Quierschied - Der Quierschder
Quierschied - Der Quierschder
Quierschied - Der Quierschder
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wohnheimen und erhalten zudem eine Verpflegungspauschale,<br />
sowie ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Nach dem „language<br />
training“ geht es dann auch schon direkt ins Berufsleben.<br />
Da das Programm von der EU gefördert wird, entsteht den Absolventen<br />
keine direkten Kosten, wie z.B. Flug, Unterkunft, Verpflegung<br />
oder Vermittlung, sondern lediglich die Kosten des persönlichen<br />
Bedarfs. Alle die sich für dieses Programm interessieren,<br />
bekommen weitere Informationen bei Frau Brassel unter der Tel.:<br />
0431/8881410 oder im Internet unter www.kultur-life.de. Die Bewerbung<br />
läuft – also schnell Plätze sichern!<br />
KulturLife ist eine gemeinnützige Gesellschaft für Kulturaustausch<br />
mit über zehn Jahren Erfahrung, die Auslandsaufenthalte für junge<br />
Menschen von der Vorbereitung (Orientierungsseminar) über den<br />
Flug und Aufenthalt bis hin zur Nachbereitung komplett organisiert.<br />
Neben Praktika und Jobs vermittelt KulturLife auch Sprachreisen,<br />
Familienaufenthalte und High School Programme.<br />
30<br />
Infos der<br />
Verbraucherzentrale<br />
Haus der Beratung, Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken,<br />
Tel.: 0681/50089-0<br />
Verbotene Telefonwerbung nimmt kein Ende<br />
Verbraucherzentrale des saarlandes<br />
veröffentlicht umfrage-ergebnisse<br />
Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften<br />
zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter<br />
den Erwartungen zurück. Dies ergibt sich schon jetzt aus den<br />
Zwischenergebnissen der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen<br />
durchgeführten Umfrage. Die Verbraucherzentralen greifen<br />
daher ihre Forderung, dass am Telefon geschlossene Verträge einer<br />
schriftlichen Bestätigung bedürfen, erneut auf.<br />
Bundesweit haben sich 40.754 Verbraucher an der seit März 2010<br />
durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt.<br />
Davon stammten knapp 1.200 Verbraucher aus dem Saarland.<br />
Bei den meisten Anrufen und Beschwerden, die die Verbraucherzentrale<br />
des Saarlandes erhielten, drehte es sich um Werbung für<br />
Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (66,8%). Rund 17% der<br />
saarländischen Teilnehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern,<br />
Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb<br />
oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.<br />
32,5% der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer<br />
zurückrufen. Mehr als einem Viertel der Teilnehmer (26,5%) war<br />
nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben.<br />
Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt<br />
53,3% der Angerufenen. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der<br />
Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (44,8%).<br />
Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht<br />
das gewünschte Ergebnis gebracht. „Wir fordern daher weiterhin,<br />
dass Verträge, die am Telefon im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs<br />
abgeschlossen werden, von Verbrauchern schriftlich<br />
bestätigt werden müssen“, so Jürgen Zimper, Geschäftsführer der<br />
Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher<br />
trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten<br />
<strong>Der</strong> <strong>Quierschder</strong> • Ausgabe 55 – August 2010 • 5. Jahrgang<br />
und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr<br />
setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen<br />
müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger<br />
lohnen!“<br />
Geschafft: schuldenfrei<br />
Wegweiser zum Abbau der Miesen<br />
Das neue P-Konto bietet Schuldnern seit 1. Juli 2010 mehr Handlungsspielraum:<br />
Ein Guthaben von 985,15 Euro bleibt auf dem<br />
Pfändungsschutzkonto automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger<br />
geschützt. Im Klartext: Auch wenn gepfändet wird, kann<br />
bis zum Sockelfreibetrag Geld abgehoben sowie Überweisungen<br />
vorgenommen werden. Was rund ums P-Konto zu beachten ist<br />
und wie man grundsätzlich aus den roten Zahlen kommt, steht im<br />
aktualisierten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ der Verbraucherzentrale.<br />
Mit Hilfe des Buches kann der Ausstieg aus dem Schuldenkarussell<br />
Schritt für Schritt geplant werden. Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher<br />
klingelt oder man bei Behörden in der Kreide steht? Muss<br />
ich für Schulden des Ehepartners zahlen? Was verbirgt sich hinter<br />
dem „Verbraucherinsolvenzverfahren“? Das Buch bietet Unterstützung<br />
bei akuten Problemen und zeigt beispielhaft Strategien<br />
auf, langfristig schuldenfrei zu werden. Musterbriefe helfen beim<br />
Schriftwechsel mit Gläubigern, Gerichten oder Kreditinstituten.<br />
Bestellmöglichkeiten:<br />
<strong>Der</strong> Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei!“ kann bei der saarländischen<br />
Verbraucherzentrale erworben werden oder über Verbraucherzentrale<br />
Versandservice, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel.:<br />
0180/500 14 33, Fax: 0211/38 09-235, E-Mail: publikationen@vznrw.de<br />
bestellt werden. <strong>Der</strong> Preis beträgt 9,90 Euro zuzüglich 2,50<br />
Euro für Porto.<br />
Kleinanzeigen<br />
2 Handwerker suchen Arbeit im Bereich Malerarbeiten,<br />
Parkett, Laminat, Holzdecken Telefon: 01 51 / 51 88 21 03<br />
Bürokraft stundenweise zur Aushilfe gesucht.<br />
PC-Kenntnisse erforderlich. Anfrage beim Verlag, Telefon: 54932.<br />
Besuchen Sie uns auch im<br />
Internet unter:<br />
www.der-quierschder-online.de