm spiegelt sich<br />
in starkem Umfang die Internationalisierung<br />
von Industrieunternehmen wider!<br />
Vielfach erbringen die nämlich Dienstleistungen<br />
im Zusammenhang mit ihrer eigenen<br />
Auslandsexpansion, beim Aufbau von<br />
FuE-Standorten im Ausland oder im Rahmen<br />
gemeinsamer Technologieentwicklungen<br />
mit ausländischen Unternehmen.<br />
Auch die Modernisierungsinvestitionen<br />
von Unternehmen in Schwellenländern<br />
sind oft mit Know-how-Exporten oder Lizenzvergaben<br />
der Industrie verbunden. Im<br />
Ergebnis entfallen daher nach Erkenntnissen<br />
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
(DIW-Wochenbericht<br />
10/2011) immerhin 60 Prozent des Exports<br />
wissensbasierter Dienstleistungen auf Industrieunternehmen,<br />
nur 40 Prozent stammen<br />
von Dienstleistungsunternehmen.<br />
Besondere Herausforderungen<br />
Unabhängig davon, ob die Internationalisierung<br />
über eine Investition oder einen<br />
Export erfolgt: Aus der Besonderheit von<br />
Dienstleistungen im Vergleich zu Produkten<br />
ergeben sich spezielle Herausforderungen.<br />
Dienstleistungen sind nicht lagerbar,<br />
oft individualisiert und müssen in der Regel<br />
dort erbracht werden, wo sie benötigt<br />
werden. Die Folge: Dienstleistungsunternehmen<br />
müssen bei Geschäften mit dem<br />
Ausland vor Ort präsent sein.<br />
Genau hier fangen (leider) die Probleme<br />
an. Es beginnt mit der Frage, wie diese<br />
Präsenz im Ausland überhaupt personell<br />
sichergestellt werden kann. Sofern<br />
man keinen Mitarbeiter entbehren kann,<br />
ist man auf ausländische angewiesen. Mitunter<br />
macht das allein schon wegen der<br />
Sprach- und Landeskenntnisse Sinn. Ausländische<br />
Mitarbeiter zu fi nden und zu<br />
gewinnen, ist aber gerade für mittelständische<br />
Unternehmen erfahrungsgemäß besonders<br />
aufwändig.<br />
Einfacher hat es daher das Unternehmen,<br />
das eigene Mitarbeiter entsenden<br />
kann. Aber auch da gibt es Komplikationen.<br />
Es empfi ehlt sich, sich vorher genau<br />
über die im Zielland geltenden arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen zu informieren,<br />
die in diesen Fällen gelten. Besonders wichtig:<br />
Die Entlohnung sowie die Arbeitszeit-<br />
und Urlaubsregelungen. Auch im Steuer-<br />
und Sozialversicherungsrecht entstehen<br />
im Falle der Entsendung Fragen, wo und<br />
in welchem Umfang Verpfl ichtungen entstehen<br />
und welches Recht zur Anwendung<br />
kommt. Schickt ein Unternehmen Mitar-<br />
<strong>Exportschlager</strong> <strong>Service</strong><br />
Juristische Hürden…<br />
…gibt es für Dienstleister beim Auslandsgeschäft<br />
genug. Einige Beispiele:<br />
· Lästig, aber noch relativ harmlos, sind<br />
Meldepflichten bei Aufnahme des Gewerbes.<br />
Verpflichtend ist eine Anmeldung<br />
zum Beispiel in Belgien und in Luxemburg.<br />
· Für den Marktzugang müssen regelmäßig<br />
umfangreiche formelle Voraussetzungen<br />
aus den von Land zu Land unterschiedlichen<br />
gewerberechtlichen Bestimmungen<br />
erfüllt werden. Dies können etwa Zeugnisse<br />
oder Sachkundenachweise sein.<br />
Von einer automatischen Anerkennung<br />
in Deutschland erworbener Befähigungsnachweise<br />
im Ausland kann allerdings<br />
nicht ausgegangen werden. Mitunter<br />
müssen sogar Qualifikationsnachweise<br />
erbracht werden, die es so in Deutschland<br />
gar nicht gibt (Beispiel: Erbringung<br />
von Beratungs- und Vermittlungsleistungen<br />
in Österreich).<br />
· Die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung<br />
der Dienstleistungen ist kaum ohne<br />
Einschaltung von Experten zu klären.<br />
Besonders kompliziert bei der Abgrenzung<br />
der Umsatzsteuer sind zum Beispiel<br />
Tätigkeiten von Reiseveranstaltern<br />
wie Busunternehmern.<br />
· Speziell beim Einsatz auf Baustellen<br />
stoßen Unternehmer auf vielfach unbekannte<br />
nationale Bestimmungen zum<br />
Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.<br />
Großbritannien hat hierzu ein besonders<br />
striktes Regelwerk umgesetzt.<br />
· Im öffentlichen Auftragswesen werden<br />
mitunter nationale Anbieter gegenüber<br />
ausländischen bevorzugt. Oft ist es deshalb<br />
unumgänglich, sich gemeinsam<br />
mit einem Partner aus dem Zielland an<br />
einer Ausschreibung zu beteiligen.<br />
beiter los, die keine EU-Staatsangehörigkeit<br />
haben, muss zudem vorher geprüft<br />
werden, ob nicht das jeweilige Aufenthaltsrecht<br />
Probleme bereitet.<br />
ihk magazin 07.12 www.duesseldorf.ihk.de