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Quierschied - Der Quierschder

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wohnheimen und erhalten zudem eine Verpflegungspauschale,<br />

sowie ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Nach dem „language<br />

training“ geht es dann auch schon direkt ins Berufsleben.<br />

Da das Programm von der EU gefördert wird, entsteht den Absolventen<br />

keine direkten Kosten, wie z.B. Flug, Unterkunft, Verpflegung<br />

oder Vermittlung, sondern lediglich die Kosten des persönlichen<br />

Bedarfs. Alle die sich für dieses Programm interessieren,<br />

bekommen weitere Informationen bei Frau Brassel unter der Tel.:<br />

0431/8881410 oder im Internet unter www.kultur-life.de. Die Bewerbung<br />

läuft – also schnell Plätze sichern!<br />

KulturLife ist eine gemeinnützige Gesellschaft für Kulturaustausch<br />

mit über zehn Jahren Erfahrung, die Auslandsaufenthalte für junge<br />

Menschen von der Vorbereitung (Orientierungsseminar) über den<br />

Flug und Aufenthalt bis hin zur Nachbereitung komplett organisiert.<br />

Neben Praktika und Jobs vermittelt KulturLife auch Sprachreisen,<br />

Familienaufenthalte und High School Programme.<br />

30<br />

Infos der<br />

Verbraucherzentrale<br />

Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken,<br />

Tel.: 0681/50089-0<br />

Verbotene Telefonwerbung nimmt kein Ende<br />

Verbraucherzentrale des saarlandes<br />

veröffentlicht umfrage-ergebnisse<br />

Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften<br />

zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter<br />

den Erwartungen zurück. Dies ergibt sich schon jetzt aus den<br />

Zwischenergebnissen der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen<br />

durchgeführten Umfrage. Die Verbraucherzentralen greifen<br />

daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge einer<br />

schriftlichen Bestätigung bedürfen, erneut auf.<br />

Bundesweit haben sich 40.754 Verbraucher an der seit März 2010<br />

durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt.<br />

Davon stammten knapp 1.200 Verbraucher aus dem Saarland.<br />

Bei den meisten Anrufen und Beschwerden, die die Verbraucherzentrale<br />

des Saarlandes erhielten, drehte es sich um Werbung für<br />

Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (66,8%). Rund 17% der<br />

saarländischen Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern,<br />

Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb<br />

oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.<br />

32,5% der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer<br />

zurückrufen. Mehr als einem Viertel der Teilnehmer (26,5%) war<br />

nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben.<br />

Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt<br />

53,3% der Angerufenen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der<br />

Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (44,8%).<br />

Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht<br />

das gewünschte Ergebnis gebracht. „Wir fordern daher weiterhin,<br />

dass Verträge, die am Telefon im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs<br />

abgeschlossen werden, von Verbrauchern schriftlich<br />

bestätigt werden müssen“, so Jürgen Zimper, Geschäftsführer der<br />

Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher<br />

trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten<br />

<strong>Der</strong> <strong>Quierschder</strong> • Ausgabe 55 – August 2010 • 5. Jahrgang<br />

und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr<br />

setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen<br />

müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger<br />

lohnen!“<br />

Geschafft: schuldenfrei<br />

Wegweiser zum Abbau der Miesen<br />

Das neue P-Konto bietet Schuldnern seit 1. Juli 2010 mehr Handlungsspielraum:<br />

Ein Guthaben von 985,15 Euro bleibt auf dem<br />

Pfändungsschutzkonto automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger<br />

geschützt. Im Klartext: Auch wenn gepfändet wird, kann<br />

bis zum Sockelfreibetrag Geld abgehoben sowie Überweisungen<br />

vorgenommen werden. Was rund ums P-Konto zu beachten ist<br />

und wie man grundsätzlich aus den roten Zahlen kommt, steht im<br />

aktualisierten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale.<br />

Mit Hilfe des Buches kann der Ausstieg aus dem Schuldenkarussell<br />

Schritt für Schritt geplant werden. Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher<br />

klingelt oder man bei Behörden in der Kreide steht? Muss<br />

ich für Schulden des Ehepartners zahlen? Was verbirgt sich hinter<br />

dem „Verbraucherinsolvenzverfahren“? Das Buch bietet Unterstützung<br />

bei akuten Problemen und zeigt beispielhaft Strategien<br />

auf, langfristig schuldenfrei zu werden. Musterbriefe helfen beim<br />

Schriftwechsel mit Gläubigern, Gerichten oder Kreditinstituten.<br />

Bestellmöglichkeiten:<br />

<strong>Der</strong> Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ kann bei der saarländischen<br />

Verbraucherzentrale erworben werden oder über Verbraucherzentrale<br />

Versandservice, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel.:<br />

0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235, E-Mail: publikationen@vznrw.de<br />

bestellt werden. <strong>Der</strong> Preis beträgt 9,90 Euro zuzüglich 2,50<br />

Euro für Porto.<br />

Kleinanzeigen<br />

2 Handwerker suchen Arbeit im Bereich Malerarbeiten,<br />

Parkett, Laminat, Holzdecken Telefon: 01 51 / 51 88 21 03<br />

Bürokraft stundenweise zur Aushilfe gesucht.<br />

PC-Kenntnisse erforderlich. Anfrage beim Verlag, Telefon: 54932.<br />

Besuchen Sie uns auch im<br />

Internet unter:<br />

www.der-quierschder-online.de

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